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Klausuren Januar 2023
AnaisHessen
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#141
12.01.2023, 18:38
Oh man...ich habe das mit diesem konfrontativen Fragerecht gar nicht problematisiert. Habe nur das mit dem Verzicht problematisiert und ihrer Einwilligung. Hat das noch jemand nicht so ausführlich? Ohje
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EiGudeHessen
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#142
12.01.2023, 20:31
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:  So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt  keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.

Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?

Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.
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AnaisHessen
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#143
12.01.2023, 20:49
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:  Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?

Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.


Bezog sich das Problem bei dir auf den zweiten Tatkomplex oder gab es zum ersten (Tritte gegen das Auge) auch Spontanäußerungen im SV? Ich dachte, sie wollte zum ersten Tatkomplex nicht mehr aussagen..?
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Refnds10
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Beiträge: 63
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#144
12.01.2023, 20:51
(12.01.2023, 20:49)AnaisHessen schrieb:  
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.


Bezog sich das Problem bei dir auf den zweiten Tatkomplex oder gab es zum ersten (Tritte gegen das Auge) auch Spontanäußerungen im SV? Ich dachte, sie wollte zum ersten Tatkomplex nicht mehr aussagen..?


Ne spontan Äußerung nur bzgl des zweiten TK am Tatort
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AnaisHessen
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#145
12.01.2023, 20:53
(12.01.2023, 20:51)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 20:49)AnaisHessen schrieb:  
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:   War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.


Bezog sich das Problem bei dir auf den zweiten Tatkomplex oder gab es zum ersten (Tritte gegen das Auge) auch Spontanäußerungen im SV? Ich dachte, sie wollte zum ersten Tatkomplex nicht mehr aussagen..?


Ne spontan Äußerung nur bzgl des zweiten TK am Tatort

Aber das Problem mit § 252 war bei euch auch im ersten Tatkomplex, richtig?
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EiGudeHessen
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Beiträge: 22
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#146
12.01.2023, 20:54
(12.01.2023, 20:51)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 20:49)AnaisHessen schrieb:  
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:   War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.


Bezog sich das Problem bei dir auf den zweiten Tatkomplex oder gab es zum ersten (Tritte gegen das Auge) auch Spontanäußerungen im SV? Ich dachte, sie wollte zum ersten Tatkomplex nicht mehr aussagen..?


Ne spontan Äußerung nur bzgl des zweiten TK am Tatort



Er hatte, doch gesagt bei der Aussage am Tatort, er wollte es endgültig klären, und dass er sie getreten hat und daran schuld ist, dass seine Frau diese Augenbinde tragen muss. Also ich hab die Spontanaüeßerung bzgl. beiden Tatkomplexen angesprochen.
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LeoLex
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Registriert seit: Jan 2023
#147
12.01.2023, 20:56
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:  Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?

Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.

Ja, das habe ich ja auch so. Da steht auch, was ich nur leider noch so ungefähr im Kopf hatte, dass dann die Einführung bei Verlesung dann nach 251 richtet, weil keine Überwindung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. 251 II Nr.3, den MG/S nennt, hat in der Klausur nicht gepasst. Daher meine Frage.  Nervous Scheinbar geht’s aber auch über die Vernehmung der Verhörsperson (steht so drin im Kommentar, habe ich leider überlesen :( ).
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LeoLex
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Registriert seit: Jan 2023
#148
12.01.2023, 20:56
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:  Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?

Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.

Ja, das habe ich ja auch so. Da steht auch, was ich nur leider noch so ungefähr im Kopf hatte, dass dann die Einführung bei Verlesung dann nach 251 richtet, weil keine Überwindung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. 251 II Nr.3, den MG/S nennt, hat in der Klausur nicht gepasst. Daher meine Frage.  Nervous Scheinbar geht’s aber auch über die Vernehmung der Verhörsperson (steht so drin im Kommentar, habe ich leider überlesen :( ).
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Refnds10
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Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#149
12.01.2023, 21:09
(12.01.2023, 20:56)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 20:31)EiGudeHessen schrieb:  
(12.01.2023, 17:17)Refnds10 schrieb:  
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:  
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:  Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
 War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation. 

Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(

I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung



steht ja auch so im Kommentar. §252 Rn.16.

Ich hab auch gesagt, dass kein BVV vorliegt, ansonsten wäre es ja auch schwierig mit dem Tatnachweis. Es bliebe ja ansonsten nur die Spontanäußerung des BS.

Ja, das habe ich ja auch so. Da steht auch, was ich nur leider noch so ungefähr im Kopf hatte, dass dann die Einführung bei Verlesung dann nach 251 richtet, weil keine Überwindung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. 251 II Nr.3, den MG/S nennt, hat in der Klausur nicht gepasst. Daher meine Frage.  Nervous Scheinbar geht’s aber auch über die Vernehmung der Verhörsperson (steht so drin im Kommentar, habe ich leider überlesen :( ).


Ahhhh ja das fand ich auch seltsam mit der Verlesung, habe dann auch verhörsperson genommen
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NDS2023
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#150
13.01.2023, 15:06
Was habt ihr heute mit der Klausur in öffr angestellt?? In Niedersachsen
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