24.08.2022, 19:23
Hallo zusammen,
ich bin seit zwei Jahren als Anwältin in Berlin tätig, habe nun allerdings zu Ende September gekündigt und plane zu Februar 2023 einen LLM in Amsterdam zu machen. Danach möchte ich wieder als Anwältin tätig werden. Ist es sinnvoll für diese Zeit aus der RA-Kammer auszutreten und anschließend wieder einzutreten? Ich möchte mir nämlich den finanziellen (Beiträge Versorgungswerk) sowie organisatorischen Aufwand (Haftpflicht, "Wohnzimmerkanzlei" usw.) sparen. Hat hier jemand Erfahrung? Kann man denn problemlos wieder in die RAK eintreten?
Danke und Viele Grüße!
ich bin seit zwei Jahren als Anwältin in Berlin tätig, habe nun allerdings zu Ende September gekündigt und plane zu Februar 2023 einen LLM in Amsterdam zu machen. Danach möchte ich wieder als Anwältin tätig werden. Ist es sinnvoll für diese Zeit aus der RA-Kammer auszutreten und anschließend wieder einzutreten? Ich möchte mir nämlich den finanziellen (Beiträge Versorgungswerk) sowie organisatorischen Aufwand (Haftpflicht, "Wohnzimmerkanzlei" usw.) sparen. Hat hier jemand Erfahrung? Kann man denn problemlos wieder in die RAK eintreten?
Danke und Viele Grüße!
25.08.2022, 13:17
Beim Versorgungswerk dürfte es - kommt natürlich immer auf die örtlichen Gegebenheiten an - oftmals die Möglichkeit temporär auf extrem niedrige Beiträge runterzugehen, bei uns z.B. der "halbe Mindestbeitrag". Die Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme kostet glaube ich so 60-70€ im Jahr.
Da spätestens der "Wiedereintritt" ebenfalls wieder Kosten verursacht (u.U. ebensoviel oder mehr als der jährliche Kammerbeitrag) halte ich das nicht für besonders sinnvoll, völlig unabhängig davon ob darüber hinaus möglicherweise weitere Kosten oder Nachteile entstehen, die ich spontan nicht auf dem Schirm habe.
Da spätestens der "Wiedereintritt" ebenfalls wieder Kosten verursacht (u.U. ebensoviel oder mehr als der jährliche Kammerbeitrag) halte ich das nicht für besonders sinnvoll, völlig unabhängig davon ob darüber hinaus möglicherweise weitere Kosten oder Nachteile entstehen, die ich spontan nicht auf dem Schirm habe.
25.08.2022, 16:35
Habe in einer ähnlichen Situation auch den hälftigen Mindestbeitrag bei der Kammer beantragt, das waren ca 80 € pro Monat.
Berufshaftpflicht hat netterweise für den Zeitraum der Arbeitgeber übernommen, aber auch da waren meines Wissens die Kosten überschaubar.
Berufshaftpflicht hat netterweise für den Zeitraum der Arbeitgeber übernommen, aber auch da waren meines Wissens die Kosten überschaubar.