25.02.2023, 21:19
Hallo, habe kurz eine Frage:
Habe bei der Strafurteilsklausur den Betrug abgelehnt, da es sich meines Erachtens um eine sittenwidrige und daher nichtige Forderungen handelte. Habe also im Ergebnis Tatkimplex 2 und 3 freigesprochen. Mir kam es damals schon komisch vor, weil man sich dadurch viele Probleme wie die Nebenentscheidungen (Bewährung) und eine weiter Gesamtstrafe abgeschnitten hat. Alle meine Kollegen hatten den Betrug bejaht und ich war dann stark verunsichert, weil das Urteil ja dann in eine ganz andere Richtung geht. Im Hemmer Examensreport wurde der Betrug jetzt mit meiner Argumentation auch abgelehnt, wodurch ich wieder Hoffnung bekam. Wie habt ihr das gelöst? Meint ihr die Ablehnung des Betrugs war tatsächlich vertretbar?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten!
Habe bei der Strafurteilsklausur den Betrug abgelehnt, da es sich meines Erachtens um eine sittenwidrige und daher nichtige Forderungen handelte. Habe also im Ergebnis Tatkimplex 2 und 3 freigesprochen. Mir kam es damals schon komisch vor, weil man sich dadurch viele Probleme wie die Nebenentscheidungen (Bewährung) und eine weiter Gesamtstrafe abgeschnitten hat. Alle meine Kollegen hatten den Betrug bejaht und ich war dann stark verunsichert, weil das Urteil ja dann in eine ganz andere Richtung geht. Im Hemmer Examensreport wurde der Betrug jetzt mit meiner Argumentation auch abgelehnt, wodurch ich wieder Hoffnung bekam. Wie habt ihr das gelöst? Meint ihr die Ablehnung des Betrugs war tatsächlich vertretbar?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten!
25.02.2023, 21:51
(25.02.2023, 21:19)Bavaria28 schrieb: Hallo, habe kurz eine Frage:
Habe bei der Strafurteilsklausur den Betrug abgelehnt, da es sich meines Erachtens um eine sittenwidrige und daher nichtige Forderungen handelte. Habe also im Ergebnis Tatkimplex 2 und 3 freigesprochen. Mir kam es damals schon komisch vor, weil man sich dadurch viele Probleme wie die Nebenentscheidungen (Bewährung) und eine weiter Gesamtstrafe abgeschnitten hat. Alle meine Kollegen hatten den Betrug bejaht und ich war dann stark verunsichert, weil das Urteil ja dann in eine ganz andere Richtung geht. Im Hemmer Examensreport wurde der Betrug jetzt mit meiner Argumentation auch abgelehnt, wodurch ich wieder Hoffnung bekam. Wie habt ihr das gelöst? Meint ihr die Ablehnung des Betrugs war tatsächlich vertretbar?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten!
Unsere Professoren meinten immer, das Ergebnis ist nicht wichtig. Hauptsache Problem erkannt, ausdiskutiert und vertretbar gelöst.
27.02.2023, 10:13
(25.02.2023, 21:19)Bavaria28 schrieb: Hallo, habe kurz eine Frage:
Habe bei der Strafurteilsklausur den Betrug abgelehnt, da es sich meines Erachtens um eine sittenwidrige und daher nichtige Forderungen handelte. Habe also im Ergebnis Tatkimplex 2 und 3 freigesprochen. Mir kam es damals schon komisch vor, weil man sich dadurch viele Probleme wie die Nebenentscheidungen (Bewährung) und eine weiter Gesamtstrafe abgeschnitten hat. Alle meine Kollegen hatten den Betrug bejaht und ich war dann stark verunsichert, weil das Urteil ja dann in eine ganz andere Richtung geht. Im Hemmer Examensreport wurde der Betrug jetzt mit meiner Argumentation auch abgelehnt, wodurch ich wieder Hoffnung bekam. Wie habt ihr das gelöst? Meint ihr die Ablehnung des Betrugs war tatsächlich vertretbar?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten!
Aus meinem Gefühl heraus scheint bei dieser Klausur ohnehin vieles vertretbar gewesen zu sein, von daher würde ich mir in der Hinsicht keine Sorgen machen (jetzt ist es eh nicht mehr zu ändern, die Noten stehen sicherlich schon fest und es hängt alles am Ministerium).
Falls es Dich beruhigt/ aufmuntert: Ich habe von ganz vielen Kollegen viele unterschiedliche Lösungen in dieser Klausur erfahren (u.a. Verurteilung nur nach §§ 246 I, II, 25 II oder Hehlerei, Wahlfeststellung, Postpendenz, versuchte Hehlerei, wegen § 263, ohne 263, mit Freispruch im letzten Teil, ohne Freispruch im letzten Teil). Von daher: "DIE" Lösung wird es wohl - wie auch in den anderen Klausuren - nicht geben (sonst hätten wir ja alle 18 Punkte), sondern es kommt wohl wie immer auf die Argumentation an. Ob man damit auch die Rspr. trifft sei dahingestellt. So jedenfalls mein Eindruck.

03.04.2023, 19:30
Habt ihr eure Abrechnungen für März bereits erhalten?
Angeblich ist bei Einigen bereits ein Beendigungsdatum abgedruckt..
Angeblich ist bei Einigen bereits ein Beendigungsdatum abgedruckt..

03.04.2023, 20:50
Passt denn das Darum des Ausscheidens mit dem der Notenbekanntgabe überein? Und wo befindet sich der Hinweis auf der Bezügemitteilung?

03.04.2023, 21:20
(03.04.2023, 20:50)Rookieoftheyear schrieb: Passt denn das Darum des Ausscheidens mit dem der Notenbekanntgabe überein? Und wo befindet sich der Hinweis auf der Bezügemitteilung?
Soweit ich gehört habe, steht bei den dort der 14.04. Also Tag der Bekanntgabe am 11.03. plus 3 Tage Zugangsfiktion.

Rechts oben in dem Kästen neben dem Beschäftigungsbeginn.
Aber wichtig: Alles nur Hörensagen!
03.04.2023, 21:59
(03.04.2023, 21:20)IpsoJure schrieb:(03.04.2023, 20:50)Rookieoftheyear schrieb: Passt denn das Darum des Ausscheidens mit dem der Notenbekanntgabe überein? Und wo befindet sich der Hinweis auf der Bezügemitteilung?
Soweit ich gehört habe, steht bei den dort der 14.04. Also Tag der Bekanntgabe am 11.03. plus 3 Tage Zugangsfiktion.
Rechts oben in dem Kästen neben dem Beschäftigungsbeginn.
Aber wichtig: Alles nur Hörensagen!
Ich nehme an, dass das Leute sind, die die Prüfung endgültig nicht bestanden haben (vgl. § 56 JAPO)? Die Prüfungen fangen ja erst am 21.4 an.
Ich frage mich, ob das Datum auch beim Rest steht...
03.04.2023, 22:10
(03.04.2023, 21:59)LMH schrieb:(03.04.2023, 21:20)IpsoJure schrieb:(03.04.2023, 20:50)Rookieoftheyear schrieb: Passt denn das Darum des Ausscheidens mit dem der Notenbekanntgabe überein? Und wo befindet sich der Hinweis auf der Bezügemitteilung?
Soweit ich gehört habe, steht bei den dort der 14.04. Also Tag der Bekanntgabe am 11.03. plus 3 Tage Zugangsfiktion.
Rechts oben in dem Kästen neben dem Beschäftigungsbeginn.
Aber wichtig: Alles nur Hörensagen!
Ich nehme an, dass das Leute sind, die die Prüfung endgültig nicht bestanden haben (vgl. § 56 JAPO)? Die Prüfungen fangen ja erst am 21.4 an.
Ich frage mich, ob das Datum auch beim Rest steht...
Halt nicht bestanden in dem Sinne von nicht weiter zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Bei anderen Referendaren scheint das Feld einfach leer zu sein.
04.04.2023, 07:41
(03.04.2023, 22:10)IpsoJure schrieb:(03.04.2023, 21:59)LMH schrieb:(03.04.2023, 21:20)IpsoJure schrieb:(03.04.2023, 20:50)Rookieoftheyear schrieb: Passt denn das Darum des Ausscheidens mit dem der Notenbekanntgabe überein? Und wo befindet sich der Hinweis auf der Bezügemitteilung?
Soweit ich gehört habe, steht bei den dort der 14.04. Also Tag der Bekanntgabe am 11.03. plus 3 Tage Zugangsfiktion.
Rechts oben in dem Kästen neben dem Beschäftigungsbeginn.
Aber wichtig: Alles nur Hörensagen!
Ich nehme an, dass das Leute sind, die die Prüfung endgültig nicht bestanden haben (vgl. § 56 JAPO)? Die Prüfungen fangen ja erst am 21.4 an.
Ich frage mich, ob das Datum auch beim Rest steht...
Halt nicht bestanden in dem Sinne von nicht weiter zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Bei anderen Referendaren scheint das Feld einfach leer zu sein.
Wenn die schriftlichen zum ersten Mal gemacht werden und man durchfällt ohne zur mündlichen zugelassen zu werden, ist man doch noch nicht automatisch raus, sondern kann den EVD machen, oder?
04.04.2023, 08:24
Du bist zum EVD berechtigt, das ist aber kein Automatismus.
Erstmal scheidest du ganz regulär aus dem Referendardienst aus und kannst dich dann zum EVD melden und wirst dann wieder zum Referendar ernannt.
Erstmal scheidest du ganz regulär aus dem Referendardienst aus und kannst dich dann zum EVD melden und wirst dann wieder zum Referendar ernannt.