06.12.2022, 16:54
(06.12.2022, 16:41)RTE schrieb:(06.12.2022, 16:13)VerbessererBerlin22 schrieb:(06.12.2022, 15:29)Ref MS schrieb: Z4 NRW - was war das??
292, 987, 990 analog? (Habe ich allerdings abgelehnt), Vormerkung, Bereicherungsrecht (?), VU, 337 ZPO (wie war das wichtig?), Geschäftsunfähigkeit, Herausgabe, 242
heute in berlin kam genau das gleiche! Ich habe 987 analog bejaht, aber komplett keinen plan gehabt und dem mandanten dann den Einspruch empfohlen.
wusste aber gar nicht, ob man einen Schriftsatz an das gericht schreiben sollte oder nicht, wenn man den Einspruch empfohlen hat? wie habt ihr das verstanden?
Wenn ich mich richtig erinnere, sollte man bzgl. des Teils mit der Vormerkung entweder einen Antrag an das Gericht formulieren, wenn man einen Einspruch für sinnvoll hält, oder ein Mandantenschreiben aufsetzen, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist.
Bzgl. des Teils mit dem Erwerb des Gemäldes und des Gemäldes von der Geschäftsunfähigen sollte man ein Mandantenschreiben am Ende machen.
Ich habe leider des Mandantenschreiben am Ende nicht mehr geschafft. Glaubt ihr das Mandantenschreiben am Ende wird viel gewichtet, bei dem was man bei der Klausur noch alles machen/prüfen musste?
mmmh, ich hab bei dem teil mit der vormerkung nur die anträge selbst formuliert (also aufhebung des VU usw.), stand da etwas von einem schriftsatz ans gericht? kann gut sein, dass ich es in der ganzen hektik überlesen habe.
zum mandantenschreiben im zweiten teil: kann mir nicht vorstellen, dass das viel gewichtet wird. ich hab da auf jeden fall fast nichts geschrieben.
06.12.2022, 17:26
(06.12.2022, 16:54)VerbessererBerlin22 schrieb:(06.12.2022, 16:41)RTE schrieb:(06.12.2022, 16:13)VerbessererBerlin22 schrieb:(06.12.2022, 15:29)Ref MS schrieb: Z4 NRW - was war das??
292, 987, 990 analog? (Habe ich allerdings abgelehnt), Vormerkung, Bereicherungsrecht (?), VU, 337 ZPO (wie war das wichtig?), Geschäftsunfähigkeit, Herausgabe, 242
heute in berlin kam genau das gleiche! Ich habe 987 analog bejaht, aber komplett keinen plan gehabt und dem mandanten dann den Einspruch empfohlen.
wusste aber gar nicht, ob man einen Schriftsatz an das gericht schreiben sollte oder nicht, wenn man den Einspruch empfohlen hat? wie habt ihr das verstanden?
Wenn ich mich richtig erinnere, sollte man bzgl. des Teils mit der Vormerkung entweder einen Antrag an das Gericht formulieren, wenn man einen Einspruch für sinnvoll hält, oder ein Mandantenschreiben aufsetzen, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist.
Bzgl. des Teils mit dem Erwerb des Gemäldes und des Gemäldes von der Geschäftsunfähigen sollte man ein Mandantenschreiben am Ende machen.
Ich habe leider des Mandantenschreiben am Ende nicht mehr geschafft. Glaubt ihr das Mandantenschreiben am Ende wird viel gewichtet, bei dem was man bei der Klausur noch alles machen/prüfen musste?
mmmh, ich hab bei dem teil mit der vormerkung nur die anträge selbst formuliert (also aufhebung des VU usw.), stand da etwas von einem schriftsatz ans gericht? kann gut sein, dass ich es in der ganzen hektik überlesen habe.
zum mandantenschreiben im zweiten teil: kann mir nicht vorstellen, dass das viel gewichtet wird. ich hab da auf jeden fall fast nichts geschrieben.
Kein Schreiben ans Gericht. Nur den Antrag, den man mit dem Einspruch einlegt :). Sorry, falls ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe
Das Mandantenschreiben war am Ende einfach komplett unnötig...
06.12.2022, 17:52
Puh das war eine richtig ekelige Klausur.
Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!
Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!
06.12.2022, 18:08
(06.12.2022, 17:52)Refin 2 NRW schrieb: Puh das war eine richtig ekelige Klausur.
Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!
Bei mir genauso. Fließtext und wusste einfach nicht, wie ich den EBV Anspruch darstellen soll, weil der Sohn doch gar nicht Berechtigter war

Zweiter Komplex war auch völlig unnötig. Da hab ich sage und schreibe 2 Seiten mit allem

06.12.2022, 18:19
(06.12.2022, 17:52)Refin 2 NRW schrieb: Puh das war eine richtig ekelige Klausur.
Kann jemand seine Lösung darstellen? Bei mir ist alles total unsortiert und vor allem total oberflächlich!
Fand ich auch..
Zum ersten Teil:
A: §§ 987, 990
I. Vindikationslage --> (-)
B: §§ 987, 990 analog
I. Vergleichbare Interessenlage (+)
--> Vorkmerkungsberechtigter hat ggü Dritterwerber eine dinglich wirkende Position, vgl. abgedrukckte BGH-Respechung
II. Mietzins = Nutzungen, vgl. § 100
III. § 990 I 1? --> (-)
Keine Bösgläubigkeit des Bekl. zum Zeitpunkt des Erwerbs, weil nicht nur Tatsachenkenntnis erforderlich, sondern auch Kenntnis der Rechtslage (hab ich im Endeffekt verneint, aber super unsicher, ob die Äußerung des Notars nicht diese Rechtskenntnis begründet)
IV. § 990 I 2 bzw. § 987 --> (+)
Anspruch besteht also erst ab Rechtshängigkeit bzw. Mitteilung dieser am 01.02
Damit Anspruch nur in Höhe von 18.000,00
C: § 292 II --> (+)
I. Herausgabeanspruch
--> (-) aber Berichtigungsanspruch aus § 894 steht dem Herausgabeanspruch gleich; da der Vormerkungsberechtigte wie der Bucheigentümer zu behandeln ist, ist also § 888 geeigneter Gegenstand des § 292
II. Nutzung (+)
III. Rechtshängigkeit (+)
Ergebnis: Nach beiden AGL ein Anspruch, Idealkonkurrenz
Might be all wrong tho...
06.12.2022, 18:20
06.12.2022, 18:29
Jemand aus BW Lust seine Skizze hier darzustellen?:D Oder hat jemand ein Urteil gefunden?
06.12.2022, 18:43
Wie fallen erfahrungsgemäß Strafrechtsklausuren im 2. Examen aus? Genauso schlecht wie im 1.?
06.12.2022, 18:44
06.12.2022, 20:42
An diejenigen die in BW geschrieben haben- wie seid ihr mit der Insolvenz umgegangen? Da wäre ja eigentlich 240 ZPO einschlägig gewesen…..