14.10.2022, 16:51
(14.10.2022, 16:37)RlpRef2 schrieb:(14.10.2022, 16:34)Gast schrieb:(14.10.2022, 16:32)RlpRef2 schrieb:(14.10.2022, 16:31)Dauergast schrieb:(14.10.2022, 16:26)RlpRef2 schrieb: Meiner Meinung war in Rlp das Berufsverbot auch einen Tag vor Einlegung …
War dir Frist abgelaufen?
Ja da Einlegung über beA durch Anwalt im Berufsverbot nicht möglich.. und dann halt Wiedereinsetzung
Wo hast du das denn her?
So hab ich den Kommentar bei 32d verstanden …
Meine da stand „die Pflicht zur einlegung über beA ist Voraussetzung für Wirksamkeit der Einlegung“ ….
Also so hab ich es verstanden.
Und da keine Pflicht zur Einlegung über beA da Berufsverbot …
Ich habe über M/G, § 138 Rn.2 gelöst: Entsprechende Anwendung des § 146a I, II StPO, sodass frühere Prozesshandlungen wirksam
14.10.2022, 16:52
Hier gilt mA nach § 146a II StPO. Handlungen bis zur Zurückweisung durch das Gericht sind wirksam. Die war ja hier noch nicht erfolgt. Im Kommentar stand dazu was bei § 146a II. Daher Einlegung wirksam und keine Wiedereinsetzung..
14.10.2022, 16:55
14.10.2022, 17:02
An die aus Niedersachsen:
mag einer erzählen, was ihr da so gelöst habt und wie euer Gefühl ist?
mag einer erzählen, was ihr da so gelöst habt und wie euer Gefühl ist?
14.10.2022, 17:32
Nds Strafrecht grlb:
Der Beschuldigte hat tagsüber mehrfacht versucht seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes telefonisch anzurufen, weil er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen werden will. Sie geht aber nicht ran. Als er sie dann in der Stadt trifft schlägt und tritt er sie. Dann schnappt er sich das Kind und läuft weg. Unterwegs ruft er sie an und sagt sinngemäß, er werde das Kind töten.
2. TK:
Er steigt mit dem Kind in ein Taxi und fährt ur Wohnung seiner anderen Ex. Dort angekommen springt er aus dem Auto zu bezahlen und lässt das Kind zurück.
Als der Taxifahrer ihn auffordert zu zahlen kehrt er zurück und zückt ein Klappmesser, hält es dem Fahrer vors Gesicht und sagt sinngemäß ,,verüiss dich und halt die Fresse“, worauf hin der Taxifahrer von der Geltendmachung der Taxe absieht (Motor lief noch). Messer wird nicht gefunden.
Prozessual: Frau aus TK1 ist später Verlobte und sagt nichts mehr. Haftgrund.
Der Beschuldigte hat tagsüber mehrfacht versucht seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes telefonisch anzurufen, weil er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen werden will. Sie geht aber nicht ran. Als er sie dann in der Stadt trifft schlägt und tritt er sie. Dann schnappt er sich das Kind und läuft weg. Unterwegs ruft er sie an und sagt sinngemäß, er werde das Kind töten.
2. TK:
Er steigt mit dem Kind in ein Taxi und fährt ur Wohnung seiner anderen Ex. Dort angekommen springt er aus dem Auto zu bezahlen und lässt das Kind zurück.
Als der Taxifahrer ihn auffordert zu zahlen kehrt er zurück und zückt ein Klappmesser, hält es dem Fahrer vors Gesicht und sagt sinngemäß ,,verüiss dich und halt die Fresse“, worauf hin der Taxifahrer von der Geltendmachung der Taxe absieht (Motor lief noch). Messer wird nicht gefunden.
Prozessual: Frau aus TK1 ist später Verlobte und sagt nichts mehr. Haftgrund.
14.10.2022, 17:34
*ohne zu bezahlen
Menschenraub und Freiheitsberaubung usw waren ausgeschlossen
Menschenraub und Freiheitsberaubung usw waren ausgeschlossen
14.10.2022, 17:34
Danke! Ich hatte mich aber mehr für ÖR interessieret
14.10.2022, 17:57
14.10.2022, 18:25
Doch! Heute war ÖR Wahlklausur
14.10.2022, 18:29
(14.10.2022, 15:49)hH2022 schrieb: In HH genauso wie in RLP, beim Rechtsfolgenausspruch hatte das gericht gem 49 I nr. 1 stgb gemildert wegen besonderer umstände. Fall war wie 5 StR 219/20. Rechtsfolgenlösung des BGH war zu problematisieren. Im Ergebnis durfte wohl eher nicht gemildert werden, hat der BGH in dem Urteil 2020 zumindest so gesehen. Ich hab gesagt Milderung war wegen besonderer Umstände okay.Uff, an die Rechtsfolgenlösung habe ich gar nicht gedacht, weil ich schlicht von § 33 StGB ausgegangen bin…
Diesbezüglich ne random Frage: Kann sich jemand zufällig daran erinnern, was genau zum Sachverständigen im Urteil stand?