14.06.2022, 08:23
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus der Landesverwaltung in die Justiz des gleichen Bundeslandes wechseln möchte? Dienstherr ist ja das Land. Ein Wechsel geht dann per Versetzungsantrag? Weiß jemand, wie es dann mit Pensionsansprüchen, Erfahrungsstufen und Besoldung aussieht (von A auf R oder bleibt man erstmal A?)? Gibt es gewisse Risiken bei so einem Wechsel für die Versorgungsansprüche?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
14.06.2022, 08:51
Du musst einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen und wirst in das Proberichterverhältnis neu eingestellt (inklusive Amtsarzt etc.). Erfahrungsstufen werden Dir, sofern Deine vorherige Tätigkeit vergleichbar war, angerechnet. Die Probezeit kann reduziert werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (wo die liegt, weiß ich gerade nicht mehr).
14.06.2022, 08:53
(14.06.2022, 08:51)Gast schrieb: Du musst einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen und wirst in das Proberichterverhältnis neu eingestellt (inklusive Amtsarzt etc.). Erfahrungsstufen werden Dir, sofern Deine vorherige Tätigkeit vergleichbar war, angerechnet. Die Probezeit kann reduziert werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (wo die liegt, weiß ich gerade nicht mehr).
Das ist auf NRW bezogen. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
14.06.2022, 12:22
(14.06.2022, 08:53)Gast schrieb:(14.06.2022, 08:51)Gast schrieb: Du musst einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen und wirst in das Proberichterverhältnis neu eingestellt (inklusive Amtsarzt etc.). Erfahrungsstufen werden Dir, sofern Deine vorherige Tätigkeit vergleichbar war, angerechnet. Die Probezeit kann reduziert werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (wo die liegt, weiß ich gerade nicht mehr).
Das ist auf NRW bezogen. Hatte ich vergessen zu erwähnen.
Wo hast du das her? Nach Par. 51 LaufbahnVO NRW gilt diese einschließlich Par. 11
der VO (der Laufbahnwechsel) für Richter entsprechend.
14.06.2022, 12:48
(14.06.2022, 08:23)Gasterix schrieb: Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus der Landesverwaltung in die Justiz des gleichen Bundeslandes wechseln möchte? Dienstherr ist ja das Land. Ein Wechsel geht dann per Versetzungsantrag? Weiß jemand, wie es dann mit Pensionsansprüchen, Erfahrungsstufen und Besoldung aussieht (von A auf R oder bleibt man erstmal A?)? Gibt es gewisse Risiken bei so einem Wechsel für die Versorgungsansprüche?In BW läuft das jedenfalls für Lebenszeitbeamte zunächst über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, auf die dann alsbald die Versetzung mit Laufbahnwechsel von A nach R folgt. Erfahrungszeiten im hD werden voll angerechnet, ggf. können sich für Beamte in A14/ A15 wegen des Vertrauensschutzes sogar sehr positive Effekte bzgl. der Erfahrungszeiten ergeben.
14.06.2022, 16:35
Dafür gibt es grundsätzlich den "Richter kraft Auftrages" ;)
14.06.2022, 16:40
(14.06.2022, 16:35)Gast schrieb: Dafür gibt es grundsätzlich den "Richter kraft Auftrages" ;)
Darauf hat man idR ja keine Lust, da R1 nun nicht A13 entspricht bspw. Das wissen die Ministerien/Senate ja auch. Wäre auch schwer denkbar als A13-Person in die Justiz zu wechseln nach zB 3 Jahren nach der Lebenszeitverbeamtung und dann die nächsten 15 Jahre kraft Auftrags in der Besoldungsstufe zu bleiben, während R1 einer Besoldung später von A15 entspricht.
14.06.2022, 16:43
Weiß jemand, wie die Praxis in Berlin aussieht? Zugegeben, der Wechsel von der Landesverwaltung in die Justiz ist exotisch, aber wenn man die Noten hat usw. , ist es ja eine Option. Daher das Interesse für einen potentiellen Plan B.
14.06.2022, 23:02
(14.06.2022, 16:40)Gasterix schrieb:(14.06.2022, 16:35)Gast schrieb: Dafür gibt es grundsätzlich den "Richter kraft Auftrages" ;)
Darauf hat man idR ja keine Lust, da R1 nun nicht A13 entspricht bspw. Das wissen die Ministerien/Senate ja auch. Wäre auch schwer denkbar als A13-Person in die Justiz zu wechseln nach zB 3 Jahren nach der Lebenszeitverbeamtung und dann die nächsten 15 Jahre kraft Auftrags in der Besoldungsstufe zu bleiben, während R1 einer Besoldung später von A15 entspricht.
Dafür, dass das nicht passiert, sorgt § 16 Abs. 1 Satz 1 DRiG.
15.06.2022, 07:58
(14.06.2022, 23:02)Kans Helsen schrieb:(14.06.2022, 16:40)Gasterix schrieb:(14.06.2022, 16:35)Gast schrieb: Dafür gibt es grundsätzlich den "Richter kraft Auftrages" ;)
Darauf hat man idR ja keine Lust, da R1 nun nicht A13 entspricht bspw. Das wissen die Ministerien/Senate ja auch. Wäre auch schwer denkbar als A13-Person in die Justiz zu wechseln nach zB 3 Jahren nach der Lebenszeitverbeamtung und dann die nächsten 15 Jahre kraft Auftrags in der Besoldungsstufe zu bleiben, während R1 einer Besoldung später von A15 entspricht.
Dafür, dass das nicht passiert, sorgt § 16 Abs. 1 Satz 1 DRiG.
Den kannte ich nicht. Das macht natürlich Sinn. Interessant jedenfalls, wie unterschiedliche Wege die Länder teilweise gehen. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Richter kraft Auftrags, Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis mit erneuter Ernennung. Falls jemand die Praxis in Berlin kennt, freue ich mich weiterhin über eine Nachricht.