13.02.2019, 14:51
Wahre Worte, Sumse.
Ich freue mich sehr für dich, dass du trotz dieser schrecklichen Erfahrung in der mündlichen Richter geworden bist. Bin mir sicher, du machst einen super Job!
Es tut wirklich weh, dass manche hier derart verallgemeinern. Ich bin in der mündlichen beispielsweise bei 7,61 gelandet, wurde auch runter geprüft von einem der Prüfer, die bekannt dafür sind. In RLP habe ich mit der Note nach Auskunft kaum Chancen, in NDS hoffe ich aber, noch eine Chance zu haben.
Ich freue mich sehr für dich, dass du trotz dieser schrecklichen Erfahrung in der mündlichen Richter geworden bist. Bin mir sicher, du machst einen super Job!
Es tut wirklich weh, dass manche hier derart verallgemeinern. Ich bin in der mündlichen beispielsweise bei 7,61 gelandet, wurde auch runter geprüft von einem der Prüfer, die bekannt dafür sind. In RLP habe ich mit der Note nach Auskunft kaum Chancen, in NDS hoffe ich aber, noch eine Chance zu haben.
13.02.2019, 15:03
(13.02.2019, 14:14)Sumse schrieb: Liebe Hater, ich bin mit 7,9 aus der Schriftlichen in die Mündliche gegangen und wurde dort (dank des Prüflings Alptraumprüfer) runter geprüft. An alle die, die sich Sorgen um die Qualität machen: Bislang bin ich jedenfalls nicht an meine Grenzen gestoßen. Es läuft super, mein Mentor ist zufrieden und auch die Parteien haben sich bisher nicht beklagt.
Ich bin der Überzeugung, niemand muss in allen drei Rechtsgebieten super glänzen, um am Ende ein guter Richter in Zivilsachen oder Staatsanwalt oder oder oder zu werden. Jeder hat seine Stärken und Schwächen. Die überdurchschnittlichen Rechtskenntnisse kommen (sofern sie noch nicht vorhanden sind) ohnehin am ehesten in der Praxis. Wenn jemand wie ich, einfach ein totaler Prüfungsversager ist, dann ist das schon arg unter der Gürtellinie, was da von einigen kommt. Es macht übrigens auch einen guten Juristen aus, nicht alles zu verallgemeinern. Jeder Fall ist individuell...
7,9 schriftlich (!) ist aber auch was anderes als 6,5 nach der Mündlichen, sorry.
Aber Glückwunsch an dich :)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
13.02.2019, 16:44
Bei diesem Thread geht es um die Einstellungsmodalitäten und tatsächlichen Voraussetzungen. Warum manche dann unbedingt anführen müssen, welche Mindestnoten ein Richter/StA mind. mitbringen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem das Argument eines Users, er habe sich für den Richterdienst unter Wert verkauft, wenn da jetzt jeder kommen könne. Es war Deine Wahl. Wenn der Job für Dich an Prestige verliert, weil Leute mit weniger guten Noten jetzt auch Richter werden können und der Richterjob vielleicht nicht mehr so exklusiv ist-sorry, aber jemanden mit einer solchen Ansicht will ich nun auch nicht als Richter vor mir haben.
Etwas, was die Personalverantwortlichen und auch einige User hier gerne vergessen: Nach § 5 des dt. Richtergesetzes hat man bereits mit Bestehen der 1.u.2 Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt nachgewiesen. Es ist schon kaum nachvollziehbar und erst recht nicht überzeugend, wenn man jmd. ab ausreichend die Befähigung zuspricht und eine Stufe später so tut, als ob mit weniger als 8 Punkten der Untergang des Abendlandes und Rechtsstaates bevorsteht. Dann müsste man das Gesetz entsprechend anpassen und regeln, dass eben nicht allein das Bestehen, sondern nur ein "qualifiziertes" Bestehen für die Position als Richter qualifizieren. Dass allein die BL dann persönlich mehr oder weniger willkürlich Grenzen ziehen dürfte dann aber nicht ausreichen. Übrigens verlangen - je nach Ort und Bereich- auch die GK nicht mal mehr je 8 Punkte. Dies zum einen hinsichtlich der von manchen gewünschten Exklusivität ihres Jobs, zum anderen zeigt das, dass selbst die GKs offensichtlich mit "normalen" Juristen arbeiten, auch wenn man nach außen natürlich - aus Prestige- und Preisgründen- lieber nur mit promovierten Prädikatsjuristen wirbt. Ähnlich absurd ist es bei den Medizinern-nur bereits beim Abi. Da ist es mit einem Abi schlechter als 1,2 kaum möglich innerhalb der nächsten drei Jahre zu studieren. Wenn man aber mal studiert hat, ist die Note des Examens für einen Job völlig egal.
Nicht zu vergessen für die leicht arrogant auftretenden Leute hier: Euch ist vielleicht entgangen, dass auch Prädikatsjuristen (oder im oberen bf Bereich liegend) nicht ganz selten, äußerst unqualifizierte oder falsche Urteile/Schriftsätze von sich geben (oder auch Unsinn hier im Forum;). Und nein, es sind keine Ausnahmen im Promillie-Bereich. Es gibt genug Richter oder Rechtsanwälte aus diesem Bereich, die von "oben" schon mal sehr deutlich was mitbekommen haben und das selbst bei Sachen, wo man sich als jemand mit durchschnittlichen Kenntnissen aus dem Bereich fragen kann, wie jemand so etwas schreiben kann. Und bei vielen Richtern i Oder mein renommierter Prüfer, der erst mal vier Kandidaten abgewatscht hat, bis die Kollegen mal festgestellt hatten, dass er ein veraltetes Gesetz (und wir Recht) hatte. n Bayern fragt man sich, ob die überhaupt das Rechtsstaatsprinzip kennen. Menschen machen Fehler und ich konnte bislang jedenfalls auch bei nicht wenigen Prädikatsjuristen welche feststellen, die jedenfalls deutlich dagegen sprechen, dass diese bessere (praktische) Juristen sind.
Was Klausuren betrifft: Ich stimme tendenziell denen zu, die mal darauf hinweisen, dass man nicht in allen Bereichen gleich gut sein muss und -trotz Übung- schlicht Defizite beim Klausurschreiben haben kann. Das lässt aber nur im Ansatz auf die jur. Gesamtqualifikation schließen. Auch wenn ein knappes ausreichend für mich jetzt auch Zweifel an der Geeignetheit aufwerfen würde. Mann kann nämlich auch zusätzlich zur Klausurnote die Stationsnoten heranziehen. Das wird zwar tw. gemacht, aber ihnen kommt recht geringere Bedeutung zu. Das Argument, dass man ja das "Einzelfalltalent" bei schlechten Klausuren nicht einfach finden könne und sich bei vielen Bewerbern eben auf die aussagekräftige Note stützen muss, lässt sich damit nämlich ganz gut entkräften. Die Arbeit in den Stationen ist nämlich (im Regelfall) deutlich eher mit der späteren Praxis vergleichbar als die künstlichen Klausurbedingungen.
Insgesamt gehört diese Diskussion aber m.E. schlicht nicht hier her. Es wäre sicherlich sinnvoller und von den meisten Lesern gewünscht, wenn man sich wieder auf die Frage nach den Voraussetzungen konzentriert und nicht darauf, wie hoch einige User hier die Einstiegsnote setzen würden oder wann sie einen Juristen für qualifiziert halten, wenn sie entscheiden dürften-danach hat hier nämlich keiner gefragt.
Etwas, was die Personalverantwortlichen und auch einige User hier gerne vergessen: Nach § 5 des dt. Richtergesetzes hat man bereits mit Bestehen der 1.u.2 Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt nachgewiesen. Es ist schon kaum nachvollziehbar und erst recht nicht überzeugend, wenn man jmd. ab ausreichend die Befähigung zuspricht und eine Stufe später so tut, als ob mit weniger als 8 Punkten der Untergang des Abendlandes und Rechtsstaates bevorsteht. Dann müsste man das Gesetz entsprechend anpassen und regeln, dass eben nicht allein das Bestehen, sondern nur ein "qualifiziertes" Bestehen für die Position als Richter qualifizieren. Dass allein die BL dann persönlich mehr oder weniger willkürlich Grenzen ziehen dürfte dann aber nicht ausreichen. Übrigens verlangen - je nach Ort und Bereich- auch die GK nicht mal mehr je 8 Punkte. Dies zum einen hinsichtlich der von manchen gewünschten Exklusivität ihres Jobs, zum anderen zeigt das, dass selbst die GKs offensichtlich mit "normalen" Juristen arbeiten, auch wenn man nach außen natürlich - aus Prestige- und Preisgründen- lieber nur mit promovierten Prädikatsjuristen wirbt. Ähnlich absurd ist es bei den Medizinern-nur bereits beim Abi. Da ist es mit einem Abi schlechter als 1,2 kaum möglich innerhalb der nächsten drei Jahre zu studieren. Wenn man aber mal studiert hat, ist die Note des Examens für einen Job völlig egal.
Nicht zu vergessen für die leicht arrogant auftretenden Leute hier: Euch ist vielleicht entgangen, dass auch Prädikatsjuristen (oder im oberen bf Bereich liegend) nicht ganz selten, äußerst unqualifizierte oder falsche Urteile/Schriftsätze von sich geben (oder auch Unsinn hier im Forum;). Und nein, es sind keine Ausnahmen im Promillie-Bereich. Es gibt genug Richter oder Rechtsanwälte aus diesem Bereich, die von "oben" schon mal sehr deutlich was mitbekommen haben und das selbst bei Sachen, wo man sich als jemand mit durchschnittlichen Kenntnissen aus dem Bereich fragen kann, wie jemand so etwas schreiben kann. Und bei vielen Richtern i Oder mein renommierter Prüfer, der erst mal vier Kandidaten abgewatscht hat, bis die Kollegen mal festgestellt hatten, dass er ein veraltetes Gesetz (und wir Recht) hatte. n Bayern fragt man sich, ob die überhaupt das Rechtsstaatsprinzip kennen. Menschen machen Fehler und ich konnte bislang jedenfalls auch bei nicht wenigen Prädikatsjuristen welche feststellen, die jedenfalls deutlich dagegen sprechen, dass diese bessere (praktische) Juristen sind.
Was Klausuren betrifft: Ich stimme tendenziell denen zu, die mal darauf hinweisen, dass man nicht in allen Bereichen gleich gut sein muss und -trotz Übung- schlicht Defizite beim Klausurschreiben haben kann. Das lässt aber nur im Ansatz auf die jur. Gesamtqualifikation schließen. Auch wenn ein knappes ausreichend für mich jetzt auch Zweifel an der Geeignetheit aufwerfen würde. Mann kann nämlich auch zusätzlich zur Klausurnote die Stationsnoten heranziehen. Das wird zwar tw. gemacht, aber ihnen kommt recht geringere Bedeutung zu. Das Argument, dass man ja das "Einzelfalltalent" bei schlechten Klausuren nicht einfach finden könne und sich bei vielen Bewerbern eben auf die aussagekräftige Note stützen muss, lässt sich damit nämlich ganz gut entkräften. Die Arbeit in den Stationen ist nämlich (im Regelfall) deutlich eher mit der späteren Praxis vergleichbar als die künstlichen Klausurbedingungen.
Insgesamt gehört diese Diskussion aber m.E. schlicht nicht hier her. Es wäre sicherlich sinnvoller und von den meisten Lesern gewünscht, wenn man sich wieder auf die Frage nach den Voraussetzungen konzentriert und nicht darauf, wie hoch einige User hier die Einstiegsnote setzen würden oder wann sie einen Juristen für qualifiziert halten, wenn sie entscheiden dürften-danach hat hier nämlich keiner gefragt.
13.02.2019, 17:07
Sehe ich ganz genauso! Verstehe es absolut nicht, wieso diese Diskussion aufgekommen ist. Hier fragen angehende Richter / Staatsanwälte, wie ihre Chancen sind! Und nicht danach, ob IHR sie einstellen würdet.
Nur mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich habe meine Wahlstation bei einem Ministerium gemacht. Dort sagte man mir, dass viele Prädikatsjuristen viel zu theoretisch arbeiten und keine Bescheide fertigen können, die man so rausschicken kann. Nur weil ihr so schöne Klausuren schreibt, seid ihr nicht gleich der super Richter der Nation.
Also - zurück zum Thema. Würde mich sehr über weitere Erfahrungsberichte aus Niedersachsen freuen. Ich habe leider auch „nur“ eine 7,x im zweiten Examen. Danke im Voraus!!!
Nur mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich habe meine Wahlstation bei einem Ministerium gemacht. Dort sagte man mir, dass viele Prädikatsjuristen viel zu theoretisch arbeiten und keine Bescheide fertigen können, die man so rausschicken kann. Nur weil ihr so schöne Klausuren schreibt, seid ihr nicht gleich der super Richter der Nation.
Also - zurück zum Thema. Würde mich sehr über weitere Erfahrungsberichte aus Niedersachsen freuen. Ich habe leider auch „nur“ eine 7,x im zweiten Examen. Danke im Voraus!!!
13.02.2019, 18:23
(13.02.2019, 17:07)GastNDS89 schrieb: Sehe ich ganz genauso! Verstehe es absolut nicht, wieso diese Diskussion aufgekommen ist. Hier fragen angehende Richter / Staatsanwälte, wie ihre Chancen sind! Und nicht danach, ob IHR sie einstellen würdet.
Nur mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich habe meine Wahlstation bei einem Ministerium gemacht. Dort sagte man mir, dass viele Prädikatsjuristen viel zu theoretisch arbeiten und keine Bescheide fertigen können, die man so rausschicken kann. Nur weil ihr so schöne Klausuren schreibt, seid ihr nicht gleich der super Richter der Nation.
Also - zurück zum Thema. Würde mich sehr über weitere Erfahrungsberichte aus Niedersachsen freuen. Ich habe leider auch „nur“ eine 7,x im zweiten Examen. Danke im Voraus!!!
Durch solche Kommentare ist das Thema mit den Noten ja explodiert...Glaubt hier wirklich irgendjemand ernsthaft, dass Leute mit guten Noten auf dem Arbeitsmarkt unbeliebter sind, weil sie schlechtere weil nicht praktisch verwertbare Arbeit abliefern? Ich kann verstehen, dass Du dir das einredest, aber die Note im Zweiten gibt es ja gerade für die Praxistauglichkeit der entwickelten Ergebnisse. Gerade aus diesem Grund schaut die Justiz (und alle anderen Arbeitgeber) ja gerade so auf das zweite Examen.
13.02.2019, 19:10
(13.02.2019, 16:44)Noch_ein_Gast schrieb: Bei diesem Thread geht es um die Einstellungsmodalitäten und tatsächlichen Voraussetzungen. Warum manche dann unbedingt anführen müssen, welche Mindestnoten ein Richter/StA mind. mitbringen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem das Argument eines Users, er habe sich für den Richterdienst unter Wert verkauft, wenn da jetzt jeder kommen könne. Es war Deine Wahl. Wenn der Job für Dich an Prestige verliert, weil Leute mit weniger guten Noten jetzt auch Richter werden können und der Richterjob vielleicht nicht mehr so exklusiv ist-sorry, aber jemanden mit einer solchen Ansicht will ich nun auch nicht als Richter vor mir haben.
Etwas, was die Personalverantwortlichen und auch einige User hier gerne vergessen: Nach § 5 des dt. Richtergesetzes hat man bereits mit Bestehen der 1.u.2 Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt nachgewiesen. Es ist schon kaum nachvollziehbar und erst recht nicht überzeugend, wenn man jmd. ab ausreichend die Befähigung zuspricht und eine Stufe später so tut, als ob mit weniger als 8 Punkten der Untergang des Abendlandes und Rechtsstaates bevorsteht. Dann müsste man das Gesetz entsprechend anpassen und regeln, dass eben nicht allein das Bestehen, sondern nur ein "qualifiziertes" Bestehen für die Position als Richter qualifizieren. Dass allein die BL dann persönlich mehr oder weniger willkürlich Grenzen ziehen dürfte dann aber nicht ausreichen. Übrigens verlangen - je nach Ort und Bereich- auch die GK nicht mal mehr je 8 Punkte. Dies zum einen hinsichtlich der von manchen gewünschten Exklusivität ihres Jobs, zum anderen zeigt das, dass selbst die GKs offensichtlich mit "normalen" Juristen arbeiten, auch wenn man nach außen natürlich - aus Prestige- und Preisgründen- lieber nur mit promovierten Prädikatsjuristen wirbt. Ähnlich absurd ist es bei den Medizinern-nur bereits beim Abi. Da ist es mit einem Abi schlechter als 1,2 kaum möglich innerhalb der nächsten drei Jahre zu studieren. Wenn man aber mal studiert hat, ist die Note des Examens für einen Job völlig egal.
Nicht zu vergessen für die leicht arrogant auftretenden Leute hier: Euch ist vielleicht entgangen, dass auch Prädikatsjuristen (oder im oberen bf Bereich liegend) nicht ganz selten, äußerst unqualifizierte oder falsche Urteile/Schriftsätze von sich geben (oder auch Unsinn hier im Forum;). Und nein, es sind keine Ausnahmen im Promillie-Bereich. Es gibt genug Richter oder Rechtsanwälte aus diesem Bereich, die von "oben" schon mal sehr deutlich was mitbekommen haben und das selbst bei Sachen, wo man sich als jemand mit durchschnittlichen Kenntnissen aus dem Bereich fragen kann, wie jemand so etwas schreiben kann. Und bei vielen Richtern i Oder mein renommierter Prüfer, der erst mal vier Kandidaten abgewatscht hat, bis die Kollegen mal festgestellt hatten, dass er ein veraltetes Gesetz (und wir Recht) hatte. n Bayern fragt man sich, ob die überhaupt das Rechtsstaatsprinzip kennen. Menschen machen Fehler und ich konnte bislang jedenfalls auch bei nicht wenigen Prädikatsjuristen welche feststellen, die jedenfalls deutlich dagegen sprechen, dass diese bessere (praktische) Juristen sind.
Was Klausuren betrifft: Ich stimme tendenziell denen zu, die mal darauf hinweisen, dass man nicht in allen Bereichen gleich gut sein muss und -trotz Übung- schlicht Defizite beim Klausurschreiben haben kann. Das lässt aber nur im Ansatz auf die jur. Gesamtqualifikation schließen. Auch wenn ein knappes ausreichend für mich jetzt auch Zweifel an der Geeignetheit aufwerfen würde. Mann kann nämlich auch zusätzlich zur Klausurnote die Stationsnoten heranziehen. Das wird zwar tw. gemacht, aber ihnen kommt recht geringere Bedeutung zu. Das Argument, dass man ja das "Einzelfalltalent" bei schlechten Klausuren nicht einfach finden könne und sich bei vielen Bewerbern eben auf die aussagekräftige Note stützen muss, lässt sich damit nämlich ganz gut entkräften. Die Arbeit in den Stationen ist nämlich (im Regelfall) deutlich eher mit der späteren Praxis vergleichbar als die künstlichen Klausurbedingungen.
Insgesamt gehört diese Diskussion aber m.E. schlicht nicht hier her. Es wäre sicherlich sinnvoller und von den meisten Lesern gewünscht, wenn man sich wieder auf die Frage nach den Voraussetzungen konzentriert und nicht darauf, wie hoch einige User hier die Einstiegsnote setzen würden oder wann sie einen Juristen für qualifiziert halten, wenn sie entscheiden dürften-danach hat hier nämlich keiner gefragt.
Es wurde allerdings explizit gefragt, ob es sein könnte, dass die Anforderungen würden sinken. Natürlich lädt das zu Diskussionen ein.
13.02.2019, 19:11
Sinken würden natürlich...
13.02.2019, 19:51
(13.02.2019, 18:23)Judge schrieb:(13.02.2019, 17:07)GastNDS89 schrieb: Sehe ich ganz genauso! Verstehe es absolut nicht, wieso diese Diskussion aufgekommen ist. Hier fragen angehende Richter / Staatsanwälte, wie ihre Chancen sind! Und nicht danach, ob IHR sie einstellen würdet.
Nur mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich habe meine Wahlstation bei einem Ministerium gemacht. Dort sagte man mir, dass viele Prädikatsjuristen viel zu theoretisch arbeiten und keine Bescheide fertigen können, die man so rausschicken kann. Nur weil ihr so schöne Klausuren schreibt, seid ihr nicht gleich der super Richter der Nation.
Also - zurück zum Thema. Würde mich sehr über weitere Erfahrungsberichte aus Niedersachsen freuen. Ich habe leider auch „nur“ eine 7,x im zweiten Examen. Danke im Voraus!!!
Durch solche Kommentare ist das Thema mit den Noten ja explodiert...Glaubt hier wirklich irgendjemand ernsthaft, dass Leute mit guten Noten auf dem Arbeitsmarkt unbeliebter sind, weil sie schlechtere weil nicht praktisch verwertbare Arbeit abliefern? Ich kann verstehen, dass Du dir das einredest, aber die Note im Zweiten gibt es ja gerade für die Praxistauglichkeit der entwickelten Ergebnisse. Gerade aus diesem Grund schaut die Justiz (und alle anderen Arbeitgeber) ja gerade so auf das zweite Examen.
Es ist ein Beispiel gewesen. Ein Beispiel dafür, dass es eben nicht immer zwingend ist, dass ein Prädikatsjurist besser geeignet ist. Ich pauschalisiere hier gerade nicht.
Und bitte, lasst uns diese Diskussion doch einfach sein lassen und zurück zum Thema kommen? Es hat einfach niemand danach gefragt. Falls das Interesse so groß ist, darüber zu diskutieren, könnt ihr ja vielleicht einen neuen Thread dazu eröffnen.
13.02.2019, 20:24
Noch mal etwas spezielles: In manchen Bundesländern - afaik NRW und NS - werden Schwerbehinderte schon ab einem Befriedigend regelmäßig eingeladen.
Nun meine Fragen: Wie hoch sind am Ende die tatsächlichen Einstellungschancen und wie wird das von anderen BL gehandhabt?
Nun meine Fragen: Wie hoch sind am Ende die tatsächlichen Einstellungschancen und wie wird das von anderen BL gehandhabt?
13.02.2019, 20:59
(09.02.2019, 21:37)Richter schrieb: Hallo Annika und Forum,
unabhängig davon, wie aussagekräftig Notengrenzen sein mögen, sind sie Realität. Leider teile ich den Optimismus, was Chancen mit 2x deutlich unter 8 betrifft, nicht. Denn die Notengrenzen sind bereits deutlich gesenkt worden und das Prinzip der Bestenauslese wird -gerade vor dem Hintergrund der Prädikatszahlen- wohl kaum weitere Absenkungen zulassen. Aus der Votum 4/18 :
"Das „große Prädikat“ im Ersten Juristischen Staatsexamen erreichten in Berlin im Jahr 2001 lediglich 21,18 % (...) im Jahr 2016 dann 49,50 % der erfolgreich geprüften Studierenden, mithin beinahe die Hälfte. Dabei hat sich auch die absolute Zahl der „Prädikatsjuristen“ deutlich von 162 Personen im Jahr 2001 auf 298 Personen im Jahr 2016 erhöht.
Die Entwicklung der Noten im Zweiten Juristischen Staatsexamen ist etwas weniger sprunghaft verlaufen (...) Indes ist auch hier eine relevante Hebung des Notenniveaus zu verzeichnen. Der Anteil der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Notenstufen „vollbefriedigend“ und besser erhielten, lag im Jahr 2001 bei 16,82 %, während im Jahr 2016 31,73 % der erfolgreichen Prüflinge in Berlin das große Prädi-kat schafften. (...) Während im Jahr 2001 lediglich 125 Personen 9 Punkte oder mehr erzielten, waren es 250 Personen im Jahr 2016. Der „Pool“ der Juristinnen und Juristen mit „Prädikat“, der dem Arbeitsmarkt in einem Kalenderjahr zur Verfügung steht, hat sich mithin in den letzten Jahren verdoppelt."
Gerade weil die Zahl der guten Absolventen -trotz stagnierender bzw. rückläufiger Zahl der Absolventen- auf hohem Niveau liegt, dürfte realistisch jedenfalls bei 7,5 das Ende der Absenkungen erreicht sein.
Ich glaube nicht, dass die Paktstellen daran sehr viel ändern werden. Zum einen sollen in diese bereits seit dem 01.01.2018 eingestellte Ri/StA bzw. neue geschaffene Stellen eingerechnet werden, so dass die jetzt noch besetzbaren Stellen bei deutlich unter 2000 liegen dürften. Diese verteilen sich dann wiederum auf mehrere Jahre, über sämtliche Bundesländer etc.
Insgesamt gibt es damit also zwar deutlich mehr Stellen als in den vergangenen Jahren (in denen in manchen BL faktisch ein Einstellungstopp herrschte), aber in absoluten Zahlen pro BL und Jahr immer noch nicht wirklich viele. Gleichzeitig strömen "frische" Assessoren nach und berufserfahrene Bewerber möchten die Gelegenheit nutzen. Damit ist die Lage für die einstellenden Stellen nicht so desaströs wie bisweilen im Forum behauptet...
Wer von Euch also jetzt mit 2x 7,X von den einstellenden Stellen "grünes Licht" zum Einsenden einer Bewerbung bekommt, sollte diese Gelgenheit dringend nutzen und nicht weiter abwarten oder noch auf das Lieblingsbundesland spekulieren.
Die Votum ist nur für Berlin? Bzw. gibt es vergleichbare Beiträge auch aus anderen Bundesländern?
Eine Freundin, die sich im November in Bremen und in Nds (keine Ahnung welches OLG) mit Kombi 7,8 und 7,2 beworben hat (ohne Zusatzqualifikation und besondere Stationsleitungen), wurde nicht eingeladen...