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Versorgungswerk
Gast
Unregistered
 
#41
07.06.2022, 12:02
Also für die gRV wäre ein zusätzlicher Haufen Gutverdiener Gold wert. Die bekommen zwar auch Ansprüche aber wie in jedem Sozialsystem profitieren die Top Einzahler weniger davon als der Durchschnitt oder sogar die Unterdurchschnittlichen. Abgesehen davon kämen die Einzahlungen jetzt sofort, die Ansprüche würden aber erst in 20-30 Jahren relevant, das wäre dann Problem einer anderen Regierung. 

Meine VW Ansprüche sind rechnerisch auch deutlich höher als es meine Ansprüche in der gRV wären. Netto so 50-80% mehr. Das ist schon signifikant. Aber macht auch Sinn, da das VW eben viele gute Einzahler hat und nur wenige quer finanziert werden müssen, anders als in der gRV.
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Gast
Unregistered
 
#42
07.06.2022, 12:08
(07.06.2022, 11:20)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 10:10)Gast schrieb:  Das Urteil des BSG betraf die Besonderheit, dass Unternehmensjuristen ist aus Sicht der Rechtsprechung nicht frei in der Berufsausübung waren. Die im Rahmen der Beschäftigung erbrachte Erwerbstätigkeit war damit für die Mitgliedschaft im Versorgungswerk und die hierdurch parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung begründete öffentlich-rechtliche Sicherung ohne Bedeutung, sodass es bereits deshalb an der Grundvoraussetzung von § 6 Abs.-1 S. 1 Nr. 1 SGB VI fehlte. Wer als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht, werde in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig. Unabhängiges Organ der Rechtspflege und damit Rechtsanwalt ist der Syndikus demnach nur in seiner freiberuflichen, versicherungsfreien Tätigkeit außerhalb seines Dienstverhältnisses (sogenannte Doppel- oder Zwei-Berufe-Theorie). Das war lange stand der Rechtsprechung und die gelebte Praxis der Verwaltung und wurde danach in die BRAO gegossen, da auch das BSG gesagt hat, dass es nur über ein Regelung des Gesetzgebers und nicht über die bloße Verwaltungspraxis geht. 

Im übrigen betreffen Versorgungswerke und die Pflicht sich darin zu versichern nicht nur Rechtsanwälte, sondern grundsätzlich alle freien Berufe, welche über eine berufsständige Versorgung verfügen (Ärzte, Steuerberater, Architekten etc.).

Hätte aber auch Anwälte, zumindest die typischen GK-M&A-Associates ebenfalls betroffen.

??? GK-Anwälte sind ganz normale Anwälte, für die das Syndikusthema völlig irrelevant ist. Das war höchstens Thema, wenn Juristen als RA in einer WPG arbeiten wollten bzw gearbeitet haben.

Zum BSG-Urteil bzw. der Gesetzesänderung: Nach dem Urteil war plötzlich die frühere Praxis unzulässig,d.h. Leute hatten mit Glück Bestandsschutz, mit Pech nicht.Wenn jmd.10-20 Jahre ins VW zahlt, im Vertrauen darauf ins Unternehmen wechselt und plötzlich, im worst Case, mit Mitte 40 bis Mitte 50 in der gRV landet, muss man nicht unbedingt RA sein, um da ein Problem zu sehen. Gibt übrigens erst nach 60 Monaten Einzahlung Leistungen aus der gRV. Und Leute im Unternehmen zu haben, die noch Bestandsschutz haben und andere, die Pech haben, ist nicht so gut für den Betriebsfrieden. I.Ü. hatten vor allem größere Unternehmen durchaus Angst, keine guten Juristen mehr zu bekommen. Bis es dann endlich zu der Änderung kam,hat es zudem eine Weile gedauert. Da haben i.Ü.viele "alte" RAe gegen eine solche Neuregelung gewettert, weil sie einen Syndikus nicht als richtigen RA ansehen (und lieber sofort als externer RA mandatiert werden wollen). Ein Beispiel für gute Lobbyarbeit von RAe war das definitiv nicht, höchstens von Syndici und vereinzelten Kammern, die das befürwortet haben.
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Gast
Unregistered
 
#43
07.06.2022, 13:21
Zitat:wenn Du meinst, der Gesetzgeber könnte das so einfach abschaffen


Kann er. Oder könnte er, wenn da nicht die Lobby wäre.

Zitat:finanziell quasi nicht machbar


Doch. Richtig wäre: Nicht machbar, ohne dass irgendwer finanzielle Einbußen hat. Wer da wohl befürhctet, zu dieser Gruppe zu gehören?

Zitat:Da sind nicht nur gravierende rechtliche Probleme


Zum Glück gibt es Juristen in diesem Land, die schon komplexere Herausforderungen gestemmt haben. Nur sägt niemand gerne an dem Ast, auf dem er selbst sitzt.

Also in Verbindung mit "jetzt kann man es leider nicht mehr ändern" ist das "damals vor 100 Jahren war ich ja das Opfer dieser Benachteiligung" wirklich reiner Selbstbetrug.


Zitat:Deine Behauptung ist das Pöbel-Level, das auch meint, die Krise der gRV ließe sich dadurch beheben, dass man die Beamten und freien Berufe einfach dazuholt [Bild: wuetend.gif]  . Dass die Leute auch entsprechend hohe Ansprüche haben, die dann aus dem Topf beglichen werden müssten, wird ignoriert bzw. der Pöbel ist da dann plötzlich sozialistisch und meint, dass diese Gruppen sich dann mit der Durchschnittsrente der gRV zufrieden geben müsste.

Das ist einfach nur am Thema vorbei. Offensichtlich wäre der gRV aber damit geholfen, wenn schlagartig ein Haufen Besserverdiener hinzukommen würde. Dass die dann auch irgendwann Ansprüche haben, ist jedem bekannt; dein Strohmannargument geht fehl. Nur werden diese Ansprüche in Relation zu den Einzahlungen (deutlich) unterdurchschnittlich sein. Von der Differenz profitiert die gRV.

Bitte schließe nicht von deiner eigenen Überforderung mit der Thematik auf die der anderen.
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Gast
Unregistered
 
#44
07.06.2022, 13:48
(07.06.2022, 13:21)Gast schrieb:  
Zitat:wenn Du meinst, der Gesetzgeber könnte das so einfach abschaffen


Kann er. Oder könnte er, wenn da nicht die Lobby wäre.

Zitat:finanziell quasi nicht machbar


Doch. Richtig wäre: Nicht machbar, ohne dass irgendwer finanzielle Einbußen hat. Wer da wohl befürhctet, zu dieser Gruppe zu gehören?

Zitat:Da sind nicht nur gravierende rechtliche Probleme


Zum Glück gibt es Juristen in diesem Land, die schon komplexere Herausforderungen gestemmt haben. Nur sägt niemand gerne an dem Ast, auf dem er selbst sitzt.

Also in Verbindung mit "jetzt kann man es leider nicht mehr ändern" ist das "damals vor 100 Jahren war ich ja das Opfer dieser Benachteiligung" wirklich reiner Selbstbetrug.


Zitat:Deine Behauptung ist das Pöbel-Level, das auch meint, die Krise der gRV ließe sich dadurch beheben, dass man die Beamten und freien Berufe einfach dazuholt [Bild: wuetend.gif]  . Dass die Leute auch entsprechend hohe Ansprüche haben, die dann aus dem Topf beglichen werden müssten, wird ignoriert bzw. der Pöbel ist da dann plötzlich sozialistisch und meint, dass diese Gruppen sich dann mit der Durchschnittsrente der gRV zufrieden geben müsste.

Das ist einfach nur am Thema vorbei. Offensichtlich wäre der gRV aber damit geholfen, wenn schlagartig ein Haufen Besserverdiener hinzukommen würde. Dass die dann auch irgendwann Ansprüche haben, ist jedem bekannt; dein Strohmannargument geht fehl. Nur werden diese Ansprüche in Relation zu den Einzahlungen (deutlich) unterdurchschnittlich sein. Von der Differenz profitiert die gRV.

Bitte schließe nicht von deiner eigenen Überforderung mit der Thematik auf die der anderen.

Mit Dir zu diskutieren ist sinnlos. Es gibt gewisse (verfassungs)rechtliche Grundprinzipien und es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du. Aber hänge Du ruhig Deinem Standpunkt nach. Für einen Juristen recht dürftig, aber zumindest hast Du viele Gleichgesinnte.
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Gast
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#45
07.06.2022, 22:40
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical
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GKassociate
Junior Member
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#46
07.06.2022, 23:23
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.
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Gast
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#47
07.06.2022, 23:28
Für Sozialisten ist immer alles ganz einfach. Ist es ja ohne Rechtsstaatlichkeit auch.
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Gast
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#48
08.06.2022, 08:13
Ich habe mich als Unternehmensjurist für die Zulassung als Syndikus entschieden.

Einfache Risikoabwägung: 

Dass angesammelte Anwartschaften in der GRV in der Zukunft erhebliche Wertverluste erleiden werden, halte ich für sehr wahrscheinlich. Entweder durch fehlenden Inflationsausgleich oder durch weitere Herabsetzung des Renteneintrittsalters.

Versorgungswerke können in Zahlungsschwierigkeiten geraten und erworbene Rentenanwartschaften kürzen. Das ist ein normales wirtschaftliches Risiko, was ich als sehr viel niedriger einschätze als das klar erkennbare und kaum vermeidbare politisch/gesellschaftliche Risiko der Rentenkürzung aufgrund des missratenden Umlageverfahrens in der GRV. Die Pleite eines Versorgungswerkes halte ich aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur (wenig renditereiche Risiko-Anlagen) für ziemlich unwahrscheinlich.

In die GRV werde ich in Zukunft freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die 5 Jahre Mindestversicherungszeit voll zu machen. Hat nach jetzigem Recht Vorteile bei der Krankenversicherung im Alter (Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner, keine KV-Beiträge auf Kapitalerträge).

Dass die VW eine höhere Rendite bringen als die GRV halte ich für sehr plausibel, habe es aber selbst noch nicht nachgerechnet. Die erste Prognose, die ich vor zwei Jahren bekommen hatte, war noch völlig schief und krumm, weil dort niedrige Beitragszeiten aus Nachversicherung und beitragsfreie Zeiten aus Elternzeiten enthalten waren.
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Gast
Unregistered
 
#49
08.06.2022, 08:17
(08.06.2022, 08:13)Gast schrieb:  Ich habe mich als Unternehmensjurist für die Zulassung als Syndikus entschieden.

Einfache Risikoabwägung: 

Dass angesammelte Anwartschaften in der GRV in der Zukunft erhebliche Wertverluste erleiden werden, halte ich für sehr wahrscheinlich. Entweder durch fehlenden Inflationsausgleich oder durch weitere Herabsetzung des Renteneintrittsalters.

Versorgungswerke können in Zahlungsschwierigkeiten geraten und erworbene Rentenanwartschaften kürzen. Das ist ein normales wirtschaftliches Risiko, was ich als sehr viel niedriger einschätze als das klar erkennbare und kaum vermeidbare politisch/gesellschaftliche Risiko der Rentenkürzung aufgrund des missratenden Umlageverfahrens in der GRV. Die Pleite eines Versorgungswerkes halte ich aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur (wenig renditereiche Risiko-Anlagen) für ziemlich unwahrscheinlich.

In die GRV werde ich in Zukunft freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die 5 Jahre Mindestversicherungszeit voll zu machen. Hat nach jetzigem Recht Vorteile bei der Krankenversicherung im Alter (Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner, keine KV-Beiträge auf Kapitalerträge).

Dass die VW eine höhere Rendite bringen als die GRV halte ich für sehr plausibel, habe es aber selbst noch nicht nachgerechnet. Die erste Prognose, die ich vor zwei Jahren bekommen hatte, war noch völlig schief und krumm, weil dort niedrige Beitragszeiten aus Nachversicherung und beitragsfreie Zeiten aus Elternzeiten enthalten waren.

Ergänzung: Was man beim Vergleich Rente VW/GRV allerdings immer zu Lasten des VW berücksichtigen muss, ist das bei der VW-Rente im Versorgungsfall doppelt so hohe KV-Beiträge anfallen. Die GRV übernimmt für Rentner den Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung, das VW nicht.
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Egal
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#50
08.06.2022, 08:44
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.
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