05.06.2015, 18:25
Man kann das Geld bei einem Darlehensvertrag auch einen Dritten zur Verfügung stellen. Siehe Palandt[undefined=undefined]
Hab ich auch so.Hat jemand zu anderen Verträgen abgegrenzt( Gefälligkeit, leihe, schenkung odrr so)? und als einrede 320 und Verjährung?
05.06.2015, 18:29
Ja, das dachte ich auch und genau so habe ich das auch gelöst... Aber hier ist doch wirklich zu berücksichtigen, dass der Mandant nicht auf eine Verbindlichkeit seiner Freundin aus Kaufvertrag gezahlt hat wie es in Teil 2 der Fall war, sondern dass er die 15.000€ an den Verkäufer wegen seiner eigenen kaufvertraglichen Verpflichtung gezahlt hat.
05.06.2015, 18:31
Die anderen Verträge, gerade Gefälligkeiten, fand ich zu abwegig. Die wollten schon klar mit Rechtsbindungswillen ein Darlehen vereinbaren. Beide haben das gleich gesehen. Keiner der beiden hat in irgendeine andere Richtung argumentiert.
05.06.2015, 18:33
Ich bin da auch drauf reingefallen... Und ja, ich habe abgegrenzt zu Leihe, Schenkung und unbenannte Zuwendung... Als Darlehensvertrag wäre es aber ehrlich gesagt auch etwas "zu einfach" gewesen... Naja, ich habe es aber auch so gemacht...
05.06.2015, 18:34
Was war in der Zulässigkeit zu prüfen und im kautelar teil?
05.06.2015, 18:34
Die Frage für mich war, wie man die ganzen Argumente der Parteien zur Nutzung des Autos in die Prüfung des Rückzahlungsanspruchs hätte einbauen sollen.
Der Mandant sagt sinngemäß, die Freundin hätte das Auto komplett alleine benutzt. Die Freundin schrieb später noch etwas dazu. Irgendwo muss man doch Beweisfragen einbauen oder nicht.
Wo kann man denn solche Fragen im Rahmen eines Darlehensanspruches einbauen?
Der Mandant sagt sinngemäß, die Freundin hätte das Auto komplett alleine benutzt. Die Freundin schrieb später noch etwas dazu. Irgendwo muss man doch Beweisfragen einbauen oder nicht.
Wo kann man denn solche Fragen im Rahmen eines Darlehensanspruches einbauen?
05.06.2015, 18:37
Direkt am Anfang, ob der abschluss des darlehensvertrages bewiesen werden kann, obwohl keine schriftform eingehalten wurden...
05.06.2015, 18:42
Also keiner kann meinem Gedanken folgen, dass das viel eher passen würde, dass da ein zweiter Kaufvertrag geschlossen wurde mit Eigentumsvorbehalt und Ratenzahlung?! ;-)
05.06.2015, 18:47
Inwiefern mussten in nrw die AGBs den neuen Darlehensvertrag geprüft werden?