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  5. Abschaffung des Rotationsprinzips in Sachsen-Anhalt
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Abschaffung des Rotationsprinzips in Sachsen-Anhalt
Gast
Unregistered
 
#1
04.08.2022, 16:55
"Nachdem Hessen mit der "Assessorbrücke" versucht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, zieht das Justizministerium in Sachsen-Anhalt nun nach. Entgegen der Konzepte in Berlin und Bremen soll die Anzahl der neuen Proberichterinnen und Proberichter allerdings nicht durch die Herabsetzung der Punktzahl erhöht werden, sondern durch attraktive und moderne Arbeitsmodelle.

Kern der Reform ist die Abschaffung des sogenannten Rotationsprinzips. Jede Proberichterin und jeder Proberichter soll nach seiner fachlichen und örtlichen Präferenz eingesetzt werden. Die bisherige Rotation zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie das Herumreisen im Bundesland während der Probezeit entfällt damit vollständig.
Auch die Rotationen in verschiedenen Fachgebieten sollen künftig nur noch erfolgen, wenn diese zwingend erforderlich oder ausdrücklich erwünscht sind. Grundsätzlich sollen die Proberichter und -richterinnen den Gerichten zugeordnet werden, an denen sie auch später bleiben werden. Vorher mussten sie beispielsweise auch eine Station bei der Staatsanwaltschaft absolvieren. Dies entfällt jetzt." (https://www.lto.de/karriere/im-job/stori...ssetzungen)


Halleluja. Dabei ist Sachsen-Anhalt ja schon eh recht attraktiv mit dem schnellen Anstieg innerhalb der R1-Besoldung.
Warum wird das nicht flächendeckend so gemacht? Müssen jetzt nicht andere Bundesländer nachziehen? Oder ist der Wettbewerb zwischen den Bundesländern nicht groß genug?
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GastNRW1212
Unregistered
 
#2
04.08.2022, 17:11
Allein die Tatsache dass in anderen Bundesländern ernsthaft zwischen StA und Gericht rotiert wurde fand ich schon immer maximal abschreckend. Dass so ein Blödsinn abgeschafft wird ist mehr als überfällig. 

Bei den Übrigen Punkten fände ich das ebenfalls mehr als wünschenswert, hab aber leider hier in NRW noch nichts in der Richtung jemals anklingen gehört.
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ndksv22
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2022
#3
05.08.2022, 09:04
Hört sich toll an, aber wie wollen sie das mit der örtlichen Verwendung nach Präferenz machen?

Ein gewisser Teil der Richterstellen in Sachsen-Anhalt liegt an Orten, die wirklich sehr speziell sind. 

Vier Jahre Proberichter in Halle sind dann schön und gut, aber was ist mit denen, die   ans AG Gardelegen müssen?

Erscheint mir ein wenig ungerecht.
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Gast
Unregistered
 
#4
05.08.2022, 10:46
(05.08.2022, 09:04)ndksv22 schrieb:  Vier Jahre Proberichter in Halle sind dann schön und gut, aber was ist mit denen, die ans AG Gardelegen müssen dürfen?

Na und? Hauptsache Richteramt. Manche BewerberInnen freuen sich auch einfach, wenn sie heimatnah arbeiten können.
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DonJuansohn
Senior Member
****
Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#5
05.08.2022, 13:01
Die Abschaffung des Rotationsprinzips hat nicht zur Folge, dass jeder an einen begehrten Standort kommt. 
Es entfällt einfach nur die Fahrerei vor der Verplanung und man hat mehr Planungssicherheit.
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Gast
Unregistered
 
#6
05.08.2022, 21:31
Kann man also auch in der Proberichterzeit nur Strafrecht oder nur Zivilrecht machen?

Was die örtliche Präferenz angeht, so wird am Ende aber jedes AG seine (Probe-)Richter brauchen. Wenn sich das nicht zufällig (?) sinnvoll verteilt, dann gibt es vielleicht Proberichter, denen nur ein abgelegenes AG angeboten wird, die dann abspringen und ihre Karriere lieber in einer Kanzlei in einer Großstadt starten. Dann kommt man an das entlegende AG vielleicht auch mit etwas weniger guten Noten? So zumindest die Theorie.

Alternative: Proberichter gibt es tatsächlich nur noch (oder vemehrt) in den beliebten Städten. Irgendwo in der Provinz nur noch Planstellen.

Was entfällt, ist der örtliche Wechsel. Die örtliche Präferenz wird aber aus Kapazitätsgründen und schlichter Notwendigkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zugesagt werden können.
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ndksv22
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2022
#7
05.08.2022, 22:06
(05.08.2022, 21:31)Gast schrieb:  Kann man also auch in der Proberichterzeit nur Strafrecht oder nur Zivilrecht machen?

Was die örtliche Präferenz angeht, so wird am Ende aber jedes AG seine (Probe-)Richter brauchen. Wenn sich das nicht zufällig (?) sinnvoll verteilt, dann gibt es vielleicht Proberichter, denen nur ein abgelegenes AG angeboten wird, die dann abspringen und ihre Karriere lieber in einer Kanzlei in einer Großstadt starten. Dann kommt man an das entlegende AG vielleicht auch mit etwas weniger guten Noten? So zumindest die Theorie.

Alternative: Proberichter gibt es tatsächlich nur noch (oder vemehrt) in den beliebten Städten. Irgendwo in der Provinz nur noch Planstellen.

Was entfällt, ist der örtliche Wechsel. Die örtliche Präferenz wird aber aus Kapazitätsgründen und schlichter Notwendigkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zugesagt werden können.

Da würden die sich ja alle freuen. Nach der Probezeit, wenn mit Mitte 30 der Hausbau im Umkreis einer beliebten Stadt ansteht (im Osten geht das mit einem Richtergehalt problemlos), erstmal die nächsten 5 Jahre an den Arsch der Welt.  

Rotation bzgl. Fachgebiet und StA/Richter lässt sich leicht abschaffen. Aber hinsichtlich der Orte ist es aktuell schon das geringste Übel.
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Gast
Unregistered
 
#8
06.08.2022, 00:31
Ähm, bei jedem Gericht entscheidet das Präsidium über die konkrete Zuweisung, das gilt natürlich auch für Lebenszeitrichter.
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