09.02.2019, 13:27
(09.02.2019, 11:03)NRWfee schrieb:(09.02.2019, 10:08)NRWheimG schrieb: Ich glaube das Heimgesetz wurde nur für die Frage der Fälligkeit des Entgelts für den 1. Vertrag relevant. Im Palandt steht in der Kommentierung zu § 7, dass aus 7 V geschlossen wird, dass eine Vorauszahlung bei Heimverträgen nicht zulässig ist (Wortlaut „Anrechnung“). Die Teilnichtigkeit folgt dann aus § 16. Abgesehen davon hab ich es nicht untergebracht.
Bzgl des Betreuungsvertrages habe ich auch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht angenommen, weil ein Gerichtsbeschluss ja gerade nicht existiert. Beim 1. Vertrag scheitert die Vertretung an der fehlenden Offenkundigkeit, beim 2. Vertrag wurde wirksam vertreten, deswegen mit 311 III angefangen, iE Vertreterhaftung abgelehnt. Den dinglichen Herausgabeanspruch nach 985 kann man nicht abtreten, sodass in eine Ermächtigung umzudeuten ist.
Bin mir nicht mehr sicher, aber war 562 nicht ausgeschlossen laut Bearbeitervermerk?
Genau so hab ich das auch gemacht. Hab mich ewig gefragt warum so explizit auf die Kommentierung hingewiesen wurde, bis ich das mit der Fälligkeit gesehen habe. Ich hab daraus dann noch einen Zinsanspruch gebastelt, keine Ahnung ob das geht ?
Ja, VermieterpfandR war ausgeschlossen, fand ich blöd, aber hab ich dann hingenommen...
Ja, ich hab das auch im Zinsanspruch geprüft
09.02.2019, 20:15
Wir in MV sollten das heimgesetz überhaupt nicht anwenden.
10.02.2019, 14:00
Kann jemand bitte kurz den Sachverhalt von der Klausur am Freitag wiedergeben?
Vielen Dank schonmal!
Vielen Dank schonmal!
11.02.2019, 15:08
Leute, was kam heute dran?
Vielen Dank schon einmal! :heart:
Vielen Dank schon einmal! :heart:
11.02.2019, 15:23
habt ihr alles geschafft?
11.02.2019, 15:40
Nee, leider nicht fertig geworden. Was habt ihr letztendlich angeklagt?
11.02.2019, 15:45
Also ich verstehe ja, dass man nach 5 Stunden Klausur keine Lust hat, hier Klausurensachverhalte lang und breit wieder zu geben. Aber ein paar Strichpunkte wären schon nett.
In den vorherigen Monaten hat das auch immer gut funktioniert. Seid doch so fair & sagt uns wenigstens kurz, was dran kam.
In den vorherigen Monaten hat das auch immer gut funktioniert. Seid doch so fair & sagt uns wenigstens kurz, was dran kam.
11.02.2019, 16:12
(11.02.2019, 15:45)GastMärzNRW schrieb: Also ich verstehe ja, dass man nach 5 Stunden Klausur keine Lust hat, hier Klausurensachverhalte lang und breit wieder zu geben. Aber ein paar Strichpunkte wären schon nett.
In den vorherigen Monaten hat das auch immer gut funktioniert. Seid doch so fair & sagt uns wenigstens kurz, was dran kam.
Beruhig Dich mal! Die Klausur ist 1,5h her. Die Prüflinge wollen vielleicht auch erstmal runter kommen, nach Hause fahren oder was essen!
Unmöglich und egoistisch so ein Denken
11.02.2019, 16:14
Es ging um Frau A. Diese war selbständige Marktbeschickerin im Raum Duisburg. Nachdem ihr Deal mit einem Weihnachtspyramiden-Schreiner aus dem Erzgebirge geplatzt war (Verkaufswert 150€), bestellte sie kurzerhand bei einer chinesischen Import-GmbH verblüffend echte Duplikate (Verkaufspreis 70-100€). Diese verkaufte sie auf ihrem Marktstand als "Originale", aber zum tatsächlichen Verkaufspreis eines Duplikats (70€). Es wurden 2 Zeugen vernommen, die bei ihr eingekauft hatten. Sie selbst hatte sich zuvor im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung ("Selbstanzeige") auch geständig eingelassen.
Sie verkaufte auch chinesisches Abnehmwasser, das zum Abnehmen völlig wirkungslos war (Bestandteile Salz und Ingwer). Dabei fertigte sie auch Beipackzettel an, auf denen u.a. stand "medizinisch getestet". Die 2 obigen Zeugen waren skeptisch, aber vertrauten zumindest auf eine geringe Abnahme.
Dann trank sie bei einem Italiener noch Wein und fuhr danach mit ihrem Geländewagen nach Hause. Dabei entdeckte sie das Auto ihres Noch-Mannes, der sie für eine andere verlassen hatte. Aus Rache fuhr sie in dessen Cabrio und schob dieses in einen anderen Wagen (Schaden unter 1300€). Die Trinkmenge ließ sich nicht konstruieren, auch kein BAK. Die Inhaberin des Restaurants konnte auch nichts beisteuern und beschrieb die Fahrweise der A auf dem Parkplatz als sicher. A selber gab an geschwankt zu haben.
Es gab Gutachten zum Schlankheitsdrink und zu roten Lackspuren auf den fremden Wagen (Sie fuhr einen roten Range Rover). In ihrer Wohnung waren Bestelllisten von den China-Pyramiden und Drinks zu finden, sowie Blanko-Drinks, die Sie noch nicht verkauft hatte. Diese wurden sichergestellt, nachdem A freiwillig die Tür geöffnet und die Sachen gezeigt und übergeben hätte.
Ihre Beschuldigtenvernehmung erfolgte ordnungsgemäß laut BV. Ihre Anwältin rügte, dass ihre Aussagen nicht verwertbar seien und kündigte Schweigen an. Sie rügte außerdem die Sicherstellung und Durchsuchung.
War sehr umfangreich, ohne Einstellung und Beschränkung hätte ich es zeitlich nicht hinbekommen.
Sie verkaufte auch chinesisches Abnehmwasser, das zum Abnehmen völlig wirkungslos war (Bestandteile Salz und Ingwer). Dabei fertigte sie auch Beipackzettel an, auf denen u.a. stand "medizinisch getestet". Die 2 obigen Zeugen waren skeptisch, aber vertrauten zumindest auf eine geringe Abnahme.
Dann trank sie bei einem Italiener noch Wein und fuhr danach mit ihrem Geländewagen nach Hause. Dabei entdeckte sie das Auto ihres Noch-Mannes, der sie für eine andere verlassen hatte. Aus Rache fuhr sie in dessen Cabrio und schob dieses in einen anderen Wagen (Schaden unter 1300€). Die Trinkmenge ließ sich nicht konstruieren, auch kein BAK. Die Inhaberin des Restaurants konnte auch nichts beisteuern und beschrieb die Fahrweise der A auf dem Parkplatz als sicher. A selber gab an geschwankt zu haben.
Es gab Gutachten zum Schlankheitsdrink und zu roten Lackspuren auf den fremden Wagen (Sie fuhr einen roten Range Rover). In ihrer Wohnung waren Bestelllisten von den China-Pyramiden und Drinks zu finden, sowie Blanko-Drinks, die Sie noch nicht verkauft hatte. Diese wurden sichergestellt, nachdem A freiwillig die Tür geöffnet und die Sachen gezeigt und übergeben hätte.
Ihre Beschuldigtenvernehmung erfolgte ordnungsgemäß laut BV. Ihre Anwältin rügte, dass ihre Aussagen nicht verwertbar seien und kündigte Schweigen an. Sie rügte außerdem die Sicherstellung und Durchsuchung.
War sehr umfangreich, ohne Einstellung und Beschränkung hätte ich es zeitlich nicht hinbekommen.
11.02.2019, 16:17
(11.02.2019, 16:12)GastSH schrieb:(11.02.2019, 15:45)GastMärzNRW schrieb: Also ich verstehe ja, dass man nach 5 Stunden Klausur keine Lust hat, hier Klausurensachverhalte lang und breit wieder zu geben. Aber ein paar Strichpunkte wären schon nett.
In den vorherigen Monaten hat das auch immer gut funktioniert. Seid doch so fair & sagt uns wenigstens kurz, was dran kam.
Beruhig Dich mal! Die Klausur ist 1,5h her. Die Prüflinge wollen vielleicht auch erstmal runter kommen, nach Hause fahren oder was essen!
Unmöglich und egoistisch so ein Denken
Das war auf die Z4 bezogen..........