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Klausuren Dezember 2022
VerbessererBerlin22
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Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#101
06.12.2022, 16:54
(06.12.2022, 16:41)RTE schrieb:  
(06.12.2022, 16:13)VerbessererBerlin22 schrieb:  
(06.12.2022, 15:29)Ref MS schrieb:  Z4 NRW - was war das??
292, 987, 990 analog? (Habe ich allerdings abgelehnt), Vormerkung, Bereicherungsrecht (?), VU, 337 ZPO (wie war das wichtig?), Geschäftsunfähigkeit, Herausgabe, 242  AufDenTischHauen


heute in berlin kam genau das gleiche! Ich habe 987 analog bejaht, aber komplett keinen plan gehabt und dem mandanten dann den Einspruch empfohlen.

wusste aber gar nicht, ob man einen Schriftsatz an das gericht schreiben sollte oder nicht, wenn man den Einspruch empfohlen hat? wie habt ihr das verstanden?

Wenn ich mich richtig erinnere, sollte man bzgl. des Teils mit der Vormerkung entweder einen Antrag an das Gericht formulieren, wenn man einen Einspruch für sinnvoll hält, oder ein Mandantenschreiben aufsetzen, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist.

Bzgl. des Teils mit dem Erwerb des Gemäldes und des Gemäldes von der Geschäftsunfähigen sollte man ein Mandantenschreiben am Ende machen.

Ich habe leider des Mandantenschreiben am Ende nicht mehr geschafft. Glaubt ihr das Mandantenschreiben am Ende wird viel gewichtet, bei dem was man bei der Klausur noch alles machen/prüfen musste?


mmmh, ich hab bei dem teil mit der vormerkung nur die anträge selbst formuliert (also aufhebung des VU usw.), stand da etwas von einem schriftsatz ans gericht? kann gut sein, dass ich es in der ganzen hektik überlesen habe.

zum mandantenschreiben im zweiten teil: kann mir nicht vorstellen, dass das viel gewichtet wird. ich hab da auf jeden fall fast nichts geschrieben.
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RTE
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Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#102
06.12.2022, 17:26
(06.12.2022, 16:54)VerbessererBerlin22 schrieb:  
(06.12.2022, 16:41)RTE schrieb:  
(06.12.2022, 16:13)VerbessererBerlin22 schrieb:  
(06.12.2022, 15:29)Ref MS schrieb:  Z4 NRW - was war das??
292, 987, 990 analog? (Habe ich allerdings abgelehnt), Vormerkung, Bereicherungsrecht (?), VU, 337 ZPO (wie war das wichtig?), Geschäftsunfähigkeit, Herausgabe, 242  AufDenTischHauen


heute in berlin kam genau das gleiche! Ich habe 987 analog bejaht, aber komplett keinen plan gehabt und dem mandanten dann den Einspruch empfohlen.

wusste aber gar nicht, ob man einen Schriftsatz an das gericht schreiben sollte oder nicht, wenn man den Einspruch empfohlen hat? wie habt ihr das verstanden?

Wenn ich mich richtig erinnere, sollte man bzgl. des Teils mit der Vormerkung entweder einen Antrag an das Gericht formulieren, wenn man einen Einspruch für sinnvoll hält, oder ein Mandantenschreiben aufsetzen, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist.

Bzgl. des Teils mit dem Erwerb des Gemäldes und des Gemäldes von der Geschäftsunfähigen sollte man ein Mandantenschreiben am Ende machen.

Ich habe leider des Mandantenschreiben am Ende nicht mehr geschafft. Glaubt ihr das Mandantenschreiben am Ende wird viel gewichtet, bei dem was man bei der Klausur noch alles machen/prüfen musste?


mmmh, ich hab bei dem teil mit der vormerkung nur die anträge selbst formuliert (also aufhebung des VU usw.), stand da etwas von einem schriftsatz ans gericht? kann gut sein, dass ich es in der ganzen hektik überlesen habe.

zum mandantenschreiben im zweiten teil: kann mir nicht vorstellen, dass das viel gewichtet wird. ich hab da auf jeden fall fast nichts geschrieben.

Kein Schreiben ans Gericht. Nur den Antrag, den man mit dem Einspruch einlegt :). Sorry, falls ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe

Das Mandantenschreiben war am Ende einfach komplett unnötig...
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Refin 2 NRW
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Registriert seit: Dec 2022
#103
06.12.2022, 17:52
Puh das war eine richtig ekelige Klausur. 

Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!
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Law123
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Beiträge: 166
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#104
06.12.2022, 18:08
(06.12.2022, 17:52)Refin 2 NRW schrieb:  Puh das war eine richtig ekelige Klausur. 

Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!


Bei mir genauso. Fließtext und wusste einfach nicht, wie ich den EBV Anspruch darstellen soll, weil der Sohn doch gar nicht Berechtigter war Verrueckt 
Zweiter Komplex war auch völlig unnötig. Da hab ich sage und schreibe 2 Seiten mit allem  Prost
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RefBB
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#105
06.12.2022, 18:19
(06.12.2022, 17:52)Refin 2 NRW schrieb:  Puh das war eine richtig ekelige Klausur. 

Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!

Fand ich auch.. 
Zum ersten Teil:

A: §§ 987, 990

I. Vindikationslage --> (-)


B: §§ 987, 990 analog

I. Vergleichbare Interessenlage (+)

--> Vorkmerkungsberechtigter hat ggü Dritterwerber eine dinglich wirkende Position, vgl. abgedrukckte BGH-Respechung 

II. Mietzins = Nutzungen, vgl. § 100

III. § 990 I 1? --> (-)

Keine Bösgläubigkeit des Bekl. zum Zeitpunkt des Erwerbs, weil nicht nur Tatsachenkenntnis erforderlich, sondern auch Kenntnis der Rechtslage  (hab ich im Endeffekt verneint, aber super unsicher, ob die Äußerung des Notars nicht diese Rechtskenntnis begründet)

IV. § 990 I 2 bzw. § 987 --> (+)

Anspruch besteht also erst ab Rechtshängigkeit bzw. Mitteilung dieser am 01.02

Damit Anspruch nur in Höhe von 18.000,00

C: § 292 II --> (+)

I. Herausgabeanspruch

--> (-) aber Berichtigungsanspruch aus § 894 steht dem Herausgabeanspruch gleich; da der Vormerkungsberechtigte wie der Bucheigentümer zu behandeln ist, ist also § 888 geeigneter Gegenstand des § 292

II. Nutzung (+)

III. Rechtshängigkeit (+)

Ergebnis: Nach beiden AGL ein Anspruch, Idealkonkurrenz

Might be all wrong tho...
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Law123
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Beiträge: 166
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Registriert seit: Nov 2021
#106
06.12.2022, 18:20
https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw00_2899.htm 


Wink
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SartoriusBIG
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Beiträge: 47
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2022
#107
06.12.2022, 18:29
Jemand aus BW Lust seine Skizze hier darzustellen?:D Oder hat jemand ein Urteil gefunden?
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Law123
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Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#108
06.12.2022, 18:43
Wie fallen erfahrungsgemäß Strafrechtsklausuren im 2. Examen aus? Genauso schlecht wie im 1.?
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VerbessererBerlin22
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Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#109
06.12.2022, 18:44
(06.12.2022, 18:43)Law123 schrieb:  Wie fallen erfahrungsgemäß Strafrechtsklausuren im 2. Examen aus? Genauso schlecht wie im 1.?

Vermutlich noch ein wenig schlechter  Skeptical
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ReferendarBWA
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Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#110
06.12.2022, 20:42
An diejenigen die in BW geschrieben haben- wie seid ihr mit der Insolvenz umgegangen? Da wäre ja eigentlich 240 ZPO einschlägig gewesen…..
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