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Von 6,75 auf 9 möglich?
Gast
Unregistered
 
#11
25.01.2019, 22:32
Naja, man beurteilt sich ja gerne mal besser als ein objektiver Dritter das tun würde.
Ich will dir nicht absprechen, dass du gut bist, aber 12+ Punkte im Gespräch kriegt man eben nicht mal so. Im Gegenzug dazu ist es leichter, 8-9 zu kriegen, die sich dann im unteren Punktebereich stärker auswirken.

Den extremsten Sprung, den ich kenne, war von 6,1 auf 9,3. Das hat mich, gebe ich zu, auch sehr geärgert (der Person sei es gegönnt, ich finde es etwas unverhältnismäßig...).
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Good
Unregistered
 
#12
26.01.2019, 15:56
Meine Freundin hat es von 6.82 auf 9,05 geschafft.
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Gastikla
Unregistered
 
#13
26.01.2019, 16:24
Kenne auch einen Sprung von fast 4 Punkten. Alles möglich, wenngleich sehr selten.
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Gast01
Unregistered
 
#14
26.01.2019, 17:27
Hier: 5,875 auf 9,08. Hatte sehr viele Aktenvorträge gemacht, u.a. auch den, der dann tatsächlich nochmal drankam. Glück oder gute Vorbereitung, keine Ahnung. Jemand aus der Parallelgruppe hatte ihn sogar in der AG, hat aber nicht so gut abgeschnitten. Viel Erfolg !
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Gast
Unregistered
 
#15
26.01.2019, 22:08
Ich persönlich würde in einem solche  Fall immer den Verbesserungsversuch vorziehen. Wenn man tatächlich nen Prädikat verdient hat, holt man es sich eben im Zweitversuch. Ein Notensprung von 6,5 auf 9,x wird sich -  jedenfalls wenn man zum Staat will - bei Vorlage der Klausurdurchschnitts (wird angefordet) nachteilig auswirken; mit nem „echten“ vb ist man immer auf der sicheren Seite
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Gast12345
Unregistered
 
#16
27.01.2019, 01:21
Natürlich ist man mit einem VB immer auf der sicheren Seite. Aber dass ein verhältnismäßig niedriges Klausurergebnis beim Staat ein Problem gewesen wäre, wenn letztlich das Gesamtergebnis stimmt (die Mündliche hat ja nun mal prozentual einen recht großen Stellenwert und die allermeisten verbessern sich nochmal), habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Ich habe dazu natürlich keine Hintergrundinformationen. Ich meine nur, man sollte sich deshalb nicht von einer Bewerbung abhalten lassen.
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Gast
Unregistered
 
#17
27.01.2019, 01:27
[quote pid='20761' dateline='1548533293']
Ich persönlich würde in einem solche  Fall immer den Verbesserungsversuch vorziehen. Wenn man tatächlich nen Prädikat verdient hat, holt man es sich eben im Zweitversuch. Ein Notensprung von 6,5 auf 9,x wird sich -  jedenfalls wenn man zum Staat will - bei Vorlage der Klausurdurchschnitts (wird angefordet) nachteilig auswirken; mit nem „echten“ vb ist man immer auf der sicheren Seite
[/quote]

So ein Quatsch. Der Staat interessiert sich für das Endergebnis, anderenfalls würde man die STAATLICHE mündliche Prüfung überflüssig machen.
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NRWNRW
Unregistered
 
#18
27.01.2019, 10:16
Es ist bei StA/Gericht etc wirklich das Gesamtergebnis entscheidend. Nur sieht es vielleicht nicht so toll aus, wenn man zur StA will, aber in beiden Strafrechtsklausuren nur 4 Punkte hat. Wegen sowas wird die Klausurnotenübersicht benötigt.
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GastNRW231
Unregistered
 
#19
27.01.2019, 17:03
@ NRWNRW

mir ist es neu, dass die Klausurnotenübersicht verlangt wird. Bin jedenfalls immer davon ausgegangen, dass es lediglich auf die Endnote ankommen würde. 

Allerdings müssten dann aber auch genauso die Praxiszeugnisse berücksichtigt werden. Man kann durchaus gute Noten in der StA Station und in der entsprechenden Wahlstation erreichen und die Klausuren dennoch nur im ausreichenden Bereich schreiben. Es kommt aber m.A. dann doch wohl eher auf die Praxisnoten an?! Man kann durchaus praktisch besser sein als in den Klausuren... 
Wäre doch mehr als schade, wenn man dann "nur" wegen der beiden Klausuren doch nicht genommen wird...aber derjenige praktisch super drauf ist.

Im Übrigen kann ich mir schon vorstellen, dass ein Notensprung dieser Art möglich sein kann. Man braucht nur die richtige Kommission & etwas Glück und man muss das Gelernte abrufen können...
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Gast
Unregistered
 
#20
27.01.2019, 17:14
(27.01.2019, 17:03)GastNRW231 schrieb:  @ NRWNRW

mir ist es neu, dass die Klausurnotenübersicht verlangt wird. Bin jedenfalls immer davon ausgegangen, dass es lediglich auf die Endnote ankommen würde. 

Allerdings müssten dann aber auch genauso die Praxiszeugnisse berücksichtigt werden. Man kann durchaus gute Noten in der StA Station und in der entsprechenden Wahlstation erreichen und die Klausuren dennoch nur im ausreichenden Bereich schreiben. Es kommt aber m.A. dann doch wohl eher auf die Praxisnoten an?! Man kann durchaus praktisch besser sein als in den Klausuren... 
Wäre doch mehr als schade, wenn man dann "nur" wegen der beiden Klausuren doch nicht genommen wird...aber derjenige praktisch super drauf ist.

Im Übrigen kann ich mir schon vorstellen, dass ein Notensprung dieser Art möglich sein kann. Man braucht nur die richtige Kommission & etwas Glück und man muss das Gelernte abrufen können...

Die Klausurnotenübersicht wird bei einer Bewerbung immer verlangt, genauso wie sämtliche Stationszeugnisse. Es kann natürlich gut sein, dass man in den Klausuren daneben gegriffen hat, obwohl man normalerweise besser ist. Aber die Stationszeugnisse sind leider nicht repräsentativ, da der Bewertungsmaßstab nicht ansatzweise mit dem im Examen vergleichbar ist. Inwieweit diese bei einer Einstellung berücksichtigt werden, wird daher unterschiedlich beurteilt. Jedenfalls sollte nichts Negatives enthalten sein.
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