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Klausuren Juni 2022
BW Gast
Unregistered
 
#781
18.06.2022, 19:34
Gibts für die Begründetheit eine Musterlösung oder ein Urteil?
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Gast
Unregistered
 
#782
19.06.2022, 00:03
(18.06.2022, 19:34)BW Gast schrieb:  Gibts für die Begründetheit eine Musterlösung oder ein Urteil?


Hab nach 15 Minuten Recherche nichts gefunden   Fragezeichen
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Gast
Unregistered
 
#783
19.06.2022, 00:15
(19.06.2022, 00:03)Gast schrieb:  
(18.06.2022, 19:34)BW Gast schrieb:  Gibts für die Begründetheit eine Musterlösung oder ein Urteil?


Hab nach 15 Minuten Recherche nichts gefunden   Fragezeichen

Haha ok danke
Diese Klausur hat mich do verunsichert…
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Gast
Unregistered
 
#784
20.06.2022, 23:09
Ich pack mal meine Skizze rein von Freitag, hat das jemand so ähnlich ? 

Tenor: Klage wird abgewiesen, Kosten trägt der Kläger, Berufung wird nicht zugelassen. 

Zulässigkeit:
Statthaft war eine FFK analog wegen Erledigung vor Klageerhebung 
Frist daher entbehrlich, Vorverfahren auch 
FFI (+) weil beabsichtigter Amtshaftungsprozess, Wiederholungsgefahr habe ich verneint da nach Durchführung der "Reparaturen" eigentlich nichts weiter erforderlich sein sollte... 

Begründetheit: 
Passivlegitimiert war die Gemeinde selbst 
EGL: 5 GastG (-) weil keine gaststättentypische Gefahr, daher 1, 3 PolG 

Formelle Rmk: (+) Begründung war nicht erforderlich weil sich aus dem Gutachten die Absichten der Gemeinde ergeben, 47 VwVfG auch nicht erforderlich weil "nur" die falsche EGL genannt wurde und das Gericht eine umfassende Prüfung durchführen soll, unabhängig von der von der Gemeinde angegebenen EGL 

Materielle Rmk: 
Gefahr für die öffSi (+) 
Adressat: Kläger ist Nichtstörer iSd 9 PolG, weil die Wand nicht ihm gehört, er sie auch nicht pachtet, und er nicht Verursacher war, aber die Gefahr halt anders nicht abgewendet werden konnte 

Ermessen/ Verhältnismäßigkeit (+): milderes Mittel war nicht ersichtlich (s. Gutachten) insb. habe ich argumentiert, dass 5 Wochen angemessen sind weil ein Puffer von einer Woche sinn macht, falls etwas schief geht/sich die Arbeiten verzögern ; Außerdem wurde dem Kläger die Pacht erlassen, sodass seine dadurch erlittenen Nachteile nicht erheblich ins Gewicht fallen, zumal ihm gem 9, 100 PolG eventuell SEA zustehen 

:)
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Gast
Unregistered
 
#785
21.06.2022, 01:21
(20.06.2022, 23:09)Gast schrieb:  Ich pack mal meine Skizze rein von Freitag, hat das jemand so ähnlich ? 

Tenor: Klage wird abgewiesen, Kosten trägt der Kläger, Berufung wird nicht zugelassen. 

Zulässigkeit:
Statthaft war eine FFK analog wegen Erledigung vor Klageerhebung 
Frist daher entbehrlich, Vorverfahren auch 
FFI (+) weil beabsichtigter Amtshaftungsprozess, Wiederholungsgefahr habe ich verneint da nach Durchführung der "Reparaturen" eigentlich nichts weiter erforderlich sein sollte... 

Begründetheit: 
Passivlegitimiert war die Gemeinde selbst 
EGL: 5 GastG (-) weil keine gaststättentypische Gefahr, daher 1, 3 PolG 

Formelle Rmk: (+) Begründung war nicht erforderlich weil sich aus dem Gutachten die Absichten der Gemeinde ergeben, 47 VwVfG auch nicht erforderlich weil "nur" die falsche EGL genannt wurde und das Gericht eine umfassende Prüfung durchführen soll, unabhängig von der von der Gemeinde angegebenen EGL 

Materielle Rmk: 
Gefahr für die öffSi (+) 
Adressat: Kläger ist Nichtstörer iSd 9 PolG, weil die Wand nicht ihm gehört, er sie auch nicht pachtet, und er nicht Verursacher war, aber die Gefahr halt anders nicht abgewendet werden konnte 

Ermessen/ Verhältnismäßigkeit (+): milderes Mittel war nicht ersichtlich (s. Gutachten) insb. habe ich argumentiert, dass 5 Wochen angemessen sind weil ein Puffer von einer Woche sinn macht, falls etwas schief geht/sich die Arbeiten verzögern ; Außerdem wurde dem Kläger die Pacht erlassen, sodass seine dadurch erlittenen Nachteile nicht erheblich ins Gewicht fallen, zumal ihm gem 9, 100 PolG eventuell SEA zustehen 

:)

Habe ich ähnlich, nur mit folgenden Abweichungen: 
FFI wegen Wiederholungsgefahr 
Begründung und Anhörung wegen 45 VwVfG (+), da nachgeholt vor Erledigung
Kläger war Zustandsstörer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt meines Erachtens
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NRW0622
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#786
21.06.2022, 10:09
Komisches Gefühl nach den Klausuren und der Druckabfall. 

Irgendwo wird vielleicht ein Korrektor schon ein Glas Wein in der Hand haben und unsere Z1 korrigieren. Weird.
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SartoriusBIG
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2022
#787
21.06.2022, 11:21
(21.06.2022, 01:21)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 23:09)Gast schrieb:  Ich pack mal meine Skizze rein von Freitag, hat das jemand so ähnlich ? 

Tenor: Klage wird abgewiesen, Kosten trägt der Kläger, Berufung wird nicht zugelassen. 

Zulässigkeit:
Statthaft war eine FFK analog wegen Erledigung vor Klageerhebung 
Frist daher entbehrlich, Vorverfahren auch 
FFI (+) weil beabsichtigter Amtshaftungsprozess, Wiederholungsgefahr habe ich verneint da nach Durchführung der "Reparaturen" eigentlich nichts weiter erforderlich sein sollte... 

Begründetheit: 
Passivlegitimiert war die Gemeinde selbst 
EGL: 5 GastG (-) weil keine gaststättentypische Gefahr, daher 1, 3 PolG 

Formelle Rmk: (+) Begründung war nicht erforderlich weil sich aus dem Gutachten die Absichten der Gemeinde ergeben, 47 VwVfG auch nicht erforderlich weil "nur" die falsche EGL genannt wurde und das Gericht eine umfassende Prüfung durchführen soll, unabhängig von der von der Gemeinde angegebenen EGL 

Materielle Rmk: 
Gefahr für die öffSi (+) 
Adressat: Kläger ist Nichtstörer iSd 9 PolG, weil die Wand nicht ihm gehört, er sie auch nicht pachtet, und er nicht Verursacher war, aber die Gefahr halt anders nicht abgewendet werden konnte 

Ermessen/ Verhältnismäßigkeit (+): milderes Mittel war nicht ersichtlich (s. Gutachten) insb. habe ich argumentiert, dass 5 Wochen angemessen sind weil ein Puffer von einer Woche sinn macht, falls etwas schief geht/sich die Arbeiten verzögern ; Außerdem wurde dem Kläger die Pacht erlassen, sodass seine dadurch erlittenen Nachteile nicht erheblich ins Gewicht fallen, zumal ihm gem 9, 100 PolG eventuell SEA zustehen 

:)

Habe ich ähnlich, nur mit folgenden Abweichungen: 
FFI wegen Wiederholungsgefahr 
Begründung und Anhörung wegen 45 VwVfG (+), da nachgeholt vor Erledigung
Kläger war Zustandsstörer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt meines Erachtens


Schade, habe es über 47 und incident 5 GastG, was natürlich mangels spezifischer Gefahr nicht vorliegt :D Habe leider den Vermerk nicht gelesen und in meiner Verzweiflung nicht an §§ 1, 3 gedacht Wütend
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Gast
Unregistered
 
#788
21.06.2022, 15:03
(21.06.2022, 01:21)Gast schrieb:  
(20.06.2022, 23:09)Gast schrieb:  Ich pack mal meine Skizze rein von Freitag, hat das jemand so ähnlich ? 

Tenor: Klage wird abgewiesen, Kosten trägt der Kläger, Berufung wird nicht zugelassen. 

Zulässigkeit:
Statthaft war eine FFK analog wegen Erledigung vor Klageerhebung 
Frist daher entbehrlich, Vorverfahren auch 
FFI (+) weil beabsichtigter Amtshaftungsprozess, Wiederholungsgefahr habe ich verneint da nach Durchführung der "Reparaturen" eigentlich nichts weiter erforderlich sein sollte... 

Begründetheit: 
Passivlegitimiert war die Gemeinde selbst 
EGL: 5 GastG (-) weil keine gaststättentypische Gefahr, daher 1, 3 PolG 

Formelle Rmk: (+) Begründung war nicht erforderlich weil sich aus dem Gutachten die Absichten der Gemeinde ergeben, 47 VwVfG auch nicht erforderlich weil "nur" die falsche EGL genannt wurde und das Gericht eine umfassende Prüfung durchführen soll, unabhängig von der von der Gemeinde angegebenen EGL 

Materielle Rmk: 
Gefahr für die öffSi (+) 
Adressat: Kläger ist Nichtstörer iSd 9 PolG, weil die Wand nicht ihm gehört, er sie auch nicht pachtet, und er nicht Verursacher war, aber die Gefahr halt anders nicht abgewendet werden konnte 

Ermessen/ Verhältnismäßigkeit (+): milderes Mittel war nicht ersichtlich (s. Gutachten) insb. habe ich argumentiert, dass 5 Wochen angemessen sind weil ein Puffer von einer Woche sinn macht, falls etwas schief geht/sich die Arbeiten verzögern ; Außerdem wurde dem Kläger die Pacht erlassen, sodass seine dadurch erlittenen Nachteile nicht erheblich ins Gewicht fallen, zumal ihm gem 9, 100 PolG eventuell SEA zustehen 

:)

Habe ich ähnlich, nur mit folgenden Abweichungen: 
FFI wegen Wiederholungsgefahr 
Begründung und Anhörung wegen 45 VwVfG (+), da nachgeholt vor Erledigung
Kläger war Zustandsstörer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt meines Erachtens

Bei Erledigung vor Klageerhebung besteht kein schutzwürdiges Präjudizinteresse
Er hatte bei Erledigung noch keine Früchte des Prozesses…
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NRW User K
Unregistered
 
#789
22.06.2022, 13:24
Ich habe in NRW mitgeschrieben und bin doch stark verunsichert. Ich habe eigentlich nie große Probleme mit Jura gehabt, aber jetzt das sichere Gefühl durchgefallen zu sein. Geht es anderen auch so? Fandet ihr auch, dass das ein harter Durchgang war? Gefühlt kaum den Urteilsstil eingehalten, Flüchtigkeitsfehler gemacht, Zeitprobleme gehabt etc. Kann es aber kaum einschätzen, da viele andere ähnliches berichtet haben und es wird ja kaum jeder durchfallen.
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Gast
Unregistered
 
#790
22.06.2022, 13:34
(22.06.2022, 13:24)NRW User K schrieb:  Ich habe in NRW mitgeschrieben und bin doch stark verunsichert. Ich habe eigentlich nie große Probleme mit Jura gehabt, aber jetzt das sichere Gefühl durchgefallen zu sein. Geht es anderen auch so? Fandet ihr auch, dass das ein harter Durchgang war? Gefühlt kaum den Urteilsstil eingehalten, Flüchtigkeitsfehler gemacht, Zeitprobleme gehabt etc. Kann es aber kaum einschätzen, da viele andere ähnliches berichtet haben und es wird ja kaum jeder durchfallen.

So ging es mir in meinem ersten Durchgang auch. Mach dir keinen Stress man besteht auch mit nicht so geilen Klausuren. Du musst materiell schon sehr daneben liegen um durchzufallen. Im Zweifel mental schon auf den Verbesserungsersuch einstellen :) Habe mich in der Verbesserung schriftlich um fast 3 Punkte verbessert, weil der Druck geringer war und man dann auch auf die WURST von Kaiser und die Obersätze im Stress denkt (das bringt tatsächlich viel mehr als ich dachte)^^ Die erste Runde läuft bei vielen schlecht. Das wird schon. Spätestens in der Verbesserung :) Jetzt erstmal das Wetter genießen und durchatmen.
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