16.04.2023, 22:27
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade dabei für mein Referendariat meine Steuerklärung zu machen. Ich habe nebenbei noch einen Nebenjob gehabt (300€) und eine Weiterbildung gemacht.
Ich habe Arbeitsmittel, die Homeofficepauschale und die Bücher und Kaiserseminare abgesetzt. Die unverbindliche Steuerberechnung sagt gerade 653,86€. Was habe ich vergessen? Wie hoch fielen eure Rückzahlungen aus?
ich bin gerade dabei für mein Referendariat meine Steuerklärung zu machen. Ich habe nebenbei noch einen Nebenjob gehabt (300€) und eine Weiterbildung gemacht.
Ich habe Arbeitsmittel, die Homeofficepauschale und die Bücher und Kaiserseminare abgesetzt. Die unverbindliche Steuerberechnung sagt gerade 653,86€. Was habe ich vergessen? Wie hoch fielen eure Rückzahlungen aus?
16.04.2023, 23:56
(16.04.2023, 22:27)J123 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade dabei für mein Referendariat meine Steuerklärung zu machen. Ich habe nebenbei noch einen Nebenjob gehabt (300€) und eine Weiterbildung gemacht.
Ich habe Arbeitsmittel, die Homeofficepauschale und die Bücher und Kaiserseminare abgesetzt. Die unverbindliche Steuerberechnung sagt gerade 653,86€. Was habe ich vergessen? Wie hoch fielen eure Rückzahlungen aus?
Du meinst, du bekommst 653 Euro zurück? Das dürfte hinkommen. Ist lange her, aber als ich damals meine erste Steuerklärung im Ref gemacht habe, bekam ich ca. 200 Euro zurück. Zunächst wunderte ich mich, da ich damals auch noch nicht viel Ahnung von Steuern hatte, bis ich auf den Trichter kam, dass ich bei dem geringen Gehalt kaum Steuern zahlte.
Hast du Elster genutzt? Wenn ja, kannst du dir die Berechnung ausdrucken lassen. Der Grundsteuerfreibetrag lag 2022 bei 10.374 Euro. Erst wenn das Einkommen darüber liegt, zahlt man überhaupt Lohnsteuer und auch nur auf den über diesem Betrag liegenden Anteil. Das dürfte nicht viel gewesen sein, was du gezahlt hast. Ergo kannst du auch nicht viel zurück bekommen.
Dein 300 Euro Job war sicherlich ein Minijob, nehme ich an? Wenn ja, hast du darauf keine Lohnsteuer gezahlt, sondern nur dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag. In dem Fall kannst du keine Lohnsteuer für diesen Job zurückbekommen. Allenfalls wenn der Job individuell mit deiner Steuerklasse versteuert wurde, nutzt er dir in der Steuererklärung etwas. Ob dir Steuern abgezogen wurden, siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung. Brutto und Netto dürften dann neben dem etwaigen Abzug für die Gesetzlichen Rentenversicherung nicht identisch sein.
17.04.2023, 12:59
(16.04.2023, 22:27)J123 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade dabei für mein Referendariat meine Steuerklärung zu machen. Ich habe nebenbei noch einen Nebenjob gehabt (300€) und eine Weiterbildung gemacht.
Ich habe Arbeitsmittel, die Homeofficepauschale und die Bücher und Kaiserseminare abgesetzt. Die unverbindliche Steuerberechnung sagt gerade 653,86€. Was habe ich vergessen? Wie hoch fielen eure Rückzahlungen aus?
War bei mir im ersten Ref-Jahr ähnlich (9 Monate in Bayern). Hat man Werbungskosten, die den Pauschbetrag wesentlich überschreiten, rutscht man unter den Grundfreibetrag und bekommt die Lohnsteuer komplett zurück.
17.04.2023, 13:12
Reisekosten und Verpflegungspauschale.
17.04.2023, 17:27
Das kann doch niemand seriös beantworten.
Grobe Einschätzung: Nimm denn Brutto-Netto Rechner aus dem Internet. Gib deine gesamten Jahreseinkünfte (brutto) ein, lass etwaige SV Abgaben und Minijob-Einkünfte weg, dann erfährst du wie viel Steuern du hättest zahlen müssen, dann schaust du wie viel du gezahlt hast.
Die Werbekostenpauschale für das Jahr 2022 beträgt 1200 Euro, diese wird automatisch berücksichtigt. Wenn du also weniger Werbungskosten hattest, dann ist eine Angabe völlig unnötig aber auch nicht nachteilhaft, da dennoch die 1200 Euro angesetzt werden.
Grobe Einschätzung: Nimm denn Brutto-Netto Rechner aus dem Internet. Gib deine gesamten Jahreseinkünfte (brutto) ein, lass etwaige SV Abgaben und Minijob-Einkünfte weg, dann erfährst du wie viel Steuern du hättest zahlen müssen, dann schaust du wie viel du gezahlt hast.
Die Werbekostenpauschale für das Jahr 2022 beträgt 1200 Euro, diese wird automatisch berücksichtigt. Wenn du also weniger Werbungskosten hattest, dann ist eine Angabe völlig unnötig aber auch nicht nachteilhaft, da dennoch die 1200 Euro angesetzt werden.
18.04.2023, 15:50
Im Ref zahlst Du normalerweise wenig Steuern und Dein Steuersatz ist nicht sehr hoch. Das dürfte auch für Deinen Nebenjob gelten. Daher wirken sich naturgemäß die Werbungskosten auch nicht sonderlich aus.
18.04.2023, 17:04
Also dieses "wirkt sich nicht aus" ist schon sehr subjektiv. Ich habe insbesondere im Jahr der Anwalts- und Wahlstation knapp 2k wiederbekommen, ich fand das schon ordentlich.
18.04.2023, 21:28
(18.04.2023, 17:04)Homer S. schrieb: Also dieses "wirkt sich nicht aus" ist schon sehr subjektiv. Ich habe insbesondere im Jahr der Anwalts- und Wahlstation knapp 2k wiederbekommen, ich fand das schon ordentlich.
Dann hast du in diesen Stationen aber Geld bekommen und Steuern bezahlt.
Wer keine oder kaum Steuern zahlt, kann logischerweise keine bzw. kaum Steuern zurückbekommen.
Die Steuerklärung, konkreter die Rückzahlung, ist kein Geldgeschenk des Staates, sondern gleicht nur die Steuerlast aus.
18.04.2023, 21:37
(18.04.2023, 21:28)Egal schrieb:(18.04.2023, 17:04)Homer S. schrieb: Also dieses "wirkt sich nicht aus" ist schon sehr subjektiv. Ich habe insbesondere im Jahr der Anwalts- und Wahlstation knapp 2k wiederbekommen, ich fand das schon ordentlich.
Dann hast du in diesen Stationen aber Geld bekommen und Steuern bezahlt.
Wer keine oder kaum Steuern zahlt, kann logischerweise keine bzw. kaum Steuern zurückbekommen.
Die Steuerklärung, konkreter die Rückzahlung, ist kein Geldgeschenk des Staates, sondern gleicht nur die Steuerlast aus.
Ich habe mal gerade in meine alten Gehaltsabrechnungen aus 2011 geschaut: 20 Euro Steuern habe ich pro Monat gezahlt. Macht 240 Euro Lohnsteuer im gesamten Jahr!
Das wird heute aufgrund der Gehaltserhöhungen etwas mehr gegenüber damals sein, aber ihr könnt eben nur das zurückbekommen, was ihr eingezahlt habt. Wenn ihr 400 Euro im Jahr Steuern zahlt, könnt ihr keine 2.000 Euro zurückbekommen. Auch keine 1.000, sondern maximal die gezahlten 400 Euro.
Der Tipp mit dem Brutto-Netto-Rechner ist nicht schlecht und ich hatte zuvor auch schon daran gedacht, ihn zu geben, auch wenn das nur eine ungefähre Berechnung ist. Dort seht ihr aber, was ihr an Steuern zahlt, bzw. schaut auf eure Gehaltsabrechnung und multipliziert den Betrag mit 12.
Welche Summe kommt raus? Bestimmt keine 2.000 Euro, es sei denn ihr habt während des Ref mehr als im Minijob gearbeitet.
19.04.2023, 13:29
Ich meine gelesen zu haben, dass man hohe Werbungskosten auch bei wenig gezahlten steuern ins nächste Jahr „mitnehmen“ kann, indem man sie in der Steuererklärung angibt?
Ist das so?
Und wenn ja, was ist zu beachten?
Wäre das dann der Fall, wenn ich bereits nur durch die Werbungskostenpauschalbeträge alle meine Steuern zurückerhalte, tatsächlich aber höhere Werbungskosten als die Pauschale (ich meine die liegt bei 1000€) hatte?
Ist das so?
Und wenn ja, was ist zu beachten?
Wäre das dann der Fall, wenn ich bereits nur durch die Werbungskostenpauschalbeträge alle meine Steuern zurückerhalte, tatsächlich aber höhere Werbungskosten als die Pauschale (ich meine die liegt bei 1000€) hatte?