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  5. Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
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Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
Brunette.Godess
Junior Member
**
Beiträge: 48
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2021
#21
08.09.2022, 09:04
Wie lächerlich. Gewiss verliert der Job nicht seine „Exklusivität“ wegen eines Punktes weniger aufseiten der formellen Anforderung an das Bewerberprofil. Also wenn man sich einige Beiträge hier durchliest, fragt man sich wirklich…..
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KnappvorbeiNRW
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2020
#22
08.09.2022, 11:53
Diese Möglichkeit besteht doch auch schon in einigen anderen Bundesländern. Aus dem Kopf: Thüringen will auch 15 aus 2, Niedersachsen lässt im Ausnahmefall 6,5 Punkte im Zweiten Examen ausreichen und Mecklenburg-Vorpommern 7 Punkte. 

Es verdeutlicht sich halt immer mehr der Mangel an Menschen mit zwei juristischen Staatsexamen. Dazu kommt, dass die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bei gleichem (oder zumindest nicht im selben Maße zurückgehenden) Arbeitsanfall muss man dann eben den Kreis derjenigen vergrößern, die für einen potentiell in Frage kommen. Das ist ja nicht nur beim Staat so, sondern auch bei Kanzleien oder Unternehmen. Die heute gängige Formulierung "mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina" gab es vor ein paar Jahren so nicht, da wurde meist zwei vollbefriedigend gefordert.

Davon wird -wie schon mehrfach geschrieben- der Staat nicht zusammenbrechen und auch das Abendland nicht untergehen. In Ostdeutschland wurden nach der Wende auch Leute mit eher schlechten Examina eingestellt. Und nicht wenige von denen sind mit der Zeit wieder zurück in den Westen gekommen. Ist nicht weiter aufgefallen.
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GastBln
Unregistered
 
#23
08.09.2022, 12:05
(08.09.2022, 11:53)KnappvorbeiNRW schrieb:  Diese Möglichkeit besteht doch auch schon in einigen anderen Bundesländern. Aus dem Kopf: Thüringen will auch 15 aus 2, Niedersachsen lässt im Ausnahmefall 6,5 Punkte im Zweiten Examen ausreichen und Mecklenburg-Vorpommern 7 Punkte. 

Es verdeutlicht sich halt immer mehr der Mangel an Menschen mit zwei juristischen Staatsexamen. Dazu kommt, dass die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bei gleichem (oder zumindest nicht im selben Maße zurückgehenden) Arbeitsanfall muss man dann eben den Kreis derjenigen vergrößern, die für einen potentiell in Frage kommen. Das ist ja nicht nur beim Staat so, sondern auch bei Kanzleien oder Unternehmen. Die heute gängige Formulierung "mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina" gab es vor ein paar Jahren so nicht, da wurde meist zwei vollbefriedigend gefordert.

Davon wird -wie schon mehrfach geschrieben- der Staat nicht zusammenbrechen und auch das Abendland nicht untergehen. In Ostdeutschland wurden nach der Wende auch Leute mit eher schlechten Examina eingestellt. Und nicht wenige von denen sind mit der Zeit wieder zurück in den Westen gekommen. Ist nicht weiter aufgefallen.


Genau das dachte ich mir auch.. Und der Rechtsstaat steht immer noch.
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Chill3r
Member
***
Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#24
08.09.2022, 16:50
(08.09.2022, 09:04)Brunette.Godess schrieb:  Wie lächerlich. Gewiss verliert der Job nicht seine „Exklusivität“ wegen eines Punktes weniger aufseiten der formellen Anforderung an das Bewerberprofil. Also wenn man sich einige Beiträge hier durchliest, fragt man sich wirklich…..


Also ich habe schon relativ viele Leute beim Staat kennengelernt die - nicht nur - aber auch wegen des Ansehens dort sind. Und natürlich verliert der Job etwas an Exklusivität wenn der Job mehr Leuten offensteht. Das ist ja gerade die von Hessen gewünschte Folge der Absenkung der Notengrenze.

Ich glaube auch nicht, dass die Justiz deswegen zusammenbricht , würde es aber begrüßen, wenn auch was an den Arbeitsbedingungen geändert werden würde. Aber das kostet halt mehr Geld und dem Staat ist die Justiz leider nicht so viel Geld wert (was auch nicht zum Weltuntergang führt).


Aber ich denke hier prallen einfach verschiedene Ansichten aufeinander: 
Diejenigen, die die Notengrenzen nicht erfüllen wünschen sich natürlich geringere Grenzen, wohingegen diejenigen die die Notengrenzen erfüllen sich eher bessere Arbeitsbedingungen wünschen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.09.2022, 16:52 von Chill3r.)
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Gast2352515
Unregistered
 
#25
08.09.2022, 16:56
(08.09.2022, 06:33)Chill3r schrieb:  
(07.09.2022, 22:20)Gast schrieb:  
(07.09.2022, 21:42)Chill3r schrieb:  
(07.09.2022, 16:58)Gast schrieb:  Absolut falsches Signal. Klar - ein Jurist mit 7,5 P ist nicht unbedingt schlechter als einer mit 9 P. Und auch aus jemandem, der schriftlich "nur" ausreichend hat und mit der mündlichen auf die 7,5 hochgeklettert ist, kann ein wunderbarer Richter werden. Finde es generell schwierig, nur auf starre Notengrenzen zu achten. Aber anstatt etwas an den Arbeitsbedingungen zu ändern, wird der Bewerberpool so lange ausgeweitet, bis sich jemand finden lässt, der diesen Job machen will! Regt mich ehrlich gesagt ziemlich auf!


Genauso ist es. Zudem verliert der Job durch geringere Notengrenzen seine letzte Bastion: die Exklusivität. 


Aber: Wenn bald jeder Richter werden kann, dann ist es nichts besonderes mehr, dann wollen es mE weniger machen und spätestens dann werden ggf mal die Arbeitsbedingungen in den Blick genommen.

Quark.


Mit der Begründungstiefe wärst du doch schonmal n Kandidat  Victory


Es bedarf in dem Fall doch auch keiner weiteren Begründung. Es ist einfach absolut pauschales und unsinniges Gewäsch. Grober Unfug…
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Kein Richter
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#26
08.09.2022, 16:58
Macht den Job nicht wirklich attraktiver für mich. 

Eigentlich hat die Justiz während des Refs eine super Gelegenheit, den Ref:innen den Job schmackhaft zu machen. Diese Möglichkeit bleibt jedoch oftmals ungenutzt...
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KnappvorbeiNRW
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2020
#27
08.09.2022, 18:04
(08.09.2022, 16:58)Kein Richter schrieb:  Macht den Job nicht wirklich attraktiver für mich. 

Eigentlich hat die Justiz während des Refs eine super Gelegenheit, den Ref:innen den Job schmackhaft zu machen. Diese Möglichkeit bleibt jedoch oftmals ungenutzt...
Ja, aber darum geht’s ja nicht. Dass die Justiz ziemlich ungeübt darin ist, Werbung für sich zu machen (und machen zu müssen) ist klar. Genauso wie die Tatsache, dass es an vielen Gerichten viel Potential gibt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Ausgangsfrage ist ja aber -wieder einmal- ob das Absenken der Notengrenzen eher positiv oder negativ gesehen wird.

Und zumindest hinsichtlich der Bezahlung muss man sich nichts vormachen: Da gibt es wenig Spielraum nach oben, weil die R-Besoldung halt gewollt mit der A-Besoldung korrespondiert. Wenn man also bei der R-Besoldung erhöht, wird man auch die wesentlich größere Gruppe der A-Besoldung erhöhen müssen. Mit allen daraus erwachsenden Folgekosten. Das wird nicht passieren.
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Gast
Unregistered
 
#28
08.09.2022, 18:32
(08.09.2022, 18:04)KnappvorbeiNRW schrieb:  
(08.09.2022, 16:58)Kein Richter schrieb:  Macht den Job nicht wirklich attraktiver für mich. 

Eigentlich hat die Justiz während des Refs eine super Gelegenheit, den Ref:innen den Job schmackhaft zu machen. Diese Möglichkeit bleibt jedoch oftmals ungenutzt...
Ja, aber darum geht’s ja nicht. Dass die Justiz ziemlich ungeübt darin ist, Werbung für sich zu machen (und machen zu müssen) ist klar. Genauso wie die Tatsache, dass es an vielen Gerichten viel Potential gibt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Ausgangsfrage ist ja aber -wieder einmal- ob das Absenken der Notengrenzen eher positiv oder negativ gesehen wird.

Und zumindest hinsichtlich der Bezahlung muss man sich nichts vormachen: Da gibt es wenig Spielraum nach oben, weil die R-Besoldung halt gewollt mit der A-Besoldung korrespondiert. Wenn man also bei der R-Besoldung erhöht, wird man auch die wesentlich größere Gruppe der A-Besoldung erhöhen müssen. Mit allen daraus erwachsenden Folgekosten. Das wird nicht passieren.

Nein, muss man nicht. Wie kommst du darauf?
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naservas
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2022
#29
08.09.2022, 18:56
(08.09.2022, 18:04)KnappvorbeiNRW schrieb:  Und zumindest hinsichtlich der Bezahlung muss man sich nichts vormachen: Da gibt es wenig Spielraum nach oben, weil die R-Besoldung halt gewollt mit der A-Besoldung korrespondiert. Wenn man also bei der R-Besoldung erhöht, wird man auch die wesentlich größere Gruppe der A-Besoldung erhöhen müssen. Mit allen daraus erwachsenden Folgekosten. Das wird nicht passieren.

Nicht dein Ernst? Sieben bis acht Jahre abrackern, die Examina als unter den 20 besten % abschließen und dann so bezahlt werden wie ein Grundschullehrer (zB in NRW, hier will die neue Koalition A13 für alle Lehrer einführen). 

Wer tut sich das noch freiwillig an??
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Gast
Unregistered
 
#30
08.09.2022, 19:18
(08.09.2022, 18:56)naservas schrieb:  
(08.09.2022, 18:04)KnappvorbeiNRW schrieb:  Und zumindest hinsichtlich der Bezahlung muss man sich nichts vormachen: Da gibt es wenig Spielraum nach oben, weil die R-Besoldung halt gewollt mit der A-Besoldung korrespondiert. Wenn man also bei der R-Besoldung erhöht, wird man auch die wesentlich größere Gruppe der A-Besoldung erhöhen müssen. Mit allen daraus erwachsenden Folgekosten. Das wird nicht passieren.

Nicht dein Ernst? Sieben bis acht Jahre abrackern, die Examina als unter den 20 besten % abschließen und dann so bezahlt werden wie ein Grundschullehrer (zB in NRW, hier will die neue Koalition A13 für alle Lehrer einführen). 

Wer tut sich das noch freiwillig an??

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