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  5. Verweise im Gesetz GPA-Bereich
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Verweise im Gesetz GPA-Bereich
gastref
Unregistered
 
#1
06.08.2021, 11:32
Hey ihr, 

im GPA-Bereich sind ja Paragraphen-Verweise zulässig. Jetzt hab ich mir mal die Hilfsmittelverordnung durchgelesen und da steht, dass jeder Paragraph, den man an den Rand schreibt, auch das Gesetz dahinter als Bezeichnung stehen haben muss. Das ist mir bisher total entgangen und hab nen leichten Schock bekommen. 

Ich hab jetzt leider schon total viele Verweise, wo das nicht so ist. zB innerhalb der StPO hab ich dann, wenns kein Verweis auf ein externes Gesetz ist, nur die Zahl hingeschrieben... Also zB an § 161 III StPO hab ich dann nur § 497 II 1 geschrieben und das StPO da weggelassen. 

Meint ihr, dass das dennoch zulässig ist bzw. hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht? Gibts hier vielleicht Verbesserer oder so?
Bin gerade echt mega am durchdrehen, das alles noch ändern zu müssen  Crying Crying
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GPA Gast
Unregistered
 
#2
06.08.2021, 11:51
Ich habe mein Examen kürzlich in HH geschrieben und meine Verweise haben nur dann, wenn sie in ein anderes Gesetz verweisen, als Zusatz das Gesetz. Sonst steht bei mit einfach nur die Norm ohne Gesetzesbezeichnung. Das wurde von keiner Aufsichtsperson beanstandet.
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gastref
Unregistered
 
#3
06.08.2021, 14:48
alles klar, vielen vielen lieben Dank dir  Prayer  Das hat mir echt den Tag gerettet :)
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Gast
Unregistered
 
#4
21.06.2022, 20:47
Ich habe auch noch eine Frage zu den Verweisen: Verstehe ich es richtig, dass diese - nach wie vor - in unbegrenzter Anzahl im GPA-Bereich zulässig sind, d.h. ich kann auf jeder Seite beliebig viele Verweise notieren?
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GPA-HH
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2021
#5
21.06.2022, 20:58
Ich denke nur 10 Verweise pro Seite. Und nur in den Gesetzessammlungen und nicht in den Kommentaren.
Darf man im Palandt gelb markieren?
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Gast
Unregistered
 
#6
21.06.2022, 21:08
Woher entnimmst du das mit den 10 Verweisen? In der Hilfsmittelverfügung kann ich das auf den ersten Blick nicht finden.
Die Kommentare darf man m.E. nicht markieren.
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GPA-HH
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2021
#7
21.06.2022, 21:20
Ich habe die Hilfsmittelvfg. jetzt auch gefunden. Von 10 Hinweisen je Seite steht da nichts. Das ist so aber allg. anerkannt. War im 1. Ex. auch so.

Buchstaben und Wörter, wie alalog, i.V.m., etc., sowie Verweise auf T/P sind auch unzulässig.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2022, 21:24 von GPA-HH.)
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Gast
Unregistered
 
#8
21.06.2022, 22:18
(21.06.2022, 21:20)GPA-HH schrieb:  Ich habe die Hilfsmittelvfg. jetzt auch gefunden. Von 10 Hinweisen je Seite steht da nichts. Das ist so aber allg. anerkannt. War im 1. Ex. auch so.

Buchstaben und Wörter, wie alalog, i.V.m., etc., sowie Verweise auf T/P sind auch unzulässig.


Hab im Juni in HH geschrieben und hatte teilweise deutlich mehr als 10 Verweise pro Seite. Das interessiert niemanden.
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Gpanordlicht
Unregistered
 
#9
22.06.2022, 07:38
Habe auch gerade examen geschrieeben und immer mehr als 10 verweise, weil das aktuell auch noch zulässig ist
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Gast
Unregistered
 
#10
22.06.2022, 09:23
Das mit den 10 Verweisen gilt NUR für das erste Examen und nicht für das zweite. Dort steht es auch in der entsprechenden Hilfsmittelverfügung.

Hatte teilweise 30 Verweise auf einer Seite und meine Gesetze wurden kontrolliert und nicht beanstandet.

@TE: ich habe das mit den Gesetzesbezeichnungen auch erst kurz vor dem Examen gesehen und dann ein paar Spätschichten eingelegt und die Gesetzesbezeichnung mit eingefügt. Wenn man streng nach dem WL der Verfügung geht, sind die Verweise sonst unzulässig.
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