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Einstellung Richter
Gast
Unregistered
 
#321
12.01.2019, 21:52
Auch ich überlege aktuell - mal wieder verstärkt - mich als Richter zu bewerben. Ich bin seit einigen Jahren in einem Ministerium tätig und daher mittlerweile 37 Jahre alt. Macht eine Bewerbung (OLG Köln oder Düsseldorf) da noch Sinn? Ab wann ist man zu alt? Bringe knapp 8 Punkte im ersten und 9 Punkte im zweiten mit...
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Gast
Unregistered
 
#322
13.01.2019, 11:09
[quote pid='20311' dateline='1547322775']
Auch ich überlege aktuell - mal wieder verstärkt - mich als Richter zu bewerben. Ich bin seit einigen Jahren in einem Ministerium tätig und daher mittlerweile 37 Jahre alt. Macht eine Bewerbung (OLG Köln oder Düsseldorf) da noch Sinn? Ab wann ist man zu alt? Bringe knapp 8 Punkte im ersten und 9 Punkte im zweiten mit...
[/quote]
Für Köln ist das zu knapp, da braucht man im Moment noch Doppel-VB (und ja, das weiß ich aus verlässlicher Quelle, nämlich sowohl meinem eigenen AC als auch aus Gesprächen mit dem Personaldezernenten. Wer es nicht glaubt, kann gerne dort anrufen, die sind nett ;)).

In NRW liegt die Höchstaltersgrenze bei 42. du wirst höchstwahrscheinlich gefragt, warum du dich erst jetzt bewirbst, aber mit einer guten Begründung ist auch das kein Hindernis.
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
GastNRW23
Unregistered
 
#323
13.01.2019, 13:25
[quote pid='20321' dateline='1547370561']
[quote pid='20311' dateline='1547322775']
Auch ich überlege aktuell - mal wieder verstärkt - mich als Richter zu bewerben. Ich bin seit einigen Jahren in einem Ministerium tätig und daher mittlerweile 37 Jahre alt. Macht eine Bewerbung (OLG Köln oder Düsseldorf) da noch Sinn? Ab wann ist man zu alt? Bringe knapp 8 Punkte im ersten und 9 Punkte im zweiten mit...
[/quote]
Für Köln ist das zu knapp, da braucht man im Moment noch Doppel-VB (und ja, das weiß ich aus verlässlicher Quelle, nämlich sowohl meinem eigenen AC als auch aus Gesprächen mit dem Personaldezernenten. Wer es nicht glaubt, kann gerne dort anrufen, die sind nett ;)).

In NRW liegt die Höchstaltersgrenze bei 42. du wirst höchstwahrscheinlich gefragt, warum du dich erst jetzt bewirbst, aber mit einer guten Begründung ist auch das kein Hindernis.
[/quote]

Nein, das stimmt nicht, man braucht kein Doppel-VB in Köln. Habe selber "nur" knapp über 8 im ersten und 9,5 im zweiten und wurde kürzlich eingestellt. Die Bewerber*innen werden auf eine Liste aufgenommen, die nach der Note im zweiten sortiert ist. Das erste wird für die Einladung nur relevant, wenn jemand mit derselben Note wie du ein besseres erstes hat. Beim AC spielt das erste keine Rolle. Wenn du glatt 9,0 hast, könnte es momentan in Köln eher daran scheitern,  aber da müsstest du einfach mal beim OLG nachfragen, wie die Bewerberlage gerade ist. Die geben gerne Auskunft.
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Gast
Unregistered
 
#324
13.01.2019, 14:11
(13.01.2019, 13:25)GastNRW23 schrieb:  [quote pid='20321' dateline='1547370561']
[quote pid='20311' dateline='1547322775']
Auch ich überlege aktuell - mal wieder verstärkt - mich als Richter zu bewerben. Ich bin seit einigen Jahren in einem Ministerium tätig und daher mittlerweile 37 Jahre alt. Macht eine Bewerbung (OLG Köln oder Düsseldorf) da noch Sinn? Ab wann ist man zu alt? Bringe knapp 8 Punkte im ersten und 9 Punkte im zweiten mit...
Für Köln ist das zu knapp, da braucht man im Moment noch Doppel-VB (und ja, das weiß ich aus verlässlicher Quelle, nämlich sowohl meinem eigenen AC als auch aus Gesprächen mit dem Personaldezernenten. Wer es nicht glaubt, kann gerne dort anrufen, die sind nett ;)).

In NRW liegt die Höchstaltersgrenze bei 42. du wirst höchstwahrscheinlich gefragt, warum du dich erst jetzt bewirbst, aber mit einer guten Begründung ist auch das kein Hindernis.
[/quote]

Nein, das stimmt nicht, man braucht kein Doppel-VB in Köln. Habe selber "nur" knapp über 8 im ersten und 9,5 im zweiten und wurde kürzlich eingestellt. Die Bewerber*innen werden auf eine Liste aufgenommen, die nach der Note im zweiten sortiert ist. Das erste wird für die Einladung nur relevant, wenn jemand mit derselben Note wie du ein besseres erstes hat. Beim AC spielt das erste keine Rolle. Wenn du glatt 9,0 hast, könnte es momentan in Köln eher daran scheitern,  aber da müsstest du einfach mal beim OLG nachfragen, wie die Bewerberlage gerade ist. Die geben gerne Auskunft.
[/quote]
Komisch, das war dann wohl weder in meiner Bewerberrunde noch in der davor. Und die Präsidentin scheint dann ja auf ihrer Infoveranstaltung auch die eigenen Anforderungen nicht zu kennen.
Ich würde dort anrufen, die werden dir das schon sagen. Für Düsseldorf reicht es aber auf jeden Fall.
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Gast
Unregistered
 
#325
13.01.2019, 20:17
Danke für die Informationen. Das hilft mir schon mal sehr weiter. 

Hast Du in Köln schon angefangen? Mich würde mal interessieren, wie lange die Zeitspanne zwischen AC und Startttermin im Durchschnitt ist...
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RichterKöln
Unregistered
 
#326
13.01.2019, 20:59
ich hab im Bezirk des OLG Köln angefangen. Die Zeitspanne ist immer unterschiedlich. Das kommt darauf an, wann deine Bewerbung eingeht und auf welchem Platz der Liste du mit deiner Note kommst. 
Die Assessmentcenter sind mehrmals jährlich. meistens ist auf der Homepage des OLG Köln der nächste Termin vermerkt. 
Ich hatte genau 2 Monate nach Eingang meiner Bewerbung das AssessmentCenter. Die Termine sind immer dann, wenn wieder genug Stellen für die Mehrzahl der Bewerber vorhanden ist. Das kann also schwanken. im Januar 2018 gab es beispielsweise zwei Termine mit jeweils 8 Kandidaten. Ich hatte das Assessmentcenter im Oktober; das darauffolgende war Anfang Dezember.  


Man kann aber immer beim OLG Köln anrufen, die teilen einem mit wo man auf der Liste steht und wann vermutlich das nächste AssesmentCenter sein könnte.
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RichterKöln
Unregistered
 
#327
13.01.2019, 21:01
Bis zu deinem Starttermin ist es so lange, wie du möchtest. Manche beginnen rund 4 Wochen nach dem Termin oder sogar noch früher, andere erst mehrere Monate später. Man gibt bei dem AssessmentCenter seinen frühestmöglichen Einstiegstermin an und bisher ist wohl noch jeder zu diesem Termin genommen worden. 
Das einzige, was noch zwischen AC und Starttermin liegen muss, ist die amtsärtzliche Untersuchung die je nach Terminslage des Amtsarztes ein paar Wochen dauern kann.
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Gast
Unregistered
 
#328
13.01.2019, 22:18
Danke für Eure Antworten! 
Könnt Ihr vielleicht noch was zur derzeitigen Arbeitsbelastung sagen - was Ihr so im Kollegenkreis mitbekommen habt? Als ich das Referendariat im OLG Bezirk Köln gemacht habe, war mein Eindruck, dass es bei den meisten Kollegen in Ordnung war. Das ist allerdings schon einige Jahre her und daher dürften meine Erfahrungen nicht mehr so repräsentativ sein...
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Gast123
Unregistered
 
#329
14.01.2019, 12:40
Hallo! :)

Wie sieht es eigentlich mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen als Richter aus? Hat da einer von euch Erfahrungen?
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Gast2019
Unregistered
 
#330
14.01.2019, 19:06
Kennst sich hier jemand mit der Beihilferegelung in Hamburg aus (individuelle/Pauschale Beihilfe)? In der freiwilligen gesetzlichen KV gilt ja grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe ist nur einmal möglich. Muss man die Kosten für die gesetzlichen KV in diesen drei Monaten nach der Verbeamtung selbst tragen oder gibt es dort Übergangsregeln? Wer könnte hier weiterhelfen?
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