01.12.2022, 16:49
Ich habe ein unabwendbares Ergebnis für den Beklagten zu 1) angenommen.

01.12.2022, 17:01
01.12.2022, 17:11
(01.12.2022, 17:01)Law123 schrieb:(01.12.2022, 16:49)Ref MS schrieb: Ich habe ein unabwendbares Ergebnis für den Beklagten zu 1) angenommen.
Bei 17 III? Hast du danach noch eine Abwägung nach 17 II, I gemacht oder war das dann für dich raus?
Wie hast du dann die Widerklage gelöst?
Ja, nach 17 III. Danach keine Abwägung mehr.
Bei mir waren Klage und Widerklage zulässig, aber unbegründet.
Die Klage unbegründet wegen 17 III.
Die Widerklage kein kein Schmerzensgeldanspruch und keine Abrechnung auf Neuwagenbasis möglich.
01.12.2022, 17:15
Wäre jemand so lieb und würde den SV schildern?
01.12.2022, 17:21
(01.12.2022, 17:15)Ref_NRW schrieb: Wäre jemand so lieb und würde den SV schildern?
Nichts spektakuläres. Auffahrunfall an der roten Ampel. Hinterer Fahrer fährt zu schnell an und fährt auf vorderen auf. Hinterer klagt und begehrt Feststellung aller möglichen Schäden. Vorderer weist Klage ab und erhebt widerklage gegen Kläger und dritten (Versicherung des Klägers)
01.12.2022, 17:22
(01.12.2022, 17:11)Ref MS schrieb:(01.12.2022, 17:01)Law123 schrieb:(01.12.2022, 16:49)Ref MS schrieb: Ich habe ein unabwendbares Ergebnis für den Beklagten zu 1) angenommen.
Bei 17 III? Hast du danach noch eine Abwägung nach 17 II, I gemacht oder war das dann für dich raus?
Wie hast du dann die Widerklage gelöst?
Ja, nach 17 III. Danach keine Abwägung mehr.
Bei mir waren Klage und Widerklage zulässig, aber unbegründet.
Die Klage unbegründet wegen 17 III.
Die Widerklage kein kein Schmerzensgeldanspruch und keine Abrechnung auf Neuwagenbasis möglich.
Womit hast du die Verneinung der neuwagenabrechnung begründet?
01.12.2022, 17:26
(01.12.2022, 17:22)Law123 schrieb:(01.12.2022, 17:11)Ref MS schrieb:(01.12.2022, 17:01)Law123 schrieb:(01.12.2022, 16:49)Ref MS schrieb: Ich habe ein unabwendbares Ergebnis für den Beklagten zu 1) angenommen.
Bei 17 III? Hast du danach noch eine Abwägung nach 17 II, I gemacht oder war das dann für dich raus?
Wie hast du dann die Widerklage gelöst?
Ja, nach 17 III. Danach keine Abwägung mehr.
Bei mir waren Klage und Widerklage zulässig, aber unbegründet.
Die Klage unbegründet wegen 17 III.
Die Widerklage kein kein Schmerzensgeldanspruch und keine Abrechnung auf Neuwagenbasis möglich.
Womit hast du die Verneinung der neuwagenabrechnung begründet?
In Berlin hatte er den Neuwagen noch nicht gekauft sondern die bloße Absicht das im nächsten Jahr zu tun; ist laut Grüneberg aber dringende Voraussetzung für die Geltendmachung des Neuwagenpreises.
01.12.2022, 17:26
Auffahrunfall, beide PKW beschädigt und beide Fahrer = Halter verletzt, Kläger behauptet, dass der Beklagte plötzlich gebremst hat, Beklagter behauptet, dass der Kläger zu schnell angefahren ist. Beklagte zu 2 ist Versicherung des Beklagten zu 1 und Drittwiderbeklagte ist Versicherung des Klägers. Kläger erhebt Feststellungsklage auf Kostentragungspflicht und Beklagter zu 1 erhebt Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherung auf Zahlung Schadensersatz für Neuwagen plus Schmerzensgeld für Schürfwunde. Beweisaufnahme mit 3 Zeugen und Sachverständigem.
01.12.2022, 17:27
Seid ihr sicher, dass es Baumbach war? Baumbach kommt nur zur Anwendung, wenn die Gesamtschuldner zu unterschiedlichen Teilen verlieren. Ich habe es zwar nach Baumbach gemacht, aber es ist wohl falsch, wenn ich so darüber nachdenke. Die Gesamtschuldner wurden bei mir nicht zu unterschiedlichen Teilen verurteilt:
Die Klage habe ich komplett abgewiesen.
Die Widerklage habe ich in Höhe von 5.000€ stattgegeben, weil kein "unechter Totalschaden" vorlag und der B1 nicht den gesamten Neuwagenkaufpreis verlangen kann, sondern die 4.000€ RepKosten und 1.000€ Minderwert
Die Klage habe ich komplett abgewiesen.
Die Widerklage habe ich in Höhe von 5.000€ stattgegeben, weil kein "unechter Totalschaden" vorlag und der B1 nicht den gesamten Neuwagenkaufpreis verlangen kann, sondern die 4.000€ RepKosten und 1.000€ Minderwert
01.12.2022, 17:27
(01.12.2022, 17:22)Law123 schrieb:(01.12.2022, 17:11)Ref MS schrieb:(01.12.2022, 17:01)Law123 schrieb:(01.12.2022, 16:49)Ref MS schrieb: Ich habe ein unabwendbares Ergebnis für den Beklagten zu 1) angenommen.
Bei 17 III? Hast du danach noch eine Abwägung nach 17 II, I gemacht oder war das dann für dich raus?
Wie hast du dann die Widerklage gelöst?
Ja, nach 17 III. Danach keine Abwägung mehr.
Bei mir waren Klage und Widerklage zulässig, aber unbegründet.
Die Klage unbegründet wegen 17 III.
Die Widerklage kein kein Schmerzensgeldanspruch und keine Abrechnung auf Neuwagenbasis möglich.
Womit hast du die Verneinung der neuwagenabrechnung begründet?
Die Voraussetzungen lagen zwar vor, also weniger als 1000km und weniger als 4 Wochen zugelassen, allerdings muss er sich einen Neuwagen auch tatsächlich kaufen und das hat er in der Parteianhörung verneint