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Beipackzettel in den klausuren
GastNRW23
Unregistered
 
#11
16.11.2018, 17:27
[quote pid='19044' dateline='1542381572']
(16.11.2018, 17:05)LSA schrieb:  
(16.11.2018, 14:15)Soorvaginitis schrieb:  Kommentare ergeben. Gerade im Hinblick auf Letzteres ist es zwingend notwendig, da die Auflagen stark variieren.

Es gibt Kandidaten, die *nicht* mit den aktuellsten Kommentarauflagen ins Examen gehen?   Huh

Oder so schön wie bei mir, wenn am Tag vor der letzten Zivilrecht der neue Palandt kommt. Der war natürlich nicht im Koffer und ich konnte mir den nicht mehr besorgen (die Buchhandlung meinte, sie kriegen den erst immer ein paar Tage später und Amazon scheidet natürlich aus, wenn man morgens die Klausur schreibt und abends dann der Kommentar kommt).
[/quote]
Dann wird es den anderen Kandidaten doch genauso gegangen sein bzgl. des neuen Palandts, oder? Und die Klausur dürfte wohl auch nicht mit der neuen Auflage im Hinterkopf konzipiert worden sein. Dass neue Auflagen während des Klausurdurchgangs erscheinen, kommt doch in regelmäßigen Abständen vor, das wissen auch die LJPAs.
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Gast
Unregistered
 
#12
16.11.2018, 17:31
(16.11.2018, 17:27)GastNRW23 schrieb:  [quote pid='19044' dateline='1542381572']
(16.11.2018, 17:05)LSA schrieb:  
(16.11.2018, 14:15)Soorvaginitis schrieb:  Kommentare ergeben. Gerade im Hinblick auf Letzteres ist es zwingend notwendig, da die Auflagen stark variieren.

Es gibt Kandidaten, die *nicht* mit den aktuellsten Kommentarauflagen ins Examen gehen?   Huh

Oder so schön wie bei mir, wenn am Tag vor der letzten Zivilrecht der neue Palandt kommt. Der war natürlich nicht im Koffer und ich konnte mir den nicht mehr besorgen (die Buchhandlung meinte, sie kriegen den erst immer ein paar Tage später und Amazon scheidet natürlich aus, wenn man morgens die Klausur schreibt und abends dann der Kommentar kommt).
Dann wird es den anderen Kandidaten doch genauso gegangen sein bzgl. des neuen Palandts, oder? Und die Klausur dürfte wohl auch nicht mit der neuen Auflage im Hinterkopf konzipiert worden sein. Dass neue Auflagen während des Klausurdurchgangs erscheinen, kommt doch in regelmäßigen Abständen vor, das wissen auch die LJPAs.
[/quote]

Sollte man meinen, aber trotzdem gibt es ja Entscheidungen, die schon veröffentlicht sind und auf denen die Klausur beruht, aber noch nicht im Kommentar steht.

Natürlich ist das unwahrscheinlich, dass irgendwer an die neue Ausgabe kommt, aber so geht man halt sicher, dass der Korrektor sich erklären kann, warum der Prüfling beispielsweise an der alten Rechtslage festgehalten hat.
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LSA
Member
***
Beiträge: 82
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2017
#13
16.11.2018, 18:14
(16.11.2018, 17:05)LSA schrieb:  
(16.11.2018, 14:15)Soorvaginitis schrieb:  Kommentare ergeben. Gerade im Hinblick auf Letzteres ist es zwingend notwendig, da die Auflagen stark variieren.

Es gibt Kandidaten, die *nicht* mit den aktuellsten Kommentarauflagen ins Examen gehen?   Huh

Ich präzisiere: Die aktuellste verfügbare Auflage. Neuerscheinungen am Morgen der Klausur sind natürlich für niemanden erreichbar.

Und meines Wissens enthalten auch die Mietangebote jeweils die aktuellen Auflagen, die älteren werden von den Anbietern verkauft, wie etwa hier im Referendarbuchladen - weshalb sollte jemand Altauflagen mieten wollen? Das Geschäftsmodell besteht doch darin, die Kommentare im Optimalfall zwölf Mal zu vermieten und dann über den Verkauf als Altauflage noch den Restwert zu realisieren.

Ich hatte nur überlegt, ob es Kandidaten gibt, die *nicht* versuchen, die optimalen äußeren Bedingungen fürs Examen herzustellen, dazu gehören für mich möglichst aktuelle Kommentare und Gesetze.

Aber nichts für ungut.  :)
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Gast
Unregistered
 
#14
17.11.2018, 09:50
[quote pid='19037' dateline='1542376374']
(16.11.2018, 15:33)NRW schrieb:  Und wo steht das bitte? Auf der Seite des LJPA ist sowas bei Hilfsmitteln nicht gelistet. Im Gegenteil, da steht sogar man darf nur die gestellten Blätter verwenden.

Nur, weil du anscheinend noch nie die Seite des LJPA gelesen hast, ist das kein Grund, so unfreundlich zu werden.
Das steht sowohl in der Ladung als auch im Merkblatt (welches du übrigens auf der Seite des LJPA runterladen kannst: https://www.justiz.nrw.de/Karriere/lande...ngen1.pdf)


"In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, am Ende der Klausuren anzugeben, welche Auflagen der zugelassenen Kommentare Sie benutzt haben und auf welchem Stand (Ergänzungslieferung) sich die von Ihnen benutzten Beck´schen Textausgaben befunden haben. Zu diesem Zweck ist es gestattet, ein - möglichst am PC – vorgefertigtes Blatt mit ausschließlich diesen Angaben zu den Aufsichtsarbeiten mitzubringen."
[/quote]
Reingefallen.
Der Thread vom Fadenersteller war mithin unnötig und hätte mit einem Blick ins Merkblatt beantwortet werden können. :D
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Gast
Unregistered
 
#15
17.11.2018, 20:29
Danke für die Infos,

Es stand tatsächlich in der Ladung drin, dass es erlaubt ist vorgefertigte Zettel mit der genutzten Literatur beizufügen
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Gast
Unregistered
 
#16
17.11.2018, 21:38
Alles andere hätte mich auch gewundert. Ansonsten hätten bei mir im Durchgang in Hessen alle durchfallen müssen, da JEDER bereits am ersten Tag die vorgedruckten "Beilagenzettel" auf dem Tisch liegen hatte.

Das nächste mal einfach direkt richtig recherchieren;) Viel Erfolg im Examen!
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