06.06.2015, 18:41
(06.06.2015, 18:30)NRW_Ph schrieb: Nochmal: Warum Darlehen ODER Kauf? Jeder Ratenkauf hat eine Darlehenskomponente.
Außerdem kann beim DV die Sicherung ja auch in der Weise erfolgen, dass der DG die Sicherheit (ggf. aus einem vorherigen Sicherungsverhältnis) schon zu eigen hat.
Wenn Ihr zum Autohändler geht und der Euch einen Neuwagen verkauft, den eine Bank finanziert, dann kann - besonders wenn die zum Konzern gehört - die Übereignung auch gerne direkt durch den Autohändler erfolgen; ein Durchgangserwerb beim Käufer ist für Sicherungseigentum der Bank nicht erforderlich.
Ich bleibe dabei: M hat von A Sicherungseigentum an dem Pkw direkt erworben, um damit den DV gegenüber F zu sichern.
Ob F das Eigentum dann aufschiebend bedingt mit vollständiger Zahlung oder durch eine noch vorzunehmende Übereignung erhalten sollte, ist Auslegungssache.
Also dann sind wir uns ja immerhin einig, dass der Wagen von Verk. an Mdt. übereignet wurde. Ne Sicherungsübereignung ist das nicht, weil es im Verhältnis Verk./Mdt. nichts weiter zu sichern gab.
06.06.2015, 18:49
Einigen wir uns darauf, dass wir uns nicht einigen ;)
Ich denke man sieht an dieser Diskussion, dass vieles diskussionswürdig und letztlich vertretbar war. Es kam also auf die Argumentation und dem "Arbeiten" mit dem Sachverhalt an. Da wird keinem einen Strick draus gemacht, sollte er letztlich nicht die vom Prüfervermerk "richtig" Lösung für den einschlägigen Vertragstypus haben. Gerade oder zumindest in dieser Klausur!
Vll. übersehen wir ja auch was oder vll. haben auch die Ersteller der Klausur den Fall unterschätzt, wenn ich die vielen Meinungen hier sehe: Geht ja von Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag über Vertrag sui generis. Achja und noch nichteheliche gemeinsame Zweckgemeinschaft oder so ähnlich hat doch noch jemand genannt. Solch unterschiedliche Meinungen hab ich selten gesehen...
Wird interessant, wenn wir vll. irgwann die Lösung erfahren.
Ich denke man sieht an dieser Diskussion, dass vieles diskussionswürdig und letztlich vertretbar war. Es kam also auf die Argumentation und dem "Arbeiten" mit dem Sachverhalt an. Da wird keinem einen Strick draus gemacht, sollte er letztlich nicht die vom Prüfervermerk "richtig" Lösung für den einschlägigen Vertragstypus haben. Gerade oder zumindest in dieser Klausur!
Vll. übersehen wir ja auch was oder vll. haben auch die Ersteller der Klausur den Fall unterschätzt, wenn ich die vielen Meinungen hier sehe: Geht ja von Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag über Vertrag sui generis. Achja und noch nichteheliche gemeinsame Zweckgemeinschaft oder so ähnlich hat doch noch jemand genannt. Solch unterschiedliche Meinungen hab ich selten gesehen...
Wird interessant, wenn wir vll. irgwann die Lösung erfahren.
06.06.2015, 18:58
Da stimme ich zu... und jetzt Konzentration auf die nächste Klausur :)
06.06.2015, 19:09
Abgesehen von den eigentlich interessanten inhaltlichen Fragen:
Hat jemand eine Vermutung, was der Kautelarteil in NRW "wert" war?
Ich fürchte fast, dass man mit einem schlechten Kautelarteil mehr Punkte verlieren als bei einem guten dazubekommen kann.
Hat jemand eine Vermutung, was der Kautelarteil in NRW "wert" war?
Ich fürchte fast, dass man mit einem schlechten Kautelarteil mehr Punkte verlieren als bei einem guten dazubekommen kann.
07.06.2015, 11:02
Ich habe leider gar nichts zum Zurückbehaltungsrecht geschrieben. Ist das bei euch ein großer Teil der Klausur bzw ein Schwerpunkt?! Fehlt einem dann quasi die halbe Klausur?

07.06.2015, 11:35
@NRWP
Wieviel man dazu schreibt ist denke ich nicht entscheidend, es kommt wohl darauf an, dass du es zumindest ansprichst und dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit und im Schriftsatz das so verwertest, dass daraus ein Antrag Zug-um-Zug erfolgen muss. Das Bestehen des ZBR war ja relativ eindeutig aus meiner Sicht.
Wieviel man dazu schreibt ist denke ich nicht entscheidend, es kommt wohl darauf an, dass du es zumindest ansprichst und dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit und im Schriftsatz das so verwertest, dass daraus ein Antrag Zug-um-Zug erfolgen muss. Das Bestehen des ZBR war ja relativ eindeutig aus meiner Sicht.
07.06.2015, 13:34
(07.06.2015, 11:02)NRWP schrieb: Ich habe leider gar nichts zum Zurückbehaltungsrecht geschrieben. Ist das bei euch ein großer Teil der Klausur bzw ein Schwerpunkt?! Fehlt einem dann quasi die halbe Klausur?
Also aus meiner rein persönlichen Sicht war die Klausur in NRW mit allem drum und dran wirklich zeitlich nur schwer zu schaffen wenn man wegen des Vertrages lange überlegt hat und nicht vorschnell einfach unproblematisch den Darlehensvertrag angenommen hat.
07.06.2015, 14:21
Ja, total! In Berlin musste man ja wohl auch noch den kompletten Darlehensvertrag entwerfen mit entsprechendem Gutachten. Ich habe keine Ahnung, wie man das schaffen sollte. Naja, so läuft der Hase halt;-)
07.06.2015, 16:09
(07.06.2015, 14:21)NRWP schrieb: Ja, total! In Berlin musste man ja wohl auch noch den kompletten Darlehensvertrag entwerfen mit entsprechendem Gutachten. Ich habe keine Ahnung, wie man das schaffen sollte. Naja, so läuft der Hase halt;-)
GPA auch...kein Wunder, dass da auch Sachen auf der Strecke bleiben...
08.06.2015, 09:46
Hallo,
schreibt heute jemand eine Klausur in Berlin oder werden erst morgen alle Wahlklausuren geschrieben oder kommt am 09.06. nur eine Ö-Recht Klausur?
Bin für morgen geladen und habe keine Bestätigung meines Wahlfaches bekommen. Die Termine sind beim GJPA so aufgelistet, als ob morgen nur Ö-Recht dran ist, hab aber ZivilR gewollt.
Habe gerade einen Panikanflug, wäre nett, wenn jemand antwortet.
schreibt heute jemand eine Klausur in Berlin oder werden erst morgen alle Wahlklausuren geschrieben oder kommt am 09.06. nur eine Ö-Recht Klausur?
Bin für morgen geladen und habe keine Bestätigung meines Wahlfaches bekommen. Die Termine sind beim GJPA so aufgelistet, als ob morgen nur Ö-Recht dran ist, hab aber ZivilR gewollt.
Habe gerade einen Panikanflug, wäre nett, wenn jemand antwortet.