07.06.2022, 18:25
Liebe Alle,
ich mache momentan meinen LLM in GB, das zweite Examen hab ich schon erfolgreich hinter mir. Ich meine mich zu erinnern mal aufgeschnappt zu haben, dass ich die Kosten des Studiums bei meiner Steuererklärung geltend machen kann, leider finde ich dazu nicht wirklich etwas hilfreiches im Netz.
Daher die Frage: Kann mir hierzu jemand Tipps geben oder hat sogar selbst schon Erfahrung mit der Steuererklärung nach dem LLM gemacht?
Vielen Dank schonmal an alle, die sich Zeit für eine Antwort nehmen
ich mache momentan meinen LLM in GB, das zweite Examen hab ich schon erfolgreich hinter mir. Ich meine mich zu erinnern mal aufgeschnappt zu haben, dass ich die Kosten des Studiums bei meiner Steuererklärung geltend machen kann, leider finde ich dazu nicht wirklich etwas hilfreiches im Netz.
Daher die Frage: Kann mir hierzu jemand Tipps geben oder hat sogar selbst schon Erfahrung mit der Steuererklärung nach dem LLM gemacht?
Vielen Dank schonmal an alle, die sich Zeit für eine Antwort nehmen

07.06.2022, 21:19
Schau dir mal das Urteil vom FG München an vom 16.06.2020 - 5 K 1936/19.
Kannst alle kosten ansetzten, bis auf die, die dir wegen eines Stipendiums erspart geblieben sind
Kannst alle kosten ansetzten, bis auf die, die dir wegen eines Stipendiums erspart geblieben sind
08.06.2022, 16:38
Aus eigener Erfahrung: Kosten samt Auslandspauschale und Miete voll absetzbar.
08.06.2022, 17:52
08.06.2022, 18:15
Als was sollen die Wohnungskosten im Ausland absetzbar sein?
10.06.2022, 12:03
(08.06.2022, 16:38)Gast schrieb: Aus eigener Erfahrung: Kosten samt Auslandspauschale und Miete voll absetzbar.
Toll, vielen Dank für eure Antworten!

Das ist ja super interessant! Könnte ich dich dazu vielleicht einmal privat anschreiben und fragen, wie du es mit dem Absätzen der Kosten und vor allem der Miete gehandhabt hast?

10.06.2022, 22:25
(10.06.2022, 12:03)GastLLM schrieb:(08.06.2022, 16:38)Gast schrieb: Aus eigener Erfahrung: Kosten samt Auslandspauschale und Miete voll absetzbar.
Toll, vielen Dank für eure Antworten!![]()
Das ist ja super interessant! Könnte ich dich dazu vielleicht einmal privat anschreiben und fragen, wie du es mit dem Absätzen der Kosten und vor allem der Miete gehandhabt hast?
Denk auch an den Verpflegungsmehraufwand. Der ist pauschaliert für England und kann (glaube ich) für 90 Tage pro Jahr geltend gemacht werden. Dazu Reisekosten, Bücher, Unterkunft etc. (s.o.).
11.06.2022, 10:34
(10.06.2022, 22:25)Gast schrieb:(10.06.2022, 12:03)GastLLM schrieb:(08.06.2022, 16:38)Gast schrieb: Aus eigener Erfahrung: Kosten samt Auslandspauschale und Miete voll absetzbar.
Toll, vielen Dank für eure Antworten!![]()
Das ist ja super interessant! Könnte ich dich dazu vielleicht einmal privat anschreiben und fragen, wie du es mit dem Absätzen der Kosten und vor allem der Miete gehandhabt hast?
Denk auch an den Verpflegungsmehraufwand. Der ist pauschaliert für England und kann (glaube ich) für 90 Tage pro Jahr geltend gemacht werden. Dazu Reisekosten, Bücher, Unterkunft etc. (s.o.).
Das sind wirklich mega Tipps! Vielen Dank

12.06.2022, 17:49
Sind natürlich Werbungskosten. Das lässt sich auch ganz einfach googeln. Bei Beck habe ich dazu auch mal einen Aufsatz gesehen.
12.06.2022, 19:29
(12.06.2022, 17:49)Gast schrieb: Sind natürlich Werbungskosten. Das lässt sich auch ganz einfach googeln. Bei Beck habe ich dazu auch mal einen Aufsatz gesehen.
Kann mir nicht vorstellen, dass diese Kosten Werbungskosten sein könnten.
Dazu auch das og Urteil des FG München:
"Bei den für das Jahr 2013 geltend gemachten Kosten für Miete und Möbel für das Studentenwohnheim in Höhe von insgesamt 3.969,18 € sowie den Verpflegungsmehraufwendungen von 3.228 € (Summe: 7.197,18 €) bzw. dem Mietaufwand in Höhe von 4.184 € im Jahr 2014 handelt es sich um allgemeine Lebenshaltungskosten."