20.07.2022, 13:31
(20.07.2022, 12:25)Gast schrieb: Also die Stellen mit 60h in der Verwaltung gibt es eindeutig. Ein Bekannter in einem süddeutschen Ministerium arbeitet regelmäßig 65h+. Dafür kriegt er aber immerhin auch schon B2 und einen schicken Dienstwagen(!)Als ich ihn das erste Mal damit gesehen habe war ich echt überrascht. Wusstet ihr dass es auf „solchen Ebenen“ schon einen guten Dienstwagen gibt?
nein. Abseits der Politik war alles, was ich bisher an Dienstwagen gesehen habe nur wenig schick und dienststellengebunden, nicht persönlich.
20.07.2022, 13:32
(20.07.2022, 12:32)Gast schrieb:(20.07.2022, 12:25)Gast schrieb: Also die Stellen mit 60h in der Verwaltung gibt es eindeutig. Ein Bekannter in einem süddeutschen Ministerium arbeitet regelmäßig 65h+. Dafür kriegt er aber immerhin auch schon B2 und einen schicken Dienstwagen(!)Als ich ihn das erste Mal damit gesehen habe war ich echt überrascht. Wusstet ihr dass es auf „solchen Ebenen“ schon einen guten Dienstwagen gibt?
Kommt halt auf die Stelle an, ob ein Dienstwagen vertretbar ist. Ist ähnlich im Unternehmen. Kenne dort Leute mit 150k Gehalt aber keinem Dienstwagen und Leute mit 80k Gehalt aber Dienstwagen.
Zum Thema Arbeit in der Verwaltung: es gibt halt solche und solche Stellen. Ein Bekannter macht A14 im Landesministerium und bekommt mit Müh und Not zwei Tage mit Arbeit gefüllt (bei einer Vollzeitstelle). Dank Corona kann er jetzt exzessiv HO machen, geht zwei Tage ins Büro und arbeitet alles ab, dann zwei Tage frei im HO und Freitags nochmal auf einen Kaffeeplausch ins Büro und um 13 Uhr Feierabend.
genau. Gilt für Justiz genauso wie Verwaltung.
20.07.2022, 15:20
(20.07.2022, 13:32)GastBM schrieb:(20.07.2022, 12:32)Gast schrieb:(20.07.2022, 12:25)Gast schrieb: Also die Stellen mit 60h in der Verwaltung gibt es eindeutig. Ein Bekannter in einem süddeutschen Ministerium arbeitet regelmäßig 65h+. Dafür kriegt er aber immerhin auch schon B2 und einen schicken Dienstwagen(!)Als ich ihn das erste Mal damit gesehen habe war ich echt überrascht. Wusstet ihr dass es auf „solchen Ebenen“ schon einen guten Dienstwagen gibt?
Kommt halt auf die Stelle an, ob ein Dienstwagen vertretbar ist. Ist ähnlich im Unternehmen. Kenne dort Leute mit 150k Gehalt aber keinem Dienstwagen und Leute mit 80k Gehalt aber Dienstwagen.
Zum Thema Arbeit in der Verwaltung: es gibt halt solche und solche Stellen. Ein Bekannter macht A14 im Landesministerium und bekommt mit Müh und Not zwei Tage mit Arbeit gefüllt (bei einer Vollzeitstelle). Dank Corona kann er jetzt exzessiv HO machen, geht zwei Tage ins Büro und arbeitet alles ab, dann zwei Tage frei im HO und Freitags nochmal auf einen Kaffeeplausch ins Büro und um 13 Uhr Feierabend.
genau. Gilt für Justiz genauso wie Verwaltung.
Das klingt auf den ersten Blick ja ganz verlockend, aber nach wenigen Wochen fängt es an zu nerven. Bei mir war das so, dass ich nach Tagen, an denen ich schlicht nichts zu tun hatte, am Abend viel müder war, als nach einem Tag im Arbeitsflow. Das mit dem Homeoffice hat es dann schon erträglicher gemacht. Das Problem daran ist nur, dass man ja auch dort via Skype/Telefon erreichbar sein muss und auch angerufen wird. D.h. man kann sich während der Kernarbeitszeit auch da nicht vollständig rausziehen. Ein richtiges "Freizeitgefühl" kommt dann eben auch nicht auf. Die Ministerialverwaltungen sind teilweise einfach überbesetzt, was in der dortigen Struktur liegt, aber natürlich auch an der individuellen Herangehensweise. Wenn man vom AG oder LG kommt und es gewohnt ist, die Akten "wegzukloppen", muss man feststellen, dass in Ministerien die Uhren oftmals deutlich langsamer laufen, vor allem aber wegen der vielen internen Abstimmungen über die Hierachieebenen hinweg.
22.07.2022, 13:53
Man muss allerdings beim Vergleich von Beamtenvergütung und Vergütung in der Privatwirtschaft richtig rechnen:
Erstmal muss man die Nettogehälter vergleichen, weil Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist ja hier geschehen.
Dann muss man aber zusätzlich noch den Wert der Pension und der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zur Beamtenvergütung dazurechnen. Eigentlich müsste man ja ausrechnen, welchen Betrag man monatlich zusätzlich als Arbeitnehmer zurücklegen muss, um bei durchschnittlicher Verzinsung mit Sicherheit eine lebenslange Geldrente ab Renteneintritt in Höhe der voraussichtlichen Pension zu bekommen. Das ist sicher gar nicht einfach zu berechnen, wenn man das richtig machen will. Außerdem muss man noch die monatlichen Kosten einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung hinzurechnen, die vom Niveau her der Absicherung eines Beamten entspricht. Erst dann werden die Gehälter vergleichbar.
Insofern entspricht ein monatliches Nettogehalt von EUR 3.900 mindestens einem Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von EUR 100.000, wahrscheinlich mehr. Für ein monatliches Nettogehalt von EUR 7.500 (was statistisch gesehen eh astronomisch ist), müsstest Du schon ein Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von wahrscheinlich mindestens EUR 180.000 bekommen. Da bist Du also schon im Bereich eines erfahrenen Counsels oder Junior-Partners in einer Großkanzlei mit entsprechendem Akquisedruck.
Ich bin aus anderen Gründen auf dem Weg in den Anwaltsberuf. Aber ehrlich gesagt: Du hast keine Garantie, dass Du als Anwalt mehr verdienen wirst - außer Du gehst in eine der Kanzleien mit astronomischen Einstiegsgehältern. Dann bist Du aber auch dauerhaft mindestens bei 60 Stunden die Woche.
Erstmal muss man die Nettogehälter vergleichen, weil Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist ja hier geschehen.
Dann muss man aber zusätzlich noch den Wert der Pension und der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zur Beamtenvergütung dazurechnen. Eigentlich müsste man ja ausrechnen, welchen Betrag man monatlich zusätzlich als Arbeitnehmer zurücklegen muss, um bei durchschnittlicher Verzinsung mit Sicherheit eine lebenslange Geldrente ab Renteneintritt in Höhe der voraussichtlichen Pension zu bekommen. Das ist sicher gar nicht einfach zu berechnen, wenn man das richtig machen will. Außerdem muss man noch die monatlichen Kosten einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung hinzurechnen, die vom Niveau her der Absicherung eines Beamten entspricht. Erst dann werden die Gehälter vergleichbar.
Insofern entspricht ein monatliches Nettogehalt von EUR 3.900 mindestens einem Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von EUR 100.000, wahrscheinlich mehr. Für ein monatliches Nettogehalt von EUR 7.500 (was statistisch gesehen eh astronomisch ist), müsstest Du schon ein Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von wahrscheinlich mindestens EUR 180.000 bekommen. Da bist Du also schon im Bereich eines erfahrenen Counsels oder Junior-Partners in einer Großkanzlei mit entsprechendem Akquisedruck.
Ich bin aus anderen Gründen auf dem Weg in den Anwaltsberuf. Aber ehrlich gesagt: Du hast keine Garantie, dass Du als Anwalt mehr verdienen wirst - außer Du gehst in eine der Kanzleien mit astronomischen Einstiegsgehältern. Dann bist Du aber auch dauerhaft mindestens bei 60 Stunden die Woche.
22.07.2022, 15:09
Ich kann mich dem o. g. Beitrag nur anschließen. Ich selbst bin aus der Justiz heraus in den Anwaltsberuf, da ich in der Justiz gemobbt wurde und ich mir dieses Geplänkel dort nicht länger antuen wollte.
Gehaltsmäßig muss man aber schon sehr gut verdienen, um mit dem Gehalt von Beamten mithalten zu können. Deshalb kann ich auch den Neid und das Gejammer der Beamten nicht verstehen. Sie meinen immer, sie würden zu kurz kommen, dabei geht es ihnen prächtig und wenn es ihnen nicht passt, können sie ja ihr Glück in der freien Wirtschaft versuchen - wenn da ja alles so viel besser ist.
Bei dem Qualifikationen der Beamten dürfte das ja kein Problem sein. ;-) Der letzte Satz war ein Witz, da die meisten Beamten nicht verstehen, was es bedeutet, Anwalt zu sein. Wenn man haftet und Mandanten akquirieren muss, kann man nicht mal eben so was hinschmieren und dann Feierabend machen. Deshalb ertrage ich dieses Gejammer wirklich nicht mehr.
Gehaltsmäßig muss man aber schon sehr gut verdienen, um mit dem Gehalt von Beamten mithalten zu können. Deshalb kann ich auch den Neid und das Gejammer der Beamten nicht verstehen. Sie meinen immer, sie würden zu kurz kommen, dabei geht es ihnen prächtig und wenn es ihnen nicht passt, können sie ja ihr Glück in der freien Wirtschaft versuchen - wenn da ja alles so viel besser ist.
Bei dem Qualifikationen der Beamten dürfte das ja kein Problem sein. ;-) Der letzte Satz war ein Witz, da die meisten Beamten nicht verstehen, was es bedeutet, Anwalt zu sein. Wenn man haftet und Mandanten akquirieren muss, kann man nicht mal eben so was hinschmieren und dann Feierabend machen. Deshalb ertrage ich dieses Gejammer wirklich nicht mehr.
22.07.2022, 15:39
(22.07.2022, 15:09)Gast schrieb: Ich kann mich dem o. g. Beitrag nur anschließen. Ich selbst bin aus der Justiz heraus in den Anwaltsberuf, da ich in der Justiz gemobbt wurde und ich mir dieses Geplänkel dort nicht länger antuen wollte.
Gehaltsmäßig muss man aber schon sehr gut verdienen, um mit dem Gehalt von Beamten mithalten zu können. Deshalb kann ich auch den Neid und das Gejammer der Beamten nicht verstehen. Sie meinen immer, sie würden zu kurz kommen, dabei geht es ihnen prächtig und wenn es ihnen nicht passt, können sie ja ihr Glück in der freien Wirtschaft versuchen - wenn da ja alles so viel besser ist.
Bei dem Qualifikationen der Beamten dürfte das ja kein Problem sein. ;-) Der letzte Satz war ein Witz, da die meisten Beamten nicht verstehen, was es bedeutet, Anwalt zu sein. Wenn man haftet und Mandanten akquirieren muss, kann man nicht mal eben so was hinschmieren und dann Feierabend machen. Deshalb ertrage ich dieses Gejammer wirklich nicht mehr.
Wie hat sich bei dir das Mobbing bemerkbar gemacht? Was haben deine Richterkollegen getan?
22.07.2022, 16:57
Es war bei der StA und nicht bei Gericht. Mehr möchte ich dazu aber nicht sagen, da ich mich sonst individualisierbar mache. Aber es war wirklich schlimm und ich war froh, als ich weg war, weil ich jeden Tag mit Angst in die Behörde gegangen bin.
22.07.2022, 17:55
Klingt ja übel….
22.07.2022, 23:35
(22.07.2022, 13:53)Gast schrieb: Man muss allerdings beim Vergleich von Beamtenvergütung und Vergütung in der Privatwirtschaft richtig rechnen:
Erstmal muss man die Nettogehälter vergleichen, weil Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist ja hier geschehen.
Dann muss man aber zusätzlich noch den Wert der Pension und der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zur Beamtenvergütung dazurechnen. Eigentlich müsste man ja ausrechnen, welchen Betrag man monatlich zusätzlich als Arbeitnehmer zurücklegen muss, um bei durchschnittlicher Verzinsung mit Sicherheit eine lebenslange Geldrente ab Renteneintritt in Höhe der voraussichtlichen Pension zu bekommen. Das ist sicher gar nicht einfach zu berechnen, wenn man das richtig machen will. Außerdem muss man noch die monatlichen Kosten einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung hinzurechnen, die vom Niveau her der Absicherung eines Beamten entspricht. Erst dann werden die Gehälter vergleichbar.
Insofern entspricht ein monatliches Nettogehalt von EUR 3.900 mindestens einem Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von EUR 100.000, wahrscheinlich mehr. Für ein monatliches Nettogehalt von EUR 7.500 (was statistisch gesehen eh astronomisch ist), müsstest Du schon ein Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von wahrscheinlich mindestens EUR 180.000 bekommen. Da bist Du also schon im Bereich eines erfahrenen Counsels oder Junior-Partners in einer Großkanzlei mit entsprechendem Akquisedruck.
Ich bin aus anderen Gründen auf dem Weg in den Anwaltsberuf. Aber ehrlich gesagt: Du hast keine Garantie, dass Du als Anwalt mehr verdienen wirst - außer Du gehst in eine der Kanzleien mit astronomischen Einstiegsgehältern. Dann bist Du aber auch dauerhaft mindestens bei 60 Stunden die Woche.
Richtige Gedanken Herr Kollege. Allerdings halte ich 100k zumindest im Vergleich mit A13 für zu hoch, aber um die 85-90k auf 41h sollte gut hinkommen.
23.07.2022, 10:39
(22.07.2022, 23:35)GastBM schrieb:(22.07.2022, 13:53)Gast schrieb: Man muss allerdings beim Vergleich von Beamtenvergütung und Vergütung in der Privatwirtschaft richtig rechnen:
Erstmal muss man die Nettogehälter vergleichen, weil Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das ist ja hier geschehen.
Dann muss man aber zusätzlich noch den Wert der Pension und der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zur Beamtenvergütung dazurechnen. Eigentlich müsste man ja ausrechnen, welchen Betrag man monatlich zusätzlich als Arbeitnehmer zurücklegen muss, um bei durchschnittlicher Verzinsung mit Sicherheit eine lebenslange Geldrente ab Renteneintritt in Höhe der voraussichtlichen Pension zu bekommen. Das ist sicher gar nicht einfach zu berechnen, wenn man das richtig machen will. Außerdem muss man noch die monatlichen Kosten einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung hinzurechnen, die vom Niveau her der Absicherung eines Beamten entspricht. Erst dann werden die Gehälter vergleichbar.
Insofern entspricht ein monatliches Nettogehalt von EUR 3.900 mindestens einem Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von EUR 100.000, wahrscheinlich mehr. Für ein monatliches Nettogehalt von EUR 7.500 (was statistisch gesehen eh astronomisch ist), müsstest Du schon ein Arbeitnehmerjahresbruttogehalt von wahrscheinlich mindestens EUR 180.000 bekommen. Da bist Du also schon im Bereich eines erfahrenen Counsels oder Junior-Partners in einer Großkanzlei mit entsprechendem Akquisedruck.
Ich bin aus anderen Gründen auf dem Weg in den Anwaltsberuf. Aber ehrlich gesagt: Du hast keine Garantie, dass Du als Anwalt mehr verdienen wirst - außer Du gehst in eine der Kanzleien mit astronomischen Einstiegsgehältern. Dann bist Du aber auch dauerhaft mindestens bei 60 Stunden die Woche.
Richtige Gedanken Herr Kollege. Allerdings halte ich 100k zumindest im Vergleich mit A13 für zu hoch, aber um die 85-90k auf 41h sollte gut hinkommen.
Jup unterstreicht ich. Zumindest für den Einstieg sind 85-90k als A13/R1 (Abweichungen nach Bundesland) als Parallele ganz gut. Aber auch beim Staat steigt das Einkommen (wenn auch nur gemäßigt).









Als ich ihn das erste Mal damit gesehen habe war ich echt überrascht. Wusstet ihr dass es auf „solchen Ebenen“ schon einen guten Dienstwagen gibt?