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Auf EVD/2. StEx verzichten
Chill3r
Member
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Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#11
23.03.2023, 15:59
(23.03.2023, 13:31)Whatever schrieb:  Hallo allerseits,
Habe gerade den Nichtbestehensbescheid bekommen und alle Infos zum EVD bekommen.
Ich bin mir sicher, dass es sehr knapp war, weil ich eigentlich ganz gut mit den Klausuren zurecht kam und im öffentlichen Recht relativ gut bin.
Was auch immer. Einsicht ist beantragt. Da Widersprüche meistens nichts bringen, habe ich da aber keine große Hoffnung.
Was EVD und nochmal schreiben betrifft, bin ich sehr unentschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder auf den Stand wie vorm Examen zu kommen, da ich seit den Klausuren komplett raus bin und in der Wahlstation komplett was anderes als das typische Juristenzeugs gemacht habe.
Und wer weiß wie die Klausuren im Juli überhaupt aussehen. Habe keine Kraft und Lust mich da durchzuquälen und im Anschluss wieder zitternd auf die Noten zu warten...
Daher meine Frage: Gibt es hier Leidensgenossen, die dann einfach nach dem einmalige Nichtbestehen aufgehört haben und angefangen haben zu arbeiten? Es stehen einem ja auch nach dem 1. StEx viele Positionen offen. Einerseits habe ich zwar die Refjahre verschwendet, andererseits auch Arbeitserfahrung durch die Stationen gesammelt.. Wie stehen da die Chancen? Ist jemand den Weg gegangen? Ausland oder EU wäre auch eine Option für mich.

Beiß in den sauren Apfel und versuche es zumindest! Du würdest dich sonst mit Sicherheit später ärgern. Kenne auch jemanden aus NRW, der am OLG Hamm in den EVD musste. Ist beim Ersten krachend durchgefallen und hat dann mit 7,X bestanden. War aus den Berichten eine harte Zeit, die sich aber gelohnt hat.

Zudem: Du müsstest bei jedem zukünftigen Bewerbungsgespräch erläutern, warum du den zweiten Versuch nicht wahrgenommen hast und den nicht wahrzunehmen ist einfach (sorry) eine objektiv schlechte Entscheidung. Das allein könnte ein Einstellungshindernis/-erschwernis sein.
Ich würde lieber jemanden einstellen, der es versucht hat und ggf gescheitert (was keine Schande ist!) ist, als jemanden der es nicht versucht, obwohl es nichts zu verlieren gibt.
Drücke die Daumen, dass du das richtige machst!
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Whatever
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2022
#12
23.03.2023, 16:05
(23.03.2023, 15:59)Chill3r schrieb:  
(23.03.2023, 13:31)Whatever schrieb:  Hallo allerseits,
Habe gerade den Nichtbestehensbescheid bekommen und alle Infos zum EVD bekommen.
Ich bin mir sicher, dass es sehr knapp war, weil ich eigentlich ganz gut mit den Klausuren zurecht kam und im öffentlichen Recht relativ gut bin.
Was auch immer. Einsicht ist beantragt. Da Widersprüche meistens nichts bringen, habe ich da aber keine große Hoffnung.
Was EVD und nochmal schreiben betrifft, bin ich sehr unentschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder auf den Stand wie vorm Examen zu kommen, da ich seit den Klausuren komplett raus bin und in der Wahlstation komplett was anderes als das typische Juristenzeugs gemacht habe.
Und wer weiß wie die Klausuren im Juli überhaupt aussehen. Habe keine Kraft und Lust mich da durchzuquälen und im Anschluss wieder zitternd auf die Noten zu warten...
Daher meine Frage: Gibt es hier Leidensgenossen, die dann einfach nach dem einmalige Nichtbestehen aufgehört haben und angefangen haben zu arbeiten? Es stehen einem ja auch nach dem 1. StEx viele Positionen offen. Einerseits habe ich zwar die Refjahre verschwendet, andererseits auch Arbeitserfahrung durch die Stationen gesammelt.. Wie stehen da die Chancen? Ist jemand den Weg gegangen? Ausland oder EU wäre auch eine Option für mich.

Beiß in den sauren Apfel und versuche es zumindest! Du würdest dich sonst mit Sicherheit später ärgern. Kenne auch jemanden aus NRW, der am OLG Hamm in den EVD musste. Ist beim Ersten krachend durchgefallen und hat dann mit 7,X bestanden. War aus den Berichten eine harte Zeit, die sich aber gelohnt hat.

Zudem: Du müsstest bei jedem zukünftigen Bewerbungsgespräch erläutern, warum du den zweiten Versuch nicht wahrgenommen hast und den nicht wahrzunehmen ist einfach (sorry) eine objektiv schlechte Entscheidung. Das allein könnte ein Einstellungshindernis/-erschwernis sein.
Ich würde lieber jemanden einstellen, der es versucht hat und ggf gescheitert (was keine Schande ist!) ist, als jemanden der es nicht versucht, obwohl es nichts zu verlieren gibt.
Drücke die Daumen, dass du das richtige machst!

Danke für die ehrliche Meinung.
Weißt du zufällig woran es bei ihm lag beim 1. Versuch? Dachte halt, dass die Hürde echt nicht so hoch ist in NRW und ich hatte ein gutes Gefühl in 5 Klausuren. Die Korrektur muss wohl echt streng sein, denn die Klausurenkonstellationen waren bis auf 2 Zivilrechtklausuren echt nicht schwer. Im Juli könnte es ganz anders aussehen.. Deshalb möchte ich mich da irgendwie gar nicht ranwagen.
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Joko
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Beiträge: 857
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#13
23.03.2023, 16:07
(23.03.2023, 16:05)Whatever schrieb:  
(23.03.2023, 15:59)Chill3r schrieb:  
(23.03.2023, 13:31)Whatever schrieb:  Hallo allerseits,
Habe gerade den Nichtbestehensbescheid bekommen und alle Infos zum EVD bekommen.
Ich bin mir sicher, dass es sehr knapp war, weil ich eigentlich ganz gut mit den Klausuren zurecht kam und im öffentlichen Recht relativ gut bin.
Was auch immer. Einsicht ist beantragt. Da Widersprüche meistens nichts bringen, habe ich da aber keine große Hoffnung.
Was EVD und nochmal schreiben betrifft, bin ich sehr unentschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder auf den Stand wie vorm Examen zu kommen, da ich seit den Klausuren komplett raus bin und in der Wahlstation komplett was anderes als das typische Juristenzeugs gemacht habe.
Und wer weiß wie die Klausuren im Juli überhaupt aussehen. Habe keine Kraft und Lust mich da durchzuquälen und im Anschluss wieder zitternd auf die Noten zu warten...
Daher meine Frage: Gibt es hier Leidensgenossen, die dann einfach nach dem einmalige Nichtbestehen aufgehört haben und angefangen haben zu arbeiten? Es stehen einem ja auch nach dem 1. StEx viele Positionen offen. Einerseits habe ich zwar die Refjahre verschwendet, andererseits auch Arbeitserfahrung durch die Stationen gesammelt.. Wie stehen da die Chancen? Ist jemand den Weg gegangen? Ausland oder EU wäre auch eine Option für mich.

Beiß in den sauren Apfel und versuche es zumindest! Du würdest dich sonst mit Sicherheit später ärgern. Kenne auch jemanden aus NRW, der am OLG Hamm in den EVD musste. Ist beim Ersten krachend durchgefallen und hat dann mit 7,X bestanden. War aus den Berichten eine harte Zeit, die sich aber gelohnt hat.

Zudem: Du müsstest bei jedem zukünftigen Bewerbungsgespräch erläutern, warum du den zweiten Versuch nicht wahrgenommen hast und den nicht wahrzunehmen ist einfach (sorry) eine objektiv schlechte Entscheidung. Das allein könnte ein Einstellungshindernis/-erschwernis sein.
Ich würde lieber jemanden einstellen, der es versucht hat und ggf gescheitert (was keine Schande ist!) ist, als jemanden der es nicht versucht, obwohl es nichts zu verlieren gibt.
Drücke die Daumen, dass du das richtige machst!

Danke für die ehrliche Meinung.
Weißt du zufällig woran es bei ihm lag beim 1. Versuch? Dachte halt, dass die Hürde echt nicht so hoch ist in NRW und ich hatte ein gutes Gefühl in 5 Klausuren. Die Korrektur muss wohl echt streng sein, denn die Klausurenkonstellationen waren bis auf 2 Zivilrechtklausuren echt nicht schwer. Im Juli könnte es ganz anders aussehen.. Deshalb möchte ich mich da irgendwie gar nicht ranwagen.

Du sagst es: Könnte. 

Ich würde auch auf jeden Fall nochmal schreiben. 

Im schlimmsten Fall bleibt alles so wie es jetzt gerade ist. Und im besten Fall hast du das Referendariat doch noch abgeschlossen.
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Whatever
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#14
23.03.2023, 16:20
(23.03.2023, 15:30)Rfrndr schrieb:  
(23.03.2023, 15:22)Whatever schrieb:  
(23.03.2023, 15:08)Rfrndr schrieb:  Was redest du da?


Ansonsten: Tut mir sehr sehr leid :( ich hoffe dir geht es einigermaßen gut.
Denk daran, du fällst ja nicht auf nichts zurück, sondern auf einen wirklich wertvollen, schwierigen und gebrauchten Abschluss.
Schlaf vielleicht mal drüber.
Vielleicht magst du ja den ganzen Stress wirklich nicht nochmal erleiden. Andererseits ist eine neue Chance. Und am Ende ist es ja doch Glücksspiel, bei dem man nur seine Chancen verbessern kann.
Wenn du reden willst, sag Bescheid :)


Meinst du das 1. StEx mit dem wertvollen, schwierigen Abschluss? Wo könnte ich jetzt damit arbeiten? Hast du konkrete Ideen? Sachbearbeiterin wollte ich jetzt nicht werden... Hatte eigentlich gute Aussichten und dann sowas.
Nochmal schreiben ist wirklich extrem entfernt gerade... Bin auch nicht mehr die Jüngste.

Also ich fand das erste eine wirkliche Herausforderung, bei der man in jedem Fall bewiesen hat, dass man mit jurisitschen Fragestellungen zurecht kommt. 
Was ich mir da bislang angeschaut hab sind: Behörden (etwa auch Polizei, Landesdatenschutzbeauftragter, Ministerien,...) oder Unternehmen aller Couleur oder natürlich auch Verbände.
Klar, man ist vielleicht nicht so frei und locker in der Berufswahl wie mit dem zweiten, aber wie du sagst, man hat ja auch einiges an Erfahrung mitzubringen.


Vielleicht bewirbst du dich mal und überlegst dabei ob du nicht doch EGV machen willst.  Wie lange hast du denn Zeit für die Rückmeldung?
Leider muss man das jetzt die Tage machen weil am 03.04 schon die erste Klausur ist..
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Joko
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#15
23.03.2023, 16:44
(23.03.2023, 16:20)Whatever schrieb:  
(23.03.2023, 15:30)Rfrndr schrieb:  
(23.03.2023, 15:22)Whatever schrieb:  
(23.03.2023, 15:08)Rfrndr schrieb:  Was redest du da?


Ansonsten: Tut mir sehr sehr leid :( ich hoffe dir geht es einigermaßen gut.
Denk daran, du fällst ja nicht auf nichts zurück, sondern auf einen wirklich wertvollen, schwierigen und gebrauchten Abschluss.
Schlaf vielleicht mal drüber.
Vielleicht magst du ja den ganzen Stress wirklich nicht nochmal erleiden. Andererseits ist eine neue Chance. Und am Ende ist es ja doch Glücksspiel, bei dem man nur seine Chancen verbessern kann.
Wenn du reden willst, sag Bescheid :)


Meinst du das 1. StEx mit dem wertvollen, schwierigen Abschluss? Wo könnte ich jetzt damit arbeiten? Hast du konkrete Ideen? Sachbearbeiterin wollte ich jetzt nicht werden... Hatte eigentlich gute Aussichten und dann sowas.
Nochmal schreiben ist wirklich extrem entfernt gerade... Bin auch nicht mehr die Jüngste.

Also ich fand das erste eine wirkliche Herausforderung, bei der man in jedem Fall bewiesen hat, dass man mit jurisitschen Fragestellungen zurecht kommt. 
Was ich mir da bislang angeschaut hab sind: Behörden (etwa auch Polizei, Landesdatenschutzbeauftragter, Ministerien,...) oder Unternehmen aller Couleur oder natürlich auch Verbände.
Klar, man ist vielleicht nicht so frei und locker in der Berufswahl wie mit dem zweiten, aber wie du sagst, man hat ja auch einiges an Erfahrung mitzubringen.


Vielleicht bewirbst du dich mal und überlegst dabei ob du nicht doch EGV machen willst.  Wie lange hast du denn Zeit für die Rückmeldung?
Leider muss man das jetzt die Tage machen weil am 03.04 schon die erste Klausur ist..

Mach den 2. Versuch also die Klausuren und bewirb dich doch danach :)
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Whatever
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#16
23.03.2023, 16:52
Wie ist das mit der Anfechtung? Kann die nebenher laufen während ich EVD mache (oder arbeite)?
Hat jemand Erfahrung mit einem Anwalt, der schon einmal erfolgreich war?
Die Einsicht sit am 03.04, dann weiß ich zwar mehr, aber wüsste schonmal gerne an wen ich mich am besten wende.
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Okt2022
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#17
23.03.2023, 17:02
Eine Freundin von mir hat den EVD zwar angetreten, sich aber sofort angefangen zu bewerben und den Zweitversuch dann tatsächlich auch nicht mehr geschrieben. War zunächst in 2 Kanzleien beschäftigt, jetzt in einem relativ großen Unternehmen. Hatte auch Angebote bei Banken und Versicherungen. Also ihr EVD ist jetzt ca 4 Jahre her. 
Ob sie mir dieser Entscheidung und ihren Jobs wirklich langfristig glücklich ist jetzt? Ehrlich gesagt macht es nicht wirklich den Eindruck von außen. 
Aber man findet definitiv Jobs auch mit nur einem (auch nicht guten) Examen. 
Ich persönlich würde aber definitiv den Zweitversuch machen. In 3 Monaten kann man einiges schaffen und das zweite Examen eröffnet so viel mehr Möglichkeiten
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Egal
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#18
23.03.2023, 21:00
Mach es, du wirst dich sonst ärgern und zu verlieren hast du nichts. Der Widerspruch für den 1. Versuch läuft parallel. Sprich mit dem Prüfungsamt ab, ob du zunächst nur fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später erfolgen kann. So habe ich es damals auf Anraten des Prüfungsamtes getan.

Ist eine scheiß Zeit, durch die du jetzt gehen musst und ich weiß aus eigener Erfahrung wie es dir gerade geht, aber es wird besser. Versprochen. Halte durch. Wenn du den 2. Versuch bestanden hast, wirst du froh sein, nicht aufgegeben zu haben.
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Chill3r
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Registriert seit: Jul 2022
#19
23.03.2023, 21:13
(23.03.2023, 16:05)Whatever schrieb:  
(23.03.2023, 15:59)Chill3r schrieb:  
(23.03.2023, 13:31)Whatever schrieb:  Hallo allerseits,
Habe gerade den Nichtbestehensbescheid bekommen und alle Infos zum EVD bekommen.
Ich bin mir sicher, dass es sehr knapp war, weil ich eigentlich ganz gut mit den Klausuren zurecht kam und im öffentlichen Recht relativ gut bin.
Was auch immer. Einsicht ist beantragt. Da Widersprüche meistens nichts bringen, habe ich da aber keine große Hoffnung.
Was EVD und nochmal schreiben betrifft, bin ich sehr unentschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder auf den Stand wie vorm Examen zu kommen, da ich seit den Klausuren komplett raus bin und in der Wahlstation komplett was anderes als das typische Juristenzeugs gemacht habe.
Und wer weiß wie die Klausuren im Juli überhaupt aussehen. Habe keine Kraft und Lust mich da durchzuquälen und im Anschluss wieder zitternd auf die Noten zu warten...
Daher meine Frage: Gibt es hier Leidensgenossen, die dann einfach nach dem einmalige Nichtbestehen aufgehört haben und angefangen haben zu arbeiten? Es stehen einem ja auch nach dem 1. StEx viele Positionen offen. Einerseits habe ich zwar die Refjahre verschwendet, andererseits auch Arbeitserfahrung durch die Stationen gesammelt.. Wie stehen da die Chancen? Ist jemand den Weg gegangen? Ausland oder EU wäre auch eine Option für mich.

Beiß in den sauren Apfel und versuche es zumindest! Du würdest dich sonst mit Sicherheit später ärgern. Kenne auch jemanden aus NRW, der am OLG Hamm in den EVD musste. Ist beim Ersten krachend durchgefallen und hat dann mit 7,X bestanden. War aus den Berichten eine harte Zeit, die sich aber gelohnt hat.

Zudem: Du müsstest bei jedem zukünftigen Bewerbungsgespräch erläutern, warum du den zweiten Versuch nicht wahrgenommen hast und den nicht wahrzunehmen ist einfach (sorry) eine objektiv schlechte Entscheidung. Das allein könnte ein Einstellungshindernis/-erschwernis sein.
Ich würde lieber jemanden einstellen, der es versucht hat und ggf gescheitert (was keine Schande ist!) ist, als jemanden der es nicht versucht, obwohl es nichts zu verlieren gibt.
Drücke die Daumen, dass du das richtige machst!

Danke für die ehrliche Meinung.
Weißt du zufällig woran es bei ihm lag beim 1. Versuch? Dachte halt, dass die Hürde echt nicht so hoch ist in NRW und ich hatte ein gutes Gefühl in 5 Klausuren. Die Korrektur muss wohl echt streng sein, denn die Klausurenkonstellationen waren bis auf 2 Zivilrechtklausuren echt nicht schwer. Im Juli könnte es ganz anders aussehen.. Deshalb möchte ich mich da irgendwie gar nicht ranwagen.


Ehrlich gesagt glaube ich, dass es für ihn in den zwei Wochen einfach nicht gepasst hat. Er war in der AG zwar nie einer der top Kandidaten, musste sich aber auch nicht verstecken. Manchmal hat man einfach Pech.
Wie du schon sagst, ggf strenge Korrektoren, ein oder zwei Kernprobleme übersehen und schon ist man knapp dran vorbei.
Würde sagen, der zweite Versuch ist gerade dafür da, um auch so Ungenauigkeiten auszugleichen.

Der EVD selbst, hat wohl auch ganz gut auf die Klausuren vorbereitet. Lass dich nicht unterkiegen!
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Whatever
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Registriert seit: Nov 2022
#20
24.03.2023, 00:52
Würdet ihr euch lieber einen Einzelausbilder zuweisen lassen oder einen aussuchen? Mir wurde gesagt, dass es nicht jeder Volljurist sein darf sondern ein Richter aus meinem LG sein muss. Kenne da aber nur meinen Richter aus der Zivilstation und der wird mir nicht weiterhelfen können.

Und in einigen Beiträgen im Forum ging es noch um private Dozenten/Reps aber wie hat man denn noch Zeit dazu?? Man hat ja 3 mal die Woche AG + Vor und Nachbereitung + Einzelausbilder??
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