08.12.2022, 16:54
Für den ersten HK war doch gar keine Geschwindigkeit vorgegeben, oder? Nur beim zweiten ist er anstatt 80, 160 gefahren, oder hab ich was überlesen? :,)
08.12.2022, 16:55
(08.12.2022, 16:54)GWizz schrieb: Für den ersten HK war doch gar keine Geschwindigkeit vorgegeben, oder? Nur beim zweiten ist er anstatt 80, 160 gefahren, oder hab ich was überlesen? :,)
In Berlin hieß es er habe 45 km/h zuviel über der 130 km/h Begrenzung gefahren, deswegen gab es das Lichtbild der Verkehrsstelle
08.12.2022, 16:58
Habe sowas tatsächlich nicht gelesen in NRW. Deswegen da auch keine Schädigungsvorsatz angenommen, weil die Zeugen weder sagen konnten, wie weit vorne er eingescherrt ist und wie schnell die eigentlich gefahren sind. I
08.12.2022, 17:01
(08.12.2022, 16:31)GWizz schrieb: Habe angeklagt im ersten HK in Tateinheit
240 I
229
142 I
Und im zweiten HK nur 315c I Nr 2 b, III
Angeprüft im ersten ua nach 315b Nr 2 (wg Schädigungsvorsatz abgelehnt) und 315c abgelehnt, weil überholvorgang abgeschlossen war.
Habe ein BVV aus 136a III angenommen, weil die einlassung in der Vernehmung auf nem nicht vorgesehen versprochenen vorteil beruht. Habe aber gehadert, weil ja im Voraus der Vernehmung versprochen wurde. Nicht weiter begründet, was wohl notwendig gewesen wäre. 315d habe ich im Kopf gehabt, aber keine zeit mehr, fand ich auch iwie abwegig. Naja
Habe es genau gleich gemacht :D aber ja die Zeit mal wieder ..
08.12.2022, 17:14
(08.12.2022, 16:31)GWizz schrieb: Habe angeklagt im ersten HK in Tateinheit
240 I
229
142 I
Und im zweiten HK nur 315c I Nr 2 b, III
Angeprüft im ersten ua nach 315b Nr 2 (wg Schädigungsvorsatz abgelehnt) und 315c abgelehnt, weil überholvorgang abgeschlossen war.
Habe ein BVV aus 136a III angenommen, weil die einlassung in der Vernehmung auf nem nicht vorgesehen versprochenen vorteil beruht. Habe aber gehadert, weil ja im Voraus der Vernehmung versprochen wurde. Nicht weiter begründet, was wohl notwendig gewesen wäre. 315d habe ich im Kopf gehabt, aber keine zeit mehr, fand ich auch iwie abwegig. Naja
Hab 136a III mit der Begründung abgelehnt, dass es eben im Vorfeld und nicht in der Vernehmung versprochen wurde, dann Verstoß gegen nemo-tenetur, fair-trail, Abwägung usw...
08.12.2022, 17:26
(08.12.2022, 17:14)SartoriusBIG schrieb:(08.12.2022, 16:31)GWizz schrieb: Habe angeklagt im ersten HK in Tateinheit
240 I
229
142 I
Und im zweiten HK nur 315c I Nr 2 b, III
Angeprüft im ersten ua nach 315b Nr 2 (wg Schädigungsvorsatz abgelehnt) und 315c abgelehnt, weil überholvorgang abgeschlossen war.
Habe ein BVV aus 136a III angenommen, weil die einlassung in der Vernehmung auf nem nicht vorgesehen versprochenen vorteil beruht. Habe aber gehadert, weil ja im Voraus der Vernehmung versprochen wurde. Nicht weiter begründet, was wohl notwendig gewesen wäre. 315d habe ich im Kopf gehabt, aber keine zeit mehr, fand ich auch iwie abwegig. Naja
Hab 136a III mit der Begründung abgelehnt, dass es eben im Vorfeld und nicht in der Vernehmung versprochen wurde, dann Verstoß gegen nemo-tenetur, fair-trail, Abwägung usw...
Habe ich auch so, hätte vermutlich mehr schreiben müssen zu 136a als bloß, dass es nicht bei der Vernehmung war, Stichwort Umgehung.
Im 1. HK noch 315b bejaht, habe sehr lange diskutiert und am Ende bedingten Schädigungsvorsatz angenommen; in der Folge dann auch 223 und 303 StGB bejaht, weil billigend in Kauf genommen (Hauptargumente: hohe Geschwindigkeiten, Hohe Gefährlichkeit, Nicht nur einmal kurz Bremslicht aufleuchten lassen, sondern nach Angaben der Zeugen sehr starke Bremsung; er wollte ihr eine Lektion erteilen). Steht aber auf ganz dünnem Eis das ganze würde ich sagen.
08.12.2022, 17:27
Wie habt ihr die "Fahdung" in der Presse gelöst ?
08.12.2022, 17:31
(08.12.2022, 17:26)Ref_GPA1234 schrieb:(08.12.2022, 17:14)SartoriusBIG schrieb:(08.12.2022, 16:31)GWizz schrieb: Habe angeklagt im ersten HK in Tateinheit
240 I
229
142 I
Und im zweiten HK nur 315c I Nr 2 b, III
Angeprüft im ersten ua nach 315b Nr 2 (wg Schädigungsvorsatz abgelehnt) und 315c abgelehnt, weil überholvorgang abgeschlossen war.
Habe ein BVV aus 136a III angenommen, weil die einlassung in der Vernehmung auf nem nicht vorgesehen versprochenen vorteil beruht. Habe aber gehadert, weil ja im Voraus der Vernehmung versprochen wurde. Nicht weiter begründet, was wohl notwendig gewesen wäre. 315d habe ich im Kopf gehabt, aber keine zeit mehr, fand ich auch iwie abwegig. Naja
Hab 136a III mit der Begründung abgelehnt, dass es eben im Vorfeld und nicht in der Vernehmung versprochen wurde, dann Verstoß gegen nemo-tenetur, fair-trail, Abwägung usw...
Habe ich auch so, hätte vermutlich mehr schreiben müssen zu 136a als bloß, dass es nicht bei der Vernehmung war, Stichwort Umgehung.
Im 1. HK noch 315b bejaht, habe sehr lange diskutiert und am Ende bedingten Schädigungsvorsatz angenommen; in der Folge dann auch 223 und 303 StGB bejaht, weil billigend in Kauf genommen (Hauptargumente: hohe Geschwindigkeiten, Hohe Gefährlichkeit, Nicht nur einmal kurz Bremslicht aufleuchten lassen, sondern nach Angaben der Zeugen sehr starke Bremsung; er wollte ihr eine Lektion erteilen). Steht aber auf ganz dünnem Eis das ganze würde ich sagen.
Hab generell im 1. TK im Rahmen von § 315c I, III eine Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit/bedingter Vorsatz gemacht hinsichtlich der eingetretenen Gefahr... ach, Strafrecht ist doch einfach Murks

08.12.2022, 17:40
Der Abgleich der Bußgeldstelle mit dem Passfoto war wohl auch zu diskutieren

08.12.2022, 17:44