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Justiz in Deutschland - rant
guga
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#61
17.08.2022, 17:11
isch halt so, siehe  BVerwG Beschl. v. 27.06.2019, Az.: 2 B 7.18
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Praktiker
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#62
17.08.2022, 20:45
Es gibt nicht nur das Alimentationsprinzip, sondern auch das Leistungsprinzip. Innerhalb eines Richteramtes ist eine Beförderung aber nicht möglich, daher macht man es eben pauschal an der Zugehörigkeit fest. Bei der A-Besoldung gibt es das auch, aber nicht so stark.

Bei der B-Besoldung gibt es die Stufen aber nicht, wohl auch deshalb, weil man die sowieso erst in vorgerücktem Alter erreichen kann. Und ab R3 ist es eben mit B-Besoldung identisch.
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Gast
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#63
17.08.2022, 21:28
Hier (Berlin) erreicht man die letzte erfahrungsstufe in R1 und R2 (ist ja Erfahrung ab Diensteintritt) mit ca Mitte 40 (mit 30 als Assessor ins Berufsleben, Tätigkeit wird auch als WissMit mit 2. Examen angerechnet oder als Anwalt). 
Vor Mitte 40 R3 zu erreichen ist halt eher unrealistisch, und ab da endet sozusagen der vermutete Gewinn an Erfahrung (der Mehrwert)
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Gast
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#64
18.08.2022, 22:42
(17.08.2022, 20:45)Praktiker schrieb:  Es gibt nicht nur das Alimentationsprinzip, sondern auch das Leistungsprinzip. Innerhalb eines Richteramtes ist eine Beförderung aber nicht möglich, daher macht man es eben pauschal an der Zugehörigkeit fest. Bei der A-Besoldung gibt es das auch, aber nicht so stark.

Bei der B-Besoldung gibt es die Stufen aber nicht, wohl auch deshalb, weil man die sowieso erst in vorgerücktem Alter erreichen kann. Und ab R3 ist es eben mit B-Besoldung identisch.

Das Leistungsprinzip kann doch aber nicht wirklich als Rechtfertigung dienen. Denn ein "junger" Richter bearbeitet nicht einfachere Fälle als ein Richter mit 25 Jahren Berufserfahrung. Auch arbeitet ein junger Richter keinem älteren Richter zu, der dann die Gesamtverantwortung trägt.

Nein, ich denke der Grund ganz einfach: Es ist ein Überbleibsel der Tatsache, dass - wie auch Fischer in seinem Artikel schreibt - Richter in Deutschland in ein "Beamtenkorsett" gepresst wurden und auch heute noch viel zu sehr wie Beamte behandelt werden. Auch die hohe und von Fischer kritisierte Diskrepanz zwischen der Besoldung von "niedrigeren" und "höheren" Richtern ist eine sehr deutsche Abweichung von internationalen Standards und in anderen Staaten viel geringer.
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C8H10N4O2
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#65
19.08.2022, 11:47
Ich finde schon, dass der Thread (bzw. die Ausgangsthesen des TE) über den bisher bekannten und zig mal durchgekauten Beschwerdekreisel hinausgehen.

Das Grundproblem liegt mE darin, dass die Ausgestaltung der Richtertätigkeit weiterhin der eines juristischen Sachbearbeiters entspricht und dementsprechend auch so verwaltungsnahe bezahlt wird. Er bekommt Fälle vorgelegt, wendet das geltende Recht an und kommt zu einem Ergebnis (gerne auch spöttisch als Subsumtionsautomat bezeichnet). Dabei ist das in vielen Fällen Massengeschäft, Mietstreitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, leichte Kriminalität etc. Hier benötigt man mE keinen Prädikatsvolljuristen, ggf. müssen die Leute nicht mal Jura studiert haben sondern man sollte diese Masse vermehrt bzw. ausschließlich mit A 11-12 Stellen parallel zum Amtsanwalt im Strafrecht besetzt. Amtsgerichte sind dann die "small claims courts" wie in UK/USA. Erst ab der zweiten Instanz/LG Streitwert kommen dann Volljuristen zum Einsatz, die dann auch entsprechend besseres Standing haben und besser vergütet werden müssen. Im besten Fall gibt es für die petty claims dann keine dritte Instanz / revisionsmöglichkeit mehr, sodass sich die OLG+ Ebene mit der Rechtssetzung und -fortbildung beschäftigen kann. Eine Verbesserung der VErfahrenszusammenführung ist weiterhin dringend notwendig, es kann nicht sein, dass sich manche OLGs seit Monaten/Jahren fast ausschließlich mit Diesel beschäftigen. Hier hat die Musterfeststellungsklage nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.

Der Forderung von Fischer zur kompletten Vereinheitlichung der Richterbesoldung über alle Instanzen hinweg kann ich daher absolut nicht abgewinnen. Zwischen Inhalt und Anspruch der Tätigkeit eines AG oder BGH Richters liegen so himmelweite Unterschiede, dass ich die Besoldung in der Spitze eher noch weiter erhöhen würde.
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Praktiker
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#66
19.08.2022, 21:59
(19.08.2022, 11:47)C8H10N4O2 schrieb:  Ich finde schon, dass der Thread (bzw. die Ausgangsthesen des TE) über den bisher bekannten und zig mal durchgekauten Beschwerdekreisel hinausgehen.

Das Grundproblem liegt mE darin, dass die Ausgestaltung der Richtertätigkeit weiterhin der eines juristischen Sachbearbeiters entspricht und dementsprechend auch so verwaltungsnahe bezahlt wird. Er bekommt Fälle vorgelegt, wendet das geltende Recht an und kommt zu einem Ergebnis (gerne auch spöttisch als Subsumtionsautomat bezeichnet). Dabei ist das in vielen Fällen Massengeschäft, Mietstreitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, leichte Kriminalität etc. Hier benötigt man mE keinen Prädikatsvolljuristen, ggf. müssen die Leute nicht mal Jura studiert haben sondern man sollte diese Masse vermehrt bzw. ausschließlich mit A 11-12 Stellen parallel zum Amtsanwalt im Strafrecht besetzt. Amtsgerichte sind dann die "small claims courts" wie in UK/USA. Erst ab der zweiten Instanz/LG Streitwert kommen dann Volljuristen zum Einsatz, die dann auch entsprechend besseres Standing haben und besser vergütet werden müssen. Im besten Fall gibt es für die petty claims dann keine dritte Instanz / revisionsmöglichkeit mehr, sodass sich die OLG+ Ebene mit der Rechtssetzung und -fortbildung beschäftigen kann. Eine Verbesserung der VErfahrenszusammenführung ist weiterhin dringend notwendig, es kann nicht sein, dass sich manche OLGs seit Monaten/Jahren fast ausschließlich mit Diesel beschäftigen. Hier hat die Musterfeststellungsklage nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.

Der Forderung von Fischer zur kompletten Vereinheitlichung der Richterbesoldung über alle Instanzen hinweg kann ich daher absolut nicht abgewinnen. Zwischen Inhalt und Anspruch der Tätigkeit eines AG oder BGH Richters liegen so himmelweite Unterschiede, dass ich die Besoldung in der Spitze eher noch weiter erhöhen würde.

Dummerweise sind halt gerade Mietsachen alles andere als einfach - nirgendwo sonst haben wir so oft die Revision zugelassen. Und die Verfassung kennt ohnehin keine Bagatellverfahren.
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Gast
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#67
19.08.2022, 22:02
(19.08.2022, 21:59)Praktiker schrieb:  
(19.08.2022, 11:47)C8H10N4O2 schrieb:  Ich finde schon, dass der Thread (bzw. die Ausgangsthesen des TE) über den bisher bekannten und zig mal durchgekauten Beschwerdekreisel hinausgehen.

Das Grundproblem liegt mE darin, dass die Ausgestaltung der Richtertätigkeit weiterhin der eines juristischen Sachbearbeiters entspricht und dementsprechend auch so verwaltungsnahe bezahlt wird. Er bekommt Fälle vorgelegt, wendet das geltende Recht an und kommt zu einem Ergebnis (gerne auch spöttisch als Subsumtionsautomat bezeichnet). Dabei ist das in vielen Fällen Massengeschäft, Mietstreitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, leichte Kriminalität etc. Hier benötigt man mE keinen Prädikatsvolljuristen, ggf. müssen die Leute nicht mal Jura studiert haben sondern man sollte diese Masse vermehrt bzw. ausschließlich mit A 11-12 Stellen parallel zum Amtsanwalt im Strafrecht besetzt. Amtsgerichte sind dann die "small claims courts" wie in UK/USA. Erst ab der zweiten Instanz/LG Streitwert kommen dann Volljuristen zum Einsatz, die dann auch entsprechend besseres Standing haben und besser vergütet werden müssen. Im besten Fall gibt es für die petty claims dann keine dritte Instanz / revisionsmöglichkeit mehr, sodass sich die OLG+ Ebene mit der Rechtssetzung und -fortbildung beschäftigen kann. Eine Verbesserung der VErfahrenszusammenführung ist weiterhin dringend notwendig, es kann nicht sein, dass sich manche OLGs seit Monaten/Jahren fast ausschließlich mit Diesel beschäftigen. Hier hat die Musterfeststellungsklage nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.

Der Forderung von Fischer zur kompletten Vereinheitlichung der Richterbesoldung über alle Instanzen hinweg kann ich daher absolut nicht abgewinnen. Zwischen Inhalt und Anspruch der Tätigkeit eines AG oder BGH Richters liegen so himmelweite Unterschiede, dass ich die Besoldung in der Spitze eher noch weiter erhöhen würde.

Dummerweise sind halt gerade Mietsachen alles andere als einfach - nirgendwo sonst haben wir so oft die Revision zugelassen. Und die Verfassung kennt ohnehin keine Bagatellverfahren.


Doch, bei allem unter 500€ Streitwert.
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Praktiker
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#68
19.08.2022, 22:03
(18.08.2022, 22:42)Gast schrieb:  
(17.08.2022, 20:45)Praktiker schrieb:  Es gibt nicht nur das Alimentationsprinzip, sondern auch das Leistungsprinzip. Innerhalb eines Richteramtes ist eine Beförderung aber nicht möglich, daher macht man es eben pauschal an der Zugehörigkeit fest. Bei der A-Besoldung gibt es das auch, aber nicht so stark.

Bei der B-Besoldung gibt es die Stufen aber nicht, wohl auch deshalb, weil man die sowieso erst in vorgerücktem Alter erreichen kann. Und ab R3 ist es eben mit B-Besoldung identisch.

Das Leistungsprinzip kann doch aber nicht wirklich als Rechtfertigung dienen. Denn ein "junger" Richter bearbeitet  nicht einfachere Fälle als ein Richter mit 25 Jahren Berufserfahrung. Auch arbeitet ein junger Richter keinem älteren Richter zu, der dann die Gesamtverantwortung trägt.

Nein, ich denke der Grund ganz einfach: Es ist ein Überbleibsel der Tatsache, dass - wie auch Fischer in seinem Artikel schreibt - Richter in Deutschland in ein "Beamtenkorsett" gepresst wurden und auch heute noch viel zu sehr wie Beamte behandelt werden. Auch die hohe und von Fischer kritisierte Diskrepanz zwischen der Besoldung von "niedrigeren" und "höheren" Richtern ist eine sehr deutsche Abweichung von internationalen Standards und in anderen Staaten viel geringer.

Und der Oberstudienrat unterrichtet schwierigere Mathematik als der Studienrat? Klar doch.
Es ist einfach so: die Stufen werden mit einer typischerweise höheren Qualität gerechtfertigt, ob das überzeugt oder nicht, und weil es in der R-Besoldung anders als in A keine Regelbeförderung gibt, sind die Stufen in R1 höher und decken ungefähr A13 bis A15 ab.
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Alter Richter
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#69
20.09.2022, 18:00
Ich bin seit über 20 Jahren in einem Flächenstaat in der Justiz (erfolgreich, so dass das dieser Post sicher Frust, aber nicht über die eigene Erfolglosigkeit dokumentiert). Mein dringender Rat:

Wer nur halbwegs leistungsbereit ist und folglich auch überall anders anfangen kann, mache um die Justiz einen ganz großen Bogen. Gilt vor allem für Jungs, denn für die gilt zusätzlich: Ihr macht im Zweifelsfall - wegen (drohender) Schwangerschaften (die ich als Mensch natürlich begrüsse) der weiblichen Kollegen, die die Mehrheit darstellen- die miesesten Jobs (zB Wirtschaftsstrafkammern). Befördert werden heutzutage dann aber - willkommen in der Realität des 21.Jh. - die Mädchen.

Das juristische Niveau ist mittlerweile sehr ernüchternd; kein Wunder, wenn mit 7,5 Punkten eingestellt wird.

Die Stimmung ist unterirdisch, die jungen Kollegen springen teilweise gleich wieder ab.

Wer meint, etwas Sinnvolles zu tun, irrt. Der Politik und deren verlängerter Arm - den Leitungen der Gerichte - ist (neben dem und ob des eigenen Fortkommen(s)) nur wichtig, dass alles möglichst schnell und billig erledigt wird. Und bloß keine schlechten Nachrichten. Das ganze ist in Wirklichkeit eine reine Blase: Seht her, wir tun was! Oder genauer: Seht her, wir tun, als ob wir was tun!
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Gast
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#70
20.09.2022, 18:38
(20.09.2022, 18:00)Alter Richter schrieb:  Ich bin seit über 20 Jahren in einem Flächenstaat in der Justiz (erfolgreich, so dass das dieser Post sicher Frust, aber nicht über die eigene Erfolglosigkeit dokumentiert). Mein dringender Rat:

Wer nur halbwegs leistungsbereit ist und folglich auch überall anders anfangen kann, mache um die Justiz einen ganz großen Bogen. Gilt vor allem für Jungs, denn für die gilt zusätzlich: Ihr macht im Zweifelsfall - wegen (drohender) Schwangerschaften (die ich als Mensch natürlich begrüsse) der weiblichen Kollegen, die die Mehrheit darstellen- die miesesten Jobs (zB Wirtschaftsstrafkammern). Befördert werden heutzutage dann aber - willkommen in der Realität des 21.Jh. - die Mädchen.

Das juristische Niveau ist mittlerweile sehr ernüchternd; kein Wunder, wenn mit 7,5 Punkten eingestellt wird.

Die Stimmung ist unterirdisch, die jungen Kollegen springen teilweise gleich wieder ab.

Wer meint, etwas Sinnvolles zu tun, irrt. Der Politik und deren verlängerter Arm - den Leitungen der Gerichte - ist (neben dem und ob des eigenen Fortkommen(s)) nur wichtig, dass alles möglichst schnell und billig erledigt wird. Und bloß keine schlechten Nachrichten. Das ganze ist in Wirklichkeit eine reine Blase: Seht her, wir tun was! Oder genauer: Seht her, wir tun, als ob wir was tun!


Die marode technische Infrastruktur, schlechte bis unterirdische Büros und ein absurdes Gehalt für diese Verantwortung sind dermaßen abschreckend, dass das kein junger Mensch mehr machen will. 

Als Frau gibts halt den Incentive „Schwanger“ sein, denn der einzige wirklich Vorteil, den der Staatsdienst heutzutage hat ist die Perspektive auch nach mehreren Jahren Pause wieder flexibel auch in Teilzeit einsteigen zu können. 

Wer Richter sein möchte, bitte. Aber ich möchte mit diesem maroden Müllstaat nichts mehr zu tun haben, dort wo du noch einen Trag stellen musst um in dein Büro einen Wasserkocher stellen zu dürfen. Deutschland hat auf so vielen Ebenen fertig und die Justiz gehört definitiv dazu.
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