16.07.2022, 18:32
(16.07.2022, 18:22)HessenJuli22 schrieb:(16.07.2022, 10:10)Gast schrieb:(16.07.2022, 10:00)diejuristin_ schrieb:(16.07.2022, 09:49)Gast schrieb:(16.07.2022, 09:35)Gast schrieb: Ich habe ab dem Erstantrag beim Bundesverwaltungsamt angenommen, weil der Sachverhalt mich dazu „antrieb“ (§ 16 SGB I). Zum einen gab es ja den konkreten Norm- Zusammenhang mit dem Kindergeld, zum anderen weist 3 Satz 5 ? AZV auf das SGB hin, und zwar auch noch auf die Datenübermittlung zwischen Leistungsträgern.
Ich hab gesagt 16 SGB I analog (-), weil keine Sozialhilfeähnlichkeit und keine vergleichbare schutzbedürftigkeit, aber fand da auch beide Richtungen vertretbar
Ich hab’s zwar sinngemäß angewandt, meinte aber am Ende, dass Verzögerungen und eine nichtweiterleitung im Risikobereich des Antragstellers liegt. Bei einem Widerspruch ist es zB ja auch so, dass wenn du diesen bei einer unzuständigen Behörde einreichst, diese zwar zur unverzüglichen Weiterleitung angehalten ist, die Frist aber nicht eingehalten wird, wenn es nur zögerlich geschieht. Der widerspruchsführer trägt insoweit auch das weiterleitungsrisiko. Und wenn das bereits für einen Widerspruch so ist, dann erst recht für Anträge in der leistungsverwaltung. So dachte ich es mir zumindest
Ja, glaube auch, dass das richtig ist. Weil ich mir durch meine Lösung (16 SGB analog (-) und daher erst am Januar 2021) abgeschnitten habe, zu prüfen, zu wessen Lasten dieser Urlaub und die dadurch eintretende Verzögerung geht
Ich habe das genauso wie du, aber glaubst du wirklich mit dem Urlaub etwas abgeschnitten zu haben? War der Urlaub irgendwie erheblich? Kann mich leider nicht mehr an die Daten erinnern ...
Ich dachte der Urlaub steht nur dort, um zu zeigen, dass es Praxis bei dem Dienstherren ist, "Überstunden abbauen" zu können. Das habe ich als Argumentationshilfe gegen den Einwand der Gegnerin genommen, rückwirkende Arbeitszeitverkürzung sei sinnlos (Sinn-und-Zweck Einwand). Meinte nämlich, dass eine rückwirkende Verkürzung der Arbeitszeit zu Überstunden in der Vergangenheit führt und diese wie andere Überstunden in Zukunft abgebaut werden können
Ja, auch möglich, so habe ich hinsichtlich der Überstunden jedenfalls auch argumentiert.
20.07.2022, 12:58
Hat jemand Erfahrungswerte, wie bei Anwaltsklausuren i.d.R. die Gewichtung zwischen Gutachten und praktischem Teil ist? Also eher 50/50 oder 60/40 oder eher 70/30?

20.07.2022, 14:52
Es kommt in der Regel auf die jeweilige Klausur an. Aber in der Regel ist es so, dass man selten ein befriedigend ohne oder lückenhaften praktischen Teil erreicht.
20.07.2022, 16:56
Meine Klageschrift in der Z4-Klausur bestand in der rechtlichen Würdigung aus drei Sätzen, mit denen ich pauschal auf das Gutachten verwiesen habe -> am Ende gab's trotzdem 12 Punkte. Verhältnis Gutachten zu Schriftsatz war seitenmäßig auch bei 90/10. Muss also nicht so laufen

08.08.2022, 15:16
Habt ihr jetzt mit etwas Abstand ein gutes Gefühl? Ich frage mich immer, wie schwer einzelne Fehler/ das Auslassen einzelner angelegter Streitpunkte wiegen.
08.08.2022, 20:38
Das frage ich mich auch. Nur bleiben eigentlich nur die „schlechten“ Bearbeitungen in Erinnerung. Ich mag das Forum hier, es hat aber echt zur Verunsicherung beigetragen…
09.08.2022, 02:44
Ich kanns ganz gut verdrängen durch die Wahlstation. Bin allerdings auch im Ausland, es hilft enorm, nur Leute zu sehen, die keine Ahnung haben von unserem System
09.08.2022, 07:42
Macht euch keinen Kopf. Ich habe im April mit wirklich haarsträubenden Fehlern trotzdem bestanden. Jetzt liegt es ohnehin nicht mehr bei euch.
09.08.2022, 10:06
(09.08.2022, 07:42)Gast schrieb: Macht euch keinen Kopf. Ich habe im April mit wirklich haarsträubenden Fehlern trotzdem bestanden. Jetzt liegt es ohnehin nicht mehr bei euch.
Was sind denn Deine "haarsträubenden Fehler" gewesen, wenn ich fragen darf?
Ich bin gut abgelenkt durch Wahlstation, aber wenn mir die Examensergebnisse wieder in den Sinn kommen, zieht sich mein Magen zusammen...
16.08.2022, 14:52
Hallo zusammen,
hat denn jemand zufällig ein Urteil zu der V2 Klausur auftun können? Meine Recherchen haben diesbezüglich noch nichts ergeben, würde mich aber mal interessieren...
Viel Erfolg in der Wahlstation und gute Nerven wünsche ich allen!
hat denn jemand zufällig ein Urteil zu der V2 Klausur auftun können? Meine Recherchen haben diesbezüglich noch nichts ergeben, würde mich aber mal interessieren...
Viel Erfolg in der Wahlstation und gute Nerven wünsche ich allen!