11.08.2022, 18:14
Ist es vertretbar, dem Antrag teilweise stattzugeben (Auflage Ziff. 3 und 4) und hinsichtlich Ziffer 1 abzuweisen?
11.08.2022, 18:36
11.08.2022, 19:15
(11.08.2022, 18:09)Paragraphenreiter schrieb:(11.08.2022, 15:45)Jurref22 schrieb:(11.08.2022, 15:18)Gast schrieb: Wohl eher OVG NRW, Beschluss vom 16.06.2020 - 15 A 313/18, BeckRS 2020, 13235Vllt. lief ja in NRW was bisschen anderes.. war jedenfalls eine Klausur aus dem Saarland.
Nach erster Durchsicht scheint die Entscheidung des OVG des Saarlandes auf den heutigen Fall in NRW tatsächlich besser zu passen.
Gleichwohl für beide obergerichtlichen Entscheidungen (OVG NRW und OVG Saarland) von Relevanz ist die „frische“ Entscheidung des BVerwG (die ich natürlich nicht kannte ) zu dieser Thematik:
BVerwG, Urt. v. 24.05.2022 - Az. 6 C 9/20.
Es handelt sich dabei um die Revisionsentscheidung zum Fall des
OVG NRW, Beschl. v. 16.06.2020 - Az. 15 A 3138/18.
Dieses wiederum war die Berufungsentscheidung zum erstinstanzlichen Urteil des
VG Aachen, Urteil v. 04.07.2018 - Az. 6 K 1117/18.
Na, du machst deinem Namen ja alle Ehre!
11.08.2022, 19:16
11.08.2022, 19:55
11.08.2022, 19:56
(11.08.2022, 19:16)Gast schrieb:(11.08.2022, 17:36)NRWGASTNRW schrieb: Ich hasse Versammlungsrechts-Klausuren
xD
Bin Verbesserer und hatte beim letzten Mal in V1 auch Versammlungsrecht, damals ging es um Neonazi-Konzerte, habe es da schon gehasst. Im ersten Examen hatte ich auch Versammlungsrecht, da ging es um G7/8 Protestcamps von Linken, das reicht aber jetzt auch für ein Leben.
12.08.2022, 14:40
Und wie findet ihr die Wasserrechtsklausur? Habt ihr 123 VwGO oder 80 V 1 Alt. 1 VwGO genommen?
Wir habt ihr das geprüft?
Oder sind alle schon am feiern, dass es vorüber ist?
Wir habt ihr das geprüft?
Oder sind alle schon am feiern, dass es vorüber ist?
12.08.2022, 15:18
12.08.2022, 15:28
Kann denn einer den SV für NRW kurz wiedergeben? Anwaltsklausur oder Behördenklausur?
12.08.2022, 15:40
(11.08.2022, 19:56)Gast schrieb:(11.08.2022, 19:16)Gast schrieb:(11.08.2022, 17:36)NRWGASTNRW schrieb: Ich hasse Versammlungsrechts-Klausuren
xD
Bin Verbesserer und hatte beim letzten Mal in V1 auch Versammlungsrecht, damals ging es um Neonazi-Konzerte, habe es da schon gehasst. Im ersten Examen hatte ich auch Versammlungsrecht, da ging es um G7/8 Protestcamps von Linken, das reicht aber jetzt auch für ein Leben.
Ich hoffe für dich, dass dir Versammlungsrecht in der mündlichen Prüfung erspart bleibt!