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  6. Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
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Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
Gast
Unregistered
 
#31
27.09.2022, 08:58
(27.09.2022, 07:15)Gast schrieb:  
(26.09.2022, 23:17)Gast schrieb:  Man sollte sich bevor sich jemand bewirbt alle schriftlichen Aufsichtsarbeiten zukommen lassen und sie selbst bewerten. Anschließend hält man selbst eine mündliche Prüfung ab und sieht dann, ob der Bewerber insgesamt die Voraussetzungen erfüllt.

Das wäre tatsächlich die effektivste Lösung. Aber nicht effizient.


Aber ich habe doch alles aus dem Examen längst vergessen :D woher soll ich wissen, ob der Kandidat eine gute strafrechtliche Revision geprüft hat oder einen Baubescheid.
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Gast
Unregistered
 
#32
27.09.2022, 08:58
(27.09.2022, 07:49)guga schrieb:  Wer kennt ihn nicht? Der Partner, der besser und genauer bewertet als jeder Korrektor  Prost


Selbstverständlich, schließlich gehört er dem elitärsten Zirkel aller Juristen an, der Großkanzlei, und nicht dem finanziellen und intellektuellen Prekariat aus der Justiz (die die Mehrheit aller Korrektoren stellt). Die wenigen Professoren, die aus dieser Sülze herausragen, ragen nur minimal heraus, denn W3 ist heutzutage auch annähernd die Berechtigung, abends die Mülleimer in der Innenstadt zu checken, ob noch ein bisschen Pfand als Nebenverdienst zu kriegen ist.
/s
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StefanW
Unregistered
 
#33
27.09.2022, 17:30
Back to topic: Auch ich sehe dich nicht als Fast-Prädikatler und wenn du bei deinem künftigen Chef nicht überhöhte Erwartungen hervorrufen willst, solltest du spätestens im VG auf deine (Verzeihung) eher lausigen Ergebnisse in den Schriftlichen hinweisen.

In welchem BL hast du denn geschrieben?
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Gast
Unregistered
 
#34
27.09.2022, 18:35
(27.09.2022, 17:30)StefanW schrieb:  Back to topic: Auch ich sehe dich nicht als Fast-Prädikatler und wenn du bei deinem künftigen Chef nicht überhöhte Erwartungen hervorrufen willst, solltest du spätestens im VG auf deine (Verzeihung) eher lausigen Ergebnisse in den Schriftlichen hinweisen.

In welchem BL hast du denn geschrieben?

Weshalb sollte er das tun? Bist du hier, um ein bisschen Druck abzulassen?
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Gast
Unregistered
 
#35
27.09.2022, 19:12
Ich denke, 13,5 Pkt in der Mündlichen bekommt man i.d.R. auch nicht einfach so geschenkt. Möglicherweise kommst du inhaltlich mit dem Stoff ganz gut klar, aber dir fehlen ein bisschen die Skills, das auch in den schriftlichen Klausuren umzusetzen? Was waren denn sonst so deine Noten in den Examensvorbereitungsklausuren? 

Ansonsten würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich nicht nochmal schreiben, was bringt es denn, wenn du dann vielleicht 8,x im Schriftlichen hast, die Mündliche blöd läuft und am Ende steht da auch nichts anderes. Würde ins Ref starten und versuchen, zu analysieren, was das Problem bei den Klausuren ist bei dir und je nachdem, was dann im Zweiten am Ende steht, stehen dir ja alle Türen offen. 

Bei mir wurde jedenfalls noch nie eine Einzelnotenübersicht angefordert; das Examenszeugnis aus dem Ersten weist nur die Staatsnote und den Schwerpunkt aus.
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Gast
Unregistered
 
#36
27.09.2022, 19:45
Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommen kann, dass die Note weniger wertig sein soll. Der schriftliche Teil nimmt aus bekannten Gründen zurecht den prozentualen Großteil ein. Die mündliche Performance ist für die meisten juristischen Berufe essentiell. Klar gibt es protokollfeste und weniger protokollfeste Prüfer. Aber wer in der mündlichen Prüfung an einem Tag in allen drei großen Rechtsgebiete abliefert (und 13,5 P insgesamt erhält), der hat zurecht eine insgesamt anständige Note. Lasst euch doch von dem Geschwätz hier nicht so verunsichern. Niemand rechnet irgendetwas großartig raus. Das ist einfach Quatsch.
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Gast
Unregistered
 
#37
28.09.2022, 13:55
Also ganz ehrlich. Jetzt belügt euch mal nicht selber. 

Zum Vorposter:

Wenn du sagst, das ist doch „Quatsch“, dann ignorierst du bereits die Tatsache, dass der TE selber (!) berichtet hat, aufgrund seiner schlechten Klausuren abgelehnt worden zu sein. Manche Kanzleien (und der öffentliche Dienst) fordern nun mal die Einzelnoten an. 

Und das hat sicherlich auch den Zweck, auch ein Gesamtbild zu machen. Dass die mündliche Prüfung am einem Tag deutlich anfälliger für nicht leistungsbezogene (!) Einflüsse ist, sollte vollkommen unstreitig sein.

Wenn jemand 8 aus den Klausuren hat und 8 aus der mündlichen Prüfung und sich dann der TE mit seinen diametralen Noten bewirbt, würde ich (trotz schlechterer Gesamtnote) immer den ersten Bewerber nehmen. Und das macht auch jeder Arbeitgeber, der das juristische Prüfungssytem kennt. 

Mir kann es übrigens egal sein. War sowohl mündlich als auch schriftlich im Prädikat.
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Gast
Unregistered
 
#38
28.09.2022, 14:02
Mein Vorposter spricht die Wahrheit
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Die Spitze der Sozialkompetenz
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Registriert seit: Dec 2021
#39
28.09.2022, 15:14
(27.09.2022, 19:45)Gast schrieb:  Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommen kann, dass die Note weniger wertig sein soll. Der schriftliche Teil nimmt aus bekannten Gründen zurecht den prozentualen Großteil ein. Die mündliche Performance ist für die meisten juristischen Berufe essentiell. Klar gibt es protokollfeste und weniger protokollfeste Prüfer. Aber wer in der mündlichen Prüfung an einem Tag in allen drei großen Rechtsgebiete abliefert (und 13,5 P insgesamt erhält), der hat zurecht eine insgesamt anständige Note. Lasst euch doch von dem Geschwätz hier nicht so verunsichern. Niemand rechnet irgendetwas großartig raus. Das ist einfach Quatsch.


Es besteht schon alleine deswegen eine andere Wertigkeit, weil bei jemandem mit sagen wir 8 Punkten aus den Klausuren und 8,7 insgesamt ohne weiteres gesagt werden kann „an einem anderen Tag wirds ein VB, wir drücken ein Auge zu“.

Bei deutlich schlechteren Vornoten eben nicht.
Ich selbst und die meisten hier im Thread und in der Arbeitswelt würden hierbei nicht den „benefit of the doubt“ geben, und bspw. von einer internen VB-Richtlinie abweichen, anders eben bei deutlich besseren Vornoten.

Aber das ist alles nur hypothetisch. Den benefit of the doubt bekommt auch der TE, denn so gut wie niemand wird seine Vornoten anfragen (und mit SP schafft er/sie wahrscheinlich das VB).
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Gast
Unregistered
 
#40
28.09.2022, 15:54
(28.09.2022, 13:55)Gast schrieb:  Also ganz ehrlich. Jetzt belügt euch mal nicht selber. 

Zum Vorposter:

Wenn du sagst, das ist doch „Quatsch“, dann ignorierst du bereits die Tatsache, dass der TE selber (!) berichtet hat, aufgrund seiner schlechten Klausuren abgelehnt worden zu sein. Manche Kanzleien (und der öffentliche Dienst) fordern nun mal die Einzelnoten an. 

Und das hat sicherlich auch den Zweck, auch ein Gesamtbild zu machen. Dass die mündliche Prüfung am einem Tag deutlich anfälliger für nicht leistungsbezogene (!) Einflüsse ist, sollte vollkommen unstreitig sein.

Wenn jemand 8 aus den Klausuren hat und 8 aus der mündlichen Prüfung und sich dann der TE mit seinen diametralen Noten bewirbt, würde ich (trotz schlechterer Gesamtnote) immer den ersten Bewerber nehmen. Und das macht auch jeder Arbeitgeber, der das juristische Prüfungssytem kennt. 

Mir kann es übrigens egal sein. War sowohl mündlich als auch schriftlich im Prädikat.

Das Gegenteil ist der Fall. 

Mir kann es übrigens egal sein, da ich 11,4 aus den schriftlichen Prüfungen mitbringe.
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