08.01.2023, 15:21
Hey,
ich habe gemerkt, dass ich im Referendariat das materielle Recht mega unterschätzt habe.
Ich habe noch mega viel Übungsklausuren aus dem ersten Examen. Meint ihr es macht Sinn, diese (skizzenartig) zu lösen,
um so nochmal das materielle Recht aufzuarbeiten?
LG
ich habe gemerkt, dass ich im Referendariat das materielle Recht mega unterschätzt habe.
Ich habe noch mega viel Übungsklausuren aus dem ersten Examen. Meint ihr es macht Sinn, diese (skizzenartig) zu lösen,
um so nochmal das materielle Recht aufzuarbeiten?
LG
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
08.01.2023, 16:46
Nach meiner Erfahrung - hatte auch ordentliche Lücken weil ich 2 Jahre pausiert hatte zwischen 1. Examen und Ref - bringen sowohl Klausuren als auch das (meiste) Material aus dem ersten Examen kaum etwas, ist sogar eher schädlich. Man vergeudet damit schlicht wertvolle Zeit - und davon hat man sowieso kaum welche. Ggf. kann man mit Übersichten zum BauR/KommunalR/PolR aus dem 1. Examen arbeiten; zumindest in meinem Bundesland haben sich die Probleme im Verwaltungsrecht BT öfters geähnelt. M.E. ist es aber empfehlenswert extrem viele Klausuren für das 2. Examen zu schreiben und zu gliedern und sich dabei mit den Standardproblemen und den Kommentaren vertraut zu machen.
08.01.2023, 19:29
(08.01.2023, 16:46)User321 schrieb: Nach meiner Erfahrung - hatte auch ordentliche Lücken weil ich 2 Jahre pausiert hatte zwischen 1. Examen und Ref - bringen sowohl Klausuren als auch das (meiste) Material aus dem ersten Examen kaum etwas, ist sogar eher schädlich. Man vergeudet damit schlicht wertvolle Zeit - und davon hat man sowieso kaum welche. Ggf. kann man mit Übersichten zum BauR/KommunalR/PolR aus dem 1. Examen arbeiten; zumindest in meinem Bundesland haben sich die Probleme im Verwaltungsrecht BT öfters geähnelt. M.E. ist es aber empfehlenswert extrem viele Klausuren für das 2. Examen zu schreiben und zu gliedern und sich dabei mit den Standardproblemen und den Kommentaren vertraut zu machen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Stimme dir da auch zu. Empfinde das Nacharbeiten des materiellen Stoffes auch als sehr zeitintensiv.
Ich bin auf der Suche nach Klausuren für das Ref. Bei Ebay und Facebook finde ich keine Kaiser Klausuren :(
Hast du ein Tipp?
08.01.2023, 21:50
Bei mir im Referendariat gab es noch die Klausuren vom Kammergericht online - die waren zum Gliedern im Strafrecht sowie Zivilrecht und eigenständigen Nacharbeiten bzw. zum Besprechen in der Lerngruppe gut geeignet (obwohl nicht mein Bundesland). Die sind zwar mittlerweile offline, aber ggf. findest du in deinem Umfeld jemand der die vorher noch heruntergeladen hat. Ansonsten haben wir in den AGs bei uns am LG meistens Originalklausuren besprochen. Ich habe dann immer versucht aus den Parallel-AGs die Klausuren und Skizzen zur eigenständigen Bearbeitung zu bekommen. Zudem gab es bei uns noch eine online Lernplattform namens Elan-Ref (grauenhaft), dort waren auch noch knapp 30 ältere Originalklausuren mit Lösungsskizzen zu finden. Ansonsten gibt es halt noch die Option ein (online) Rep zu besuchen: bei Hemmer z.B. ist da m.W. oft eine Probeklausur samt Korrektur pro Woche enthalten - man kann sich jetzt lebhaft über die Qualität der Klausuren bei Hemmer streiten, aber zum Gliedern und Nachbereiten reicht es definitiv. Andere Optionen sind Klausurenkurse ohne Korrektur (Hemmer oder AS). Wenn es Dir darum geht in einzelnen Gebieten (z.B. PFÜB oder GewerbeR.) anhand von Klausuren deine Fähigkeiten zu verbessern, dann kannst du bei AS auch gezielt zu den Themen Klausuren mit Lösungen zur Selbstbearbeitung erwerben. Kaiser-Klausuren habe ich selbst nur ausgeschrieben und nicht nur gegliedert.
08.01.2023, 21:54
Ergänzung: Weitere Optionen sind natürlich noch die gängigen Ausbildungszeitschriften (JuS, JA, Jura). Da werden regelmäßig auch Probeklausuren für das 2. Examen veröffentlicht - Qualität von Sachverhalt und Lösung sind aber z.T. nicht so gut.
09.01.2023, 01:00
Ich hatte durch ein LL.M.-Studium 1,5 Jahren "Pause" nach dem ersten Staatsexamen und habe danach im Referendariat keinerlei Unterlagen, weder Übungsklausuren noch Karteikarten o.Ä., zum Wiederholen des materiellen Rechts verwendet. Für Zivilrecht habe ich die Kurse bei Hemmer (Hr. Clobes) sowie Torsten Kaiser im Abstand von ca. 8, 9 Monaten gehört und mit den Unterlagen daraus sowie in allen drei Fächern mit den Kaiser-Skripten gelernt. Ansonsten habe ich, wie wohl alle anderen auch, Übungsklausuren geschrieben, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was gefragt wird und wie ich am Besten mit Wissen und Kommentar eine gelungene Lösung zu Papier bringe. Da das Assessorexamen fundamental anders strukturiert ist als das Referendarexamen, kann ich wirklich nicht empfehlen, sich die ganzen dogmatischen Streitigkeiten aus dem 1. Examen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und Ähnlichem wieder anzueignen - das schadet wirklich eher, als es nützt und man lernt nicht gezielt und vergeudet wertvolle Zeit.