27.12.2022, 01:13
Seit zwei Jahren bin ich Anwalt und arbeite in einer bekannten Großkanzlei und mache M&A. Nun ist es für mich Zeit einen Schlussstrich zu ziehen und meiner eigentlichen Berufung nachzugehen und (selbständiger) Strafverteidiger zu werden. Großkanzlei ist für mich eigentlich super: Meist aufgeschlossene (junge) Kolleg*innen, gutes Geld, mega Ausstattung, gutes Ansehen. Aber manchmal muss man sich auch eingestehen und feststellen, dass der ursprüngliche Wunsch vor Beginn des Studiums, mit wehender Robe im Gericht Zeugen zu vernehmen und Plädoyers zu halten einem doch eher liegt. Und dass es einem auch mehr liegt sein eigener Chef zu sein und über die Mandate, Arbeitszeiten und Ruhebedürfnisse selbst zu bestimmen. Auch wenn es Unsicherheiten birgt (finde ich Mandate? Wer hilft bei Fragen? .. etc.)
Meine Frage an euch: Würdet ihr zusammen mit anderen Anfänger*innen (im Strafrecht bin ich trotz 2 Jahren Anwaltsdasein nunmal absoluter Anfänger) eine Strafrechts-Kanzlei (Partnerschaft) gründen? Oder würdet ihr eher eine Bürogemeinschaft gründen oder sogar nur (erstmal) nur zur Untermiete in eine bestehende Bürogemeinschaft eintreten?
Ein paar unsortierte Gedanken von mir: Alte Hasen in einer - nicht nur reinen - Zweck-Bürogemeinschaft können einem sicherlich Tipps geben und weiterhelfen. Wenn mehrere Berufsunerfahrene gründen: Wen kann man dann mal um Rat fragen? Bei einer Partnerschaft mit Anfänger*innen könnte auch alles schiefgehen und die ganze Kanzlei den Bach runtergehen, oder? . Bei einer Bürogemeinschaft kann man sich z.B. auf einen gemeinsamen Außenauftritt eingingen, aber jede*r macht sein "Ding".
Ich habe mega viele Ideen, z.B. unkonventionelle Öffentlichkeitskommunikation ("Werbung" dürfen wir ja nicht
), absolute Duz-Kultur, StartUp-Mentalität (nicht im Sinne von besonders billig :D sondern, eher eine Arbeitsatmosphäre wie in einem nicen Unternehmen.). Bei einer reinen Untermiete wird man das nicht umsetzen können sondern nur wenn man neu gründet und alles noch auf null ist.
Und: Wie und wo würdet ihr potentielle Mit-Gründer*innen suchen wenn ihr in Hamburg oder Berlin gründen wollen würdet (im Bekannten/Ref-Kreis leider niemanden passenden gefunden!)?
PS: Potentielle Interessent*innen gerne eine E-Mail an mich :)
Meine Frage an euch: Würdet ihr zusammen mit anderen Anfänger*innen (im Strafrecht bin ich trotz 2 Jahren Anwaltsdasein nunmal absoluter Anfänger) eine Strafrechts-Kanzlei (Partnerschaft) gründen? Oder würdet ihr eher eine Bürogemeinschaft gründen oder sogar nur (erstmal) nur zur Untermiete in eine bestehende Bürogemeinschaft eintreten?
Ein paar unsortierte Gedanken von mir: Alte Hasen in einer - nicht nur reinen - Zweck-Bürogemeinschaft können einem sicherlich Tipps geben und weiterhelfen. Wenn mehrere Berufsunerfahrene gründen: Wen kann man dann mal um Rat fragen? Bei einer Partnerschaft mit Anfänger*innen könnte auch alles schiefgehen und die ganze Kanzlei den Bach runtergehen, oder? . Bei einer Bürogemeinschaft kann man sich z.B. auf einen gemeinsamen Außenauftritt eingingen, aber jede*r macht sein "Ding".
Ich habe mega viele Ideen, z.B. unkonventionelle Öffentlichkeitskommunikation ("Werbung" dürfen wir ja nicht

Und: Wie und wo würdet ihr potentielle Mit-Gründer*innen suchen wenn ihr in Hamburg oder Berlin gründen wollen würdet (im Bekannten/Ref-Kreis leider niemanden passenden gefunden!)?
PS: Potentielle Interessent*innen gerne eine E-Mail an mich :)
27.12.2022, 10:50
Von Beginn an eine eigene Partnerschaft aufzuziehen ist sicherlich spannend, aber finanziell auch heftig. Da muss ja schon richtig investiert werden und gerade beim Strafrecht dauert es auch immer, bis Geld rein kommt. Selbst bei Pflichtverteidigungen wartet man auf das Geld und als Neuling kann man auch nicht die dicken Vorschüsse als Wahlverteidiger verlangen. Das nötige finanzielle Polster hast du aber ja möglicherweise um die Anfangsphase zu überstehen.
Ich behaupte, dass im Strafrecht die mögliche Anbindung an bereits etablierte Kollegen einen großen Unterschied macht. So bekommt man Mandate vermittelt und auch ab und zu Termivertretungen. So hat man schnell etwas zum abrechnen und lernt etwas die Gerichte kennen. Dann bietet sich natürlich eine Untermiete in einer Bürogemeinschaft an. Strafverteidigung ist eher ein Einzelkämpfergeschäft und Vertrauensverhältnisse entstehen oft nur zu einem bestimmten Anwalt und nicht gleich zu einer ganzen Kanzlei.
Auch in Bürogemeinschaft kann man durchaus ein eigenes Profil entwickeln, insbesondere ist ja das Werbeverbot weitgehend aufgehoben. Inwiefern es sinnvoll und seriös ist das auszureizen, ist eine andere Frage.
Ach ja, duzen ist im Strafrecht auch im Mandantenkontakt mittlerweile durchaus üblich. Zumindest kann ich mich nicht erinnern das "Bro" Mandanten formal angeboten zu haben.
Ich behaupte, dass im Strafrecht die mögliche Anbindung an bereits etablierte Kollegen einen großen Unterschied macht. So bekommt man Mandate vermittelt und auch ab und zu Termivertretungen. So hat man schnell etwas zum abrechnen und lernt etwas die Gerichte kennen. Dann bietet sich natürlich eine Untermiete in einer Bürogemeinschaft an. Strafverteidigung ist eher ein Einzelkämpfergeschäft und Vertrauensverhältnisse entstehen oft nur zu einem bestimmten Anwalt und nicht gleich zu einer ganzen Kanzlei.
Auch in Bürogemeinschaft kann man durchaus ein eigenes Profil entwickeln, insbesondere ist ja das Werbeverbot weitgehend aufgehoben. Inwiefern es sinnvoll und seriös ist das auszureizen, ist eine andere Frage.
Ach ja, duzen ist im Strafrecht auch im Mandantenkontakt mittlerweile durchaus üblich. Zumindest kann ich mich nicht erinnern das "Bro" Mandanten formal angeboten zu haben.
27.12.2022, 11:23
(27.12.2022, 10:50)die_currywurst schrieb: (...)
Auch in Bürogemeinschaft kann man durchaus ein eigenes Profil entwickeln, insbesondere ist ja das Werbeverbot weitgehend aufgehoben. Inwiefern es sinnvoll und seriös ist das auszureizen, ist eine andere Frage.
Ach ja, duzen ist im Strafrecht auch im Mandantenkontakt mittlerweile durchaus üblich. Zumindest kann ich mich nicht erinnern das "Bro" Mandanten formal angeboten zu haben.
Guter Punkt! Unseriösität ist sicherlich fehl am Platz, wenn man um Mandant*innen wirbt. Aber man kann sicherlich Werbepsychologie aktiv umsetzen und z.B. auf das klassische Anwaltsfoto mit verschränkten Armen, keck an die Wand angelehnt verzichten oder auch einfach auf die Justizia im Logo verzichten

Das habe ich oben leider nicht präzise ausgedrückt, ich denke dass ich Mandant*innen im Strafrecht nicht duzen würde. Ich meinte dass in Bezug auf Kolleginnen und Kollegen - und zwar auch in einer Bürogemeinschaft :)
27.12.2022, 16:02
Ich würde die Partnerschaft wählen und ich finde den Plan klasse. Go for it! Ach ja, und ein Rat: Duze die Mandanten im Strafrecht bloß nicht, du wirst bald merken, dass du eher einen Typ Mandant hast, mit dem du privat weniger viel zu tun haben willst... Professionellen Service bieten, nicht mehr und nicht weniger.
28.12.2022, 12:10
als Strafverteidiger würde ich schauen, dass ich beim Berufseinstieg ein wenig "Rückendeckung" durch erfahrene Kollegen habe. Deine Klienten sind speziell und nach dem, was ich von Studienkollegen gehört habe, die in dem Bereich tätig sind, kann da Unterstützung nicht schaden. So gibt es da Mandanten die sogar bewusst versuchen, die Unerfahrenheit oder den wirtschaftlichen Druck eines "Anfängers" auszunutzen. Da geht es dann ggf. nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch sehr praktische Probleme, wo ein erfahrener Kollege hilfreich sein kann
28.12.2022, 20:08
Nie ohne Vorschuss tätig werden, dafür brauchst du keinen Kollegen.
28.12.2022, 22:41
wenn es mal nur die Kohle wäre.... das mit dem Vorschuss könnte das kleinste Problem sein
28.12.2022, 23:08
Also der ehemalige Chef meines Kollegen wurde von seiner Strafrechts-Mandantschaft per Maschinenpistole aus der Rechtsanwaltskammer entfernt. Sicherlich außergewöhnlich, aber es gibt in dem Bereich schon noch andere Probleme, als ausreichend bezahlt zu werden.
28.12.2022, 23:18
Nun macht mal keine Panik hier ;-)
Ich kenne zwei Anwälte, die sich für meinen Geschmack zu gut mit ihrer Mandantschaft aus dem Rockermilieu verstehen, aber wenn du das unterlässt und nur Hinz&Kunz statt der Hells Angels vertrittst, solltest du nicht plötzlich die Waffe am Kopf haben.
Strafverteidigung ist kein Hexenwerk. Ein erfahrener Kollege kann aber nicht schaden. Ich habe zu Berufsbeginn nur ein paar wenige Strafverfahren bearbeitet. Vieles ist Taktik die man beherrschen sollte. Das kann man aber sicher auch lernen und ggf. auf die einschlägigen Praxisratgeber zurückgreifen.
Ich kenne zwei Anwälte, die sich für meinen Geschmack zu gut mit ihrer Mandantschaft aus dem Rockermilieu verstehen, aber wenn du das unterlässt und nur Hinz&Kunz statt der Hells Angels vertrittst, solltest du nicht plötzlich die Waffe am Kopf haben.
Strafverteidigung ist kein Hexenwerk. Ein erfahrener Kollege kann aber nicht schaden. Ich habe zu Berufsbeginn nur ein paar wenige Strafverfahren bearbeitet. Vieles ist Taktik die man beherrschen sollte. Das kann man aber sicher auch lernen und ggf. auf die einschlägigen Praxisratgeber zurückgreifen.
28.12.2022, 23:18
(28.12.2022, 23:08)Äfes schrieb: Also der ehemalige Chef meines Kollegen wurde von seiner Strafrechts-Mandantschaft per Maschinenpistole aus der Rechtsanwaltskammer entfernt. Sicherlich außergewöhnlich, aber es gibt in dem Bereich schon noch andere Probleme, als ausreichend bezahlt zu werden.
Per Maschinenpistole aus der RAK? Macht Sinn.