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  5. Verständnis für den Zeitdruck im Examen
1 2 »
Antworten

 
Verständnis für den Zeitdruck im Examen
Chole
Unregistered
 
#1
26.10.2022, 18:18
Wollte meine Erkenntnis mit euch teilen, auch wenn es vllt offensichtlich ist..

Ich verstehe endlich, weshalb so ein krasser Zeitdruck erzeugt wird im Examen und weshalb die dadurch entstehende Selektion sinnvoll ist, auch wenn es mich ärgert. 

Einfaches Beispiel: Anwalt A braucht für eine Akte 8 Std, und Anwalt B nur 4 Std. Wenn jede Akte wirtschaftlich 100 € umsetzt, dann erzeugt B doppelt so viel Umsatz und ist wirtschaftlich betrachtet doppelt so viel Wert für ein Unternehmen. 

Und dieser Wert wird im Examen durch den erzeugten Zeitdruck gemessen. 


Was denkt ihr darüber?
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Gast
Unregistered
 
#2
26.10.2022, 18:23
Leistung = Arbeit / Zeit. 

q.e.d.
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DrängelerKnüller
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2022
#3
26.10.2022, 18:24
(26.10.2022, 18:18)Chole schrieb:  Wollte meine Erkenntnis mit euch teilen, auch wenn es vllt offensichtlich ist..

Ich verstehe endlich, weshalb so ein krasser Zeitdruck erzeugt wird im Examen und weshalb die dadurch entstehende Selektion sinnvoll ist, auch wenn es mich ärgert. 

Einfaches Beispiel: Anwalt A braucht für eine Akte 8 Std, und Anwalt B nur 4 Std. Wenn jede Akte wirtschaftlich 100 € umsetzt, dann erzeugt B doppelt so viel Umsatz und ist wirtschaftlich betrachtet doppelt so viel Wert für ein Unternehmen. 

Und dieser Wert wird im Examen durch den erzeugten Zeitdruck gemessen. 


Was denkt ihr darüber?


Leistung ist Arbeit durch Zeit. Das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis
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Gast
Unregistered
 
#4
26.10.2022, 18:25
Aber: Für die Effizienz eines Anwalts ist nicht nur die Schnelligkeit der juristischen Sachbearbeitung relevant, sondern die Konsequenz in der Bürobearbeitung. Sprich: Werden die Rechnungen konsequent rausgeschickt, bei Abrechnung nach Zeit die Stunden ordnungsgemäß aufgeschrieben (dort kann es sogar abträglich sein, wenn man zu schnell arbeitet, weil dann weniger billable hours aufgeschrieben werden); hält man sich zu lange an organisatorischen Nebensächlichkeiten auf. Inwieweit die nichtjuristische Effizienz mit der juristischen Effizienz korreliert, kann ich nicht beurteilen.

Aber ein Anwalt, der einen Examenssachverhalt in der Kürze der Zeit bearbeiten kann, der kann auch längere und mit Nebensächlichkeiten vollgestopfte Sachverhalte einigermaßen zeiteffizient aufdröseln und durchdringen. Wer Zeitmanagement nicht beherrscht, ist im Anwaltsberuf deshalb ohnehin verloren.

Ob das aber wirklich die Intention der Aufgabensteller im StEx ist, wage ich zu bezweifeln. Förderlich ist der Zwang zur Effizienz allemal.
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Gast
Unregistered
 
#5
26.10.2022, 19:43
Es ist nicht unbedingt auf die wirtschaftliche Tätigkeit als Anwalt ausgerichtet, aber auf die Justiz. Wenn du als RiLG so 15 bis 20 Zivilsachen im Monat erledigst, bleiben im Schnitt halt so 10 Stunden pro Sache. Und das ist ja inklusive Dezernatsarbeit. Und da sind eben auch die großen brocken dabei, wo auch die Kammerberatung vorher 2 Stunden braucht, oder das Einzelrichterurteil an dem man 30 Stunden sitzt. 

Examenssachverhalte mit 15 bis 20 Seiten sind im Vergleich zu echten Akten eben noch übersichtlich (und liefern anders als echte Akten idR recht treffende Ansichten auf einer Seite)
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Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.530
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
26.10.2022, 20:45
Ich wüsste nicht, was +/- 30 handgeschriebene Seiten auch nur in irgendeiner Art etwas mit der Praxis zu tun haben.
Für diejenigen von euch, die mittlerweile das E-Examen schreiben, mag das ein klein wenig praxisrelevant sein, im Übrigen aber ist die Klausursituation so fern von der Praxis wie nur möglich. Am Anfang steht die schnelle Auffassungsgabe, ok. Der Rest ist aber stumpfes Schreiben eines Textes, der ab dem 2. Tag zur Sehnenscheidenentzündung führt, die mit Ibu "bekämpft" wird.

Ich schließe daher aus, dass die Schnelligkeit der Arbeitsleistung eines fertigen Volljuristen bewertet werden soll.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.530
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
26.10.2022, 21:01
Noch zur Ergänzung: in meiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwaltin schreibe ich keine Aufsätze. Ich schreibe Mails, die zielorientiert ausgerichtet sind und für den Mandanten verständlich sein müssen. Ich schreibe keine juristisch hochtrabenden Texte, argumentiere für dieses oder jenes Argument o.ä. Ich sage dem Mandanten kurz und knackig, was er aus meiner Sicht tun sollte und warum.
Nicht selten passiert das sogar am Telefon.

Das juristische Blabla interessiert den Mandanten nicht. Er versteht es in der Regel nicht einmal, wenn ich ihm einen juristischen Aufsatz schreiben würde. Der Mandant will wissen, was er tun muss, wie hoch die Chancen und wie hoch das Haftungsrisiko ist. Mehr nicht.


Für diese kurze, knackige Mail oder das Telefonat reicht mir die durchdachte Lösungsskizze. Ich gehe im Kopf den Fall durch, mache mir Notizen und schaue auftretende Fragen noch einmal nach wenn ich mir unsicher bin. So funktioniert meine Arbeit als Anwältin.

Für den Richter ist die Lage tatsächlich noch eine andere. Der liegt näher an der Examenssituation mit seinem Urteil. Er schreibt aber auch für Juristen und nicht für juristische Laien. Ok, naja sagen wir mal so, zumindest werden die Urteile in der Regel von Juristen gelesen und dem Mandanten "übersetzt", denn die verstehen von einem Urteil in der Regel nur Bahnhof.
Auch der Richter wird jedoch keine 30 Seiten per Hand schreiben.
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Gast
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#8
26.10.2022, 21:01
Durch den Zeitdruck wird das Examen einfach anspruchsvoller. Sonst wäre es zu einfach.
Jura ist nicht so wie Mathematik. Bei Jura gibt es nur ganz selten Sachen, die man
nicht versteht. Durch irgendwas müssen die bescheidenen Noten ja gerechtfertigt werden.
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guga
Unregistered
 
#9
27.10.2022, 00:33
Wer in 4h fertig ist, rechnet auch nur 4h ab. Was soll der dumme Spruch mit Leistung ist Arbeit durch Zeit? Geschwindigkeit ist auch Weg durch Zeit. Trotzdem muss man eine bestimmte Wegstrecke zurücklegen. Nur weil ihr 500km/h für 5 Sekunden schafft, gewinnt ihr kein "Arbeitsleben". Arbeit ist Leistung*Zeit.
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Gast
Unregistered
 
#10
27.10.2022, 10:30
(26.10.2022, 21:01)Egal schrieb:  Noch zur Ergänzung: in meiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwaltin schreibe ich keine Aufsätze. Ich schreibe Mails, die zielorientiert ausgerichtet sind und für den Mandanten verständlich sein müssen. Ich schreibe keine juristisch hochtrabenden Texte, argumentiere für dieses oder jenes Argument o.ä. Ich sage dem Mandanten kurz und knackig, was er aus meiner Sicht tun sollte und warum.
Nicht selten passiert das sogar am Telefon.

Das juristische Blabla interessiert den Mandanten nicht. Er versteht es in der Regel nicht einmal, wenn ich ihm einen juristischen Aufsatz schreiben würde. Der Mandant will wissen, was er tun muss, wie hoch die Chancen und wie hoch das Haftungsrisiko ist. Mehr nicht.


Für diese kurze, knackige Mail oder das Telefonat reicht mir die durchdachte Lösungsskizze. Ich gehe im Kopf den Fall durch, mache mir Notizen und schaue auftretende Fragen noch einmal nach wenn ich mir unsicher bin. So funktioniert meine Arbeit als Anwältin.

Für den Richter ist die Lage tatsächlich noch eine andere. Der liegt näher an der Examenssituation mit seinem Urteil. Er schreibt aber auch für Juristen und nicht für juristische Laien. Ok, naja sagen wir mal so, zumindest werden die Urteile in der Regel von Juristen gelesen und dem Mandanten "übersetzt", denn die verstehen von einem Urteil in der Regel nur Bahnhof.
Auch der Richter wird jedoch keine 30 Seiten per Hand schreiben.

Das Handschriftliche ist natürlich etwas, dass sich ohnehin demnächst ändern wird. Bisher gab es aber das Problem, dass man nicht mal eben umstellen konnte: Handschriftlich schreiben muss jeder mit Abi zwingend gut beherrschen (Krankheiten/Behinderungen mal außen vor), zügiges Tippen am PC oder gar das 10-Finger-System war zu meiner Schulzeit (okay, mittlerweile auch über zehn Jahre her...) keine Fähigkeit die man beherrschen musste. Wenn ich keine Ahnung gehabt hätte wie man eine Tastatur bedient und zuhause meiner eigenen Privatsekretärin diktiert hätte wäre das wohl nicht aufgefallen. Auf Realschulen war das 10-Finger-System dagegen in meiner Region Teil des Lehrplans.

Ich denke, dass wir hier bald die Änderung hin zum Tippen sehen. Diktieren wäre auch ganz nett, aber eben für Prüfungen kaum umsetzbar ohne irgendwelche speziellen Räume mit Einzelkabinen einzuführen.

Juristisch hochtrabende Texte und/oder lehrbuchmäßige Schriftsätze wie im Examen schreibt man als Anwalt mit Kontakt zu Gerichten definitiv gelegentlich, jedenfalls wenn es um größere Verfahren mit schwierigen Fragestellungen - und Streitwerten, die diesen Aufwand rechtfertigen - geht. Ich habe schon Klagen geschrieben, die ich bewusst extrem lehrbuchmäßig und richterfreundlich aufgebaut habe, um auf die zu erwartende Flut an Nebelkerzen und sinnlosem Blabla der Gegenseite vorbereitet zu sein: Wenn der Richter 10 strukturierte Seiten Klage und 62 Seiten runterdiktiertes Gefasel als Klageerwiderung bekommt dürfte die Tendenz woraus er sein Urteil abschreibt jedenfalls nicht zu Lasten der eigenen Partei ausfallen. Das klappt auch umgekehrt auf Beklagtenseite. Richter sind auch nur Menschen und wenn man ihnen die Arbeit erleichtert hilft das oft deutlich.

Bei Mandantenschreiben ist natürlich klar, dass >95% keine rechtlichen Ausführungen erhalten, dieser Trend der Examina ist natürlich realitätsfern und den Prüfungsbedingungen geschuldet: Auf "Ja, machen Sie das so!" kann man eben nur 0 oder 18 Punkte geben.
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