11.11.2018, 12:56
Liebe Gemeinde,
Da ich nicht hundert Prozent im Forum fündig geworden bin, eröffne ich einfach mal ein neues Thema (natürlich mit dem Wissen, hier mindestens einem Troll/Spammer zu begegnen). Über ehrliche Antworten würde ich mich trotzdem sehr freuen, die Zukunftssorgen plagen dann doch schon etwas mehr als nur durchschnittlich
Ich möchte von den Berufseinsteigern gern wissen, wie ihr Eure Suche nach einem juristischen Arbeitsplatz zeitlich (direkt nach dem Ref oder später) und örtlich (weit weggezogen, oder in der Nähe von Heimat, Uni, etc. geblieben) gestaltet habt. Es gibt natürlich ohne Ende Handbücher zum Berufseinstieg (von e-fellows.net; Azur; und wie sie alle heißen, wobei ich mich auch da schon wieder frage, ob die realistisch sind, z.B.), aber die konzentrieren sich alle nur auf die großen Wirtschaftskanzleien. Stellenbörsen bei beck - online, lto und co. zeigen mir auch auch fast 90% nur wirtschaftsrechtliche Tätigkeiten an. Ich möchte daher erfahren:
1. Ist das wirklich alles? Kann ich heutzutage nur noch Wirtschaftsjurist werden?
2. Habt ihr Portale zur Jobsuche verwendet oder euch einfach initiativ beworben?
3. Wie gestalte ich den Berufeinstieg am besten außerhalb von den Großkanzleien und sonstigen Wirtschaftskanzleien?
4. Trotzdem mal zur Absicherung: Erwarten wirtschaftliche orientierte Kanzleien, dass man auch einen Schwerpunkt im HandelsR/WirtschaftsR/etc. hatte, oder akzeptieren die auch Leute, die einen Uni - Schwerpunkt im Strafrecht oder in einem dem WirtschaftsR abgeneigten/entgegengesetzten Schwerpunkt hatten. Welche Anforderungen bestehen an wirtschaftsrechtliche Kenntnisse (sollte man ggf. nochmal entsprechende Fortbildungen machen?)
5. Wann kann/sollte man mit dem Bewerben so richtig anfangen, um die Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten?
Vielleicht noch kurz zu mir, falls jemand für mich persönlich einen Tipp hat:
1. Examen nach Verbesserung 7,58 Punkte (Staatl. Teil 7,00). 2. Examen wird jetzt im Dezember '18 geschrieben. Ich habe einen Schwerpunkt im Strafrecht und mein Referendariat so strafrechtlich wie möglich ausgestaltet (Anwalt und Wahlstation '19 bei der StA). Ich rechne damit, dass meine Noten für den Staatsdienst nicht reichen werden und möchte das dann mit einer folgenden Diss. o.ä. wieder ausbügeln. Ob es jetzt der Anwaltsberuf oder was anderes wird, ist mir jetzt erstmal egal, das hängt ja eh von den Noten ab, die ich dann frühstens im Mai 2019 habe...
Mein Anwalt hat mich nicht wirklich ausgebildet, habe fast 10 Monate mit den üblichen paar Pflichtaufgaben getaucht (leider), im Übrigen habe ich kein sonstiges "Vitamin B" zur Hand. Ich habe nur mal ein Jahr an einem strafrechtlichen Lehrstuhl in der Uni gearbeitet.
Was nun aber, wenn ich mich wegen der Joblage doch noch umorientieren muss? (Die gängigen Jobbörsen sind für Strafrechtler ja eher mau), wie kann ich das einem zivilrechtlich/öff - rechtlich orientieren Arbeitgeber erklären?
Vielen Dank für's Lesen des kleinen Romans und hoffe, hier bald viele Antworten lesen zu können
Viele Grüße
Da ich nicht hundert Prozent im Forum fündig geworden bin, eröffne ich einfach mal ein neues Thema (natürlich mit dem Wissen, hier mindestens einem Troll/Spammer zu begegnen). Über ehrliche Antworten würde ich mich trotzdem sehr freuen, die Zukunftssorgen plagen dann doch schon etwas mehr als nur durchschnittlich
Ich möchte von den Berufseinsteigern gern wissen, wie ihr Eure Suche nach einem juristischen Arbeitsplatz zeitlich (direkt nach dem Ref oder später) und örtlich (weit weggezogen, oder in der Nähe von Heimat, Uni, etc. geblieben) gestaltet habt. Es gibt natürlich ohne Ende Handbücher zum Berufseinstieg (von e-fellows.net; Azur; und wie sie alle heißen, wobei ich mich auch da schon wieder frage, ob die realistisch sind, z.B.), aber die konzentrieren sich alle nur auf die großen Wirtschaftskanzleien. Stellenbörsen bei beck - online, lto und co. zeigen mir auch auch fast 90% nur wirtschaftsrechtliche Tätigkeiten an. Ich möchte daher erfahren:
1. Ist das wirklich alles? Kann ich heutzutage nur noch Wirtschaftsjurist werden?
2. Habt ihr Portale zur Jobsuche verwendet oder euch einfach initiativ beworben?
3. Wie gestalte ich den Berufeinstieg am besten außerhalb von den Großkanzleien und sonstigen Wirtschaftskanzleien?
4. Trotzdem mal zur Absicherung: Erwarten wirtschaftliche orientierte Kanzleien, dass man auch einen Schwerpunkt im HandelsR/WirtschaftsR/etc. hatte, oder akzeptieren die auch Leute, die einen Uni - Schwerpunkt im Strafrecht oder in einem dem WirtschaftsR abgeneigten/entgegengesetzten Schwerpunkt hatten. Welche Anforderungen bestehen an wirtschaftsrechtliche Kenntnisse (sollte man ggf. nochmal entsprechende Fortbildungen machen?)
5. Wann kann/sollte man mit dem Bewerben so richtig anfangen, um die Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten?
Vielleicht noch kurz zu mir, falls jemand für mich persönlich einen Tipp hat:
1. Examen nach Verbesserung 7,58 Punkte (Staatl. Teil 7,00). 2. Examen wird jetzt im Dezember '18 geschrieben. Ich habe einen Schwerpunkt im Strafrecht und mein Referendariat so strafrechtlich wie möglich ausgestaltet (Anwalt und Wahlstation '19 bei der StA). Ich rechne damit, dass meine Noten für den Staatsdienst nicht reichen werden und möchte das dann mit einer folgenden Diss. o.ä. wieder ausbügeln. Ob es jetzt der Anwaltsberuf oder was anderes wird, ist mir jetzt erstmal egal, das hängt ja eh von den Noten ab, die ich dann frühstens im Mai 2019 habe...
Mein Anwalt hat mich nicht wirklich ausgebildet, habe fast 10 Monate mit den üblichen paar Pflichtaufgaben getaucht (leider), im Übrigen habe ich kein sonstiges "Vitamin B" zur Hand. Ich habe nur mal ein Jahr an einem strafrechtlichen Lehrstuhl in der Uni gearbeitet.
Was nun aber, wenn ich mich wegen der Joblage doch noch umorientieren muss? (Die gängigen Jobbörsen sind für Strafrechtler ja eher mau), wie kann ich das einem zivilrechtlich/öff - rechtlich orientieren Arbeitgeber erklären?
Vielen Dank für's Lesen des kleinen Romans und hoffe, hier bald viele Antworten lesen zu können
Viele Grüße
11.11.2018, 17:49
Hi IusNRW,
das war ne ganze Menge, aber ich versuche es mal der Reihe nach:
1.
Natürlich kann man noch was anderes werden als Wirtschaftsjurist! Dass viele Karriereportale und Handbücher primär auf Wirtschaftsrecht ausgerichtet sind, liegt einfach daran, dass dort der größte stetige Einstellungsbedarf besteht. Deshalb lohnt sich die Präsenz in solchen Portalen und Publikationen viel mehr für Wirtschaftskanzleien als für andere.
2. /3. / allgemeine Anmerkung
Je nach dem, wohin es einen zieht, nutzt man unterschiedliche Einstellungskanäle. Bei Dir scheine ich herauszulesen, dass Du einerseits Interesse am Staatsdienst, dann aber auch am Strafverteidigertum hast und vor allem am Ende nicht arbeitslos sein willst und deswegen vielleicht doch Wirtschaftsrecht machen würdest. Das ist eine -auch für Bewerbungsgespräche- nicht einfache Kombination. Vielleicht kannst Du da noch einmal ergänzen bzw. musst Dir selbst über ein paar Dinge klar werden:
Wer erfolgreich Strafrecht betreibt, ist nach meiner Erfahrung meist nicht wirklich rollenflexibel: Denn das Selbstverständnis und die Prinzipien von StA und Ri und StrafV unterscheiden sich sehr stark von einander...
Deswegen die Frage: willst Du eigentlich zum Staat und es hängt an den Noten, oder willst Du wirklich verteidigen? Bei den Noten wird in vier Bundesländern nur geguckt, ob das zweite über 7,0 bzw. 7,76 bzw. 8 Punkten liegt (das erste bleibt natürlich ein Faktor, aber es können auch sonstige Qualifikationen berücksichtigt werden). Vielleicht schaffst Du es ja, diese Grenze zu "reißen"? Oder wärst -weil es unbedingt Strafverfolgung sein soll- ggfs. auch zu einem Umweg über eine Amtsanwaltschaft, die auch Volljuristen nimmt, bereit?
Oder es geht auch der strafrechtsnahe Polizei- oder Vollzugsdienst (i.d.R. 2xb erforderlich ggf. plus Alter und Fitness)?
Wenn Du wiederum wirklich verteidigen willst, musst Du berücksichtigen, dass dort andere Kanzleistrukturen bestehen: Es gibt kaum größere Kanzleien (wenn idR Wirtschaftsstrafrecht mit teilweise sehr hohen Notenanforderungen), sondern vielmehr Einzelanwälte oder Bürogemeinschaften. Dort kann man ggf. in Zeitschriften (NStZ) oder über die Kammer Anzeigen entdecken oder man lernt Leute über die Fortbildung kennen. Fortbildungen sind dort zum Teil für Referendare auch super günstig, z.B. der sog. Strafverteidigertag https://www.strafverteidigervereinigunge...g2019.html) und dort kann man auch Kontakte knüpfen.
4.
Jeder vernünftige Arbeitgeber wird Deine Bewerbungsunterlagen aufmerksam studieren, und dort könnten bei Dir (siehe eben) Fragen aufkommen.
Eigentlich muss der Arbeitgeber bei einem (absoluten) Berufseinsteiger immer noch mal beim Training on the job bei 0 oder knapp darüber anfangen (nicht weil die Leute dumm sind, oder faul oder sonst etwas: aber echte Berufspraxis unterscheidet sich von der Ausbildung -auch der praktischen im Ref- noch einmal sehr stark). Deswegen interessiert den potentieller Arbeitgeber -viel mehr als ein ggf. veralteter Unischwerpunkt- vor allem, ob der Bewerber das Talent bzw. die Fähigkeiten mitbringt (dazu nutzt man meist die Note als Kriterium, ohne Rechtfertigung, aber ist so) und vor alllem das Interesse bzw. den Willen dazu mitbringt. Und genau diese Frage ("will der das eigentlich?") lässt sich einfacher mit "ja" beantworten, wenn der Bewerber Schwerpunkt, Tätigkeiten, Fortbildungen etc. nachweisen kann. Wenn nicht, sollte man sich darauf gefasst machen, dass der Arbeitgeber Fragen stellt. Und die muss man dann gut beantworten können. A la: "Ich sehe Sie haben Ihr Referendariat auf Strafrechtspflege ausgerichtet - und nun bewerben Sie sich bei uns, einer Kanzlei für ____. Können Sie erklären, wieso?"
Wer dann ins Stottern kommt, ist ganz schnell raus. Wer gut begründen kann, wieso er sich bei der Kanzlei beworben hat, für dessen Refschwerpunkt interessiert sich der Arbeitgeber nicht unbedingt. Da wäre aber auch die Frage, wie sich Dein Lebenslauf insgesamt liest.
5.
Der richtige Bewerbungszeitpunkt lässt sich abstrakt schwer beantworten. Das hängt sehr von den Gesamtumständen ab und naürtlich davon, bei wem Du Dich letztendlich bewerben willst.
allgemeine Anmerkung
Es erscheint mir nicht unbedingt schlüssig, dass Du -wenn die Note für den Staatsdienst nicht reicht- dann eine Promotion zum Ausgleich machen kannst. Prüfe das ggf. noch einmal genau, denn viele Promotionsordnungen sehen höhere Notenschwellen vor, als der Staatsdienst gegenwärtig. Und beim Strafrecht schlägt noch ein Effekt zu: viele SWPler bzw. Praktiker sind Überzeugstäter erster Güte mit teilweise herausragenden Schwerpunkt- und Refnoten in ihrem Bereich. Deswegen können Roxin, Krause&Kollegen und potentielle Doktorväter teilweise noch weit strengere Anforderungen an Bewerber stellen, als im Wirtschaftsrecht. Es wäre daher wirklich super, wenn Deine Schwerpunkts- und Refnoten in dem Bereich wirklich gehoben wären.
Viel Erfolg und wenn Du noch Fragen bzw. Ergänzungen hast, kann ich gerne versuchen, die zu beantworten.
das war ne ganze Menge, aber ich versuche es mal der Reihe nach:
1.
Natürlich kann man noch was anderes werden als Wirtschaftsjurist! Dass viele Karriereportale und Handbücher primär auf Wirtschaftsrecht ausgerichtet sind, liegt einfach daran, dass dort der größte stetige Einstellungsbedarf besteht. Deshalb lohnt sich die Präsenz in solchen Portalen und Publikationen viel mehr für Wirtschaftskanzleien als für andere.
2. /3. / allgemeine Anmerkung
Je nach dem, wohin es einen zieht, nutzt man unterschiedliche Einstellungskanäle. Bei Dir scheine ich herauszulesen, dass Du einerseits Interesse am Staatsdienst, dann aber auch am Strafverteidigertum hast und vor allem am Ende nicht arbeitslos sein willst und deswegen vielleicht doch Wirtschaftsrecht machen würdest. Das ist eine -auch für Bewerbungsgespräche- nicht einfache Kombination. Vielleicht kannst Du da noch einmal ergänzen bzw. musst Dir selbst über ein paar Dinge klar werden:
Wer erfolgreich Strafrecht betreibt, ist nach meiner Erfahrung meist nicht wirklich rollenflexibel: Denn das Selbstverständnis und die Prinzipien von StA und Ri und StrafV unterscheiden sich sehr stark von einander...
Deswegen die Frage: willst Du eigentlich zum Staat und es hängt an den Noten, oder willst Du wirklich verteidigen? Bei den Noten wird in vier Bundesländern nur geguckt, ob das zweite über 7,0 bzw. 7,76 bzw. 8 Punkten liegt (das erste bleibt natürlich ein Faktor, aber es können auch sonstige Qualifikationen berücksichtigt werden). Vielleicht schaffst Du es ja, diese Grenze zu "reißen"? Oder wärst -weil es unbedingt Strafverfolgung sein soll- ggfs. auch zu einem Umweg über eine Amtsanwaltschaft, die auch Volljuristen nimmt, bereit?
Oder es geht auch der strafrechtsnahe Polizei- oder Vollzugsdienst (i.d.R. 2xb erforderlich ggf. plus Alter und Fitness)?
Wenn Du wiederum wirklich verteidigen willst, musst Du berücksichtigen, dass dort andere Kanzleistrukturen bestehen: Es gibt kaum größere Kanzleien (wenn idR Wirtschaftsstrafrecht mit teilweise sehr hohen Notenanforderungen), sondern vielmehr Einzelanwälte oder Bürogemeinschaften. Dort kann man ggf. in Zeitschriften (NStZ) oder über die Kammer Anzeigen entdecken oder man lernt Leute über die Fortbildung kennen. Fortbildungen sind dort zum Teil für Referendare auch super günstig, z.B. der sog. Strafverteidigertag https://www.strafverteidigervereinigunge...g2019.html) und dort kann man auch Kontakte knüpfen.
4.
Jeder vernünftige Arbeitgeber wird Deine Bewerbungsunterlagen aufmerksam studieren, und dort könnten bei Dir (siehe eben) Fragen aufkommen.
Eigentlich muss der Arbeitgeber bei einem (absoluten) Berufseinsteiger immer noch mal beim Training on the job bei 0 oder knapp darüber anfangen (nicht weil die Leute dumm sind, oder faul oder sonst etwas: aber echte Berufspraxis unterscheidet sich von der Ausbildung -auch der praktischen im Ref- noch einmal sehr stark). Deswegen interessiert den potentieller Arbeitgeber -viel mehr als ein ggf. veralteter Unischwerpunkt- vor allem, ob der Bewerber das Talent bzw. die Fähigkeiten mitbringt (dazu nutzt man meist die Note als Kriterium, ohne Rechtfertigung, aber ist so) und vor alllem das Interesse bzw. den Willen dazu mitbringt. Und genau diese Frage ("will der das eigentlich?") lässt sich einfacher mit "ja" beantworten, wenn der Bewerber Schwerpunkt, Tätigkeiten, Fortbildungen etc. nachweisen kann. Wenn nicht, sollte man sich darauf gefasst machen, dass der Arbeitgeber Fragen stellt. Und die muss man dann gut beantworten können. A la: "Ich sehe Sie haben Ihr Referendariat auf Strafrechtspflege ausgerichtet - und nun bewerben Sie sich bei uns, einer Kanzlei für ____. Können Sie erklären, wieso?"
Wer dann ins Stottern kommt, ist ganz schnell raus. Wer gut begründen kann, wieso er sich bei der Kanzlei beworben hat, für dessen Refschwerpunkt interessiert sich der Arbeitgeber nicht unbedingt. Da wäre aber auch die Frage, wie sich Dein Lebenslauf insgesamt liest.
5.
Der richtige Bewerbungszeitpunkt lässt sich abstrakt schwer beantworten. Das hängt sehr von den Gesamtumständen ab und naürtlich davon, bei wem Du Dich letztendlich bewerben willst.
allgemeine Anmerkung
Es erscheint mir nicht unbedingt schlüssig, dass Du -wenn die Note für den Staatsdienst nicht reicht- dann eine Promotion zum Ausgleich machen kannst. Prüfe das ggf. noch einmal genau, denn viele Promotionsordnungen sehen höhere Notenschwellen vor, als der Staatsdienst gegenwärtig. Und beim Strafrecht schlägt noch ein Effekt zu: viele SWPler bzw. Praktiker sind Überzeugstäter erster Güte mit teilweise herausragenden Schwerpunkt- und Refnoten in ihrem Bereich. Deswegen können Roxin, Krause&Kollegen und potentielle Doktorväter teilweise noch weit strengere Anforderungen an Bewerber stellen, als im Wirtschaftsrecht. Es wäre daher wirklich super, wenn Deine Schwerpunkts- und Refnoten in dem Bereich wirklich gehoben wären.
Viel Erfolg und wenn Du noch Fragen bzw. Ergänzungen hast, kann ich gerne versuchen, die zu beantworten.
11.11.2018, 18:54
Liebe Gästin,
erstmal ein fettes Wow! - hätte nicht gedacht auf so einen langen Text eine Antwort, geschweige denn eine derart Ausführliche zu erhalten! Vielen lieben Dank dafür schonmal!
Ich habe versucht, die Frage sowohl allgemein zu halten, also über den generellen Berufseinstieg ein paar Infos zu erhalten, aber auch durchaus ein paar konkrete Tipps für meinen eigenen persönlichen Fall zu erhalten. Deswegen ist das hier etwas lang geworden :blush:
Ich möchte am liebsten später mit dem Strafrecht zu tun haben, möchte mich aber nicht deshalb zwangshaft allen anderen Rechtsgebieten (auch wenn diese mich weitaus weniger interessieren) verschließen.
Am Staat reizt natürlich die Unabhängigkeit und Sicherheit aber als Manko steht eben der verhältnismäßig geringe Verdienst/geringe Aufstiegschhancen gepaart einer Arbeitsbelastung von 60 Stunden/Woche (so zumindest bei der StA, was ich hier so lese). Die Notengrenze von 7,76 in NRW versuche ich natürlich zu erreichen, aber ich rechne einfach mal damit, diese nicht zu erreichen, was einen ja per se vom Staatsdienst ausschließt.
Daher werde ich mich primär in der Anwaltschaft umsehen. Insoweit würde mich die Herangehensweise im Allgemeinen interessieren. Ich höre von sovielen Leuten, dass sie da mehr oder weniger "reingerutscht" sind und frage mich ständig, wie die das gemacht haben.
Kennst du noch weitere Portale o.ä. auf denen auch die von dir genannten kleineren Kanzleien unterwegs sind, oder ist es dort Gang und gäbe sich auf deren Homepages umzusehen, bzw. sich initiativ zu bewerben?
Wie kann man über eine kleinere Kanzlei Recherche betreiben, wenn man sich auf die Frage "Warum haben Sie sich gerade bei uns beworben?" vorbereiten möchte?
Wie meinst du das genau mit dem Umweg über die Amtsanwaltschaft? (bin da recht wenig informiert, ich dachte das sind weitergebildete Rechtspfleger, die am Amtsgericht auftreten). Werden die auch mit R1 vergütet?
Wie man merkt, brauche ich dringend mal einen Informations - Load, um mal die einzelnen Perspektiven zu eroieren :rolleyes:
Nochmals vielen lieben Dank! :blush:
erstmal ein fettes Wow! - hätte nicht gedacht auf so einen langen Text eine Antwort, geschweige denn eine derart Ausführliche zu erhalten! Vielen lieben Dank dafür schonmal!
Ich habe versucht, die Frage sowohl allgemein zu halten, also über den generellen Berufseinstieg ein paar Infos zu erhalten, aber auch durchaus ein paar konkrete Tipps für meinen eigenen persönlichen Fall zu erhalten. Deswegen ist das hier etwas lang geworden :blush:
Ich möchte am liebsten später mit dem Strafrecht zu tun haben, möchte mich aber nicht deshalb zwangshaft allen anderen Rechtsgebieten (auch wenn diese mich weitaus weniger interessieren) verschließen.
Am Staat reizt natürlich die Unabhängigkeit und Sicherheit aber als Manko steht eben der verhältnismäßig geringe Verdienst/geringe Aufstiegschhancen gepaart einer Arbeitsbelastung von 60 Stunden/Woche (so zumindest bei der StA, was ich hier so lese). Die Notengrenze von 7,76 in NRW versuche ich natürlich zu erreichen, aber ich rechne einfach mal damit, diese nicht zu erreichen, was einen ja per se vom Staatsdienst ausschließt.
Daher werde ich mich primär in der Anwaltschaft umsehen. Insoweit würde mich die Herangehensweise im Allgemeinen interessieren. Ich höre von sovielen Leuten, dass sie da mehr oder weniger "reingerutscht" sind und frage mich ständig, wie die das gemacht haben.
Kennst du noch weitere Portale o.ä. auf denen auch die von dir genannten kleineren Kanzleien unterwegs sind, oder ist es dort Gang und gäbe sich auf deren Homepages umzusehen, bzw. sich initiativ zu bewerben?
Wie kann man über eine kleinere Kanzlei Recherche betreiben, wenn man sich auf die Frage "Warum haben Sie sich gerade bei uns beworben?" vorbereiten möchte?
Wie meinst du das genau mit dem Umweg über die Amtsanwaltschaft? (bin da recht wenig informiert, ich dachte das sind weitergebildete Rechtspfleger, die am Amtsgericht auftreten). Werden die auch mit R1 vergütet?
Wie man merkt, brauche ich dringend mal einen Informations - Load, um mal die einzelnen Perspektiven zu eroieren :rolleyes:
Nochmals vielen lieben Dank! :blush:
11.11.2018, 19:57
Hi Ius,
das mit der AA ist grundsätzlich korrekt -es handelt sich grundsätzlich um fortgebildete Rechtspfleger, die -übrigens wie ein Referendar- nur vor den Amtsgerichten auftreten und denen tw. auch exklusiv die OWis zugewiesen sind. Allerdings sind in einigen Bundesländern die AA auch für Volljuristen zugänglich, und teilweise besteht dann dort die Möglichkeit bei besonders erfolgreicher Erprobung in der AA Dezernenten "nach oben" zur StA zu ziehen. Dies ist z.B. in Hamburg möglich, übrigens ab 2x7,0 ;) :
https://justiz.hamburg.de/sta-berufseins...sanwaelte/
Und in Hamburg werden Herren gerade bevorzugt eingestellt! Wenn also ein Ortswechsel in Betracht kommt, könnte der Umweg über die AA klappen. Informationen dazu bekommst Du -sofern eine AA eingerichtet ist- meist direkt dort. Da genügt also googlen und nachfragen.
Das mit der Anwaltschaft ist wirklich nicht so einfach. Denn wie gesagt bzw. geschrieben, sind viele StV als Einzelanwälte oder Bürogemeinschaft organisiert. Wer sich überhaupt im eigenen OLG Bezirk tummelt, kann man aber z.B. ganz gut über die örtliche Pflichtverteidigerlisten herausfinden. Diese werden eigentlich fürs Gericht und potentielle Mandanten geführt, sind aber genau deshalnb öffentlich zugänglich. Z.B.:
https://rechtsanwaltskammer-hamm.de/aktu...diger.html
Von diesen Listen kann man dann ggf. einfach weiter googlen oder gleich auf den angegeben Websites nachschauen. Ebenso lohnt übrigens ein Blick in das Veranstaltungsverzeichnis der örtlichen RAK -denn wenn man sich dort als interessierter Referendar in eine Fortbildung setzt (häufig extrem günstig für Refs) kann man ebenso gute Kontakte knüpfen.
Zudem solltest Du Deine Wahlstation nutzen: wenn Dir dort ein Anwalt besonders imponiert, dann merk Dir den Namen und schreibe ihn/sie nach der Station an. Was man dabei beachten sollte: die StV haben häufig nicht unbedingt Interesse an "Angestellten", ggf. besteht aber die Möglichkeit zur freien Mitarbeit oder eines Praktikums. Dabei kann so ein Praktikum auch -in Absprache mit der ARGE- während des ALG I Bezugs absolviert werden. Infos dazu bekommst Du dann bei der ARGE.
Noch etwas zum Thema "Praktikum" und Kontakte knüpfen: je nach dem, wie die schriftlichen Prüfungen gelaufen sind, und ob bzw. wie viel "tote" Zeit zwischen Wahlstation und Mündlicher liegt, kann man auch dort ggf. zu Gericht gehen und Verfahren verfolgen und mit StV ins Gespräch kommen bzw. noch eine Art Praktikum einschieben. Dabei kommt es natürlich auf die richtige Chemie und das richtige Timing an, aber über gute Fragen von interessierten Refs freut sich ein StV durchaus einmal.
Im Übrigen ist es häufig genau das, was Leute mit "reinrutschen" meinen: dass man bei Gelegenheit (Praktikum, Verhandlungspause, Nebenjob, Fortbildung) ins Gespräch gekommen ist, und darüber eine gemeinsame Perspektive entstanden ist.
Was ich bei Dir nicht ganz verstehe ist, dass Du interessiert und aufgeweckt scheinst, und dann an so einen komischen Ausbilder geraten bist. Wie konnte denn das passieren? Bzw. war es Dir -wir waren ja alle einmal Refs- einfach wichtiger zu tauchen?
das mit der AA ist grundsätzlich korrekt -es handelt sich grundsätzlich um fortgebildete Rechtspfleger, die -übrigens wie ein Referendar- nur vor den Amtsgerichten auftreten und denen tw. auch exklusiv die OWis zugewiesen sind. Allerdings sind in einigen Bundesländern die AA auch für Volljuristen zugänglich, und teilweise besteht dann dort die Möglichkeit bei besonders erfolgreicher Erprobung in der AA Dezernenten "nach oben" zur StA zu ziehen. Dies ist z.B. in Hamburg möglich, übrigens ab 2x7,0 ;) :
https://justiz.hamburg.de/sta-berufseins...sanwaelte/
Und in Hamburg werden Herren gerade bevorzugt eingestellt! Wenn also ein Ortswechsel in Betracht kommt, könnte der Umweg über die AA klappen. Informationen dazu bekommst Du -sofern eine AA eingerichtet ist- meist direkt dort. Da genügt also googlen und nachfragen.
Das mit der Anwaltschaft ist wirklich nicht so einfach. Denn wie gesagt bzw. geschrieben, sind viele StV als Einzelanwälte oder Bürogemeinschaft organisiert. Wer sich überhaupt im eigenen OLG Bezirk tummelt, kann man aber z.B. ganz gut über die örtliche Pflichtverteidigerlisten herausfinden. Diese werden eigentlich fürs Gericht und potentielle Mandanten geführt, sind aber genau deshalnb öffentlich zugänglich. Z.B.:
https://rechtsanwaltskammer-hamm.de/aktu...diger.html
Von diesen Listen kann man dann ggf. einfach weiter googlen oder gleich auf den angegeben Websites nachschauen. Ebenso lohnt übrigens ein Blick in das Veranstaltungsverzeichnis der örtlichen RAK -denn wenn man sich dort als interessierter Referendar in eine Fortbildung setzt (häufig extrem günstig für Refs) kann man ebenso gute Kontakte knüpfen.
Zudem solltest Du Deine Wahlstation nutzen: wenn Dir dort ein Anwalt besonders imponiert, dann merk Dir den Namen und schreibe ihn/sie nach der Station an. Was man dabei beachten sollte: die StV haben häufig nicht unbedingt Interesse an "Angestellten", ggf. besteht aber die Möglichkeit zur freien Mitarbeit oder eines Praktikums. Dabei kann so ein Praktikum auch -in Absprache mit der ARGE- während des ALG I Bezugs absolviert werden. Infos dazu bekommst Du dann bei der ARGE.
Noch etwas zum Thema "Praktikum" und Kontakte knüpfen: je nach dem, wie die schriftlichen Prüfungen gelaufen sind, und ob bzw. wie viel "tote" Zeit zwischen Wahlstation und Mündlicher liegt, kann man auch dort ggf. zu Gericht gehen und Verfahren verfolgen und mit StV ins Gespräch kommen bzw. noch eine Art Praktikum einschieben. Dabei kommt es natürlich auf die richtige Chemie und das richtige Timing an, aber über gute Fragen von interessierten Refs freut sich ein StV durchaus einmal.
Im Übrigen ist es häufig genau das, was Leute mit "reinrutschen" meinen: dass man bei Gelegenheit (Praktikum, Verhandlungspause, Nebenjob, Fortbildung) ins Gespräch gekommen ist, und darüber eine gemeinsame Perspektive entstanden ist.
Was ich bei Dir nicht ganz verstehe ist, dass Du interessiert und aufgeweckt scheinst, und dann an so einen komischen Ausbilder geraten bist. Wie konnte denn das passieren? Bzw. war es Dir -wir waren ja alle einmal Refs- einfach wichtiger zu tauchen?
11.11.2018, 19:59
Nachtrag: Nein AA bekommen kein R1 (sind ja keine Ri nach dem DRiG :idea: ), sondern eine A-Besoldung, ich meine A12 weiß das aber nicht genau
11.11.2018, 21:31
Hi Gästin,
danke erneut für Deine wertvollen Tipps! Ja aufgeweckt bin ich tatsächlich, aber durch den ganzen Stress auch ziemlich unbeholfen und die Perspektive aus den Augen verlierend :(
Die Geschichte mit meinem Ausbilder ist etwas konfus. Um es kurz zu machen: Nach außen hin als sehr engagiert geben aber sich im Innenverhältnis überhaupt nicht bemüht und einfach nur als Last empfunden, Schade. Auch nach mehreren Gesprächen keine Besserung gehabt und dann notgedrungen die 10 Monate zur Vorbereitung genutzt.
Ich hatte ehrlich gesagt auch absolut kein Interesse mehr, diesen bei uns recht hohen bürokratischen Aufwand einer Umzuweisung auf mich zu nehmen (die man dann u.a. beim OLG etc. rechtfertigen musste, und dann bekommt man ja trotzdem von dem Ausbilder ein Zeugnis und der bekommt ja mitgeteilt, dass man sich beschwert hat und dass sich das in der Note niederschlägt ist quasi vorprogrammiert)
und dann war der Zeitpunkt (ca. bei der Hälfte, ich dachte halt, irgendwann bessert sich das noch,er hat ja jetzt gerade auch viel zu tun bla bla - tja falsch gedacht) für eine Umzuweisung verstrichen. Wie gut das jetzt war, sehe ich ja dann im Dezember :s
Zwischen Wahlstation und mündlicher liegt in NRW exakt 1 Monat. In meinem konkreten Fall: Dezember schriftliche; Januar - März Wahlstation; Ende März Ergebnisse; irgendwann im Mai dann mündliche Prüfung.
Wie genau stellt man sich denn eine freie Mitarbeit vor? Welche Vor und Nachteile gibt es da? (Ich meine zwar, dass es da auch einen eigenen Thread zu gibt, aber vll kannst Du mir auch noch etwas berichten :blush: )
BTW: Weil Du es zuvor noch kurz angesprochen hattest - Die Option der Promotion steht bei mir noch offen, weil der Prof., bei dem ich gearbeitet habe, sich als Doktorvater bereiterklärt hat und an unserer Uni über einen sog. Seminarschein (besondere Hausarbeit mit mind. Bewertung 13 Punkte, die ich schon während des Studiums erledigt hatte) das Erfordernis des VB ersetzt werden kann.
Viele Grüße!
danke erneut für Deine wertvollen Tipps! Ja aufgeweckt bin ich tatsächlich, aber durch den ganzen Stress auch ziemlich unbeholfen und die Perspektive aus den Augen verlierend :(
Die Geschichte mit meinem Ausbilder ist etwas konfus. Um es kurz zu machen: Nach außen hin als sehr engagiert geben aber sich im Innenverhältnis überhaupt nicht bemüht und einfach nur als Last empfunden, Schade. Auch nach mehreren Gesprächen keine Besserung gehabt und dann notgedrungen die 10 Monate zur Vorbereitung genutzt.
Ich hatte ehrlich gesagt auch absolut kein Interesse mehr, diesen bei uns recht hohen bürokratischen Aufwand einer Umzuweisung auf mich zu nehmen (die man dann u.a. beim OLG etc. rechtfertigen musste, und dann bekommt man ja trotzdem von dem Ausbilder ein Zeugnis und der bekommt ja mitgeteilt, dass man sich beschwert hat und dass sich das in der Note niederschlägt ist quasi vorprogrammiert)
und dann war der Zeitpunkt (ca. bei der Hälfte, ich dachte halt, irgendwann bessert sich das noch,er hat ja jetzt gerade auch viel zu tun bla bla - tja falsch gedacht) für eine Umzuweisung verstrichen. Wie gut das jetzt war, sehe ich ja dann im Dezember :s
Zwischen Wahlstation und mündlicher liegt in NRW exakt 1 Monat. In meinem konkreten Fall: Dezember schriftliche; Januar - März Wahlstation; Ende März Ergebnisse; irgendwann im Mai dann mündliche Prüfung.
Wie genau stellt man sich denn eine freie Mitarbeit vor? Welche Vor und Nachteile gibt es da? (Ich meine zwar, dass es da auch einen eigenen Thread zu gibt, aber vll kannst Du mir auch noch etwas berichten :blush: )
BTW: Weil Du es zuvor noch kurz angesprochen hattest - Die Option der Promotion steht bei mir noch offen, weil der Prof., bei dem ich gearbeitet habe, sich als Doktorvater bereiterklärt hat und an unserer Uni über einen sog. Seminarschein (besondere Hausarbeit mit mind. Bewertung 13 Punkte, die ich schon während des Studiums erledigt hatte) das Erfordernis des VB ersetzt werden kann.
Viele Grüße!
12.11.2018, 10:13
Eine kleine Anmerkung: Den Tipp mit der Amtsanwaltschaft sollte man mit allergrößter Vorsicht genießen. Ja, theoretisch ist ein Aufstieg möglich, aber praktisch in vielen Bundesländern doch eher selten (d.h. genau prüfen, ob das in dem angestrebten Bundesland auch tatsächlich ein regelmäßig vorkommender Karriereweg ist!!!).
In NRW gibt's z.B. eine ganze Reihe sehr frustrierter Volljuristen im AA-Dienst: Vor einigen Jahren wurden hier mal ein paar Volljuristen knapp unter VB eingestellt. Obwohl sie inzwischen eine recht umfangreiche Erfahrung haben und insbesondere nunmehr junge Staatsanwälte mit deutlich schlechteren Noten eingestellt werden, steht doch nicht zur Debatte, dass sie mal endlich in den StA-Dienst aufsteigen können. Oberamtsanwalt (ich glaube A14, was auch nicht schlecht ist) wird für die alle voraussichtlich das höchste der Gefühle bleiben.
In NRW gibt's z.B. eine ganze Reihe sehr frustrierter Volljuristen im AA-Dienst: Vor einigen Jahren wurden hier mal ein paar Volljuristen knapp unter VB eingestellt. Obwohl sie inzwischen eine recht umfangreiche Erfahrung haben und insbesondere nunmehr junge Staatsanwälte mit deutlich schlechteren Noten eingestellt werden, steht doch nicht zur Debatte, dass sie mal endlich in den StA-Dienst aufsteigen können. Oberamtsanwalt (ich glaube A14, was auch nicht schlecht ist) wird für die alle voraussichtlich das höchste der Gefühle bleiben.
12.11.2018, 17:22
Hallo Gast,
Danke für den Hinweis zur Amtsanwaltschaft! Ich werde mich mal während der Wahlstation bei den Amtsanwälten umhören, wie bei denen so die Umstände sind.
Zur Not könnte man doch sogar von der Amtsanwaltschaft in die Anwaltschaft wechseln, wenn es ganz frustrierend wird. Wobei ich glaube, dass der Wechsel vom Staatsdienst zur Anwaltschaft schwieriger ist, als umgekehrt oder?
Fragen über Fragen, aber vielleicht hilft es ja neben mir auch noch der Nachwelt :)!
Liebe Grüße!
Danke für den Hinweis zur Amtsanwaltschaft! Ich werde mich mal während der Wahlstation bei den Amtsanwälten umhören, wie bei denen so die Umstände sind.
Zur Not könnte man doch sogar von der Amtsanwaltschaft in die Anwaltschaft wechseln, wenn es ganz frustrierend wird. Wobei ich glaube, dass der Wechsel vom Staatsdienst zur Anwaltschaft schwieriger ist, als umgekehrt oder?
Fragen über Fragen, aber vielleicht hilft es ja neben mir auch noch der Nachwelt :)!
Liebe Grüße!
12.11.2018, 21:08
Hi Ius,
das mit dem bereits gesicherten Doktorvater würde ich dann aber schon einmal als -wahrscheinlich durchaus verdientes- Vitamin B bezeichnen ;) Vielleicht kann Dir dann auch Dein Doktorvater die ein oder andere Tür öffnen ("Man kennt sich").
In dem Fall wünsche ich Dir für die Klausuren vor allem einen kühlen Kopf. Denn nach meiner Erfahrung bieten Profs nun wirklich nicht jedem dahergelaufenen HiWi die Betreuung der Promotion an, so dass das mit der Note durchaus klappen kann. Du darfst Dich nur nicht selbst blockieren und nicht vergessen, dass alle in den Klausuren nervös sind. Oder fast alle (soll ja Leute mit Nerven aus Stahl oder unendlichem Selbstbewusstsein geben).
Bei der AA hat der Forist aus NRW nen wertvollen Hinweis gegeben: die Bedingungen sind in der Tat sehr unterschiedlich. Deswegen ist das nur eine Variante, wenn man es unbedingt will und zur Not dort auch ne Weile aushält.
das mit dem bereits gesicherten Doktorvater würde ich dann aber schon einmal als -wahrscheinlich durchaus verdientes- Vitamin B bezeichnen ;) Vielleicht kann Dir dann auch Dein Doktorvater die ein oder andere Tür öffnen ("Man kennt sich").
In dem Fall wünsche ich Dir für die Klausuren vor allem einen kühlen Kopf. Denn nach meiner Erfahrung bieten Profs nun wirklich nicht jedem dahergelaufenen HiWi die Betreuung der Promotion an, so dass das mit der Note durchaus klappen kann. Du darfst Dich nur nicht selbst blockieren und nicht vergessen, dass alle in den Klausuren nervös sind. Oder fast alle (soll ja Leute mit Nerven aus Stahl oder unendlichem Selbstbewusstsein geben).
Bei der AA hat der Forist aus NRW nen wertvollen Hinweis gegeben: die Bedingungen sind in der Tat sehr unterschiedlich. Deswegen ist das nur eine Variante, wenn man es unbedingt will und zur Not dort auch ne Weile aushält.
13.11.2018, 06:42
Ich habe jetzt nicht alles komplett durchgelesen (zu früh), aber warum bist du dir so sicher, dass du die Notengrenze für den Staatsdienst (StA) nicht schaffen wirst? Das kann doch klappen! Klar, man sollte sich auch auf Alternativen einstellen. In NRW ist die Einstellungssituation da gerade echt gut (jedenfalls Düsseldorf und Hamm). Und mit viel Strafrecht im Ref und dann noch -wie beir dir- einer Wahlstation bei der StA, wo man sicj natürlich ganz gut anstellen sollte, ist auch bei "nur" 8 Punkten o.ä. im 2. Examen deine Chance nicht schlecht.