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Was macht eine gute Stationsausbildung aus?
Miesmuschel
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2018
#11
09.12.2018, 19:43
„besondere Auszeichnung“?
Ich finde, du solltest da allen deinen Referendaren die gleiche Chance geben, wenn sie sich nicht vollkommen dämlich anstellen. Man wächst ja auch mit seinen Aufgaben. Die Gelegenheit zur Sitzungsleitung gehört zu einer guten Ausbildung dazu und sollte nicht nur denen vorbehalten bleiben, die in deinen Augen hervorragende Leistungen erbringen.

Bei meinem Richter durfte das jeder Referendar, wenn er das wollte.
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GastNRW23
Unregistered
 
#12
09.12.2018, 19:50
(09.12.2018, 19:19)GÄSTIN schrieb:  Wie haltet Ihr es mit § 10 Abs. 1 GVG? Ziel einer jeden Stationsausbildung oder besondere Auszeichnung für sehr starke Refs?

Das ist unterschiedlich, einige Kollegen machen das schon regelmäßig, wenn es sich anbietet, d.h. eine passende Sache ansteht und der Referendar auch Interesse zeigt. Wovon die das abhängig machen, weiß ich aber nicht. Ich selber bekomme erst demnächst meinen ersten Referendar und würde es schon ansprechen, wenn ich es für sinnvoll halte. Allerdings würde ich das nicht von der Stärke des Referendars abhängig machen (es sei denn, ich bekomme einen Null-Bock-Ref). Mein Ausbilder konnte es mir im Ref leider nicht ermöglichen, da er Vorsitzender war und (fast) nur Kammersachen hatte. Von (ehemaligen) AG-Kollegen weiß ich aber, dass es eine tolle Erfahrung ist, wenn man mal einen Zeugen vernehmen darf und würde daher versuchen, es meinem Ref auch anzubieten.
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Gast NRW
Unregistered
 
#13
09.12.2018, 21:33
Also, ich habe gerade meinen 3. Ref (Zivilstation). Bei den beiden vorherigen habe ich es so gemacht, dass ich ihnen eine Akte immer entweder für eine oder für zwei Wochen mitgegeben habe, je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad. Bei diesen Akten handelte es sich teilweise um bereits "gelaufene" Fälle, teilweise um aktuelle Akten, wobei ich allerdings kein "System" dergestalt habe, dass ich Altakten immer zu Beginn der Ausbildung ausgebe und aktuelle Akten erst später. Tatsächlich habe ich nicht immer "referendargeeignete" aktuelle Fälle (es sei denn, der Ref soll auch noch den vierten Verkehrsunfall in Folge machen...) und da ist es gut, wenn man auf einen Fundus von geeigneten "Altfällen" zurückgreifen kann. Ich mache es allerdings so, dass ich zu Beginn der Ausbildung eher einfache Fälle ausgebe (sofern vorhanden), da zu Beginn der Fokus noch eher auf formellen Dingen (Aufbau Tatbestand, Urteilsstil) liegt, und die anspruchsvolleren Fälle für den Schluss aufhebe.
In NRW müssen Referendare in der Zivilstation mindestens 6 Pflichtarbeiten schreiben, ich lasse aber teilweise mehr schreiben, wenn ich das Gefühl habe, der Referendar braucht noch etwas Routine. Die Arbeiten korrigiere ich wie Klausuren, also mit Randbemerkungen und allem pipapo.
Von § 10 GVG mache ich stets Gebrauch (also Zeugenvernehmung und Sitzungsleitung), da das in meinen Augen zu einer Ausbildung einfach dazugehört. Am Anfang exerziere ich mit dem Referendar einmal den Aufbau einer Akte durch und ein Termin ist für die Dezernatsarbeit vorbehalten. In einem weiteren Termin lasse ich den RRef einmal die Dezernatsarbeit machen.
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Refo
Unregistered
 
#14
09.12.2018, 21:42
Ich fand die Aktenbearbeitung sehr gut, wobei ich das Gefühl hatte, im Gegensatz zu Refkollegen verhältnismäßig viele Akten zu bekommen (in der Zivilstation waren es ca. 15, in der Strafstation 12), dafür waren sie aber auch nicht  allzu komplex. Die Arbeit daran hat aber Spaß gemacht und mir geholfen, mich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen. 
Zu einer guten Stationsausbildung gehört aber meiner Meinung nach noch mehr.
In der Zivilstation habe ich zum Beispiel an keiner mündlichen Verhandlung teilgenommen, was ich im Nachhinein gerne nachgeholt hätte.
In der Strafstation hat mir mein Ausbilder keinerlei „Nebenprogramm“ angeboten, sodass es dort bei der Aktenbearbeitung und dem allgemeinen Sitzungsdienst geblieben ist. Auf Nachfrage, ob ich denn mal an einer seiner Verhandlungen oder Durchsuchung etc. teilnehmen könne, wurde ich mit einem „ich hab derzeit nichts spannendes“ abgefrühstückt. Dafür hat er aber meine Anklagen/Strafbefehle meistens so übernommen und direkt bei der Besprechung fertig gemacht, was ich toll fand, da man so stets das Gefühl hatte, nicht dem Papierschredder zuzuarbeiten :)

In der Wahlstation hatte ich eine tolle StA‘in, die sich sehr gut gekümmert hat und mich in viele Verfahren und Ermittlungen, Polizei etc. „integriert“ hat und für mich auch die beste Ausbilderin war. 

Die Noten des Referendars sollten keine Auswirkung haben auf die Einstellung des Ausbilders/der Ausbilderin. Erstens gehen sie den/die AusbilderIn nichts an, zweitens sollten sich (gerade jüngere) AusbilderInnen bewusst machen, dass sie sich selbst mal in dieser lebenswegweisenden Situation befunden haben und drittens sollten sie, wie oben bereits angemerkt, versuchen, den ExamenskandidatInnen die Justiz schmackhaft zu machen.

Und zu dem „Wahrheiten sind unangenehm“: Das mag sein, jedoch hat hier das eine nichts mit dem anderen zu tun, aber als Referendar möchte man von seinem Ausbilder auch nicht vorverurteilt werden. Deshalb finde ich die anfänglichen Posts von Gästin ein bisschen im Ton vergriffen.

Ich hatte übrigens oft das Gefühl, dass sich vor allem die älteren Ausbilder besser in die Referendare hineinversetzen konnten. Ich mutmaße, dass es an der Altersgelassenheit oder daran lag, dass sie weniger Angst vor drohender „Konkurrenz“ hatten. 

Zurück zur Frage:
-Aktenbearbeitung sehr gut
-Wenn der Referendar zeigt, dass er Interesse hat, ihm sofern möglich, Gelegenheit zur Partizipation geben
-die Akten besprechen, dem Referendar mitteilen, wo seine Stärken und Schwächen liegen, damit er sich gerade mit den Schwächen noch mal auseinandersetzen kann
-ihm aufgeschlossen und nicht von oben herab gegenübertreten (in der Regel ist er durch das „Subordinationsverhältnis“ eh schon eingeschüchtert)
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Refo
Unregistered
 
#15
09.12.2018, 21:59
Nachtrag:
Im Übrigen finde ich es eine gute Idee, sich hier Anregungen und Tipps zu holen und habe gerade beim nochmaligen Lesen der Posts gemerkt, dass sie ursprünglich gar nicht so scharf formuliert waren. Daher widerrufe ich das „im Ton vergriffen“ ?
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Serg
Unregistered
 
#16
10.12.2018, 01:53
Das "im Ton vergriffen" fand ich an sich passend. Passender noch fände ich allerdings schlichtweg "Trampel".
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GPA Hamburg
Unregistered
 
#17
10.12.2018, 09:41
Moin,

mit dem ständigen Motzen und Kritteln keinen Gefallen erbringt Ihr Euch nen Bärendienst.

Klar ist die Perspektive von schwachen Refs für den Großteil der Ri/StA und GK/MK/Boutique Kanzleien fremd. Wie man sich deshalb daran so hochziehen kann, ist mir ein Rätsel.

Die harte Realität ist, dass solche Kanzleien schwache Refs gar nicht ausbilden, sondern sie aussortieren. 

In Justiz und ÖD muss man sie aber mitschleppen. Und jetzt könnt ihr mich gerne als Trampelpfad bezeichnen, aber "mitschleppen" ist genau die treffende Bezeichnung.

Ein starker Ref nimmt ein wenig Arbeit ab und bei dem kann man auch für den Justizdienst werben.

Ein sehr schwacher macht nur Arbeit und Aufwand und ist so und so ungeeignet für die Justiz und damit die falsche Zielgruppe für Werbung.

Dass sich da ne Ausbilderin den Aufwand macht, nicht nur bei den Kollegen (ich bin davon überzeugt, dass die Gästin das gemacht hat), sondern sogar in einem Forum nachzufragen, zeigt nicht, dass sie sich für was besseres hält, sondern dass sie wirklich an der Ausbildung interessiert ist.

@Gästin: ich bin raus aus dem Kindergarten. War mir aber ne Freude mit Dir, Muntermaker und einigen anderen hier.
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EntsetzterTeilnehner
Unregistered
 
#18
10.12.2018, 12:30
@GPS Hamburg

Deine Meinung kann ich wirklich nicht teilen. Es kann nicht nur VB-Juristen geben. Das ist klar. Deshalb aber zu schreiben, dass schwache Juristen von Justiz und ÖD mitgeschleppt werden müssen und nur arbeiten machen, finde ich schon frech.

Ich bin das beste Beispiel. Ich habe nicht die Noten, um später in den Justizdienst zu gehen. Das liegt hauptsächlich daran, dass ich mir während Klausuren zu sehr unter Druck setze und am Ende kann ich leider mein Können nicht so abrufen. Und nein, das ist keine Ausrede.

Aufgrund  meines 1. Examen wäre ich daher von den Ausbildern - im Vergleich zu anderen - als schwächerer Ref angesehen worden. Dennoch habe ich in der Stationausbildung gute Leistungen erbracht. Meine Ausbilder waren durchweg sehr zufrieden mit meiner erbrachten Leistung. Meine Entwürfe wurden immer übernommen. Es stimmt also nicht, dass nur die guten Refs Arbeit abnehmen.
Ich finde es einfach unfair, wenn man als schwächerer Kandidat gleich auch als schlechter Jurist dargestellt wird. 

Selbstverständlich sind nur gute Examina die Eintrittskarten für die Justiz und GK. Man sollte aber im Vorbereitungsdienst jedem Ref eine Chance geben. Das eigentliche juristische Arbeiten lernt man ohnehin erst im Referendariat. Daher bin auch ich der Meinung, man solle jeden Ref miteinbeziehen und möglichst aktuelle Akten bearbeiten lassen.
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Gast01
Unregistered
 
#19
10.12.2018, 12:48
Ist ja schön, dass Gästin, GPA Hamburg und sonst wer sich nun in allen Threads gegenseitig loben, auch wenn der ein oder andere eher durch Naivität aufgefallen ist. Aber dieses pauschale Gerede von schwächeren Kandidaten und besonders fremd ist mMn einfach nur völlig fehl am Platz. Man sollte da lieber die eigenen beschränkten Ansichten überdenken. Jemand der in der allerersten Station am Zivilgericht ein „schwaches“ Urteil abgibt, aber unbedingt zur StA möchte, hat sicher auch einen Anspruch auf anständige Ausbildung, frei von sozialer Inkompetenz.
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Gast233
Unregistered
 
#20
10.12.2018, 13:41
Leute, der Ausgangspost wird ein Trollbeitrag sein. Derjenige ist nur darauf aus, dass das hier zerrissen wird. Der Typ hat gar kein Interesse an Ausbildung. Anders sind die stümperhaft anmutenden Inhalte zwischen den Zeilen nicht zu erklären.
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