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Dissertation - Mindestseitenzahl
JuraisLife
Member
***
Beiträge: 142
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2022
#1
28.12.2022, 02:56
Gibt es eine (inoffizielle) Mindestseitenzahl für juristische Dissertationen?
Gerade, wenn sich die Diss mit (nur) einem einzigen sehr spezifischen Rechtsproblem auseinandersetzt und keine Übersichts Diss aller „Probleme der börsennotierten AG“ ist?
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Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
28.12.2022, 03:22
(28.12.2022, 02:56)JuraisLife schrieb:  Gibt es eine (inoffizielle) Mindestseitenzahl für juristische Dissertationen?
Gerade, wenn sich die Diss mit (nur) einem einzigen sehr spezifischen Rechtsproblem auseinandersetzt und keine Übersichts Diss aller „Probleme der börsennotierten AG“ ist?

am besten du fragst deinen doktorvater/-mutter (in spe). Ich würde aus dem Bauch sagen ca. ab 150 S. Je mehr du am unteren Rand oder gar drunter bist, desto origineller und größer muss dein beigesteuertes wissenschaftliches Neuland sein; um 200 S. sind mE recht üblich; für groß über 300 S. muss dann wieder einen guten Grund geben.
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DerEchteNorden
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 9
Registriert seit: Oct 2021
#3
28.12.2022, 11:42
(28.12.2022, 03:22)Sir Wilfrid Robarts schrieb:  
(28.12.2022, 02:56)JuraisLife schrieb:  Gibt es eine (inoffizielle) Mindestseitenzahl für juristische Dissertationen?
Gerade, wenn sich die Diss mit (nur) einem einzigen sehr spezifischen Rechtsproblem auseinandersetzt und keine Übersichts Diss aller „Probleme der börsennotierten AG“ ist?

am besten du fragst deinen doktorvater/-mutter (in spe). Ich würde aus dem Bauch sagen ca. ab 150 S. Je mehr du am unteren Rand oder gar drunter bist, desto origineller und größer muss dein beigesteuertes wissenschaftliches Neuland sein; um 200 S. sind mE recht üblich; für groß über 300 S. muss dann wieder einen guten Grund geben.

So pauschal kann man das nicht sagen. 

Mir sind Dissertationen bekannt, die knapp über 100 S. haben. Bei denen kenne ich die Note zwar nicht, es hat aber zum Bestehen der Promotionsprüfung gereicht. Meine Dissertation hat knapp 400 S. und einen "guten Grund" brauchte ich dafür nicht, zumal man sich mit seinem Betreuer über den groben Inhalt abstimmt. Nach meinen Erfahrungen an meiner Uni, sind eher 300+ S. "üblich".

Letztlich gilt: Qualität vor Quantität, da ist die Seitenanzahl unerheblich. Da die Note im späteren Berufsleben egal ist (außer man will in die Lehre), ist auch die Qualität eher eine Frage der persönlichen Ansprüche, solange es für das Bestehen ausreicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2022, 11:43 von DerEchteNorden.)
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Siggi
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2022
#4
28.12.2022, 12:02
Eine Diskussion über Seitenzahlen macht doch nur bei bekannter Formatierung Sinn. Welche benutzt ihr da?
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 690
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#5
28.12.2022, 14:49
würde echt mal schauen, wie der Prof da tickt. Wir hatten einen Prof der mehrfach im Rahmen der Vorlesung betont hat, dass er noch keine Promotion mit mehr als 200 Seiten mit cum laude oder besser beurteilt hat. Er hasse Menschen, die sich nicht auf das wesentliche konzentrieren könnten. Sicher ein Extremfall und ggf. auch nur Legendenbildung, aber so ein bisschen was Wahres ist ja dran. Es ist häufig schwieriger den Kern des Problems auf den Punkt zu bringen, als 300 Seiten Literaturschlacht....
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Chill3r
Member
***
Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#6
28.12.2022, 15:13
(28.12.2022, 14:49)Freidenkender schrieb:  würde echt mal schauen, wie der Prof da tickt. Wir hatten einen Prof der mehrfach im Rahmen der Vorlesung betont hat, dass er noch keine Promotion mit mehr als 200 Seiten mit cum laude oder besser beurteilt hat. Er hasse Menschen, die sich nicht auf das wesentliche konzentrieren könnten. Sicher ein Extremfall und ggf. auch nur Legendenbildung, aber so ein bisschen was Wahres ist ja dran. Es ist häufig schwieriger den Kern des Problems auf den Punkt zu bringen, als 300 Seiten Literaturschlacht....

genauso ist es. Wenn man ehrlich ist, könnte man sich die ersten 100 Seiten einer Diss auch schenken, die sind Einleitung und Reproduktion von bereits 100-fach vorgekautem Wissen - meistens sind die für einen selbst und dann auch nur dazu da, damit man schonmal das Gefühl hat, etwas geleistet zu haben...
Bei mir war damals ebenfalls die Ansage max. 200 S (natürlich +-). Mit den gängigen Formatvorlagen (bei mir zB. nach "Beyerbach") kommt dabei nicht unglaublich viel Text rum. 
Aber über die fehlendende Aussagekraft reiner Masse wissen wir alle doch spätestens seit dem Examen Bescheid. Hier gibt es Leute die in jeder Klausur 30+X Seiten schreiben und trotzdem ums Überleben kämpfen und Leute mit 20 S. im vb Bereich. Anders ist das bei ner Diss auch nicht.
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NRW12345
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#7
10.01.2023, 17:00
Die gleiche Frage habe ich meinem Doktorvater vor einige Jahren auch gestellt. Simple Antwort war "Nein". Es muss sich halt um eine Arbeit handeln, die einen eigenständigen Wert hat und ein Thema umfassend durchleuchtet. 

Ich habe Arbeiten gesehen, die ca. 120 Seiten hatten, ich habe aber auch Arbeiten gesehen, die über 600 Seiten hatten. Tendenziell sind die Dissertationen mit der Zeit länger geworden (Dissertationen aus den 60ern und 70ern hatten im Schnitt 150-200 Seiten - zumindest, die, in die ich für meine Diss. geschaut habe). Ich selbst bin auf etwas über 300 Seiten gekommen (Schriftgröße 12, 1,5 Zeilenabstand, normaler Seitenrand)...hierzu meinte mein Doktorvater, dass das im Zivilrecht ungefähr der Norm entspricht bzw. leicht darüber läge.
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