Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Anwaltszulassung nach Ablehnung Amtsarzt
1 2 3 »
Antworten

 
Anwaltszulassung nach Ablehnung Amtsarzt
Anonym678
Unregistered
 
#1
07.08.2022, 11:04
Bei mir steht demnächst der Termin beim Amtsarzt an. Ich bin mir wegen einiger chronischer Erkrankung (auch psychischer Art) nicht so sicher, ob ich als gesundheitlich Geeignet beurteilt werden. 
Plan B wäre dann natürlich Anwaltschaft. Da stell ich mir jetzt zwei Fragen.

Auf dem Anwaltszulassungs Antrag wird nach dem Bestehen gesundheitliche Beeinträchtigungen gefragt, die dazu führen könnten, dass der Beruf des Anwalts dauerhaft nicht ordnungsgemäß ausgefühlt werden kann. Das würde ich prinzipiell auf jeden Fall verneinen. Aber kann ich das guten Gewissens auch noch verneinen wenn ich einen Ablehnung vom Amtsarzt erhalten habe? Klar andere Maßstäbe ich weiß aber bin trotzdem verunsichert.
Und die zweite Frage: Was mache ich wenn mich beim Vorstellungsgespräch in einer Kanzlei jemand danach fragt, warum ich nicht in die Justiz oder Verwaltung gegangen bin (Noten wären eben kein Problem gewesen). Die Wahrheit? Das ich nicht als gesundheitlich Geeignet angesehen wurde? Dann werde ich ja wohl kaum von der Kanzlei eingestellt..
Zitieren
Gast_01
Unregistered
 
#2
07.08.2022, 11:40
Zum "Wechsel" in die Anwaltschaft:

Beim Bewerbungsgespräch würde ich das verschönern und die Beweggründe verschweigen. Man kann ja auch mit guten Noten bewusst in die Anwaltschaft gehen  ( z.B.: freier Beruf, wirtschaftliche Unabhängigkeit, Gestaltung des Prozesses, Sachverhaltsermittlung, Arbeit am Mandat, unternehmerisches und pragmatisches Handeln)
Zitieren
guga
Unregistered
 
#3
07.08.2022, 12:39
die Frage wird dir niemand stellen  Cheese
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
07.08.2022, 13:09
Ich habe diese Frage bei Vorstellungsgesprächen in Kanzleien auch noch nie gestellt bekommen. Wenn doch wäre ja "Nein, Justiz ist für mich keine Option" vollkommen korrekt und nicht mal gelogen Cheese
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
11.08.2022, 17:26
Ich würde das niemals in der Privatwirtschaft erwähnen mit den Krankheiten.Jeder hat welche, aber keiner redet darüber. Man hat sonst nur Nachteile im Beruf.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
12.08.2022, 06:33
Ja aber ist es nicht ein Täuschung wenn ich nichts darüber sagte, dass ich bei der Justiz aufgrund der Gesundheit abgelehnt wurde? Klar wird die Frage nicht explizit so gestellt aber wenn sie allgemein gehalten ist? Also warum die Justiz z.b. keine Option für mich war?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
12.08.2022, 08:56
Ich denke, du gehst da von zu strengen Maßstäben aus. Die Frage der RAK ist eher niedrigschwellig angesetzt und bezieht sich auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit, etwa vergleichbar mit dem Referendariat. Also wenn du das erfolgreich absolviert hast (offensichtlich sogar mit guter Note), steht prinzipiell auch einer Anwaltszulassung nichts im Wege. Das ist mit der amtsärztlichen Prognose überhaupt nicht vergleichbar. Wie du schon sagst: ganz unterschiedliche Maßstäbe. Diese Frage kannst du also guten Gewissens mit Nein beantworten.

Was das Vorstellungsgespräch betrifft, bist du sicherlich auch zu streng mit dir. Kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen: du musst dich für deine Bewerbung als RA doch nicht rechtfertigen. Ansatzweise problematisch könnte es allenfalls werden, wenn du explizit gefragt würdest, ob die Justiz ausschließlich am Amtsarzt gescheitert ist. Für diesen Fall würde ich vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit allerdings für ein Recht zur Lüge plädieren. Unabhängig von der Frage, ob man in so einem Laden dann überhaupt anfängt, denn nur dann hätte es ja unter Umständen Konsequenzen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
12.08.2022, 09:08
Geh doch erst mal hin und warte das Ergebnis des Amtsarztes ab! Du machst dir viel zu viele Gedanken.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
12.08.2022, 10:09
Ja wahrscheinlich mache ich mir wirklich zu viele Gedanken..
Zitieren
Paulaner
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#10
12.08.2022, 10:11
Keine Sorge Cheese
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus