04.11.2022, 10:11 
		
	
	
		Hallo! 
Ich muss gerade eine Klage schreiben, bei der der Mandant einen Stein auf der Autobahn überfahren hat und jetzt Schäden am Auto hat. Wen kann man da verklagen? Ist das nicht Amtshaftung des Bundeslandes bzw. des dortigen Straßenbaulastträgers, zB der Landesbetrieb Straßenbau NRW?
Vielen Dank für alle Antworten!!!
	 
	
	
	
	
Ich muss gerade eine Klage schreiben, bei der der Mandant einen Stein auf der Autobahn überfahren hat und jetzt Schäden am Auto hat. Wen kann man da verklagen? Ist das nicht Amtshaftung des Bundeslandes bzw. des dortigen Straßenbaulastträgers, zB der Landesbetrieb Straßenbau NRW?
Vielen Dank für alle Antworten!!!
		
		
		04.11.2022, 10:48 
		
	
	
		Klingt für mich nach persönlichem Pech und nicht nach einklagbarem Anspruch
	
	 
	
	
	
	
		
		
		04.11.2022, 11:14 
		
	
	
		es geht um das Unterlassen des Aufstellens von entsprechenden Warnschildern... das ist ja Amtspflichtverletzung
	
	 
	
	
	
	



