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  5. Ist das Versorgungswerk rechnerisch wirklich so viel besser?
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Ist das Versorgungswerk rechnerisch wirklich so viel besser?
iusNRW
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#1
20.08.2022, 21:17
Hi zusammen,

Ich frage mich, ob ich mich im Konzern zwecks Versorgungswerk als Syndikus zulassen soll (technisch kein Problem, aber halt Zusatzkosten wie Kammer und beA - übernimmt mein Arbeitgeber nicht, werde aber trotzdem bleiben ;), ist ja nicht die Welt) 

Kann mir mal jemand rechnerisch aufschlüsseln wie viel sinnvoller das VW im Gegensatz zur DRV ist? 

Kapitalfinanzierung beim VW vs. Umlagefinanzierung bei der DRV ist mir klar, aber woher kommt die ständige Behauptung dass 2000€ Rente DRV = 4000€ Rente aus dem VW wären?

Wie berechnet sich das? Hat jemand eine Ahnung? :)

Ich hätte gern mal ein paar belastbare Zahlen/Fakten. Im Netz findet man alles über Ärzte/Architekten aber für Anwälte sieht das Netz echt Mau aus.

Ach ja: Standort NRW und die Satzung des VW NRW kenne ich leider fast auswendig.

Viele Grüße :)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2022, 21:18 von iusNRW.)
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Gast
Unregistered
 
#2
20.08.2022, 21:37
Nur am Rande: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist/bleiben willst solltest du in jedem Fall darauf achten lange genug bei der DRV zu bleiben um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, egal wie niedrig.

Anderenfalls bleibst du als Rentner auf 100% des KV-Beitrags selbst sitzen, das Versorgungswerk zahlt da nichts dazu.
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Gast
Unregistered
 
#3
20.08.2022, 22:41
Beim Versorgungswerk entfallen auch gewisse Leistungen, wie die Wiedereingliederung nach Krankheit.
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Gast
Unregistered
 
#4
20.08.2022, 23:11
In der Satzung steht drin wie sich das berechnet. Dann braucht man den aktuellen Rentenerhöhungsbetrag (ca. 90€ meine ich).

Pro Jahr Einzahlung ist der unterschied aktuell ca. 20-25 %. Dazu kriegt man beim Versorgungswerk noch "Bonusjahre" je nach Alter bei Eintritt, die man bei der DRV nicht bekommt. Dort sammelt man einfach für jedes Jahr Rentenpunkte.

Durch diese Bonusjahre kann es u.u. sein, das man sich seinen Quotienten "kaputt macht", wenn man im Laufe seines Arbeitslebens deutliche Gehaltsschwankungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat. Sodass der Unterschied zw. VW und DRV geringer ausfällt, wenn man nicht dauerhaft den Regelpflichtbeitrag einzahlt.

Wenn man die Wahl hat, dann macht es erst ab dem 39 Lebensjahr einen spürbaren Unterschied, weil dann die Bonusjahre mit jedem Jahr mehr entfallen.

Wie Rentenerhöhungsbetrag und Wert eines Rentenpunktes bei Renteneintritt aussehen ist hingegen ein Fall für die Glaskugel.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.410
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
20.08.2022, 23:37
Ich bin am Anfang nach meinem Ref zu einem sehr niedrigen Gehalt eingestiegen (2. StEx verhauen) und mein Bescheid vom Versorgungswerk sagte trotzdem eine sehr ordentliche Rente voraus. Aktuell verdiene ich (noch) weniger als mein Mann, der als Ingenieur arbeitet und habe trotzdem die gleiche Rentenhöhe wie er. Genaue Zahlen werde ich nicht nennen, aber wenn du den Bescheid des VW hast, siehst du es.

Das für dich zuständige Versorgungswerk kann es übrigens auch ausrechnen.

Mal ein Beispiel aus dem Rechner meines Versorgungswerks:

Annahme 70k brutto p.a. macht 542 Euro Rentenbeitrag für den Arbeitnehmer. Plus AG-Beitrag rund 1080 Euro Einzahlung im Monat insgesamt.

Laut Berechnung würde man mit einer Einzahlung von 1050 Euro im Monat eine Rente von 3040 Euro erhalten.

Rentenrechner der DRV: 70.000 p.a. = 1,8 Entgeltpunkte. 1,8 mal 30 Jahre, die ich offiziell noch arbeiten muss = 54 Entgeltpunkte insgesamt. Rente mit 55 Punkten laut Rechner: 1953 Euro.

Da sind jetzt gewisse Schwankungen drin, weil ich schon ein paar Jahre arbeite, was die Berechnung verfälscht aber eine grobe Orientierung, dass das VW besser ist, dürftest du damit haben. Für genaue Berechnungen hilft dir dein Versorgungswerk weiter.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2022, 23:45 von Egal.)
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Gast
Unregistered
 
#6
21.08.2022, 09:26
(20.08.2022, 21:37)Gast schrieb:  Nur am Rande: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist/bleiben willst solltest du in jedem Fall darauf achten lange genug bei der DRV zu bleiben um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, egal wie niedrig.

Anderenfalls bleibst du als Rentner auf 100% des KV-Beitrags selbst sitzen, das Versorgungswerk zahlt da nichts dazu.

Würde nicht unbedingt darauf vertrauen, dass das so bleibt. Selbiges gilt für die Mitversicherung von Familienmitgliedern in der GKV bei Besserverdienenden.

Dafür würde ich die schlechte Rendite aus der GRV nicht mitnehmen.
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iusNRW
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#7
21.08.2022, 11:34
Hi zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Das Thema Krankenversicherung der Rentner (KVdR), für die man mind. 60 Beitragsmonate in der DRV braucht, ist mir bekannt. Ich habe eine DRV-Auskunft schon beantragt, und bekomme da demnächst Rückmeldung, wie viele Monate ich noch brauche.

Kannst Du mir einen Link zu den Rechnern vom VW/DRV schicken?

Das mit dem über die Bonusjahre den "Quotienten kaputt machen" habe ich noch nicht so ganz verstanden - woran liegt das?

Verdiene übrigens 65k brutto aktuell (1. Jahr im Unternehmen; Gehaltssteigerung via Tarifvertrag garantiert und dazu Sonderzahlungen) - vorher 1 Jahr Anwalt gewesen und ins VW eingezahlt, Zulassung aber zurückgegeben und zunächst zurück in die DRV gegangen, weil Anwalt als solcher nicht meine Welt gewesen ist (und ich original keine Ahnung von dem ganzen Altersvorsorgekram habe :D)

Vielen Dank nochmal und viele Grüße :)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2022, 11:38 von iusNRW.)
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Gast
Unregistered
 
#8
23.08.2022, 21:55
"Quotienten kaputt machen" klingt schlimmer als es ist. Das heißt nicht, dass dann im Ergebnis die DRV insgesamt mehr Geld bringt, was ausgeschlossen sein dürfte. Aber es gibt eben Umstände wo der Unterschied evtl. nicht so groß ist, oder wo es Sinn machen kann erst später ins Versorgungswerk zu gehen und vorher in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

Bei 65k im zweiten Jahr  betrifft dich das sowieso eher nicht.

Auf LTO gibt es einen älteren Artikel dass es Sinn wenig macht die nachversicherung aus dem ref im Versorgungswerk vorzunehmen. Da wird das auch deutlich mit dem Quotienten.

Leider kann ich keinen Link Posten, da der Post sonst als Spam angesehen wird.
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GastFRA
Unregistered
 
#9
23.08.2022, 22:04
(21.08.2022, 11:34)iusNRW schrieb:  Hi zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Das Thema Krankenversicherung der Rentner (KVdR), für die man mind. 60 Beitragsmonate in der DRV braucht, ist mir bekannt. Ich habe eine DRV-Auskunft schon beantragt, und bekomme da demnächst Rückmeldung, wie viele Monate ich noch brauche.
Die Frage ist halt, wie lange das so bleibt und ob das ggf. wegen Rückwirkungsverbot noch geändert werden kann für diejenigen, die noch keine 60 Monate voll haben.
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Gast
Unregistered
 
#10
24.08.2022, 00:36
Bei starker Inflation kann allerdings der umlagefinanziert Ansatz der DRV gegenüber dem kapitalanlagebasierten Ansatz der Versorgungswerke auch im Vorteil sein. Das ist ein Blick in die Glaskugel, jedoch kann wie bei anderen Finanzanlagen aus der Vergangenheit nicht auf die Zukunft geschlossen werden.
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