29.12.2018, 11:16
Ich hab auch ne Lücke im Lebenslauf. Zwischen 1. Examen und Ref habe ich ein halbes Jahr nichts gemacht. Auch kein Nebenjob, einfach nix. Da hat niemand je nach gefragt. Berufseinsteig nach dem 2. Examen kann schon schnell gehen. Ich kenne viele Leite, die direkt am nächsten Monatsersten begonnen haben. Ich habe gut 2 Monate nach meiner mündlichen bei der StA begonnen, also auch im Staatsdienst kanns echt schnell gehen zur Zeit. Für die kurze Zeit dazwischen gabs dann halt ALG I. Die lassen einen auch relativ in Ruhe, wenn die wissen, was das Ziel ist und dass das nicht unerreichbar ist.
29.12.2018, 13:40
Danke für Eure Rückmeldungen!
Also unabhängig vom Aussehen im Lebenslauf: Der Betrag des ALG I reicht allein für mich definitiv nicht aus, sodass es schon wirtschaftlich für mich nicht sinnvoll ist, sich allein darauf zu stützen. Ich müsste dann mal nächstes Jahr schauen, wieviel man als Aufstocker dazuverdienen darf.
Vielleicht weiß das hier zufällig sogar jemand?
Also unabhängig vom Aussehen im Lebenslauf: Der Betrag des ALG I reicht allein für mich definitiv nicht aus, sodass es schon wirtschaftlich für mich nicht sinnvoll ist, sich allein darauf zu stützen. Ich müsste dann mal nächstes Jahr schauen, wieviel man als Aufstocker dazuverdienen darf.
Vielleicht weiß das hier zufällig sogar jemand?
29.12.2018, 13:53
165 €
vgl. § 155 I SGB III
vgl. § 155 I SGB III
29.12.2018, 13:59
Hi Ius,
hi Forum,
es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber ich finde, dass man auf jeden Fall versuchen sollte intern zu promovieren (d.h. im Idealfall direkt beim Doktorvater eine Tz-Stelle oder jedenfalls an der Uni desselben).
M.E. ist es ein entscheidender Vorteil, da man so mit forschenden Juristen und dem Doktorvater in engem Kontakt bleiben und sich gegenseitig motivieren. Vielleicht kannst Du also Deinen Doktorvater ansprechen oder die Fakultäts- und Uniseiten checken (guck insbesondere auch bei Fakultäten, bei denen Recht im Nebenfach angeboten wird).
Wenn Du als WisMit tätig sein willst, solltest Du regelmäßige Arbeitszeiten sicherstellen. Häufig ist es so, dass die Praxis schnell spannender oder wichtiger erscheinen kann, als die Dis (der Chef quengelt, die Dis nicht... das Projekt hat eine dringende Deadline oder die Erwiderungsfrist läuft aus, die Dis ist vermeintlich geduldig). Deswegen solltest Du bei Teilzeitstellen in der freien Wirtschaft (egal ob Kanzlei oder Unternehmen) auf planbare Arbeitszeiten achten, d.h. feste Arbeitstage vereinbaren.
Von geteilten Tagen, wie sie z.B. häufig Tz-Tätigkeiten in der Verwaltung erfordern, würde ich eher abraten. Erfahrungsgemäß braucht es eine gewisse Zeit, bis man am Schreibtisch den Themenwechsel geschafft hat. Wer dazu dann noch am selben Tag zwischen Wohnort, Arbeitgeber und Bibliothek pendel muss, verliert zusätzlich sehr viel Zeit. Die steckst Du sicher besser in die Dis.
Im Übrigen sind nach meiner Erfahrung weder in der Wirtschaft noch in der Justiz kurze Arbeitslosigkeitszeiten (insb. alles unter 3 Monaten) gar kein Problem. Länger als 6 Monate sollten es idealer Weise nicht sein, aber auch da machen inzwischen viele Arbeitgeber bei entsprechenden sonstigen Lebensläufen keinen Stress. Wirklich problematisch wird es erst bei 10 Monaten und länger.
Von dem, was Du sonst schon über Deine Noten und Deinen Werdegang geschrieben hast, kann Dein Lebenslauf sich durchaus sehen lassen. Also mach Dir nicht so viele Sorgen. Und gute Nerven beim Warten und hoffentlich hat es mit der Wunschnote geklappt!
hi Forum,
es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber ich finde, dass man auf jeden Fall versuchen sollte intern zu promovieren (d.h. im Idealfall direkt beim Doktorvater eine Tz-Stelle oder jedenfalls an der Uni desselben).
M.E. ist es ein entscheidender Vorteil, da man so mit forschenden Juristen und dem Doktorvater in engem Kontakt bleiben und sich gegenseitig motivieren. Vielleicht kannst Du also Deinen Doktorvater ansprechen oder die Fakultäts- und Uniseiten checken (guck insbesondere auch bei Fakultäten, bei denen Recht im Nebenfach angeboten wird).
Wenn Du als WisMit tätig sein willst, solltest Du regelmäßige Arbeitszeiten sicherstellen. Häufig ist es so, dass die Praxis schnell spannender oder wichtiger erscheinen kann, als die Dis (der Chef quengelt, die Dis nicht... das Projekt hat eine dringende Deadline oder die Erwiderungsfrist läuft aus, die Dis ist vermeintlich geduldig). Deswegen solltest Du bei Teilzeitstellen in der freien Wirtschaft (egal ob Kanzlei oder Unternehmen) auf planbare Arbeitszeiten achten, d.h. feste Arbeitstage vereinbaren.
Von geteilten Tagen, wie sie z.B. häufig Tz-Tätigkeiten in der Verwaltung erfordern, würde ich eher abraten. Erfahrungsgemäß braucht es eine gewisse Zeit, bis man am Schreibtisch den Themenwechsel geschafft hat. Wer dazu dann noch am selben Tag zwischen Wohnort, Arbeitgeber und Bibliothek pendel muss, verliert zusätzlich sehr viel Zeit. Die steckst Du sicher besser in die Dis.
Im Übrigen sind nach meiner Erfahrung weder in der Wirtschaft noch in der Justiz kurze Arbeitslosigkeitszeiten (insb. alles unter 3 Monaten) gar kein Problem. Länger als 6 Monate sollten es idealer Weise nicht sein, aber auch da machen inzwischen viele Arbeitgeber bei entsprechenden sonstigen Lebensläufen keinen Stress. Wirklich problematisch wird es erst bei 10 Monaten und länger.
Von dem, was Du sonst schon über Deine Noten und Deinen Werdegang geschrieben hast, kann Dein Lebenslauf sich durchaus sehen lassen. Also mach Dir nicht so viele Sorgen. Und gute Nerven beim Warten und hoffentlich hat es mit der Wunschnote geklappt!
29.12.2018, 17:02
Nur mal als Anmerkung: ALG I ist weder dafür da, sich die Diss noch den Verbesserungsversuch finanzieren zu lassen. Wenn ihr Pech habt, habt ihr einen Sachbearbeiter, der (zurecht) darauf besteht, dass ihr euch bewerbt und eine passende Stelle auch annehmt.
29.12.2018, 17:31
[quote pid='19885' dateline='1546095736']
Nur mal als Anmerkung: ALG I ist weder dafür da, sich die Diss noch den Verbesserungsversuch finanzieren zu lassen. Wenn ihr Pech habt, habt ihr einen Sachbearbeiter, der (zurecht) darauf besteht, dass ihr euch bewerbt und eine passende Stelle auch annehmt.
[/quote]
Hi Gast und Forum,
natürich sollte ALG I keine Ausrede sein, sich nicht zu bewerben. Ich glaube aber auch, dass der Threadersteller das gar nicht will. Vielmehr schreibt er ja davon, dass zwischen Refende und Job (man sollte ja schon einen passenden wählen, sonst ist niemandem geholfen) eine gewisse Zeit liegen kann. Das ist auch richtig, schließlich muss im Zweifel ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren absolviert werden.
Ich kann als Tipp noch geben, man sich -falls es entsprechend gut gelaufen ist- schon mit der schriftlichen Vornote beim Wunscharbeitgeber bewerben und so "Überbrückungszeiten" kurz halten kann. Das hat bei mir in der Vergangenheit super geklappt:
Zwischen 2. und Tätigkeit als Assessorin/Anwältin lagen bei mir 4 Tage (Mündliche am Mi, 1. Arbeitstag am Mo, Bewerbungen mit den schriftlichen Vornoten sorgten auch für extrem nette und verständnisvolle Bewerbungsgespräche
)
Nur mal als Anmerkung: ALG I ist weder dafür da, sich die Diss noch den Verbesserungsversuch finanzieren zu lassen. Wenn ihr Pech habt, habt ihr einen Sachbearbeiter, der (zurecht) darauf besteht, dass ihr euch bewerbt und eine passende Stelle auch annehmt.
[/quote]
Hi Gast und Forum,
natürich sollte ALG I keine Ausrede sein, sich nicht zu bewerben. Ich glaube aber auch, dass der Threadersteller das gar nicht will. Vielmehr schreibt er ja davon, dass zwischen Refende und Job (man sollte ja schon einen passenden wählen, sonst ist niemandem geholfen) eine gewisse Zeit liegen kann. Das ist auch richtig, schließlich muss im Zweifel ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren absolviert werden.
Ich kann als Tipp noch geben, man sich -falls es entsprechend gut gelaufen ist- schon mit der schriftlichen Vornote beim Wunscharbeitgeber bewerben und so "Überbrückungszeiten" kurz halten kann. Das hat bei mir in der Vergangenheit super geklappt:
Zwischen 2. und Tätigkeit als Assessorin/Anwältin lagen bei mir 4 Tage (Mündliche am Mi, 1. Arbeitstag am Mo, Bewerbungen mit den schriftlichen Vornoten sorgten auch für extrem nette und verständnisvolle Bewerbungsgespräche

Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
30.12.2018, 13:14
[quote pid='19885' dateline='1546095736']
Nur mal als Anmerkung: ALG I ist weder dafür da, sich die Diss noch den Verbesserungsversuch finanzieren zu lassen. Wenn ihr Pech habt, habt ihr einen Sachbearbeiter, der (zurecht) darauf besteht, dass ihr euch bewerbt und eine passende Stelle auch annehmt.
[/quote]
Ja, Mom...
Nur mal als Anmerkung: ALG I ist weder dafür da, sich die Diss noch den Verbesserungsversuch finanzieren zu lassen. Wenn ihr Pech habt, habt ihr einen Sachbearbeiter, der (zurecht) darauf besteht, dass ihr euch bewerbt und eine passende Stelle auch annehmt.
[/quote]
Ja, Mom...
05.01.2019, 18:42
(29.12.2018, 13:59)GÄSTIN schrieb: Hi Ius,
hi Forum,
es gibt verschiedene Möglichkeiten, aber ich finde, dass man auf jeden Fall versuchen sollte intern zu promovieren (d.h. im Idealfall direkt beim Doktorvater eine Tz-Stelle oder jedenfalls an der Uni desselben).
M.E. ist es ein entscheidender Vorteil, da man so mit forschenden Juristen und dem Doktorvater in engem Kontakt bleiben und sich gegenseitig motivieren. Vielleicht kannst Du also Deinen Doktorvater ansprechen oder die Fakultäts- und Uniseiten checken (guck insbesondere auch bei Fakultäten, bei denen Recht im Nebenfach angeboten wird).
Wenn Du als WisMit tätig sein willst, solltest Du regelmäßige Arbeitszeiten sicherstellen. Häufig ist es so, dass die Praxis schnell spannender oder wichtiger erscheinen kann, als die Dis (der Chef quengelt, die Dis nicht... das Projekt hat eine dringende Deadline oder die Erwiderungsfrist läuft aus, die Dis ist vermeintlich geduldig). Deswegen solltest Du bei Teilzeitstellen in der freien Wirtschaft (egal ob Kanzlei oder Unternehmen) auf planbare Arbeitszeiten achten, d.h. feste Arbeitstage vereinbaren.
Von geteilten Tagen, wie sie z.B. häufig Tz-Tätigkeiten in der Verwaltung erfordern, würde ich eher abraten. Erfahrungsgemäß braucht es eine gewisse Zeit, bis man am Schreibtisch den Themenwechsel geschafft hat. Wer dazu dann noch am selben Tag zwischen Wohnort, Arbeitgeber und Bibliothek pendel muss, verliert zusätzlich sehr viel Zeit. Die steckst Du sicher besser in die Dis.
Im Übrigen sind nach meiner Erfahrung weder in der Wirtschaft noch in der Justiz kurze Arbeitslosigkeitszeiten (insb. alles unter 3 Monaten) gar kein Problem. Länger als 6 Monate sollten es idealer Weise nicht sein, aber auch da machen inzwischen viele Arbeitgeber bei entsprechenden sonstigen Lebensläufen keinen Stress. Wirklich problematisch wird es erst bei 10 Monaten und länger.
Von dem, was Du sonst schon über Deine Noten und Deinen Werdegang geschrieben hast, kann Dein Lebenslauf sich durchaus sehen lassen. Also mach Dir nicht so viele Sorgen. Und gute Nerven beim Warten und hoffentlich hat es mit der Wunschnote geklappt!
Liebe Gästin,
leider emeritiert mein Doktorvater im Februar 2019, sodass ich bei ihm am Lehrstuhl ohnehin nicht mehr arbeiten könnte. Die Betreuung übernimmt er aber in jedem Fall.
Ich werde jetzt einfach mal an anderen Lehrstühlen an der Uni anfragen und mich ansonsten zu gegebener Zeit auf die gängigen Jobseiten stürzen und dort irgendeine Teilzeittätigkeit ab Juni 2019 raussuchen, damit die Finanzen im Lot bleiben. Vielleicht ist fachfremd arbeiten sogar gar nicht mal so verkehrt - nach 8 Jahren Jura ist ein kleiner Perspektivwechsel sicher nicht schlecht...