15.02.2023, 18:56
Hallo liebe Kollegen
Weiß jemand, ob es prüfungsrechtlich einen Verfahrensfehler darstellt, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission sowohl im Erstversuch als auch im Verbesserungsversuch der mündlichen Prüfung dieselbe Person ist? Oder kann dies unproblematisch einfach so vorkommen?
Vielen Dank im Voraus
Weiß jemand, ob es prüfungsrechtlich einen Verfahrensfehler darstellt, wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission sowohl im Erstversuch als auch im Verbesserungsversuch der mündlichen Prüfung dieselbe Person ist? Oder kann dies unproblematisch einfach so vorkommen?
Vielen Dank im Voraus
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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15.02.2023, 21:01
In welchem Bundesland? Die Prüfungsordnungen sind unterschiedlich...
Im Schriftlichen kann das ja auch vorkommen - im Grundsatz muss das nicht verboten sein.
Im Schriftlichen kann das ja auch vorkommen - im Grundsatz muss das nicht verboten sein.
15.02.2023, 21:08
Vielen Dank für die rasche Antwort! Die Prüfungen liefen jeweils in Hessen. In der Prüfungsordnung habe ich dazu nichts finden können.
15.02.2023, 21:12
In der schriftlichen Prüfung halte ich diesen Fall auch für wenig(er) problematisch, da der Prüfer ja bei der Prüfung der schriftlichen Klausur nicht weiß, wessen Klausur er prüft.
16.02.2023, 20:51
Hat hier noch jemand ein Idee? :) Wäre sehr dankbar!
17.02.2023, 09:42
Normativ fiele mir nichts ein, aber von der Wertung her sähe ich es als Verfahrensfehler schon an. Wenn ich mir vorstelle, ich bekäme meinen Prüfer von der ersten Prüfung noch einmal würde ich mich krank melden wollen. Denn der hatte einen bestimmten Eindruck von mir und den wird man so schnell nicht wieder los. Anders als die Anonymität bei den Klausuren stellt sich die Lage hier ja völlig anders dar. So wie ich dein Anliegen verstehe, bist du wahrscheinlich auch nicht mit diesem Prüfer einverstanden oder? Kannst du dich nicht an das LJPA wenden? Ich hatte das gleich tatsächlich in meiner mündlichen Prüfung beim Schwerpunkt und mich damals beschwert bei dem zuständigen Prüfungsamt, da wurde mir leider nicht geholfen und für mich war es sehr unglücklich noch einmal diesen Prüfer gehabt zu haben. Er kannte mich noch und hatte auch einen negativen Eindruck von mir..
17.02.2023, 09:54
Würde mich nicht an LJPA melden und schlafende Hunde wecken. Meld dich einfach krank und gut ist.