06.08.2021, 11:32
Hey ihr,
im GPA-Bereich sind ja Paragraphen-Verweise zulässig. Jetzt hab ich mir mal die Hilfsmittelverordnung durchgelesen und da steht, dass jeder Paragraph, den man an den Rand schreibt, auch das Gesetz dahinter als Bezeichnung stehen haben muss. Das ist mir bisher total entgangen und hab nen leichten Schock bekommen.
Ich hab jetzt leider schon total viele Verweise, wo das nicht so ist. zB innerhalb der StPO hab ich dann, wenns kein Verweis auf ein externes Gesetz ist, nur die Zahl hingeschrieben... Also zB an § 161 III StPO hab ich dann nur § 497 II 1 geschrieben und das StPO da weggelassen.
Meint ihr, dass das dennoch zulässig ist bzw. hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht? Gibts hier vielleicht Verbesserer oder so?
Bin gerade echt mega am durchdrehen, das alles noch ändern zu müssen
im GPA-Bereich sind ja Paragraphen-Verweise zulässig. Jetzt hab ich mir mal die Hilfsmittelverordnung durchgelesen und da steht, dass jeder Paragraph, den man an den Rand schreibt, auch das Gesetz dahinter als Bezeichnung stehen haben muss. Das ist mir bisher total entgangen und hab nen leichten Schock bekommen.
Ich hab jetzt leider schon total viele Verweise, wo das nicht so ist. zB innerhalb der StPO hab ich dann, wenns kein Verweis auf ein externes Gesetz ist, nur die Zahl hingeschrieben... Also zB an § 161 III StPO hab ich dann nur § 497 II 1 geschrieben und das StPO da weggelassen.
Meint ihr, dass das dennoch zulässig ist bzw. hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht? Gibts hier vielleicht Verbesserer oder so?
Bin gerade echt mega am durchdrehen, das alles noch ändern zu müssen
06.08.2021, 11:51
Ich habe mein Examen kürzlich in HH geschrieben und meine Verweise haben nur dann, wenn sie in ein anderes Gesetz verweisen, als Zusatz das Gesetz. Sonst steht bei mit einfach nur die Norm ohne Gesetzesbezeichnung. Das wurde von keiner Aufsichtsperson beanstandet.
06.08.2021, 14:48
alles klar, vielen vielen lieben Dank dir
Das hat mir echt den Tag gerettet :)
Das hat mir echt den Tag gerettet :)
21.06.2022, 20:47
Ich habe auch noch eine Frage zu den Verweisen: Verstehe ich es richtig, dass diese - nach wie vor - in unbegrenzter Anzahl im GPA-Bereich zulässig sind, d.h. ich kann auf jeder Seite beliebig viele Verweise notieren?
21.06.2022, 20:58
Ich denke nur 10 Verweise pro Seite. Und nur in den Gesetzessammlungen und nicht in den Kommentaren.
Darf man im Palandt gelb markieren?
Darf man im Palandt gelb markieren?
21.06.2022, 21:08
Woher entnimmst du das mit den 10 Verweisen? In der Hilfsmittelverfügung kann ich das auf den ersten Blick nicht finden.
Die Kommentare darf man m.E. nicht markieren.
Die Kommentare darf man m.E. nicht markieren.
21.06.2022, 21:20
Ich habe die Hilfsmittelvfg. jetzt auch gefunden. Von 10 Hinweisen je Seite steht da nichts. Das ist so aber allg. anerkannt. War im 1. Ex. auch so.
Buchstaben und Wörter, wie alalog, i.V.m., etc., sowie Verweise auf T/P sind auch unzulässig.
Buchstaben und Wörter, wie alalog, i.V.m., etc., sowie Verweise auf T/P sind auch unzulässig.
21.06.2022, 22:18
(21.06.2022, 21:20)GPA-HH schrieb: Ich habe die Hilfsmittelvfg. jetzt auch gefunden. Von 10 Hinweisen je Seite steht da nichts. Das ist so aber allg. anerkannt. War im 1. Ex. auch so.
Buchstaben und Wörter, wie alalog, i.V.m., etc., sowie Verweise auf T/P sind auch unzulässig.
Hab im Juni in HH geschrieben und hatte teilweise deutlich mehr als 10 Verweise pro Seite. Das interessiert niemanden.
22.06.2022, 07:38
Habe auch gerade examen geschrieeben und immer mehr als 10 verweise, weil das aktuell auch noch zulässig ist
22.06.2022, 09:23
Das mit den 10 Verweisen gilt NUR für das erste Examen und nicht für das zweite. Dort steht es auch in der entsprechenden Hilfsmittelverfügung.
Hatte teilweise 30 Verweise auf einer Seite und meine Gesetze wurden kontrolliert und nicht beanstandet.
@TE: ich habe das mit den Gesetzesbezeichnungen auch erst kurz vor dem Examen gesehen und dann ein paar Spätschichten eingelegt und die Gesetzesbezeichnung mit eingefügt. Wenn man streng nach dem WL der Verfügung geht, sind die Verweise sonst unzulässig.
Hatte teilweise 30 Verweise auf einer Seite und meine Gesetze wurden kontrolliert und nicht beanstandet.
@TE: ich habe das mit den Gesetzesbezeichnungen auch erst kurz vor dem Examen gesehen und dann ein paar Spätschichten eingelegt und die Gesetzesbezeichnung mit eingefügt. Wenn man streng nach dem WL der Verfügung geht, sind die Verweise sonst unzulässig.



