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Klausuren Januar 2023
NDS2023
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#111
11.01.2023, 18:17
Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2023, 18:21 von NDS2023.)
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Refnds10
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#112
11.01.2023, 18:56
(11.01.2023, 18:17)NDS2023 schrieb:  Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?


Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann
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Refnds10
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#113
11.01.2023, 18:57
(11.01.2023, 18:56)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:17)NDS2023 schrieb:  Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?


Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann


Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..
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Refnds10
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#114
11.01.2023, 19:05
(11.01.2023, 18:57)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:56)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:17)NDS2023 schrieb:  Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?


Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann


Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..


Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?
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JanNie
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#115
11.01.2023, 19:48
(11.01.2023, 19:05)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:57)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:56)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:17)NDS2023 schrieb:  Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?


Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann


Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..


Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?

Kann man mit Sicherheit so machen, aber ist mMn schon sehr pro Mandant argumentiert. Ich hab in der Beklagtenstation gesagt, dass selbst bei Einhalten von DIN Normen nicht automatisch alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind und dass hier eine weitere Polsterung notwendig gewesen wäre und damit die Erheblichkeit des Vortrags abgelehnt. Die Nicht-Polsterung hätte man dann kaum bestreiten können wegen sekundärer Darlegungslast und Wahrheitspflicht.

In der Zweckmäßigkeit habe ich noch kurz Streitverkündung gegen den Kontrolleur angesprochen, aber auch abgelehnt da DIN Normen und VSP eben nicht identisch vom Schutzzweck her sind. 

Praktischer Teil habe ich dann empfohlen klaglos zu stellen, Kostenübernahme erklären und an antizipierte Erledigung anschließen.

Bzgl. Aufforderungsschreiben war ich mir auch unsicher, da stand ja nur was von Haftpflichtversicherung hat abgelehnt, aber habe das dann so interpretiert, dass damit auch der Mandant gemeint sein sollte. Der muss ja zwangsläufig beteiligt sein, damit die Versicherung sich überhaupt rührt. Hab ich aber auch nur bei den Zinsen angesprochen.
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Refnds10
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Registriert seit: Jan 2023
#116
11.01.2023, 20:25
(11.01.2023, 19:48)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 19:05)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:57)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:56)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:17)NDS2023 schrieb:  Ich hab tatsächlich Klageabweisung beantragt.. hoffe das ist nicht so schlimm .. 
hab auch die Höhe des Schmerzensgeldes bestritten, weil kein Beweisantritt vorlag. 
Wie habt ihr das gemacht?


Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann


Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..


Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?

Kann man mit Sicherheit so machen, aber ist mMn schon sehr pro Mandant argumentiert. Ich hab in der Beklagtenstation gesagt, dass selbst bei Einhalten von DIN Normen nicht automatisch alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind und dass hier eine weitere Polsterung notwendig gewesen wäre und damit die Erheblichkeit des Vortrags abgelehnt. Die Nicht-Polsterung hätte man dann kaum bestreiten können wegen sekundärer Darlegungslast und Wahrheitspflicht.

In der Zweckmäßigkeit habe ich noch kurz Streitverkündung gegen den Kontrolleur angesprochen, aber auch abgelehnt da DIN Normen und VSP eben nicht identisch vom Schutzzweck her sind. 

Praktischer Teil habe ich dann empfohlen klaglos zu stellen, Kostenübernahme erklären und an antizipierte Erledigung anschließen.

Bzgl. Aufforderungsschreiben war ich mir auch unsicher, da stand ja nur was von Haftpflichtversicherung hat abgelehnt, aber habe das dann so interpretiert, dass damit auch der Mandant gemeint sein sollte. Der muss ja zwangsläufig beteiligt sein, damit die Versicherung sich überhaupt rührt. Hab ich aber auch nur bei den Zinsen angesprochen.



Aber wofür sind sonst die DIN Normen da? Pflichten werden ja anhand von Normen/Gesetzen gemessen und wenn das alles erfüllt war..  Fragezeichen
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JanNie
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#117
11.01.2023, 20:45
(11.01.2023, 20:25)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 19:48)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 19:05)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:57)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:56)Refnds10 schrieb:  Habe ich auch, wir waren doch auch Beklagtenvertreter. Habe gesagt dass die Klage an sich schlüssig ist aber habe dann bestritten weil die Beklagte ja diese DIN Normen vorgetragen hat. Habe dann gesagt sie sollte denjenigen der die Kontrollen durchgeführt hat als Zeugen nennen wobei die Beweislast ja eig bei der Klägerin lag. Habe dann gesagt dass sie den Beweis wohl nicht führen kann weil die Beklagte erheblich bestreiten kann


Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..


Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?

Kann man mit Sicherheit so machen, aber ist mMn schon sehr pro Mandant argumentiert. Ich hab in der Beklagtenstation gesagt, dass selbst bei Einhalten von DIN Normen nicht automatisch alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind und dass hier eine weitere Polsterung notwendig gewesen wäre und damit die Erheblichkeit des Vortrags abgelehnt. Die Nicht-Polsterung hätte man dann kaum bestreiten können wegen sekundärer Darlegungslast und Wahrheitspflicht.

In der Zweckmäßigkeit habe ich noch kurz Streitverkündung gegen den Kontrolleur angesprochen, aber auch abgelehnt da DIN Normen und VSP eben nicht identisch vom Schutzzweck her sind. 

Praktischer Teil habe ich dann empfohlen klaglos zu stellen, Kostenübernahme erklären und an antizipierte Erledigung anschließen.

Bzgl. Aufforderungsschreiben war ich mir auch unsicher, da stand ja nur was von Haftpflichtversicherung hat abgelehnt, aber habe das dann so interpretiert, dass damit auch der Mandant gemeint sein sollte. Der muss ja zwangsläufig beteiligt sein, damit die Versicherung sich überhaupt rührt. Hab ich aber auch nur bei den Zinsen angesprochen.



Aber wofür sind sonst die DIN Normen da? Pflichten werden ja anhand von Normen/Gesetzen gemessen und wenn das alles erfüllt war..  Fragezeichen

Vereinfach gesagt können DIN Normen nun mal nicht auf jeden Einzelfall angepasst werden, deshalb lassen sich daraus auch nicht die konkreten VSPen ableiten. Andersrum folgt aus einem DIN Norman Verstoß oftmals ein VSPen Verstoß. Funktioniert aber halt nur in eine Richtung.

Wird im Urteil auf dem das Ganze basiert auch angesprochen:

https://openjur.de/u/2141124.html
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Refnds10
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Registriert seit: Jan 2023
#118
11.01.2023, 21:00
(11.01.2023, 20:45)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 20:25)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 19:48)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 19:05)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 18:57)Refnds10 schrieb:  Und habe halt gesagt dass schon keine Pflichtverletzung vorlag Mangels VSP..


Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?

Kann man mit Sicherheit so machen, aber ist mMn schon sehr pro Mandant argumentiert. Ich hab in der Beklagtenstation gesagt, dass selbst bei Einhalten von DIN Normen nicht automatisch alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind und dass hier eine weitere Polsterung notwendig gewesen wäre und damit die Erheblichkeit des Vortrags abgelehnt. Die Nicht-Polsterung hätte man dann kaum bestreiten können wegen sekundärer Darlegungslast und Wahrheitspflicht.

In der Zweckmäßigkeit habe ich noch kurz Streitverkündung gegen den Kontrolleur angesprochen, aber auch abgelehnt da DIN Normen und VSP eben nicht identisch vom Schutzzweck her sind. 

Praktischer Teil habe ich dann empfohlen klaglos zu stellen, Kostenübernahme erklären und an antizipierte Erledigung anschließen.

Bzgl. Aufforderungsschreiben war ich mir auch unsicher, da stand ja nur was von Haftpflichtversicherung hat abgelehnt, aber habe das dann so interpretiert, dass damit auch der Mandant gemeint sein sollte. Der muss ja zwangsläufig beteiligt sein, damit die Versicherung sich überhaupt rührt. Hab ich aber auch nur bei den Zinsen angesprochen.



Aber wofür sind sonst die DIN Normen da? Pflichten werden ja anhand von Normen/Gesetzen gemessen und wenn das alles erfüllt war..  Fragezeichen

Vereinfach gesagt können DIN Normen nun mal nicht auf jeden Einzelfall angepasst werden, deshalb lassen sich daraus auch nicht die konkreten VSPen ableiten. Andersrum folgt aus einem DIN Norman Verstoß oftmals ein VSPen Verstoß. Funktioniert aber halt nur in eine Richtung.

Wird im Urteil auf dem das Ganze basiert auch angesprochen:

https://openjur.de/u/2141124.html


Anders als in dem Urteil beschrieben, stand bei uns aber nicht dass es in der Vergangenheit schon mal zu Verletzungen gekommen ist. War das nicht so dass erst nach dem Vorfall irgendwelche Maßnahmen vorgenommen worden sind?!
Naja egal, Hauptsache man hat irgendwie gut argumentiert denke ich..
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LeoHessen
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#119
11.01.2023, 21:26
Leute - sorry aber kurze Frage allgemein - mache mir grad voll Gedanken, weil ich am Dienstag so verwirrt war, dass ich die Schriftstücke nicht als Privaturkunde, sondern als Augenscheinsobjekte eingeführt habe....wie schlimm denkt ihr ist das?
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Amidala
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Registriert seit: Jan 2023
#120
11.01.2023, 22:42
(11.01.2023, 21:00)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 20:45)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 20:25)Refnds10 schrieb:  
(11.01.2023, 19:48)JanNie schrieb:  
(11.01.2023, 19:05)Refnds10 schrieb:  Bin gerade verwirrt.. ob das dann als erhebliches bestreiten ausreicht muss ja dann letztlich das Gericht entscheiden aber als Vortrag müsste es doch erstmal reichen oder?

Kann man mit Sicherheit so machen, aber ist mMn schon sehr pro Mandant argumentiert. Ich hab in der Beklagtenstation gesagt, dass selbst bei Einhalten von DIN Normen nicht automatisch alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind und dass hier eine weitere Polsterung notwendig gewesen wäre und damit die Erheblichkeit des Vortrags abgelehnt. Die Nicht-Polsterung hätte man dann kaum bestreiten können wegen sekundärer Darlegungslast und Wahrheitspflicht.

In der Zweckmäßigkeit habe ich noch kurz Streitverkündung gegen den Kontrolleur angesprochen, aber auch abgelehnt da DIN Normen und VSP eben nicht identisch vom Schutzzweck her sind. 

Praktischer Teil habe ich dann empfohlen klaglos zu stellen, Kostenübernahme erklären und an antizipierte Erledigung anschließen.

Bzgl. Aufforderungsschreiben war ich mir auch unsicher, da stand ja nur was von Haftpflichtversicherung hat abgelehnt, aber habe das dann so interpretiert, dass damit auch der Mandant gemeint sein sollte. Der muss ja zwangsläufig beteiligt sein, damit die Versicherung sich überhaupt rührt. Hab ich aber auch nur bei den Zinsen angesprochen.



Aber wofür sind sonst die DIN Normen da? Pflichten werden ja anhand von Normen/Gesetzen gemessen und wenn das alles erfüllt war..  Fragezeichen

Vereinfach gesagt können DIN Normen nun mal nicht auf jeden Einzelfall angepasst werden, deshalb lassen sich daraus auch nicht die konkreten VSPen ableiten. Andersrum folgt aus einem DIN Norman Verstoß oftmals ein VSPen Verstoß. Funktioniert aber halt nur in eine Richtung.

Wird im Urteil auf dem das Ganze basiert auch angesprochen:

https://openjur.de/u/2141124.html


Anders als in dem Urteil beschrieben, stand bei uns aber nicht dass es in der Vergangenheit schon mal zu Verletzungen gekommen ist. War das nicht so dass erst nach dem Vorfall irgendwelche Maßnahmen vorgenommen worden sind?!
Naja egal, Hauptsache man hat irgendwie gut argumentiert denke ich..

Also bei uns (nrw) stand drin, dass es 2019 schonmal so einen Unfall gab. Die Maßnahmen hat sie aber erst nach dem neuesten getätigt.
In einem bearbeitervermerk stand auch drin dass sich die DIN Normen nur an technische Anforderungen richten. Ich hab deswegen gesagt die erfüllen hier einen anderen Zweck
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2023, 22:43 von Amidala.)
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