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  6. Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
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Antworten

 
Aussagekraft mündliche Prüfung 1. Examen
Gast20399
Unregistered
 
#1
23.09.2022, 21:29
Hi,

nachdem es mir bei einer Bewerbung angekreidet wurde: Findet ihr, dass die mündliche Prüfung im ersten Examen überhaupt eine Aussagekraft hat?

Bei mir war es zB so:

ZP: 5,66

schriftlich: 5,5 
mündlich: 13,5
gesamt: 8,7

Ich habe jetzt schon oft gehört, dass eine gute Note durch die mündliche Prüfung für Personaler "nicht wirklich zählt" und ja "nur Glück" wäre. Andererseits ist sie in vielen Bundesländern ja eine vollwertige eigene Prüfungsleistung mit hohem Gewicht, die man bei guter Leistung mMn auch gut bewerten kann. 

Wie seht ihr es?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
23.09.2022, 22:09
(23.09.2022, 21:29)Gast20399 schrieb:  Hi,

nachdem es mir bei einer Bewerbung angekreidet wurde: Findet ihr, dass die mündliche Prüfung im ersten Examen überhaupt eine Aussagekraft hat?

Bei mir war es zB so:

ZP: 5,66

schriftlich: 5,5 
mündlich: 13,5
gesamt: 8,7

Ich habe jetzt schon oft gehört, dass eine gute Note durch die mündliche Prüfung für Personaler "nicht wirklich zählt" und ja "nur Glück" wäre. Andererseits ist sie in vielen Bundesländern ja eine vollwertige eigene Prüfungsleistung mit hohem Gewicht, die man bei guter Leistung mMn auch gut bewerten kann. 

Wie seht ihr es?
Natürlich kann man der Mündlichen die Aussagekraft nicht ganz absprechen. Der Fall hier zeigt aber doch schon sehr gut, wo das Problem liegt. Wenn sechs Klausuren im mittleren Ausreichend liegen, halte ich es für fernliegend, dass der Leistungsstand fast einem Prädikat entsprechen soll.
Wenn ich die Personalentscheidung hätte treffen müssen, hätte es von mir wohl ebenfalls eine Ablehnung gegeben.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.09.2022, 22:21
(23.09.2022, 22:09)Gast schrieb:  
(23.09.2022, 21:29)Gast20399 schrieb:  Hi,

nachdem es mir bei einer Bewerbung angekreidet wurde: Findet ihr, dass die mündliche Prüfung im ersten Examen überhaupt eine Aussagekraft hat?

Bei mir war es zB so:

ZP: 5,66

schriftlich: 5,5 
mündlich: 13,5
gesamt: 8,7

Ich habe jetzt schon oft gehört, dass eine gute Note durch die mündliche Prüfung für Personaler "nicht wirklich zählt" und ja "nur Glück" wäre. Andererseits ist sie in vielen Bundesländern ja eine vollwertige eigene Prüfungsleistung mit hohem Gewicht, die man bei guter Leistung mMn auch gut bewerten kann. 

Wie seht ihr es?
Natürlich kann man der Mündlichen die Aussagekraft nicht ganz absprechen. Der Fall hier zeigt aber doch schon sehr gut, wo das Problem liegt. Wenn sechs Klausuren im mittleren Ausreichend liegen, halte ich es für fernliegend, dass der Leistungsstand fast einem Prädikat entsprechen soll.
Wenn ich die Personalentscheidung hätte treffen müssen, hätte es von mir wohl ebenfalls eine Ablehnung gegeben.
Zusatz zu meinem vorherigen Beitrag:
Du kannst dein Gesamtzeugnis einreichen. Dort wird nur zwischen Staatsteil und Schwerpunkt differenziert. Und wenn der Arbeitgeber nicht nachfragt, muss man ihm diese Differenz zwischen Klausuren und mündlicher Prüfung ja nicht allzu offensichtlich präsentieren.
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Simplicissimus
Unregistered
 
#4
23.09.2022, 22:39
Natürlich hat die mündliche Prüfung einen Aussagewert, zumal bei Bewerbungsanforderungen ja i.d.R. nicht zwischen schriftlich und mündlich differenziert wird. Insofern Glückwunsch zur 8,7!

Dennoch handelt es sich bei deiner Verbesserung von über 3 Pkt. um einen ziemlichen Ausnahmefall. Das macht deine „wahre“ Leistung schwer einzuschätzbar. Würdest du denn selbst ehrlich denken, dass du besser bist, als ein Kandidat, der 8,2 schriftlich und 9,2 mündlich (folglich 8,5 Pkt. gesamt) hat? Das kann ich mir nur schwer vorstellen…

Aber du solltest keinesfalls an deiner Note zweifeln. Mit 8,7 Pkt. im Staatsteil stehen dir sowohl der Staatsdienst als auch etliche GKs offen.
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Gast
Unregistered
 
#5
23.09.2022, 22:53
(23.09.2022, 22:21)Gast schrieb:  Zusatz zu meinem vorherigen Beitrag:
Du kannst dein Gesamtzeugnis einreichen. Dort wird nur zwischen Staatsteil und Schwerpunkt differenziert. Und wenn der Arbeitgeber nicht nachfragt, muss man ihm diese Differenz zwischen Klausuren und mündlicher Prüfung ja nicht allzu offensichtlich präsentieren.

In meinem Land hab ich nicht mal Dokumente bekommen, aus denen meine mündliche Note hervorgeht. Ist das in anderen Bundesländern üblich?
Ich musste das extra anfragen weil ein anderes Bundesland das für die Bewerbung im ÖD haben wollte.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.062
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
23.09.2022, 22:55
Das ist in der Tat ein krasser Ausnahmefall, schon weil die Vornoten ja bekannt sind und man daher mit eher einfachen Fragen beginnt, sich in die höheren Notenbereiche vorzutasten. Ich würde daraus schließen, dass Du dich persönlich sehr gut präsentieren kannst und Dir offene Fragen und Diskussion wohl mehr liegt als schriftliche Ausarbeitung. Dann kommt es halt darauf an, wofür Du dich bewirbst.
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Gast20399
Unregistered
 
#7
23.09.2022, 23:21
(23.09.2022, 22:39)Simplicissimus schrieb:  Natürlich hat die mündliche Prüfung einen Aussagewert, zumal bei Bewerbungsanforderungen ja i.d.R. nicht zwischen schriftlich und mündlich differenziert wird. Insofern Glückwunsch zur 8,7!

Dennoch handelt es sich bei deiner Verbesserung von über 3 Pkt. um einen ziemlichen Ausnahmefall. Das macht deine „wahre“ Leistung schwer einzuschätzbar. Würdest du denn selbst ehrlich denken, dass du besser bist, als ein Kandidat, der 8,2 schriftlich und 9,2 mündlich (folglich 8,5 Pkt. gesamt) hat? Das kann ich mir nur schwer vorstellen…

Aber du solltest keinesfalls an deiner Note zweifeln. Mit 8,7 Pkt. im Staatsteil stehen dir sowohl der Staatsdienst als auch etliche GKs

Ich bin in den Klausuren leider dreimal nicht fertig geworden. Ich denke es lag daher eher an der Technik als am Wissen, was der Vorsitzende auch ganz offen vermutet hat. Meine Mitprüflinge waren ja auch deutlich besser vorbenotet (drei Kommilitonen waren besser vorbenotet, teils schon im Prädikat), aber letztendlich gingen die schweren Fragen am Ende nahezu immer an mich. Vielleicht war es auch einfach Glück, aber ich hatte fachlich keine Probleme (auch bei Themen wie Drittschadensliquidation, § 80 V mit Folgenabwägung, Tatherrschaft des Unterlassungsenden neben dem Aktivtäter). Die anderen Kandidaten in meiner Gruppe haben sich darüber hinaus nur um ca. einen Punkt gesteigert...

Ansonsten könnte ich es mir nur so erklären, dass der Vortrag eben einen guten Eindruck gemacht hat. Es ging um einen Kostenbescheid in der Zwangsvollstreckung und ich habe die Lösungsskizze wohl sehr genau getroffen, sodass ich mich mit 15 Punkten "hervorheben" konnte.
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Gast20399
Unregistered
 
#8
23.09.2022, 23:23
Bitte entschuldigt übrigens meine Tippfehler... Die sind dank Autokorrektur irgendwie darin gelandet...
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Gast
Unregistered
 
#9
24.09.2022, 08:34
(23.09.2022, 23:23)Gast20399 schrieb:  Bitte entschuldigt übrigens meine Tippfehler... Die sind dank Autokorrektur irgendwie darin gelandet...

Macht die Autokorrektur aus deinen Kommata auch drei Pünktchen?  Wink #nofront
Und zu deiner Frage: meiner Meinung nach ist die Aussagekraft des Examens ohnehin derart beschränkt, dass man sich keine allzu großen Gedanken über die genaue Zusammensetzung der Note machen sollte.
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 202
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#10
24.09.2022, 08:54
Muss dich das noch interessieren?
Solange du es nicht ansprichst, wird von deiner schriftlichen Note niemand erfahren.

Abseits dessen: Ja, würde ich selbst nicht für eine „echte“ 8,7 halten. Auch wenn ich sogar davon ausgehe, dass deine mündliche Leistung die Note rechtfertigt.
Das Problem ist eben, dass eine andere Prüfungskommission sich genauso hätte denken können „oh, der hatte halt Glück heute, dann bekommt er halt 8/9 Punkte in der mündlichen Prüfung, wir können die schriftlichen Noten nicht zu sehr verwässern“.
Da kommt man zumindest unterbewusst nicht drum herum.

Dazu kommen noch die Umstände aus der Prüfung selbst, mit denen du sicher Glück hattest (Vornoten der anderen, die Fragen scheinen dir gelegen zu haben).

Aber lass dir von niemandem dein Examen schlechtreden, mach einfach das beste aus dieser hervorragenden Ausgangsposition und versuche vor allem dir selbst (erneut und/oder weiterhin?) zu beweisen, dass die 8,7 gerechtfertigt waren. Wink

Herzlichen Glückwunsch!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2022, 08:56 von Die Spitze der Sozialkompetenz.)
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