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  5. Justiz in Deutschland - rant
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Justiz in Deutschland - rant
Gast
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#81
23.09.2022, 01:32
(22.09.2022, 19:11)Alter Richter schrieb:  Gerade heute mitbekommen: Eine der letzten Neueinstellungen 7,2 im Schnitt aus beiden Examen. Gelebte Bestenauslese. Fangt hier bloß nicht an. Ich bin zu alt dafür, leider.

Was mich dabei so verwundert: Ganz offensichtlich muss man ja per Notenabsenkung den Kreis möglicher Bewerber für die Justiz erhöhen.
Warum gibt es aber keinerlei Bestrebungen, mal etwas an der Besoldung oder Ausstattung der Arbeitsplätze zu ändern? Es gibt wesentlich weniger Richter als Lehrer. Gerade werden von einigen Bundesländern Pläne bekannt, Grundschullehrer nach A13 zu besolden.

Warum können für so etwas Mittel im Landeshaushalt organisiert werden, nur für Richter scheint nie etwas übrig zu sein? In anderen europäischen Ländern werden Richter weit höher vergütet, es scheint der Justiz dort also möglich zu sein, stärker für die eigenen Interessen einzutreten.

Warum gelingt das der deutschen Justiz nicht?
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Gast
Unregistered
 
#82
23.09.2022, 02:54
(23.09.2022, 01:32)Gast schrieb:  
(22.09.2022, 19:11)Alter Richter schrieb:  Gerade heute mitbekommen: Eine der letzten Neueinstellungen 7,2 im Schnitt aus beiden Examen. Gelebte Bestenauslese. Fangt hier bloß nicht an. Ich bin zu alt dafür, leider.

Was mich dabei so verwundert: Ganz offensichtlich muss man ja per Notenabsenkung den Kreis möglicher Bewerber für die Justiz erhöhen.
Warum gibt es aber keinerlei Bestrebungen, mal etwas an der Besoldung oder Ausstattung der Arbeitsplätze zu ändern? Es gibt wesentlich weniger Richter als Lehrer. Gerade werden von einigen Bundesländern Pläne bekannt, Grundschullehrer nach A13 zu besolden.

Warum können für so etwas Mittel im Landeshaushalt organisiert werden, nur für Richter scheint nie etwas übrig zu sein? In anderen europäischen Ländern werden Richter weit höher vergütet, es scheint der Justiz dort also möglich zu sein, stärker für die eigenen Interessen einzutreten.

Warum gelingt das der deutschen Justiz nicht?
Mit der Besoldungsanpassung der Grundschullehrer wird deren Verdienst an das Niveau der Gymnasiallehrer angepasst. Insofern geht der Staat eine (wenngleich mE gerechtfertigte) Ungleichbehandlung an. Ohne polemisieren zu müssen, dürfte es in weiten Teilen der Gesellschaft eine gewachsene Abneigung selbst gegen leistungsgerechte Ungleichbehandlungen geben. Bei einer R1-Erhöhung hätte man das Argument nicht. 

Darüber hinaus dürften die allermeisten Bürger nicht wissen, wie objektiv gering das Gehalt von Richtern im internationalen Vergleich abschneidet. Mit der Gehaltserhöhung für eine angeblich sehr privilegierte Berufsgruppe gewinnt man einfach keine Sympathien in der Bevölkerung.

Die Justiz hätte eigentlich sogar bessere Argumente als die Lehrerschaft. Weil es deutlich weniger Richter als Lehrer gibt, macht sich eine Erhöhung nicht so stark im Haushalt bemerkbar. Etwaige Lücken kann man nicht mit Quereinsteigern füllen. Die Wirtschaft bietet Juristen zum Teil eine sehr gut bezahlte Alternative. Letzteres ist vor allem bei Grundschullehrern anders. Es fehlt aber wie gesagt der Druck der Öffentlichkeit.
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Alter Richter
Unregistered
 
#83
23.09.2022, 07:15
Aktuelles Beispiel. Mag abstrus klingen, ist aber bittere Realität:

Assessorin kommt (Zivilkammer) zu mir mit Frage: Müssen wir da Beweis erheben?

Erläuterung von mir: Ist die Klage überhaupt schlüssig? Besteht ein Anspruch? (Niveau: Also, x, woraus könnte sich ein Anspruch ergeben? Nein, das sicher nicht. Ja, das könnte sein. Was sind denn dann die Voraussetzungen? Ja, aber erst vielleicht was anderes..) 

Ergebnis: Also, x, alles klar?

Antwort: Ja, die Klage ist nicht schlüssig.

Dennoch weiter fragendes Gesicht. Ich: Ja, was noch?

Antwort: Muss ich dann nicht trotzdem Beweis erheben?

Ich konnte diesmal den Raum nicht verlassen. War ja mein Arbeitszimmer.

Sowas passiert regelmäßig. Die meisten erzählen es nicht: Die einen - Behördenleitungen - nicht, weil sie um des eigenen Fortkommens willen das Mantra „Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber alles ist gut.“ leben. Die anderen, weil sie sich schämen und nicht eingestehen wollen, das ein einst stolzer Beruf zur - mit Verlaub, ich weiß, klingt hart - Resterampe degeneriert.
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gast828
Junior Member
Beiträge: 35
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2022
#84
23.09.2022, 07:20
(23.09.2022, 07:15)Alter Richter schrieb:  Aktuelles Beispiel. Mag abstrus klingen, ist aber bittere Realität:

Assessorin kommt (Zivilkammer) zu mir mit Frage: Müssen wir da Beweis erheben?

Erläuterung von mir: Ist die Klage überhaupt schlüssig? Besteht ein Anspruch? (Niveau: Also, x, woraus könnte sich ein Anspruch ergeben? Nein, das sicher nicht. Ja, das könnte sein. Was sind denn dann die Voraussetzungen? Ja, aber erst vielleicht was anderes..) 

Ergebnis: Also, x, alles klar?

Antwort: Ja, die Klage ist nicht schlüssig.

Dennoch weiter fragendes Gesicht. Ich: Ja, was noch?

Antwort: Muss ich dann nicht trotzdem Beweis erheben?

Ich konnte diesmal den Raum nicht verlassen. War ja mein Arbeitszimmer.

Sowas passiert regelmäßig. Die meisten erzählen es nicht: Die einen - Behördenleitungen - nicht, weil sie um des eigenen Fortkommens willen das Mantra „Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber alles ist gut.“ leben. Die anderen, weil sie sich schämen und nicht eingestehen wollen, das ein einst stolzer Beruf zur - mit Verlaub, ich weiß, klingt hart - Resterampe degeneriert.

Und Du hast die Weisheit mit Löffeln gegessen, oder? Ich liebe dieses Forum.
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

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Juramaus
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Registriert seit: Jul 2022
#85
23.09.2022, 07:37
(23.09.2022, 07:20)Wgast828 schrieb:  
(23.09.2022, 07:15)Alter Richter schrieb:  Aktuelles Beispiel. Mag abstrus klingen, ist aber bittere Realität:

Assessorin kommt (Zivilkammer) zu mir mit Frage: Müssen wir da Beweis erheben?

Erläuterung von mir: Ist die Klage überhaupt schlüssig? Besteht ein Anspruch? (Niveau: Also, x, woraus könnte sich ein Anspruch ergeben? Nein, das sicher nicht. Ja, das könnte sein. Was sind denn dann die Voraussetzungen? Ja, aber erst vielleicht was anderes..) 

Ergebnis: Also, x, alles klar?

Antwort: Ja, die Klage ist nicht schlüssig.

Dennoch weiter fragendes Gesicht. Ich: Ja, was noch?

Antwort: Muss ich dann nicht trotzdem Beweis erheben?

Ich konnte diesmal den Raum nicht verlassen. War ja mein Arbeitszimmer.

Sowas passiert regelmäßig. Die meisten erzählen es nicht: Die einen - Behördenleitungen - nicht, weil sie um des eigenen Fortkommens willen das Mantra „Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber alles ist gut.“ leben. Die anderen, weil sie sich schämen und nicht eingestehen wollen, das ein einst stolzer Beruf zur - mit Verlaubdi, ich weiß, klingt hart - Resterampe degeneriert.

Und Du hast die Weisheit mit Löffeln gegessen, oder? Ich liebe dieses Forum.

Die Zustände sind halt leider wirklich so. Ich kenne auch welche, die meinen, dass man gestohlene Sachen gutgläubig erwerben kann.
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Gut
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Registriert seit: Aug 2022
#86
23.09.2022, 07:42
(23.09.2022, 07:37)Juramaus schrieb:  
(23.09.2022, 07:20)Wgast828 schrieb:  
(23.09.2022, 07:15)Alter Richter schrieb:  Aktuelles Beispiel. Mag abstrus klingen, ist aber bittere Realität:

Assessorin kommt (Zivilkammer) zu mir mit Frage: Müssen wir da Beweis erheben?

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Antwort: Ja, die Klage ist nicht schlüssig.

Dennoch weiter fragendes Gesicht. Ich: Ja, was noch?

Antwort: Muss ich dann nicht trotzdem Beweis erheben?

Ich konnte diesmal den Raum nicht verlassen. War ja mein Arbeitszimmer.

Sowas passiert regelmäßig. Die meisten erzählen es nicht: Die einen - Behördenleitungen - nicht, weil sie um des eigenen Fortkommens willen das Mantra „Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber alles ist gut.“ leben. Die anderen, weil sie sich schämen und nicht eingestehen wollen, das ein einst stolzer Beruf zur - mit Verlaubdi, ich weiß, klingt hart - Resterampe degeneriert.

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Die Zustände sind halt leider wirklich so. Ich kenne auch welche, die meinen, dass man gestohlene Sachen gutgläubig erwerben kann.

Kann man ja auch...
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Juramaus
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#87
23.09.2022, 07:53
Gemeint war nicht die Ausnahme nach 935 Abs. 2 BGB, sondern wirklich der ganz klassische Fall einer gestohlenen Uhr….
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Juramaus
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Registriert seit: Jul 2022
#88
23.09.2022, 07:55
Also einer „Sache“ iSd 935 Abs. 1 BGB, so wie ich es geschrieben habe.
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Lupe
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#89
23.09.2022, 07:59
(23.09.2022, 07:55)Juramaus schrieb:  Also einer „Sache“ iSd 935 Abs. 1 BGB, so wie ich es geschrieben habe.


Hast du nicht...
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Juramaus
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Beiträge: 188
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Registriert seit: Jul 2022
#90
23.09.2022, 08:06
Doch da steht „Sache“.
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