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Examen Bayern 06/22
Gast1899
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Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#131
21.06.2022, 15:47
(21.06.2022, 15:26)BayerischerLeidensgenosse schrieb:  In der RistBV stand, dass es gesondert hervorgehoben werden muss, wenn man zugunsten des Angeklagten die Revision erhebt. Also prinzipiell ist das möglich, aber denke nur entweder oder (deshalb wahrscheinlich die Auslegung des Sachverhaltes so) ich habe aber sehr viele Sachen gerügt. Also auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Öffentlichkeitsgrundsatz, den beweisantrag wegen der Aufklärungsrüge was das Nachtatverhalten des Angeklagten anging, die Nichtverwertung des Gutachtens, da sie zu unrecht von einer Schuldlosigkeit ausgegangen sind, was schon Quatsch war, weil der Sachverständige ausgesagt hat, dass die Steuerungsfähigkeit stark vermindert aber nicht aufgehoben war, daher nur 21 StGB. Und noch die Verlesung des Gutachtens. Da die das beanstandet haben, wäre im Rahmen des Mündlichkeitsgrundsatzes der Sachverständige zu vernehmen gewesen. 

Im Vermerk war für den Angeklagten prinzipiell zu Rügen, dass er nicht belehrt wurde, dass sie ihn nur zur Sache und nicht zu den persönlichen Verhältnissen vernommen haben. 


Was ich super Strange fand war die Sache mit der großen Strafkammer. Eigentlich fehlte da ein Richter, was in der Besetzung mit Beschluss hätte festgestellt werden müssen, was prinzipiell möglich war, da das Schwurgericht nicht zuständig war nach der Anklage. Aber ich war mir nicht sicher, ob der Beschluss ergangen ist, weil im
Bearbeitervermerk stand, dass sonstige Formalien ok sind und hab es daher nur im Hilfsgutachten gemacht. 
Die Feststellungen im Urteil waren aber allesamt ja irgendwie Müll. Die habe ich alle gerügt. So wie der Sachverhalt zum Raub ausformuliert war, wäre 251 zumindest versucht und dann auch das Schwurgericht zuständig. Aber auch das habe ich nur im hilfsgutachten. Ich würde sagen diese Klausur war ähnlich verwirrend wie gestern.

Besetzung habe ich ganz am Ende kurz auf § 76 II S. 4 GVG verwiesen
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Gast
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#132
21.06.2022, 16:23
Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.
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Gast
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#133
21.06.2022, 16:25
(21.06.2022, 16:23)Gast schrieb:  Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.

…korrigiere; es war nur das Protokoll
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BayerischerLeidensgenosse
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#134
21.06.2022, 16:27
(21.06.2022, 16:23)Gast schrieb:  Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.


Das mit der Unterschrift habe ich nicht. Aber dafür hätte ich auch eh keine Zeit mehr gehabt hahaha

Ja die Absetzungsfrist habe ich im Vermerk. Waren genau 5 Wochen als es bei der StA ankam, deshalb hab ich gesagt, dass das soweit in Ordnung geht. Muss ja irgendwann abgesetzt worden sein
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Gast1899
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Jun 2022
#135
21.06.2022, 16:28
(21.06.2022, 16:23)Gast schrieb:  Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.
Also bei mir war das Urteil auch von Frau Maierhofer und damit von allen Berufsrichtern (wie es sich gehört) unterschrieben? Du meinst das Hauptverhandlungsprotokoll, was nach § 271 I S. 1 StPO vom Vorsitzenden unterschrieben wurde..
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Gast
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#136
21.06.2022, 16:30
(21.06.2022, 16:28)Gast1899 schrieb:  
(21.06.2022, 16:23)Gast schrieb:  Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.
Also bei mir war das Urteil auch von Frau Maierhofer und damit von allen Berufsrichtern (wie es sich gehört) unterschrieben? Du meinst das Hauptverhandlungsprotokoll, was nach § 271 I S. 1 StPO vom Vorsitzenden unterschrieben wurde..

Ja, habs oben direkt korrigiert (s.o.). War alles ok mit Unterschrift.
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Gast1899
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Jun 2022
#137
21.06.2022, 16:37
(21.06.2022, 16:30)Gast schrieb:  
(21.06.2022, 16:28)Gast1899 schrieb:  
(21.06.2022, 16:23)Gast schrieb:  Gemein war auch, dass das Urteil nur vom Vorsitzenden unterschrieben war, entgegen § 275 II 1 StPO.

Und ich habe mal überlegt mit § 275 I 2 StPO, da Urteilsverkündung am 16.5.22 und die Urteilsgründe kamen erst am 20.6.22 bei StA an, ohne dass irgendwas zu den Akten gebracht wurde oder Hinweis darauf erging. Habs aber dann mal weggelassen. Weiß da jemand genaueres zu? Das Protokoll wurde ja ersichtlich erst ohne die Gründe fertiggestellt. Und Rechtfertigung für die Verspätung 275 I 4 StPO war auch keine. Aktenkundig war ja gem § 275 I S. 5 auch nix.
Also bei mir war das Urteil auch von Frau Maierhofer und damit von allen Berufsrichtern (wie es sich gehört) unterschrieben? Du meinst das Hauptverhandlungsprotokoll, was nach § 271 I S. 1 StPO vom Vorsitzenden unterschrieben wurde..

Ja, habs oben direkt korrigiert (s.o.). War alles ok mit Unterschrift.
Habe es danach gesehen...waren wir beide bisschen schnell :)
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BayerischerLeidensgenosse
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Registriert seit: Jun 2022
#138
21.06.2022, 16:46
Was schaut ihr euch heute noch an? Nur Baurecht oder sonst noch was?
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anni
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Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#139
21.06.2022, 17:20
Ich überfliege auch mal kurz Immissionsschutzrecht und in Europarecht die Prüfung der Warenverkehrsfreiheit.
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Gast
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#140
21.06.2022, 20:12
Schaue mir auch Baurecht, Europarecht und Versammlungsrecht an. Ist seit diesem Termin explizit Prüfungsstoff.
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