15.05.2015, 18:07
Z III war wohl eine 767er-Klage, bei mir allerdings analog.
Heute kam als V1-Klausur ein Abschleppfall dran. Ging um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids. Zusätzlich wurde noch eine Betreibensaufforderung und ein anschließender Einstellungsbeschluss (§ 92 II, III VwGO) in den Fall eingebaut.
SV ganz grob etwa so: Dem Kläger wurde Anfang September 2014 sein Pkw mehr oder weniger entwendet. Heißt, er hatte das Auto jemandem zur Reparatur (?? weiß nicht mehr, bin noch durchn Wind) gegeben. Der Typ, der das Auto reparieren sollte, rückte es aber nicht mehr raus und fuhr stattdessen selbst damit durch die Gegend. Mitte September wurde das Auto dann (durch den Entwender) im Halteverbot geparkt, woraufhin ein Abschleppunternehmen mit der Entfernung beauftragt wurde. Bevor der Abschleppdienst eintraf, wurde das Auto allerdings schon wieder weggefahren. Der Kläger erhielt später dann den Kostenbescheid, da auch Kosten angefallen seien, indem der Abschleppdienst ausgerückt ist. Das der Auftrag nicht durchgeführt wurde, sei nicht von Belang. Der Kläger klagte gegen den Bescheid unter anderem mit Argument, dass er nicht mehr im Besitz des Pkw gewesen sei. Die Behörde solle sich an den (unrechtmäßigen) Besitzer wenden.
Fraglich ist wohl, auf welcher Grundage das Ordnungsamt das Abschleppen anordnen durfte, also wegen dem Verkehrsschild oder einer Sicherstellung. Ich hab eine Sicherstellung als "fiktiven Grund-VA" angenommen, denn es schien mir, dass es darum ging, eine Störung für stattfindende Bauarbeiten zu beseitigen. Mir kam es zB komisch vor, dass die Ordnungsbeamtin sofort den Abschleppdienst angerufen hat, ohne wenigstens eine angemessene Zeit abzuwarten. Man kann doch den § 43 PolG als Grund-VA nehmen oder?
Heute kam als V1-Klausur ein Abschleppfall dran. Ging um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids. Zusätzlich wurde noch eine Betreibensaufforderung und ein anschließender Einstellungsbeschluss (§ 92 II, III VwGO) in den Fall eingebaut.
SV ganz grob etwa so: Dem Kläger wurde Anfang September 2014 sein Pkw mehr oder weniger entwendet. Heißt, er hatte das Auto jemandem zur Reparatur (?? weiß nicht mehr, bin noch durchn Wind) gegeben. Der Typ, der das Auto reparieren sollte, rückte es aber nicht mehr raus und fuhr stattdessen selbst damit durch die Gegend. Mitte September wurde das Auto dann (durch den Entwender) im Halteverbot geparkt, woraufhin ein Abschleppunternehmen mit der Entfernung beauftragt wurde. Bevor der Abschleppdienst eintraf, wurde das Auto allerdings schon wieder weggefahren. Der Kläger erhielt später dann den Kostenbescheid, da auch Kosten angefallen seien, indem der Abschleppdienst ausgerückt ist. Das der Auftrag nicht durchgeführt wurde, sei nicht von Belang. Der Kläger klagte gegen den Bescheid unter anderem mit Argument, dass er nicht mehr im Besitz des Pkw gewesen sei. Die Behörde solle sich an den (unrechtmäßigen) Besitzer wenden.
Fraglich ist wohl, auf welcher Grundage das Ordnungsamt das Abschleppen anordnen durfte, also wegen dem Verkehrsschild oder einer Sicherstellung. Ich hab eine Sicherstellung als "fiktiven Grund-VA" angenommen, denn es schien mir, dass es darum ging, eine Störung für stattfindende Bauarbeiten zu beseitigen. Mir kam es zB komisch vor, dass die Ordnungsbeamtin sofort den Abschleppdienst angerufen hat, ohne wenigstens eine angemessene Zeit abzuwarten. Man kann doch den § 43 PolG als Grund-VA nehmen oder?
16.05.2015, 15:35
Also ich hab als Grundverfügung das Verkehrsschild... Hat zufällig jemand die abschleppkosten als rechtswidrig angenommen, weil die Politesse das abschleppunternehmen abstellt hat, nur um zwei min später ein neues anzurufen für den anderen Wagen?
16.05.2015, 17:16
Bei mir war der Kostenbescheid auch rechtswidrig. Einmal wegen dem falschen Kostenschuldner und auch wegen Unverhältnismäßigkeit weil die Politesse den Wagen zurück geschickt hat. Grund VA ist das Verkehrsschild. Habe eine Ersatzvornahme (50II) angenommen...zeitlich fand ich das nicht wirklich problematisch. War doch ein absolutes Halteverbot. Also ewig warten muss man da meines Erachtens nicht.
18.05.2015, 18:40
Was kam denn in Hessen in VI und VII dran? Vielen Dank im Voraus!
21.05.2015, 13:22
Weiß denn hier niemand, was in VI und VII dran kam?
21.05.2015, 16:57
Bei V I ging es materiell-rechtlich um die Sicherstellung von Bargeld. Der Typ wurde von der Polizei angehalten und hatte ne große Menge Bargeld in Scheinen in seiner Hosentasche stecken. Der Polizist ist dann davon ausgegangen, dass das Geld aus Straftaten stammt (Drogenhandel) und hat es sichergestellt. Prozessual ging es außerdem noch um eine Betreibensaufforderung des Gerichts und einen entsprechenden Beschluss, dass die Klage als zurückgenommen gilt. Entworfen werden sollte dann die Entscheidung über einen PKH-Antrag.
Zu V II kann ich nicht viel sagen. Es war ne Klausur aus Behördensicht. Ging im Groben darum, dass jemand mit seinem Autoscooterbetrieb zu einer Kirmes zugelassen werden sollte, aber ne Absage der Stadt bekam. Es musste lang und breit darüber diskutiert werden, ob der Verwaltungsrechtsweg überhaupt eröffnet ist, weil die Stadt die Zulassung mit "privat-rechtlichen Verträgen" geregelt hat...
Beide waren schrecklich, aber vor allem die zweite
Zu V II kann ich nicht viel sagen. Es war ne Klausur aus Behördensicht. Ging im Groben darum, dass jemand mit seinem Autoscooterbetrieb zu einer Kirmes zugelassen werden sollte, aber ne Absage der Stadt bekam. Es musste lang und breit darüber diskutiert werden, ob der Verwaltungsrechtsweg überhaupt eröffnet ist, weil die Stadt die Zulassung mit "privat-rechtlichen Verträgen" geregelt hat...
Beide waren schrecklich, aber vor allem die zweite

12.08.2015, 09:42
bescheide gehen am 18.august raus!
15.08.2015, 19:15
Weiß jemand, ab wann mit den Ergebnissen in Hessen gerechnet werden kann? Und werden die Bescheide auch alle zusammen rausgeschickt oder (wie im 1. Examen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten?
19.08.2015, 15:53
das war wohl nichts;(((
27.08.2015, 12:54
Soweit ich weiss, gehen die Bescheide in Hessen zur gleichen Zeit raus. Also nichts mit die Durchfaller bekommen zuerst bescheid:( Langsam bekommt man echt Panik