25.07.2022, 19:33
Weiß jemand, ob es irgendwie möglich ist, sich als RA zuzulassen, obwohl man im öffentlichen Dienst angestellt ist? Ich stelle mir das ganz nützlich vor, um in eigenen Angelegenheiten (oder ggf. in Nebentätigkeit) vor Gericht auftreten zu können.
26.07.2022, 06:26
Dürfte einen Unterschied machen, ob du Feuerwehrmann im mittleren Dienst b
26.07.2022, 07:20
47 brao
26.07.2022, 12:49
Soweit so klar. Sofern eine Einverständnis- und Freistellungserklärung des Arbeitgebers vorliegt sind andere Erwerbstätigkeiten neben dem RA-Beruf grundsätzlich zulässig. Von der RAK heißt es weiter: "Unzulässig ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und einer Vertretung im Rechtsverkehr verbunden ist." Das kann ja nun unterschiedlich restriktiv ausgelegt werden.
Mich würde daher interessieren, ob es jemanden gibt, der im öffentlichen Dienst arbeitet und gleichzeitig zugelassener RA ist und um was für eine Stelle es sich dabei genau handelt?
Mich würde daher interessieren, ob es jemanden gibt, der im öffentlichen Dienst arbeitet und gleichzeitig zugelassener RA ist und um was für eine Stelle es sich dabei genau handelt?
26.07.2022, 13:04
§ 47 Abs. 1 BRAO ist ja wohl eindeutig.
26.07.2022, 13:11
(26.07.2022, 12:49)Freya schrieb: Soweit so klar. Sofern eine Einverständnis- und Freistellungserklärung des Arbeitgebers vorliegt sind andere Erwerbstätigkeiten neben dem RA-Beruf grundsätzlich zulässig. Von der RAK heißt es weiter: "Unzulässig ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und einer Vertretung im Rechtsverkehr verbunden ist." Das kann ja nun unterschiedlich restriktiv ausgelegt werden.
Mich würde daher interessieren, ob es jemanden gibt, der im öffentlichen Dienst arbeitet und gleichzeitig zugelassener RA ist und um was für eine Stelle es sich dabei genau handelt?
Gab an der Fakultät immer mal wissMits, die auch als RA zugelassen und tätig waren. Sie durften lediglich nicht in Verfahren auftreten, die gegen das Bundesland (als Rechtsträger der Uni) und dessen Behörden gerichtet waren
26.07.2022, 13:42
Danke, es gibt also Ausnahmen.
26.07.2022, 18:38
Das Problem ist, dass du bei einer Behörde im Regelfall als Jurist hoheitliche Aufgaben oder deren Vertretung wahrnimmst. Dann klappt es nicht. Bei wiss. Mitarbeitern an einer Uni ist das unproblematisch. Da die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und die Uni nicht nach außen vertreten.
26.07.2022, 18:51
Ich glaube auch nicht, dass das geht.
27.07.2022, 09:16
Wie die Regelung bei Beamten ist weiß ich nicht, als TVÖD Angestellter geht das auf jeden Fall.


