05.06.2015, 16:31
Da war in Berlin der gesamte Darlehensvertrag nebst Sicherungsabrede zu entwerfen.
05.06.2015, 17:24
In Berlin sollte man im zweiten Teil nochmal ein Gutachen und dazu noch den Vertag entwerfen. Eine Vorlage des Mandanten gab es nicht.
Es war also diesmal in Berlin mehr als in nrw.
Kaum zu schaffen in fünf Stunden eine komplette Anwaltsklausur mit Mandantenvegehren, Vermerk, zweckmäßigkeit und schriftsatz (mit Sachverhalt)und dazu zusätzlich ein weiters Gutachten und Vertragsentwurf zu machen.
Ob jemand wirklich komplett fertig geworden ist
Es war also diesmal in Berlin mehr als in nrw.
Kaum zu schaffen in fünf Stunden eine komplette Anwaltsklausur mit Mandantenvegehren, Vermerk, zweckmäßigkeit und schriftsatz (mit Sachverhalt)und dazu zusätzlich ein weiters Gutachten und Vertragsentwurf zu machen.
Ob jemand wirklich komplett fertig geworden ist
05.06.2015, 17:30
Hat jemand Lösungsvorschläge?
05.06.2015, 18:05
Ok, Bawü ist dann wohl raus...es war eine reine Familienrechtsklausur: Berechnung Zugewinnausgleichsanspruch, Entwurf eines Vergleichsvorschlages, Aufrechnung gegen Zugewinnausgleichsanspruch und Rechtsmittel gegen Abrennungsbeschluss vom Verbundverfahren.
05.06.2015, 18:07
In Berlin war es bei Teil 1 auf jeden Fall ein Kaufvertrag, kein Darlehensvertrag, was mir jedoch erst jetzt nach etwas Nachdenken klar ist... Das war nichts...
05.06.2015, 18:10
Wieso kein Darlehensvertrag ????
05.06.2015, 18:14
Hab auch nen Darlehensvertrag und zu allen anderen Verträgen abgegrenzt...
05.06.2015, 18:14
In NRW fiel mir in Teil 1 nichts anderes ein als das über den nichtehelichen Ausgleichsanspruch und Bereicherungsrecht zu lösen.:s
Ein Darlehensvertrag war das für mich nicht, denn das Geld wurde ja direkt an den Verkäufer gezahlt und nicht der Freundin zur Verfügung gestellt?
Ein Darlehensvertrag war das für mich nicht, denn das Geld wurde ja direkt an den Verkäufer gezahlt und nicht der Freundin zur Verfügung gestellt?

05.06.2015, 18:19
Ja und er hat ja die 15.000€ an den Verkäufer auf eine eigene Verbindlichkeit hin gezahlt... Denn er war ja bei Teil 1 selbst Vertragspartner des Kaufvertrags. Habe ich in der Klausur aber natürlich auch nicht erkannt... Habe den KV mit keinem Wort erwähnt...
05.06.2015, 18:23
Das war bei mir auch ein Darlehensvertrag. Die zur Verfügungstellung war auch zu problematisieren. Letztlich ging es über 362 II per Zahlung an einen Dritten mit konkludenter Ermächtigung seitens der A. Für ein Darlehen sprachen auch die Hinweise in der Klausur - "Privat Darlehensvereinbarung", "Raten PKW" ...