17.03.2023, 12:05
gelöscht
17.03.2023, 12:24
(17.03.2023, 12:05)NewStA23 schrieb: Liebes Forum,
was passiert mit den an das Versorgungswerk gezahlten Beiträgen, wenn man in die Justiz wechselt? Ich arbeite seit rund einem Jahr in einer Anwaltskanzlei und habe mich auch direkt zugelassen. Nun habe ich eine Stelle in der Justiz ergattern können und scheide daher in Kürze aus der Anwaltschaft wieder aus.
Vom Versorgungswerk wurde mir mitgeteilt, dass ich entweder freiwillig weiter einzahlen oder mir 80% meiner bislang gezahlten Beiträge erstatten lassen könne. Freiwillig weiter einzahlen ergibt meines Erachtens wenig Sinn, sodass ich überlege, die Erstattung zu nehmen. Da stellen sich mir zwei Fragen:
1.
Muss die Beitragserstattung versteuert werden? Vermutlich eher nicht ( https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsch...201810026/ )
2.
Hält die DRV die Hand auf und versichert einen zwangsweise nach, wenn man sich die Beiträge vom Versorgungswerk erstatten lässt?
Würde mich riesig freuen, wenn jemand seine Erfahrungen zu dem Thema teilen könnte :)
Ich habe das gleiche Thema, habe aber zumindest auf deine Fragen eine Antwort.
1. Es wird nicht versteuert.
2. Die DRV darf nicht nachversichern, weil du dann ja nicht rentenversicherungspflichtig in der DRV bist. Wenn du bisher auch da eingezahlt hast, kannst du zumindest deine AN-Teile auch daraus erstattet bekommen.
17.03.2023, 12:41
(17.03.2023, 12:24)BlnBrb schrieb: Ich habe das gleiche Thema, habe aber zumindest auf deine Fragen eine Antwort.
1. Es wird nicht versteuert.
2. Die DRV darf nicht nachversichern, weil du dann ja nicht rentenversicherungspflichtig in der DRV bist. Wenn du bisher auch da eingezahlt hast, kannst du zumindest deine AN-Teile auch daraus erstattet bekommen.
Vielen Dank für deine Antwort. Das wäre ja richtig stark. Hab vorm Ref zwei Jahre als WissMit in ner GK gearbeitet. Da könnte ich mir dann auch die Beiträge aus der DRV erstatten lassen? Das ist ja fast zu schön, um wahr zu sein

17.03.2023, 12:51
(17.03.2023, 12:41)NewStA23 schrieb:(17.03.2023, 12:24)BlnBrb schrieb: Ich habe das gleiche Thema, habe aber zumindest auf deine Fragen eine Antwort.
1. Es wird nicht versteuert.
2. Die DRV darf nicht nachversichern, weil du dann ja nicht rentenversicherungspflichtig in der DRV bist. Wenn du bisher auch da eingezahlt hast, kannst du zumindest deine AN-Teile auch daraus erstattet bekommen.
Vielen Dank für deine Antwort. Das wäre ja richtig stark. Hab vorm Ref zwei Jahre als WissMit in ner GK gearbeitet. Da könnte ich mir dann auch die Beiträge aus der DRV erstatten lassen? Das ist ja fast zu schön, um wahr zu sein
Wenn du die 60 Monate nicht voll hast, geht das. Allerdings bekommt man wirklich nur den AN-Teil auf Antrag ausgezahlt und kann den Antrag (wohl formlos) erst 2 Jahre nach Befreiung stellen. Da du aber in die Justiz gehst, kann es auch hier eine Ausnahme geben.
17.03.2023, 14:08
Eine Frage: Was wollt ihr mit den Beiträgen machen? Selbst anlegen? Ihr bekommt ja schon nur einen Anteil und nicht den gesamten Betrag zurück, daher stellt sich mir die Frage, warum ihr die Beträge nicht einfach drin lasst?
Ich bekomme später eine Rente aus dem Versorgungswerk, eine baV, eine private Altersrente und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus welchem Topf der jeweilige Betrag kommt, ist mir egal und ob es nun besser ist, den Betrag drinnen zu lassen oder sich 80% oder weniger auszahlen zu lassen und selbst anzulegen, weiß doch auch keiner so genau. Auszahlen lassen und verprassen halte ich für keine gute Idee.
Die 5 Jahre in der GRV werden viele von uns fast vollhaben, wenn sie als Schüler, Student oder Referendar gearbeitet haben. Wer Kinder bekommen hat, kann sich pro Kind zudem 3 Jahre anrechnen lassen. Wer die 5 Jahre nicht voll hat, kann seine Beiträge selbst vervollständigen. 83 Euro sind das pro Monat, meine ich mich zu erinnern. Davon wird keiner arm und ob das so viel schlechter ist, als auf den Arbeitgeberanteil zu verzichten, naja...
Ich bekomme später eine Rente aus dem Versorgungswerk, eine baV, eine private Altersrente und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus welchem Topf der jeweilige Betrag kommt, ist mir egal und ob es nun besser ist, den Betrag drinnen zu lassen oder sich 80% oder weniger auszahlen zu lassen und selbst anzulegen, weiß doch auch keiner so genau. Auszahlen lassen und verprassen halte ich für keine gute Idee.
Die 5 Jahre in der GRV werden viele von uns fast vollhaben, wenn sie als Schüler, Student oder Referendar gearbeitet haben. Wer Kinder bekommen hat, kann sich pro Kind zudem 3 Jahre anrechnen lassen. Wer die 5 Jahre nicht voll hat, kann seine Beiträge selbst vervollständigen. 83 Euro sind das pro Monat, meine ich mich zu erinnern. Davon wird keiner arm und ob das so viel schlechter ist, als auf den Arbeitgeberanteil zu verzichten, naja...
17.03.2023, 15:56
(17.03.2023, 14:08)Egal schrieb: Eine Frage: Was wollt ihr mit den Beiträgen machen? Selbst anlegen? Ihr bekommt ja schon nur einen Anteil und nicht den gesamten Betrag zurück, daher stellt sich mir die Frage, warum ihr die Beträge nicht einfach drin lasst?
Ich bekomme später eine Rente aus dem Versorgungswerk, eine baV, eine private Altersrente und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus welchem Topf der jeweilige Betrag kommt, ist mir egal und ob es nun besser ist, den Betrag drinnen zu lassen oder sich 80% oder weniger auszahlen zu lassen und selbst anzulegen, weiß doch auch keiner so genau. Auszahlen lassen und verprassen halte ich für keine gute Idee.
Die 5 Jahre in der GRV werden viele von uns fast vollhaben, wenn sie als Schüler, Student oder Referendar gearbeitet haben. Wer Kinder bekommen hat, kann sich pro Kind zudem 3 Jahre anrechnen lassen. Wer die 5 Jahre nicht voll hat, kann seine Beiträge selbst vervollständigen. 83 Euro sind das pro Monat, meine ich mich zu erinnern. Davon wird keiner arm und ob das so viel schlechter ist, als auf den Arbeitgeberanteil zu verzichten, naja...
Ich trau der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Meter übern weg. Dieses System ist total kaputt und wird absehbar kollabieren. Das Geld lege ich lieber selber an.
Versorgungswerk ist natürlich nochmal etwas anderes. Muss mal in Ruhe durchrechnen (lassen) und schauen, ob sich das lohnt...ansonsten ist die Beamtenpension ja auch schon recht opulent. Zumindest kann der Gesetzgeber da nicht so ohne Weiteres ran, nachdem das BVerfG schon etliche Pflöcke eingeschlagen hat.
20.03.2023, 09:37
(17.03.2023, 14:08)Egal schrieb: Eine Frage: Was wollt ihr mit den Beiträgen machen? Selbst anlegen? Ihr bekommt ja schon nur einen Anteil und nicht den gesamten Betrag zurück, daher stellt sich mir die Frage, warum ihr die Beträge nicht einfach drin lasst?
Ich bekomme später eine Rente aus dem Versorgungswerk, eine baV, eine private Altersrente und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus welchem Topf der jeweilige Betrag kommt, ist mir egal und ob es nun besser ist, den Betrag drinnen zu lassen oder sich 80% oder weniger auszahlen zu lassen und selbst anzulegen, weiß doch auch keiner so genau. Auszahlen lassen und verprassen halte ich für keine gute Idee.
Die 5 Jahre in der GRV werden viele von uns fast vollhaben, wenn sie als Schüler, Student oder Referendar gearbeitet haben. Wer Kinder bekommen hat, kann sich pro Kind zudem 3 Jahre anrechnen lassen. Wer die 5 Jahre nicht voll hat, kann seine Beiträge selbst vervollständigen. 83 Euro sind das pro Monat, meine ich mich zu erinnern. Davon wird keiner arm und ob das so viel schlechter ist, als auf den Arbeitgeberanteil zu verzichten, naja...
Es ist gut möglich und m.E. nicht unwahrscheinlich, dass bestimmte Beiträge auf die Pension angerechnet werden.
Ob ich meine Beiträge aus der DRV wirklich abziehe, weiß ich noch nicht. Leider sagt einem niemand, welche Ansprüche man da schon genau erreicht hat. Die 60 Monate habe ich bspw. trotz Kind und trotz permanenter Studi-Jobs wohl nicht voll. Also womöglich ist hier schon etwas schief gelaufen. Und wie sich das bis dahin entwickeln soll, wenn ich irgendwann einmal in Rente gehe - was soll da von einem möglichen Anspruch überhaupt übrig sein? Auch da gibt es aus meiner Sicht bessere Anlagemöglichkeiten.
Ich würde das Geld aus dem Versorgungswerk tatsächlich anlegen. Natürlich macht es wenig Sinn, das Geld zu verprassen. Aber bei privater Vorsorge ist die Rendite deutlich über dem, was das Versorgungswerk leisten kann. Zudem sind bei den 80% auch die AG-Leistungen dabei, sodass sich das durchaus lohnen kann. Andererseits müsste ich schon mehr als 15 Jahre Leistungen aus dem Versorgungswerk beziehen, um meine Auszahlungssumme zu erreichen.
23.03.2023, 18:04
Ich bin auch in die Justiz gewechselt. Beim Versorgungswerk NRW scheint es die Möglichkeit der Beitragserstattung nur zu geben, wenn man sehr kurz (wenige Monate) zugelassen war. Kennt sich damit jemand aus? Will die Beiträge da nicht drin lassen für eine Mini-Rente irgendwann aus dem Versorgungswerk.
24.03.2023, 10:55
(23.03.2023, 18:04)ArbRi schrieb: Ich bin auch in die Justiz gewechselt. Beim Versorgungswerk NRW scheint es die Möglichkeit der Beitragserstattung nur zu geben, wenn man sehr kurz (wenige Monate) zugelassen war. Kennt sich damit jemand aus? Will die Beiträge da nicht drin lassen für eine Mini-Rente irgendwann aus dem Versorgungswerk.
Das müsste in der Satzung stehen. Beim Versorgungswerk Berlin sind es 2 Jahre. Man hat dann aber auch nur innerhalb einer kurzen Zeit (hier z.B. 6 Monate nach Austritt) die Möglichkeit, die Auszahlung zu beantragen. Schau in die Satzung deines Versorgungswerks, ob da mehr drin steht. Ich gehe davon aus, dass sich die Auszahlung etwas an die Bedingungen bei der DRV orientiert. Falls das gänzlich ausgeschlossen sein soll, müsstest du überlegen, ob sich der Rechtsweg dagegen lohnt.
25.03.2023, 12:59
In der Satzung des VSW NRW heißt es:
"Endet die Mitgliedschaft, so sind dem bisherigen Mitglied – vorbehaltlich des § 13 Abs. 2 – auf Antrag, der binnen 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft gestellt sein muss, 60 v.H. der bisher geleisteten Beiträge zu erstatten, wenn es für nicht mehr als 3 Monate Beiträge entrichtet hat."
Ich habe ca. 3 Jahre eingezahlt. Eine Erstattung scheint dann auszuscheiden.
"Endet die Mitgliedschaft, so sind dem bisherigen Mitglied – vorbehaltlich des § 13 Abs. 2 – auf Antrag, der binnen 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft gestellt sein muss, 60 v.H. der bisher geleisteten Beiträge zu erstatten, wenn es für nicht mehr als 3 Monate Beiträge entrichtet hat."
Ich habe ca. 3 Jahre eingezahlt. Eine Erstattung scheint dann auszuscheiden.