12.07.2022, 19:52
Hey ihr,
hab im ersten wie im Betreff schon geschrieben ein VB - 9,1 (7,8 staatlich), im zweiten aber 5,7. Suche jetzt seit zwei Monaten. Was sind eure Einschätzungen, was man damit noch erreichen kann bzw. welches Gehalt man verlangen kann?
LG :)
hab im ersten wie im Betreff schon geschrieben ein VB - 9,1 (7,8 staatlich), im zweiten aber 5,7. Suche jetzt seit zwei Monaten. Was sind eure Einschätzungen, was man damit noch erreichen kann bzw. welches Gehalt man verlangen kann?
LG :)
12.07.2022, 20:07
Du wirst auf jeden Fall unterkommen. Ich kenne Leute mit deutlich schlechteren Noten (ja, das ist möglich) die nach c.a. 2 bis 4 Jahren 65T - 110T EUR verdienen - nicht GK. Ich würde mit Deinen Noten und bei der derzeitigen recht arbeitnehmerfreundlichen Marktlage in Großstädten nicht unter 60.000 EUR anfangen. Geh in eine einigermaßen namhafte MK und spezialisiere Dich. Nach zwei Jahren kannst Du mit Deinen Noten ggf. in eine Tier-3 GK wechseln oder aber ins Unternehme gehen. Im Unternehmen würde ich dann nicht unter 75T anfangen. Viel Erfolg.
Alles Gute!
Alles Gute!
12.07.2022, 21:33
Also hast du gar kein VB :)
12.07.2022, 23:35
7,8 staatlich und behaupten man hätte VB. den merk ich mir.
12.07.2022, 23:59
Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
13.07.2022, 00:05
(12.07.2022, 23:59)Semcool92 schrieb: Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.
13.07.2022, 02:10
(13.07.2022, 00:05)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(12.07.2022, 23:59)Semcool92 schrieb: Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.
Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.
13.07.2022, 07:51
(13.07.2022, 02:10)Gast schrieb:(13.07.2022, 00:05)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(12.07.2022, 23:59)Semcool92 schrieb: Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.
Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.
Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.
13.07.2022, 07:54
(13.07.2022, 07:51)Referendar123 schrieb:(13.07.2022, 02:10)Gast schrieb:(13.07.2022, 00:05)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(12.07.2022, 23:59)Semcool92 schrieb: Es zählt in der Regel (richtigerweise) nur der Staatsteil im Ersten Examen. Das ist bei dir mit 7,8 ein etwas überdurchschnittliches Befriedigend. Dein zweites Examen ist durchschnittlich. Insgesamt sind die Noten nicht beeindruckend.
Wie sieht es mit dem Lebenslauf aus? Hast du dort was Interessantes vorzuweisen (z.B. ehrenamtliches Engagement, Weltreise, Auslandserfahrungen)?
Wenn du kannst, dann würde ich nochmal schreiben. Falls nicht, so wirst du schon irgendwo unterkommen. Eine mittelständische Kanzlei ist durchaus möglich. Das wird aber kein Selbstläufer.
Ich kann aus der T1-GK berichten, es kommt dann nicht ausschließlich auf den Staatsteil an, wenn der Schwerpunkt offensichtlich nicht irgendein Quatsch-Schwerpunkt ist und der Staatsteil ansonsten in die Nähe des VB kommt.
Abseits dessen hat der Staatsteil natürlich mehr Gewicht.
Ich kann aus T1-US Kanzleien berichten: Es kommt glücklicherweise auf den Staatsteil an.
Wenn man es mit seiner selektiven Wahrnehmung wirklich erst meint, sollte man nur auf die Klausuren gucken und die willkürliche mündliche ebenfalls völlig ignorieren.
Stimme ich zu. Insbesondere in Bundesländern mit 40% Gewichtung kommen da teilweise völlig lächerliche Ergebnisse raus. Da wird aus dem 7 Punktler auf einmal jemand mit fast zweistellig.
13.07.2022, 09:11
Zeugt echt von großer Hilfsbereitschaft einiger Forumsmitglieder auf den Ausgangspost nur mit dem Hinweis zu antworten, der Threadersteller habe eigentlich gar kein echtes VB. Wow, sehr konstruktiv. Reibt Ihr das Euren Kolleginnen und Bekannten eigentlich auch immer unter die Nase. Momentmal Denkfehler meinerseits: So großartige Topjuristen und begnadete Klausurenschreiber wir ihr arbeiten wahrscheinlich auch nur mit Doppel VBler zusammen.