03.05.2022, 15:38
(27.04.2022, 21:25)Gast schrieb:So pauschal lässt sich das nicht sagen, es gibt viele unbezahlte und viele bezahlte Auslandsstationen.(04.03.2022, 19:14)Gast.123 schrieb: Ist es üblich, dass die Wahlstation auch im Ausland vergütet wird oder ist das etwas, dass man extra verhandeln muss?
Das würde mich auch sehr interessieren. Weiß hier jemand mehr?
Im Ausgangspunkt ist die Vergütung grds. ähnlich wie in DE: Das heißt: Insbesondere große Kanzleien zahlen gut, (deutsche) Behörden gar nicht. Je weniger du arbeitest, desto weniger wirst du bezahlt. (Du kannst nicht erwarten, für die klassische "Sommer-Strand-Südsee-Chiller-Station" auch noch bezahlt zu werden.)
Anders als bei Inlandsstationen ist eine Vergütung in Form von Übernahme der Reise- und Wohnkosten bei Auslandsstationen naturgemäß deutlich verbreiteter. Je nach Zielort kann es zB durchaus lukrativ sein, eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. (Wenn mir jemand zB Flug und Wohnung nach/in NYC zahlt, nehme ich vielleicht auch ein geringes Gehalt in Kauf.)
Bei den so beliebten Stationen beim Auswärtigen Amt wird man nicht vergütet, zahlt also in aller Regel drauf, je nach Ziel erheblich. (mE übersehen diesen Nachteil gegenüber einer selbst organisierten Auslandsstation bei einer ordentlichen Kanzlei viele)
Wenn dich eine deutsche Großkanzlei ins Ausland schickt, ist eine Vergütung zumindest nach deutschen Maßstäben (also grob um die 800 €/WAT) üblich, mehr zu bekommen, dürfte schwierig sein aus Fairness ggü. den Inlandsreferendar*innen, die eh schon den schlechteren Deal bekommen. Allenfalls über die erwähnte Reisekostenübernahme kann hier noch bisschen mehr zu holen sein.
Ansonsten gilt wie immer: Fragen kostet nichts (Dabei muss man ja vielleicht nicht an die große Glocke hängen, dass man zusätzlich noch daheim die Unterhaltsbeihilfe kassiert. )
11.06.2022, 14:43
(04.12.2021, 13:20)Gast schrieb:(03.12.2021, 18:59)Das wbe schrieb:(03.12.2021, 10:38)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe ein fixes Angebot einer GK für eine Wahlstation im Ausland (3.700 Euro für fünf Wochenarbeitstage, Flug und Visum bezahlt) und jetzt bahnt sich ein zweites Angebot durch eine andere Kanzlei an. Ich überlege also, ob da bessere Konditionen rausspringen könnten?
Hat jemand Erfahrung, was der Magic Circle für Auslandsstationen bezahlt?
Viele Grüße!
Wir reden hoffentlich über 3,7 NETTO oder?
Würde mich auch interessieren.
Ne, brutto (wobei da in NY nur so ca. 300 Euro an Steuern abgehen dürften). Also im Prinzip bisschen unter dem, was sie als Refgehalt in D zahlen würden (800/WAT) plus Visum und Flug. Zumindest in Hessen läuft das normale Refgehalt ohne Abzüge weiter, ist daher finanziell schon machbar.
Aber mehr ist mehr, deshalb hätte mich interessiert, ob es da noch bessere Optionen gibt. Gerüchteweise habe ich gehört, dass manche Kanzlei zusätzlich einen Teil der Wohnkosten übernehmen.
Steuern zahlt man doch weiter in Deutschland und nicht im Ausland, oder?!
18.06.2022, 05:02
(11.06.2022, 14:43)Gast schrieb:(04.12.2021, 13:20)Gast schrieb:(03.12.2021, 18:59)Das wbe schrieb:(03.12.2021, 10:38)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe ein fixes Angebot einer GK für eine Wahlstation im Ausland (3.700 Euro für fünf Wochenarbeitstage, Flug und Visum bezahlt) und jetzt bahnt sich ein zweites Angebot durch eine andere Kanzlei an. Ich überlege also, ob da bessere Konditionen rausspringen könnten?
Hat jemand Erfahrung, was der Magic Circle für Auslandsstationen bezahlt?
Viele Grüße!
Wir reden hoffentlich über 3,7 NETTO oder?
Würde mich auch interessieren.
Ne, brutto (wobei da in NY nur so ca. 300 Euro an Steuern abgehen dürften). Also im Prinzip bisschen unter dem, was sie als Refgehalt in D zahlen würden (800/WAT) plus Visum und Flug. Zumindest in Hessen läuft das normale Refgehalt ohne Abzüge weiter, ist daher finanziell schon machbar.
Aber mehr ist mehr, deshalb hätte mich interessiert, ob es da noch bessere Optionen gibt. Gerüchteweise habe ich gehört, dass manche Kanzlei zusätzlich einen Teil der Wohnkosten übernehmen.
Steuern zahlt man doch weiter in Deutschland und nicht im Ausland, oder?!
Bisschen späte Antwort, aber nein - Gehalt in den USA wird auch in den USA versteuert. Mein Ref Gehalt vom Land wird aber in Deutschland versteuert.
12.07.2022, 14:33
(04.12.2021, 16:09)Gast schrieb:(04.12.2021, 14:04)Gast schrieb:(04.12.2021, 13:21)Gast schrieb:(04.12.2021, 09:41)Gast schrieb:(04.12.2021, 02:38)Gast schrieb: Kenne GKs die für die Station in NY das Ref-Gehalt (800€/WAT) zahlen und zusätzlich Reise- und Visa-Kosten übernehmen.Klingt nach einem soliden Deal.
Solide auf jeden Fall, hab mir nur den Floh ins Ohr setzen lassen, dass da teilweise noch mehr drin ist. Deshalb die Frage, ob das überhaupt möglich ist oder eben nicht bzw. nur in speziellen Ausnahmefällen.
Würde mich auch interessieren.
Warst Du zuvor bei dem deutschen Standort der GK in der Anwaltsstation und gehst Du jetzt zu einem US-Standort der Kanzlei in der Wahlstation?!
Ja, also ich war bei den einen, bei denen ich die Konditionen für die wahlstation noch nicht kenne, in der Anwaltsstation. Die Kanzlei des anderen Angebots kannte ich davor nur über Veranstaltungen.
Würdest du den Namen der Kanzlei verraten, die auch ohne vorherige Anwaltsstation im Inland die Wahlstation im Ausland ermöglicht hat? :)
18.07.2022, 11:14
An den/die Erstellerin des Themas: in welchem Bereich bist du bei der Kanzlei tätig? Hast Du evtl. Tipps für jemanden, der für die Wahlstation im Bereich internationaler Rechtsverkehr mit Schwerpunkt IPR,IZPR will?
Herzliche Grüße
Herzliche Grüße