10.12.2018, 16:22
Liebe Gästin,
ich habe selbst nur ein durchschnittliches 7,5 Punkte Examen (erstes Examen), halte mich aber deswegen nicht für einen schwachen Juristen. Ich darf promovieren und an einem Lehrstuhl arbeiten bin Korekturassistent und darf auch demnächst den einen oder anderen Aufsatz veröffentlichen. Dennoch halte ich mich anhand meiner Leistungen nur für durchschnittlich oder in deiner Perspektive eher schwächer (was auch immer das im einzelnen heißen soll, nur weil man kein guter Klausurschreiber ist, ist man noch lange kein schlechter Jurist)
aber mal allen Missverständnissen und Kritik beiseite (das sollte jetzt kein schiefer Tritt von der Seite sein, sondern nur mal eine Hintergrundinfo zu dem was du hier gleich liest), ich finde deine Anfrage lobenswert und hätte mir gewünscht, dass es mehr von solchen Ausbildern für Referendare gibt.
Die Crux an der Stationsarbeit ist doch letztlich folgende:
1. jeder Referendar (sorry Leute und Leutinnen, aber gendern ist mir jetzt zu aufwändig) kommt mit einem völlig individuellen Leistungsstand aus dem ersten Examen (allein das muss ein Ausbilder zwingend berücksichtigen). Es kann einfach nicht vorausgesetzt werden, dass das gesamte materielle Recht mit einem Schlag wieder präsent ist. Zuviel Zeit ist im Zweifel vergangen und je nachdem, mit was man im ersten Examen konfrontiert wurde und mit was nicht, fallen einige Gebiete auch mal ganz schnell hintenüber. Gerade das materielle Recht ist aber auch im zweiten Examen essentiell, und sollte daher, da es in den AG's regelmäßig zu kurz kommt, auch mal mit den Ausbildern bearbeitet werden.
Hier ist es ganz wichtig, dass der Ausbilder erstmal den Leistungsstand des Referendaren abcheckt, z.B. mit einer kurzen Fragerunde zu Rechtsgebieten, ggf. mal an den eigenen Klausuren orientiert.
2. Jeder Referendar entwickelt sich völlig unterschiedlich weiter. Je nachdem wie Leistungsstark der Referendar ist und viel wichtiger: jenachdem wie gut die AG ist, bzw. was dort unterrichtet wird, verändert sich der Leistungsstand. In meiner AG im Zivilrecht haben wir 5 Monate lang! nur Versäumnisurteil und Verkehrsunfall besprochen. Da war der Schock in der F - AG groß, als dann das VU mal mit einer Streitgenossenschaft "getuned" wurde oder plötzlich eine Drittwiderklage im Spiel war.
Hier muss der Ausbilder ebenfalls nachhaken und bei den AG - Leitern fragen UND sich mal die Unterlagen (selbst erstellte und die zur Verfügung gestellten Unterlagen des AG - Leiters) von dem auszubildenen Referendar zeigen lassen, um daran zu erkennen, ob Defizite möglicherweise nicht nur beim Referendar selbst liegen.
3. Wenn der Referendar in die Stationsarbeit eingebunden werden soll, fände ich es wesentlich hilfreicher, mit Themen zu agieren die so examensnah wie möglich sind. Denn wie Du schon eingangs sagtes, definiert sich die Leistung des Juristen nunmal einzig an seinen Noten - zumindest nach außen hin. Doch wie soll ein Referendar vernünftig VON ANFANG AN für das Examen lernen, wenn er sich erstmal, so wie ich mit dem CISG oder irgendwelchen völlig abgedrehten GBO und Erbrechtsvorschriften rumärgern muss.
Für die Praxis super hilfreich, für die Ausbildung ein NoGo (muss ich jetzt mal so sagen).
4. Der Referendar soll vor allem, so steht es im JAG NRW bzw. auch in unseren Ausbildungsleitlinien, zur Selbstständigkeit angehalten werden. Das geht aber nicht, wenn der Referendar mit einer Akte allein gelassen wird. Ich habe damals in jeder Station mit Ausnahme Verwaltung und Anwalt viele Akten bekommen und sollte die ohne Hilfe bearbeiten. Natürlich bin ich dann nach jedem 2. Satz auf Fragen gestoßen. Meine Ausbilder haben sich wenig Zeit genommen, und so ging es meinen Mitreferendaren auch. Stattdessen kam am Ende einfach irgendeine Note, aber ohne Fehleranalyse. Man traut sich dann nicht, vernünftig selbstständig zu arbeiten, weil man Angst hat, dass einem die AKte und damit auch die Stationsnote um die Ohren fliegt.
Hier sollte der Ausbilder vielleicht mal 2 kurze knackige AKten gemeinsam mit dem Referendaren erarbeiten, damit der Referendar, gerade zu Beginn in die richterliche Denkweise kommt. (HInweis: Das Relationsgutachten ist in NRW kein Prüfungsstoff, also interessiert sich da auch keiner für und in der AG erklärt einem das auch keiner mehr, also sollte sich der Ausbilder das in der Gänze auch sparen und nur die wesentlichen Punkte ggf. erörtern.
5. Der Ausbilder sollte bedenken, dass der Referendar NEBEN der Stationsarbeit auch noch für die AG KLausuren und je nach Leistungsstand auch für das Examen lernen muss. Viele schlechte Examensergebnisse entstehen m.E. dadurch, dass man viel zu wenig Zeit für eine strukturierte Vorbereitung auf das Examen hatte und alles nur "husch husch" neben der Stationsarbeit "durchdrücken" muss.
6. Ich will keinem etwas unterstellen, aber in der Zeit am Lehrstuhl sowie während der Arbeit als Korrekturassistenz bemerke ich immer wieder, dass der moderne Mensch in Zeiten von Whattsapp, etc. nicht mehr in der Lage ist, längere Texte am Stück fließend zu lesen und zu verstehen. Auch das sollte ein Ausbilder zumindest ganz kurz bedenken, wenn er dickere Akten verteilt.
7. Praxisgerecht sollte der Referendar auch mal das gewöhnliche Tagesgeschäft mitmachen, vom morgens im Gericht auftauchen, bis am Nachmittag Feierabend angesagt ist. Man könnte z.B. mal Verfügungen erklären und das Pebb§y - Datenblatt etc.
Ich könnte das jetzt noch ne Stunde so weiter machen, aber ich denke das ist erstmal das Wesentliche.
Hoffe ich konnte damit etwas helfen. Rechtschreibfehler schenke ich euch, habe gerade die S I Klausur hinter mir und komme mit langen Texten gerade auch nur bedingt zurecht :D
Viele Grüße!
ich habe selbst nur ein durchschnittliches 7,5 Punkte Examen (erstes Examen), halte mich aber deswegen nicht für einen schwachen Juristen. Ich darf promovieren und an einem Lehrstuhl arbeiten bin Korekturassistent und darf auch demnächst den einen oder anderen Aufsatz veröffentlichen. Dennoch halte ich mich anhand meiner Leistungen nur für durchschnittlich oder in deiner Perspektive eher schwächer (was auch immer das im einzelnen heißen soll, nur weil man kein guter Klausurschreiber ist, ist man noch lange kein schlechter Jurist)
aber mal allen Missverständnissen und Kritik beiseite (das sollte jetzt kein schiefer Tritt von der Seite sein, sondern nur mal eine Hintergrundinfo zu dem was du hier gleich liest), ich finde deine Anfrage lobenswert und hätte mir gewünscht, dass es mehr von solchen Ausbildern für Referendare gibt.
Die Crux an der Stationsarbeit ist doch letztlich folgende:
1. jeder Referendar (sorry Leute und Leutinnen, aber gendern ist mir jetzt zu aufwändig) kommt mit einem völlig individuellen Leistungsstand aus dem ersten Examen (allein das muss ein Ausbilder zwingend berücksichtigen). Es kann einfach nicht vorausgesetzt werden, dass das gesamte materielle Recht mit einem Schlag wieder präsent ist. Zuviel Zeit ist im Zweifel vergangen und je nachdem, mit was man im ersten Examen konfrontiert wurde und mit was nicht, fallen einige Gebiete auch mal ganz schnell hintenüber. Gerade das materielle Recht ist aber auch im zweiten Examen essentiell, und sollte daher, da es in den AG's regelmäßig zu kurz kommt, auch mal mit den Ausbildern bearbeitet werden.
Hier ist es ganz wichtig, dass der Ausbilder erstmal den Leistungsstand des Referendaren abcheckt, z.B. mit einer kurzen Fragerunde zu Rechtsgebieten, ggf. mal an den eigenen Klausuren orientiert.
2. Jeder Referendar entwickelt sich völlig unterschiedlich weiter. Je nachdem wie Leistungsstark der Referendar ist und viel wichtiger: jenachdem wie gut die AG ist, bzw. was dort unterrichtet wird, verändert sich der Leistungsstand. In meiner AG im Zivilrecht haben wir 5 Monate lang! nur Versäumnisurteil und Verkehrsunfall besprochen. Da war der Schock in der F - AG groß, als dann das VU mal mit einer Streitgenossenschaft "getuned" wurde oder plötzlich eine Drittwiderklage im Spiel war.
Hier muss der Ausbilder ebenfalls nachhaken und bei den AG - Leitern fragen UND sich mal die Unterlagen (selbst erstellte und die zur Verfügung gestellten Unterlagen des AG - Leiters) von dem auszubildenen Referendar zeigen lassen, um daran zu erkennen, ob Defizite möglicherweise nicht nur beim Referendar selbst liegen.
3. Wenn der Referendar in die Stationsarbeit eingebunden werden soll, fände ich es wesentlich hilfreicher, mit Themen zu agieren die so examensnah wie möglich sind. Denn wie Du schon eingangs sagtes, definiert sich die Leistung des Juristen nunmal einzig an seinen Noten - zumindest nach außen hin. Doch wie soll ein Referendar vernünftig VON ANFANG AN für das Examen lernen, wenn er sich erstmal, so wie ich mit dem CISG oder irgendwelchen völlig abgedrehten GBO und Erbrechtsvorschriften rumärgern muss.
Für die Praxis super hilfreich, für die Ausbildung ein NoGo (muss ich jetzt mal so sagen).
4. Der Referendar soll vor allem, so steht es im JAG NRW bzw. auch in unseren Ausbildungsleitlinien, zur Selbstständigkeit angehalten werden. Das geht aber nicht, wenn der Referendar mit einer Akte allein gelassen wird. Ich habe damals in jeder Station mit Ausnahme Verwaltung und Anwalt viele Akten bekommen und sollte die ohne Hilfe bearbeiten. Natürlich bin ich dann nach jedem 2. Satz auf Fragen gestoßen. Meine Ausbilder haben sich wenig Zeit genommen, und so ging es meinen Mitreferendaren auch. Stattdessen kam am Ende einfach irgendeine Note, aber ohne Fehleranalyse. Man traut sich dann nicht, vernünftig selbstständig zu arbeiten, weil man Angst hat, dass einem die AKte und damit auch die Stationsnote um die Ohren fliegt.
Hier sollte der Ausbilder vielleicht mal 2 kurze knackige AKten gemeinsam mit dem Referendaren erarbeiten, damit der Referendar, gerade zu Beginn in die richterliche Denkweise kommt. (HInweis: Das Relationsgutachten ist in NRW kein Prüfungsstoff, also interessiert sich da auch keiner für und in der AG erklärt einem das auch keiner mehr, also sollte sich der Ausbilder das in der Gänze auch sparen und nur die wesentlichen Punkte ggf. erörtern.
5. Der Ausbilder sollte bedenken, dass der Referendar NEBEN der Stationsarbeit auch noch für die AG KLausuren und je nach Leistungsstand auch für das Examen lernen muss. Viele schlechte Examensergebnisse entstehen m.E. dadurch, dass man viel zu wenig Zeit für eine strukturierte Vorbereitung auf das Examen hatte und alles nur "husch husch" neben der Stationsarbeit "durchdrücken" muss.
6. Ich will keinem etwas unterstellen, aber in der Zeit am Lehrstuhl sowie während der Arbeit als Korrekturassistenz bemerke ich immer wieder, dass der moderne Mensch in Zeiten von Whattsapp, etc. nicht mehr in der Lage ist, längere Texte am Stück fließend zu lesen und zu verstehen. Auch das sollte ein Ausbilder zumindest ganz kurz bedenken, wenn er dickere Akten verteilt.
7. Praxisgerecht sollte der Referendar auch mal das gewöhnliche Tagesgeschäft mitmachen, vom morgens im Gericht auftauchen, bis am Nachmittag Feierabend angesagt ist. Man könnte z.B. mal Verfügungen erklären und das Pebb§y - Datenblatt etc.
Ich könnte das jetzt noch ne Stunde so weiter machen, aber ich denke das ist erstmal das Wesentliche.
Hoffe ich konnte damit etwas helfen. Rechtschreibfehler schenke ich euch, habe gerade die S I Klausur hinter mir und komme mit langen Texten gerade auch nur bedingt zurecht :D
Viele Grüße!
10.12.2018, 16:32
(09.12.2018, 19:43)Miesmuschel schrieb: „besondere Auszeichnung“?
Ich finde, du solltest da allen deinen Referendaren die gleiche Chance geben, wenn sie sich nicht vollkommen dämlich anstellen. Man wächst ja auch mit seinen Aufgaben. Die Gelegenheit zur Sitzungsleitung gehört zu einer guten Ausbildung dazu und sollte nicht nur denen vorbehalten bleiben, die in deinen Augen hervorragende Leistungen erbringen.
Bei meinem Richter durfte das jeder Referendar, wenn er das wollte.
Ich habe auch ebenfalls eine Sitzung geleitet mit Beweisaufnahme und Vergleich und natürlich ist man als Anfänger sehr schüchtern. Aber auch das ist lebenswichtig und macht wesentlich mehr Spaß und ist wesentlich lehrreicher als die bloße unreflektierte Aktenarbeit. Und ja JEDER Referendar sollte mindestens einmal die Chance dazu bekommen. Bei mir wurde das auch direkt eine benotete Stationsleistung.
10.12.2018, 22:16
Oha,
da habe ich ja was angerichtet... Zunächst erst einmal ganz vielen lieben Dank an Refo und vor allem an IuSNRW für Eure tollen Beiträge.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass hier im Forum häufig die Nerven blank liegen und man selbst ebenso im Alltagstrott feststeckt und so nicht immer forumsgerecht kommuniziert. Dass ich das mit der Perspektive -und ich bleibe dabei sie ist mir besonders fremd- blöd formuliert habe sei dahingestellt.
Daher noch einmal: Noten machen keinen Menschen aus, und mir ist piepsegal, was ein Ref an Vornote hat etc. Natürlich bekommt jeder die selbe Chance, sich auszuprobieren und zu beweisen. Das ist doch selbstverständlich und sollte nicht noch betont werden müssen!
Refo und IusNRW, das was Ihr von Euren Stationsleistungen beschrieben habt, ist auch bei weitem nicht das, was ich mit "schwachen Refs" meine. Im Gegenteil klingt das nach starken Stationsleitungen. Ich meine Leute mit echten Schwierigkeiten: wo die Unterscheidung zwischen Tatbestand und Gründen einfach nicht gelingen will... Wo die Anforderungen an Schlüssigkeit nicht umgesetzt werden können oder grundlegende methodische Kompetenzen fehlen....
Auch teile ich dieses Mal nicht die Meinung von GPA Hamburg, dass man schwache Refs nur "durchschleppt". Ich stimme Dir ja zu, dass die Bearbeitungen im Zweifelsfall nicht verwendbar sind... Darum geht es mir aber nicht: jeder Referendar hat einen Anspruch darauf, dass sich der Ausbilder mit ihm auseinander setzt und ihn ggf. "abholt". Und gerade die schwachen Kandidaten sollten besonders gut unterstützt werden.
Genau darum ging es mir in meinem Forumsbeitrag: Wie unterstütze ich die Leute, bei denen "das Standardprocedere" alleine zu wenig ist? Hilft es mehr, dann mit Ausbildungsakten zu arbeiten oder demotiviere ich damit zusätzlich? Kann ich verantworten, jemanden erst eine Zeugenbefragung vornehmen zu lassen und dann im schlimmsten Fall vor versammelter Mannschaft zu intervenieren (ist ner Kollegin neulich passiert: Ref hat wiederholt "leitende Fragen" gestellt, Kläger-RA hat sich empört und die Kollegin musste abbrechen und der Ref ist mit hochrotem Kopf raus...) oder lasse ich es dann lieber? Habe ich vielleicht einen Aspekt völlig übersehen (z.B. das mit den Ausbildungsskripten und Inhalten der AGs -die hatte ich mir nämlich weder besorgt noch zeigen lassen oder danach gefragt)?
In diesem Sinne noch einmal danke an Refo und Ius. Und Ius: Viel Glück beim Schreiben!
da habe ich ja was angerichtet... Zunächst erst einmal ganz vielen lieben Dank an Refo und vor allem an IuSNRW für Eure tollen Beiträge.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass hier im Forum häufig die Nerven blank liegen und man selbst ebenso im Alltagstrott feststeckt und so nicht immer forumsgerecht kommuniziert. Dass ich das mit der Perspektive -und ich bleibe dabei sie ist mir besonders fremd- blöd formuliert habe sei dahingestellt.
Daher noch einmal: Noten machen keinen Menschen aus, und mir ist piepsegal, was ein Ref an Vornote hat etc. Natürlich bekommt jeder die selbe Chance, sich auszuprobieren und zu beweisen. Das ist doch selbstverständlich und sollte nicht noch betont werden müssen!
Refo und IusNRW, das was Ihr von Euren Stationsleistungen beschrieben habt, ist auch bei weitem nicht das, was ich mit "schwachen Refs" meine. Im Gegenteil klingt das nach starken Stationsleitungen. Ich meine Leute mit echten Schwierigkeiten: wo die Unterscheidung zwischen Tatbestand und Gründen einfach nicht gelingen will... Wo die Anforderungen an Schlüssigkeit nicht umgesetzt werden können oder grundlegende methodische Kompetenzen fehlen....
Auch teile ich dieses Mal nicht die Meinung von GPA Hamburg, dass man schwache Refs nur "durchschleppt". Ich stimme Dir ja zu, dass die Bearbeitungen im Zweifelsfall nicht verwendbar sind... Darum geht es mir aber nicht: jeder Referendar hat einen Anspruch darauf, dass sich der Ausbilder mit ihm auseinander setzt und ihn ggf. "abholt". Und gerade die schwachen Kandidaten sollten besonders gut unterstützt werden.
Genau darum ging es mir in meinem Forumsbeitrag: Wie unterstütze ich die Leute, bei denen "das Standardprocedere" alleine zu wenig ist? Hilft es mehr, dann mit Ausbildungsakten zu arbeiten oder demotiviere ich damit zusätzlich? Kann ich verantworten, jemanden erst eine Zeugenbefragung vornehmen zu lassen und dann im schlimmsten Fall vor versammelter Mannschaft zu intervenieren (ist ner Kollegin neulich passiert: Ref hat wiederholt "leitende Fragen" gestellt, Kläger-RA hat sich empört und die Kollegin musste abbrechen und der Ref ist mit hochrotem Kopf raus...) oder lasse ich es dann lieber? Habe ich vielleicht einen Aspekt völlig übersehen (z.B. das mit den Ausbildungsskripten und Inhalten der AGs -die hatte ich mir nämlich weder besorgt noch zeigen lassen oder danach gefragt)?
In diesem Sinne noch einmal danke an Refo und Ius. Und Ius: Viel Glück beim Schreiben!
10.12.2018, 22:45
Der Grundtenor hier hat wohl weniger damit zu tun, dass die Nerven blank liegen.
Es gibt übrigens Persönlichkeitsentwicklungsbücher, die sich mit sozialer Intelligenz beschäftigen. Da würde ich zuerst ansetzen.
Es gibt übrigens Persönlichkeitsentwicklungsbücher, die sich mit sozialer Intelligenz beschäftigen. Da würde ich zuerst ansetzen.
11.12.2018, 08:16
Mal ein anderes Thema: Ich mache bei meiner jetzigen Referendarin und bei einem, den ich vertretungsweise habe, die Erfahrung, dass sie zig Verpflichtungen um das Ref herum haben und auch irgendwie erwarten, dass ich da Rücksicht nehme. Es ist eine zeitintensive Station (StA) wegen Sitzungsdiensten, das ist klar.Trotzdem bin ich grundsätzlich der Meinung, dass das Ref der "Hauptjob" ist und sich alles andere berufliche da unterzuordnen hat. Aber ich will den Referendaren da jetzt auch nicht großartig Probleme machen. Wie habt ihr das erlebt und geht damit um?
11.12.2018, 15:32
(11.12.2018, 08:16)NRWNRW schrieb: Mal ein anderes Thema: Ich mache bei meiner jetzigen Referendarin und bei einem, den ich vertretungsweise habe, die Erfahrung, dass sie zig Verpflichtungen um das Ref herum haben und auch irgendwie erwarten, dass ich da Rücksicht nehme. Es ist eine zeitintensive Station (StA) wegen Sitzungsdiensten, das ist klar.Trotzdem bin ich grundsätzlich der Meinung, dass das Ref der "Hauptjob" ist und sich alles andere berufliche da unterzuordnen hat. Aber ich will den Referendaren da jetzt auch nicht großartig Probleme machen. Wie habt ihr das erlebt und geht damit um?
Hallo NRWNRW,
ich bin zwar kein Ausbilder (auch wenn ich das so gern werden würde) aber ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass es immer vom Einzelfall abhängen sollte, inwieweit man dem Referendaren Nebentätigkeiten "durchgehen" lässt. Natürlich weiß jeder zu Anfang, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen, Haupttätigkeit ist nunmal das Ref. Dennoch muss man sicher im Einzelfall berücksichtigen, wofür diese Nebenverpflichtungen gedacht sind.
Nebenverpflichtungen sollten m.E.. dann besonders berücksichtigt werden, wenn diese z.B. dem späteren Berufseinstieg dienen sollen, z.B. Mitarbeit in einer Kanzlei oder wissenschaftliche ARbeit an der Uni/Korrekturassistenz, wobei letztere nicht wirklich viel Arbeit bereitet, weil man keine Anwesenheitspflicht irgendwo hat.
Oder eben auch, wenn persönliche Einzelfälle vorliegen (z.B. - tatsächlich im Kollegium erlebt - finanzielle Pflegeaufwendungen für die Eltern; Kindererziehung; Unterhalt; Schulden aus Krediten und sei es nur der Studienkredit der jetzt getilgt werden muss; Umzug wegen Trennung; etc.).
Wenn man einfach nur Geld nebenbei verdienen will, weil man mit dem Refgehalt nicht zufrieden ist, kann man da durchaus weniger Rücksicht drauf nehmen.
Aber: Der Ausbilder sollte beachten, dass eine Nebentätigkeit nuneinmal vom OLG genehmigt wurde und sich dann dementsprechend darauf vorbereiten, dass die Stationsarbeit nun einmal nicht zu 100% in gleichem Maße geleistet werden kann.
Gerade in der StA hat man bereits eine große "Grund" - Belastung (AG, Klausuren, Examensvortrag, Einzelausbilder Akten + Vor - und Nachbesprechung des Sitzungsdienstes, Sitzungsdienst).
Da ist sicher noch mehr Fingerspitzengefühl angebracht, als in anderen Stationen. Wie oben schon gesagt wurde, gute Juristen werden primär durch ihre Examensnoten ausgezeichnet. Wer dafür nicht wenigstens 5 Stunden in der Woche bis zur Zeit der längeren Anwaltsstation in der Woche wegen zusätzlicher Stationsarbeit aufbringen kann, wird später extrem im Nachteil sein.
11.12.2018, 17:21
Aus meiner Sicht als häufiger Repetentenausbilder mal eine (eventuell recht unpopuläre) Bitte an die hier mitlesenden AG-Leiter: Bitte korrigiert die Klausuren mit realistischen Noten und zwar auch im unteren Bereich! Eine Vielzahl meiner Repetenten erzählt mir im Erstgespräch, dass sie das Scheitern im Examen völlig überrascht habe, da sie in der AG nahezu alle Klausuren bestanden hätten. Leider ist es, insbesondere bei Rechtsanwälten meiner persönlichen Erfahrung nach, so, dass kein "Mangelhaft" in der AG vergeben wird bzw. nur bei absoluten Extremfällen; im Examen läuft das dann aber leider anders. Diese Benotung mag zwar auf den ersten Blick "nett" erscheinen und erspart evtl. manchmal auch Arbeit, führt aber leider zu völlig unrealistischen Einschätzungen des eigenen Leistungsstandes bei schwachen Referendaren.
Bezüglich der normalen Praxisausbildung: Was hier teilweise für Erwartungen geäußert werden ist m.E. doch recht absurd. Der Referendar läuft neben meiner eigentlichen Arbeit und ich stehe wirklich gerne für alle Fragen zur Verfügung, ABER wir sind hier nicht in der Schule, wo ich mich mit allen AG-Leitern abspreche und ein individuelles Konzept für jeden Referendar abstimme. Der Referendar muss mit den Themen leben, die bei mir gerade in der Kammer verhandelt werden. Bei mir gibt es einen guten Einblick in die Praxis, Hilfestellung bei allen vom Referendar angesprochenen Problemen bzw. bei den Problemen, die ich in den mir vorgelegten Arbeiten sehe, jedoch bestimmt keine Abdeckung aller möglichen Thematiken, die rein theoretisch im Examen dran kommen könnten. Einerseits geht dies angesichts der Stofffülle in der begrenzten Zeit auch überhaupt nicht, andererseits ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich mit den Anregungen (!) die AG und Praxis bieten, selbst auf das Examen vorzubereiten.
Bezüglich der normalen Praxisausbildung: Was hier teilweise für Erwartungen geäußert werden ist m.E. doch recht absurd. Der Referendar läuft neben meiner eigentlichen Arbeit und ich stehe wirklich gerne für alle Fragen zur Verfügung, ABER wir sind hier nicht in der Schule, wo ich mich mit allen AG-Leitern abspreche und ein individuelles Konzept für jeden Referendar abstimme. Der Referendar muss mit den Themen leben, die bei mir gerade in der Kammer verhandelt werden. Bei mir gibt es einen guten Einblick in die Praxis, Hilfestellung bei allen vom Referendar angesprochenen Problemen bzw. bei den Problemen, die ich in den mir vorgelegten Arbeiten sehe, jedoch bestimmt keine Abdeckung aller möglichen Thematiken, die rein theoretisch im Examen dran kommen könnten. Einerseits geht dies angesichts der Stofffülle in der begrenzten Zeit auch überhaupt nicht, andererseits ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich mit den Anregungen (!) die AG und Praxis bieten, selbst auf das Examen vorzubereiten.
11.12.2018, 17:34
Aus meiner persönlichen Erfahrung als Referendar
Positiv:
- Klare Erwartungshaltung/Aufgabenstellung zu Beginn der Station und bei der Vergabe der Stationsaufgaben
- Zwischenstandsmeldungen über die Station hinweg: Besprechung der bisherigen Arbeiten, Schwachpunkte benennen und die Chance zur Verbesserung geben - bei Zeitnot auch z.B. nur einmalig zur Hälfte der Station als Feedbackgespräch
- Zu eigenen Verhandlungen, Terminen etc. mitnehmen bzw. es zumindest anbieten
Negativ:
- "Nehmen Sie das mal mit und bekommen Sie ein Gefühl für die Akte." - eine Woche später "Wo ist denn jetzt (das finale Produkt) das Sie mitbringen sollten?"
- Am letzten Stationstag ohne Vorwarnung eine Akte für 60 Minuten Bearbeitungszeit abgeben "Haben Sie schon einen Aktenvortrag in ... gehalten in Ihrem Leben? Nein? Dann machen wir das jetzt. Gehen Sie damit in die Bibliothek und kommen Sie in 60 Minuten wieder. Viel Spaß."
- Am letzten Tag eine Liste der Noten vorlegen und den finalen Durchschnitt nennen ohne Gelegenheit zur Besprechung der Arbeiten oder der Noten
Zu deinen Fragen:
1. Ausbildungsakten hätten mich in manchen Stationen sehr irritiert, in anderen hätte ich sie dankbar angenommen. Vor allem in meinem schwächsten Rechtsgebiet wäre es eine sehr sinnvolle Sache gewesen. Auch die Ausbilderin hätte sich so auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Sie hat sehr deutlich gezeigt, wie sehr sie die Ausbildungspflicht genervt hat und Standardakten wären da vielleicht auch für Sie stressreduzierend gewirkt.
2. Auch hier: bei meinem Problemgebiet wäre ich sehr sehr dankbar gewesen für eine präzise Aufgabenstellung und eine Einbettung in den Gesamtkontext vorab. Es gab weder Zeit für klares Besprechen vorab noch eine Besprechung danach. Mir persönlich hätte klares Absprechen vorab deutlich mehr geholfen. Als meine Ausbilderin mal krank war und ihre Vorgesetzte eingesprungen ist lief es ganz anders und hatte dann auch für zwei Wochen tatsächlich "Ausbildungselemente".In meinen starken Gebieten war ich gut in der Lage, zu erkennen was zu tun ist und direkt alles so weit vorzubereiten, dass meistens lediglich Abzeichnen nötig war.
3. Schwierig fand ich die Stationen, in denen lediglich auf AG-Präsenzzeiten Rücksicht genommen wurde und selbst AG-Terminverschiebungen bereits mit großem Augenrollen und der Bitte um Nacharbeit quittiert wurde. In der Zivilstation bei Gericht hatte ich eine Akte pro Woche zu bearbeiten und mit der Zeit paralleles Einlesen in die zur Verhandlung anstehenden Fälle. Für mich war das eine super Lösung - langsames Steigern von Pensum und Inhalt und zeitgleich gerade zu Beginn Luft zum Lernen und Ankommen im neuen Rechtsgebiet. Interesse und der Wunsch nach mehr Engagement kann man als Ausbilder glaube ich an entsprechenden Nachfragen schon erkennen und dann ggf. ein Extraangebot unterbreiten.
Zusammengefasst: in den schwachen Stationen hilft es, den Druck nicht zu erhöhen, sondern möglichst gut auszubilden - klare Aufgabenstellungen, klares Feedback (ggf. auch gebündelt nach ein paar Terminen) und Luft zum Bearbeiten der Aufgaben.
Positiv:
- Klare Erwartungshaltung/Aufgabenstellung zu Beginn der Station und bei der Vergabe der Stationsaufgaben
- Zwischenstandsmeldungen über die Station hinweg: Besprechung der bisherigen Arbeiten, Schwachpunkte benennen und die Chance zur Verbesserung geben - bei Zeitnot auch z.B. nur einmalig zur Hälfte der Station als Feedbackgespräch
- Zu eigenen Verhandlungen, Terminen etc. mitnehmen bzw. es zumindest anbieten
Negativ:
- "Nehmen Sie das mal mit und bekommen Sie ein Gefühl für die Akte." - eine Woche später "Wo ist denn jetzt (das finale Produkt) das Sie mitbringen sollten?"
- Am letzten Stationstag ohne Vorwarnung eine Akte für 60 Minuten Bearbeitungszeit abgeben "Haben Sie schon einen Aktenvortrag in ... gehalten in Ihrem Leben? Nein? Dann machen wir das jetzt. Gehen Sie damit in die Bibliothek und kommen Sie in 60 Minuten wieder. Viel Spaß."
- Am letzten Tag eine Liste der Noten vorlegen und den finalen Durchschnitt nennen ohne Gelegenheit zur Besprechung der Arbeiten oder der Noten
Zu deinen Fragen:
1. Ausbildungsakten hätten mich in manchen Stationen sehr irritiert, in anderen hätte ich sie dankbar angenommen. Vor allem in meinem schwächsten Rechtsgebiet wäre es eine sehr sinnvolle Sache gewesen. Auch die Ausbilderin hätte sich so auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Sie hat sehr deutlich gezeigt, wie sehr sie die Ausbildungspflicht genervt hat und Standardakten wären da vielleicht auch für Sie stressreduzierend gewirkt.
2. Auch hier: bei meinem Problemgebiet wäre ich sehr sehr dankbar gewesen für eine präzise Aufgabenstellung und eine Einbettung in den Gesamtkontext vorab. Es gab weder Zeit für klares Besprechen vorab noch eine Besprechung danach. Mir persönlich hätte klares Absprechen vorab deutlich mehr geholfen. Als meine Ausbilderin mal krank war und ihre Vorgesetzte eingesprungen ist lief es ganz anders und hatte dann auch für zwei Wochen tatsächlich "Ausbildungselemente".In meinen starken Gebieten war ich gut in der Lage, zu erkennen was zu tun ist und direkt alles so weit vorzubereiten, dass meistens lediglich Abzeichnen nötig war.
3. Schwierig fand ich die Stationen, in denen lediglich auf AG-Präsenzzeiten Rücksicht genommen wurde und selbst AG-Terminverschiebungen bereits mit großem Augenrollen und der Bitte um Nacharbeit quittiert wurde. In der Zivilstation bei Gericht hatte ich eine Akte pro Woche zu bearbeiten und mit der Zeit paralleles Einlesen in die zur Verhandlung anstehenden Fälle. Für mich war das eine super Lösung - langsames Steigern von Pensum und Inhalt und zeitgleich gerade zu Beginn Luft zum Lernen und Ankommen im neuen Rechtsgebiet. Interesse und der Wunsch nach mehr Engagement kann man als Ausbilder glaube ich an entsprechenden Nachfragen schon erkennen und dann ggf. ein Extraangebot unterbreiten.
Zusammengefasst: in den schwachen Stationen hilft es, den Druck nicht zu erhöhen, sondern möglichst gut auszubilden - klare Aufgabenstellungen, klares Feedback (ggf. auch gebündelt nach ein paar Terminen) und Luft zum Bearbeiten der Aufgaben.
11.12.2018, 18:37
(11.12.2018, 17:21)NRW schrieb: Aus meiner Sicht als häufiger Repetentenausbilder mal eine (eventuell recht unpopuläre) Bitte an die hier mitlesenden AG-Leiter: Bitte korrigiert die Klausuren mit realistischen Noten und zwar auch im unteren Bereich! Eine Vielzahl meiner Repetenten erzählt mir im Erstgespräch, dass sie das Scheitern im Examen völlig überrascht habe, da sie in der AG nahezu alle Klausuren bestanden hätten. Leider ist es, insbesondere bei Rechtsanwälten meiner persönlichen Erfahrung nach, so, dass kein "Mangelhaft" in der AG vergeben wird bzw. nur bei absoluten Extremfällen; im Examen läuft das dann aber leider anders. Diese Benotung mag zwar auf den ersten Blick "nett" erscheinen und erspart evtl. manchmal auch Arbeit, führt aber leider zu völlig unrealistischen Einschätzungen des eigenen Leistungsstandes bei schwachen Referendaren.
Bezüglich der normalen Praxisausbildung: Was hier teilweise für Erwartungen geäußert werden ist m.E. doch recht absurd. Der Referendar läuft neben meiner eigentlichen Arbeit und ich stehe wirklich gerne für alle Fragen zur Verfügung, ABER wir sind hier nicht in der Schule, wo ich mich mit allen AG-Leitern abspreche und ein individuelles Konzept für jeden Referendar abstimme. Der Referendar muss mit den Themen leben, die bei mir gerade in der Kammer verhandelt werden. Bei mir gibt es einen guten Einblick in die Praxis, Hilfestellung bei allen vom Referendar angesprochenen Problemen bzw. bei den Problemen, die ich in den mir vorgelegten Arbeiten sehe, jedoch bestimmt keine Abdeckung aller möglichen Thematiken, die rein theoretisch im Examen dran kommen könnten. Einerseits geht dies angesichts der Stofffülle in der begrenzten Zeit auch überhaupt nicht, andererseits ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich mit den Anregungen (!) die AG und Praxis bieten, selbst auf das Examen vorzubereiten.
Bzgl der Notenvergabe in der AG schließe ich mich voll an! Es kann nicht angehen, dass die AG Leiter einen bis zur F - AG in Watte Hüllen. Bei mir wurde sogar ausdrücklich von einem AG Leiter gesagt: „macht euch keinen Stress, das zweite ist leichter als das erste!“ (der hatte wohl 4 mal ein simples VU und Kaufrecht im Examen)
Bzgl der überzogenen Erwartungen: man muss als Referendar auch begreifen, dass die einzelausbildung PARALLEL zur normalen Arbeit verläuft, da man eben nicht dafür in irgendeiner Form entlastet wird. Ebenso wenig kann sich der referendar aussuchen, was in der Kammer verhandelt wird.
Dennoch sollte der Einzelausbilder, um auch ausdrucksstark benoten und effektiv fördern zu können ganz klar mal wenigstens grob abstecken, wo der/diejenige gerade so steht. Schule hin oder her, am Anfang ist eine wirklich intensive Anleitung unabdingbar. Es kann nicht sein, dass jeder referendar etwas anderes lernt, im Examen aber alle das gleiche können müssen. Schließlich sollen wir zum richterdienst befähigt werden und zugleich Fälle in Examina lösen deren Konstellation regelmäßig fernab von jeder Realität sind. Auf beides kann ein Einzelausbilder mit hinwirken. Ich unterstelle dass alle Refs ein großes Interesse daran haben, so gut wie möglich für Examina US Praxis ausgebildet zu werden. Diesen Anspruch sollten sich Einzelausbilder , auch wenn sie sich nicht um die einzelausbildungen reißen (die werden ja meistens einfach zugeteilt), zu Herzen nehmen.
19.12.2018, 23:08
Eine Sitzung mal leiten zu dürfen sollte Standard für jeden Referendar sein. Was soll diese Zwei-Klassen-Unterscheidung schon im Referendariat?! Bin echt entsetzt...Mehr Sitzungserfahrung und der Umgang mit den Parteien sollte in der Ausbildung genau so im Vordergrund stehen wie stupide Aktenarbeit und Klausuren. Ein guter Jurist braucht soziale Kompetenz. Ein VB's reichen da nicht.